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Display & Video 360 und Gebote für personalisiertes Anzeigeninventar gemäß der DSGVO

Zur Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist in Display & Video 360 die Verwendung von Nutzerdaten für Inventar, das als DSGVO-Traffic identifiziert wurde, und für Inventar im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz, das nicht unter die DSGVO fällt, eingeschränkt. Beide Typen werden in diesem Artikel als „DSGVO-Inventar“ bezeichnet.

Gebote für personalisierte und nicht personalisierte Anzeigen abgeben

DSGVO-Einschränkungen fallen in drei Kategorien. Sie wirken sich darauf aus, wie in Kampagnen von Werbetreibenden auf Inventar geboten werden kann:

  • Eingeschränktes Anzeigen-Targeting: Dabei wird die Erhebung, Weitergabe und Verwendung personenbezogener Daten zur Personalisierung von Anzeigen und für andere Funktionen, die eine lokale Kennung erfordern, deaktiviert. Weitere Informationen zum eingeschränkten Anzeigen-Targeting
  • Nicht personalisierte Anzeigen: Nutzerdaten und lokaler Speicher werden nur für nicht personalisierte Zwecke verwendet. Bei nicht personalisierten Anzeigen werden für das Targeting keine Nutzer-IDs eingesetzt, für das Frequency Capping und für aggregierte Anzeigenberichte hingegen schon.
  • Personalisierte Anzeigen: Nutzerdaten und lokaler Speicher können für personalisierte Anzeigen verwendet werden.

Bei DSGVO-Inventar ohne Angabe der Nutzereinwilligung wird in Display & Video 360 ein eingeschränktes Anzeigen-Targeting angewandt. Mit Einwilligungssignalen im Transparency & Consent Framework (TCF) des IAB ist jedoch eine unterschiedliche Behandlung möglich.

Bei DSGVO-Inventar, bei dem die Nutzereinwilligung über das TCF angegeben wird, werden in Display & Video 360 Gebote für personalisierte Anzeigen abgegeben, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Der Endnutzer erteilt Google seine Einwilligung für folgende Zwecke:
    • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder darauf zugreifen (Zweck 1)
    • Profil für personalisierte Anzeigen erstellen (Zweck 3)
    • Personalisierte Anzeigen auswählen (Zweck 4)
  • Google hat berechtigtes Interesse an Folgendem:
    • Grundlegende Anzeigen auswählen (Zweck 2)
    • Anzeigenleistung messen (Zweck 7)
    • Marktforschung zur Generierung von Zielgruppeninformationen (Zweck 9)
    • Produkte entwickeln und verbessern (Zweck 10)
  • Die Sell-Side-Plattform (SSP) oder Anzeigenplattform muss sich für mindestens einen Zweck registrieren und eine gültige Rechtsgrundlage für diesen Zweck erlangt haben.

Wenn die Anforderungen an personalisierte Anzeigen für DSGVO-Inventar nicht erfüllt sind, werden in Display & Video 360 Gebote für nicht personalisierte Anzeigen abgegeben, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Google hat die Nutzereinwilligung für Folgendes:
    • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder darauf zugreifen (Zweck 1)
  • Google hat berechtigtes Interesse an Folgendem:
    • Grundlegende Anzeigen auswählen (Zweck 2)
    • Anzeigenleistung messen (Zweck 7)
    • Marktforschung zur Generierung von Zielgruppeninformationen (Zweck 9)
    • Produkte entwickeln und verbessern (Zweck 10)
  • Die Sell-Side-Plattform (SSP) oder Anzeigenplattform muss sich für mindestens einen Zweck registrieren und eine gültige Rechtsgrundlage für diesen Zweck erlangt haben.

Creatives mit Drittanbietertechnologien verwenden

Display & Video 360-Kunden können Creatives verwenden, die Technologien von Drittanbietern enthalten, um Funktionen wie die Anzeigenbereitstellung oder unabhängige Berichte zu ermöglichen. Sowohl die Kunden als auch die Anbieter, die diese Technologien einsetzen, müssen ihre Verpflichtungen gemäß der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU einhalten. Wenn der Anbieter Cookies oder andere Formen der lokalen Datenspeicherung nutzt, muss er die Einwilligung des Endnutzers einholen. In Display & Video 360 werden Makros unterstützt, mit denen Kunden konfigurieren können, wie Einwilligungssignale an Anbieter übergeben werden.

Bei DSGVO-Inventar mit TCF-Signalen werden in Display & Video 360 Anzeigen mit Drittanbietertechnologien nur ausgeliefert, wenn alle Anbieter die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Jeder Anbieter, der in der Global Vendor List (GVL) des IAB Europe TCF registriert ist, muss sich für mindestens einen Zweck registrieren und eine gültige Rechtsgrundlage für diesen Zweck erlangt haben.
  • Jeder andere Anbieter muss im Signal für zusätzliche Einwilligung (in OpenRTB als consented_providers_settings übergeben) enthalten sein.

Makros

In Display & Video 360 werden die folgenden Makros zum Übergeben von DSGVO-bezogenen Informationen über Drittanbieter-Pixel für DSGVO-Inventar unterstützt:

  • ${GDPR}: 0 oder 1 – 0 = Traffic aus einer Region, in der die DSGVO nicht gilt; 1 = Traffic aus einer Region, in der die DSGVO gilt.
  • ${GDPR_CONSENT_xxxxx}, wobei xxxxx die numerische ID des Anbieters ist, der den TC-String erhält. Der TC-String wird in der Gebotsanfrage übergeben.
  • addtl_consent=${ADDTL_CONSENT}, wobei ADDTL_CONSENT eine durch Punkte getrennte Liste von Google mit den IDs der Anzeigentechnologie-Anbieter ist, in deren Verwendung der Nutzer eingewilligt hat. Weitere Informationen finden Sie unter Signal für zusätzliche Einwilligung.

Cookie-Synchronisierung

Google unterstützt sowohl in eingehenden als auch in ausgehenden Anfragen zur Cookie-Synchronisierung die Parameter &gdpr und &gdpr_consent, um die Einwilligungsinformationen des TCF zu übergeben. Bei Anfragen, die geografisch dem EWR, dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz zugeordnet werden, erfolgt die Cookie-Synchronisierung nur, wenn diese Parameter enthalten sind oder der Parameter &process_consent=T enthalten ist.

Bei Anfragen mit TCF-Signalen werden Cookies in Display & Video 360 für DSGVO-Inventar mit Drittanbietern synchronisiert, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Google hat die Nutzereinwilligung für Folgendes:
    • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder darauf zugreifen (Zweck 1)
    • Profil für personalisierte Anzeigen erstellen (Zweck 3)
    • Personalisierte Anzeigen auswählen (Zweck 4)
  • Google hat berechtigtes Interesse an Folgendem:
    • Grundlegende Anzeigen auswählen (Zweck 2)
    • Anzeigenleistung messen (Zweck 7)
    • Marktforschung zur Generierung von Zielgruppeninformationen (Zweck 9)
    • Produkte entwickeln und verbessern (Zweck 10)
  • Der Anbieter muss sich unter „Einwilligung“ für Zweck 1 registrieren UND der Nutzer muss dem Anbieter seine Einwilligung erteilt haben.
  • Bei den Zwecken 3 und 4 muss der Anbieter die Nutzereinwilligung für Zweck 3 oder 4 eingeholt haben. Wenn sich Anbieter unter „Nicht verwendet“ für die Zwecke 3 und 4 registrieren, müssen sie für diese Zwecke keine Einwilligung einholen.
Bei von Display & Video 360 initiierten Anfragen zum Cookie-Abgleich, bei denen DV360 TCF-Signale empfangen hat, werden die Parameter &gdpr und &gdpr_consent an die von der Anzeigenplattform bereitgestellten URLs für den Cookie-Abgleich angehängt. Die Parameterwerte müssen gemäß der IAB TCF-Spezifikation bei einer Weiterleitung mit weitergegeben werden.

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