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Planen Sie Ihre Strategie für die Rückkehr ins Büro? Sehen Sie sich im Hilfeartikel Chromebooks für die Telearbeit einrichten an, wie Chrome OS Ihnen helfen kann.

Updates für Chrome-Apps oder ‑Erweiterungen anpinnen

Für Administratoren, die Chrome-Richtlinien in der Google Admin-Konsole verwalten.

Als Chrome Enterprise-Administrator können Sie die aktuelle Version einer Chrome-App oder ‑Erweiterung anpinnen und so steuern, wann sie auf eine neuere Version aktualisiert wird.

Hinweise

  • Wenn Sie Einstellungen für eine bestimmte Nutzergruppe oder registrierte Chrome-Browser vornehmen möchten, fassen Sie die betreffenden Nutzerkonten bzw. Browser in einer Gruppe oder Organisationseinheit zusammen. Nur Nutzerkonten können zu Gruppen hinzugefügt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Gruppen und Organisationseinheit hinzufügen.
  • Nur möglich für Chrome-Apps und ‑Erweiterungen mit erzwungener Installation für Nutzer und Browser oder für verwaltete Gastsitzungen. Weitere Informationen erhalten Sie im Hilfeartikel Apps und Erweiterungen automatisch installieren.
  • Es gibt ein Limit von 500 für die Gesamtzahl der Apps, multipliziert mit der Anzahl der Gruppen.
  • Wenn die Chrome-App oder -Erweiterung im Chrome Web Store veröffentlicht ist, wird das Anpinnen von Versionen möglicherweise nicht unterstützt und Sie erhalten eine Fehlermeldung. Die folgenden Bedingungen verhindern das Anpinnen von Versionen:

Chrome Web Store-Apps und -Erweiterungen anpinnen

Sie können nur die aktuelle Version aus dem Chrome Web Store oder eine Version anpinnen, die derzeit in einer Organisationseinheit verfügbar ist.

  1. Melden Sie sich in der Google Admin-Konsole an.

    Melden Sie sich mit Ihrem Administratorkonto an. Dieses Konto endet nicht auf @gmail.com.

  2. Öffnen Sie in der Admin-Konsole das Dreistrich-Menü  und dann  Geräte und dann Chrome und dann Apps und Erweiterungen. Die Seite Übersicht wird standardmäßig geöffnet.

    Wenn Sie sich für die Chrome-Verwaltung über die Cloud registriert haben, klicken Sie auf das Dreistrich-Menü  und dann  Chrome-Browser und dann Apps und Erweiterungen.

  3. Klicken Sie auf den App- oder Erweiterungstyp, den Sie an eine bestimmte Version anpinnen möchten:
    • Nutzer und Browser: für ChromeOS-Geräte mit Version 89 oder höher
    • Verwaltete Gastsitzungen: für ChromeOS-Geräte mit Version 98 oder höher
  4. Nur Nutzer: So wenden Sie die Einstellung auf eine Gruppe an:
    1. Wählen Sie Gruppen aus.
    2. Wählen Sie die Gruppe aus, für die die Einstellung gelten soll. 
  5. Wenn die Einstellung für alle Nutzer gelten soll, verwenden Sie die oberste Organisationseinheit (bereits ausgewählt). Wählen Sie andernfalls eine untergeordnete Organisationseinheit aus.
  6. Suchen Sie die App, die Sie anpinnen möchten.
  7. Wählen Sie unter Angepinnte Version die Version aus, die Sie anpinnen möchten.
    Apps und Erweiterungen, die Sie zum ersten Mal anpinnen, lassen sich nur an die aktuelle Version anpinnen. Für bereits angepinnte Apps und Erweiterungen kann die aktuell angepinnte Version weiterhin verwendet werden. Falls eine neuere Version verfügbar ist, können Sie sie auch an die aktuelle Version anpinnen.
    Hinweis: Wenn Sie nicht möchten, dass Apps oder Erweiterungen an eine bestimmte Version angepinnt werden, wählen Sie Nicht angepinnt aus.
  8. Klicken Sie zum Bestätigen auf OK.

Selbst gehostete Apps und Erweiterungen anpinnen

  1. Melden Sie sich in der Google Admin-Konsole an.

    Melden Sie sich mit Ihrem Administratorkonto an. Dieses Konto endet nicht auf @gmail.com.

  2. Öffnen Sie in der Admin-Konsole das Dreistrich-Menü  und dann  Geräte und dann Chrome und dann Apps und Erweiterungen. Die Seite Übersicht wird standardmäßig geöffnet.

    Wenn Sie sich für die Chrome-Verwaltung über die Cloud registriert haben, klicken Sie auf das Dreistrich-Menü  und dann  Chrome-Browser und dann Apps und Erweiterungen.

  3. Klicken Sie auf den App- oder Erweiterungstyp, den Sie an eine bestimmte Version anpinnen möchten:
    • Nutzer und Browser: für ChromeOS-Geräte mit Version 89 oder höher
    • Verwaltete Gastsitzungen: für ChromeOS-Geräte mit Version 98 oder höher
  4. Nur Nutzer: So wenden Sie die Einstellung auf eine Gruppe an:
    1. Wählen Sie Gruppen aus.
    2. Wählen Sie die Gruppe aus, für die die Einstellung gelten soll. 
  5. Wenn die Einstellung für alle Nutzer gelten soll, verwenden Sie die oberste Organisationseinheit (bereits ausgewählt). Wählen Sie andernfalls eine untergeordnete Organisationseinheit aus.
  6. Suchen Sie die Zeile der App, die Sie anpinnen möchten, und klicken Sie darauf. Es wird eine Seitenleiste geöffnet. Dort finden Sie weitere Details und können Richtlinien konfigurieren.
  7. Gehen Sie zu Bereitstellungseinstellungen.
  8. Geben Sie unter Installations-URL die benutzerdefinierte URL der Chrome-App oder ‑Erweiterung ein, die Sie verwendet haben, als Sie sie hinzugefügt haben. Achten Sie darauf, dass die eingegebene URL mit https:// und nicht mit http:// beginnt.
  9. Wählen Sie bei Update-URL eine Option aus:
    • Installations-URL (siehe oben): Für die Version und die Installation muss immer die Installations-URL (Manifestdatei) verwendet werden.
    • Updatecheck-URL im Manifest der Erweiterung angegeben: Für Updates wird die URL verwendet, die im Manifest der App oder Erweiterung angegeben ist.
  10. Klicken Sie auf Speichern.

Weitere Informationen

  • Wenn Sie vergessen, Versionen wieder loszulösen, werden wichtige Sicherheits- und Kompatibilitätsupdates sowie neue Funktionen für Apps und Erweiterungen nicht übernommen.
  • Bei veralteten Apps oder Erweiterungen wird mit einem Informationssymbol darauf hingewiesen, dass eine neuere Version verfügbar ist.
  • Wenn die Installation einer älteren Version einer Erweiterung erzwungen wird, gehen ChromeOS-Geräte so vor:
    • Installation der älteren Version, wenn die Installation der Erweiterung nicht zuvor erzwungen wurde. 
    • Rollback auf diese ältere Version für Sitzungen von Nutzern im flüchtigen Modus, verwaltete Gastsitzungen oder Erweiterungen auf dem Anmeldebildschirm.
    • Führen Sie für nicht sitzungsspezifische Nutzersitzungen kein Rollback durch, die neuere Erweiterung wird beibehalten.

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