Berechtigungen zum Einbetten festlegen

Angeben, wo Inhalte eingebettet werden dürfen
Das Einbetten von Objekten und Ausstellungen ist nur möglich, nachdem Sie festgelegt haben, wo diese eingebettet werden können. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

Öffnen Sie die Seite Einbetten Embed page icon und wählen Sie eine der folgenden Optionen aus:

  • Alle Websites am Einbetten meiner Objekte/Ausstellungen hindern: Dies ist die Standardeinstellung. Sie können bestimmten Domains erlauben, Ihre Inhalte einzubetten, indem Sie Ausnahmen hinzufügen.
  • Allen Websites das Einbetten meiner Objekte/Ausstellungen gestatten: Wenn Sie diese Option auswählen, kann jede beliebige Website Ihre Inhalte einbetten. Sie können bestimmte Domains am Einbetten Ihrer Inhalte hindern, indem Sie Ausnahmen hinzufügen.

Wählen Sie die gewünschte Option aus und fügen Sie dann wie folgt Ausnahmen hinzu:

  1. Klicken Sie auf Ausnahme hinzufügen.
  2. Geben Sie eine Domain ein, beispielsweise "ihrebeispielurl.de".
  3. Klicken Sie auf Hinzufügen.
  4. Wiederholen Sie diesen Vorgang für alle Ausnahmen, die Sie festlegen möchten.

Wenn Sie fertig sind, klicken Sie auf Speichern. Es dauert ein paar Minuten, bis die Änderungen an den Optionen zum Einbetten und die hinzugefügten Ausnahmen übernommen werden.

Zum Einbetten von Inhalten auf einer Website, die mithilfe von Google Sites erstellt wurde, ist die Einbettung in der Domain "googleusercontent.com" freizugeben.

 

Veröffentlichungsoption "Einbetten" auswählen und den Code zum Einbetten abrufen

Für alle Objekte und Ausstellungen, die Sie einbetten möchten, ist die Veröffentlichungsoption "Einbetten" auszuwählen. Anschließend müssen Sie den zugehörigen HTML-Code an eine passende Stelle im Quellcode Ihrer Website oder Ihres Blogs kopieren.

Informationen zum Einbetten von Objekten und zum Einbetten von Ausstellungen

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