Unternehmensprofile bei Google können auch von Drittanbietern verwaltet werden. Damit es dabei keine Probleme gibt, haben wir Richtlinien für Drittanbieter erarbeitet. Sie sollten mit diesen Richtlinien vertraut sein und sich über entsprechende Änderungen informieren. Wenn wir der Ansicht sind, dass Sie gegen unsere Richtlinien verstoßen, können wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um Ihre Praktiken eingehend zu überprüfen und Sie gegebenenfalls aufzufordern, entsprechende Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen entziehen wir Ihnen unter Umständen die Verwaltung eines Unternehmensprofils und benachrichtigen Ihre Kunden darüber.
Weitere Informationen zu Richtlinien für Google Unternehmensprofil
Definitionen
Ein Drittanbieter ist eine autorisierte Agentur, die Informationen im Profil eines Unternehmens verwaltet, das ihr nicht gehört. Beispiele:
- Agenturen für digitales Marketing
- SEO-/SEM-Dienstleister
- Anbieter von Onlinebestellungen, Onlineplanung oder Onlinebuchungen
- Affiliate-Marketing-Anbieter
Endkunden/Kunden sind Unternehmen, die eine vertragliche Vereinbarung mit einem Drittanbieter eingehen, der ihre Informationen in Google Unternehmensprofil verwaltet.
Pflichten in Bezug auf die Transparenz
Damit Unternehmen von allen Vorteilen eines Unternehmensprofils profitieren können, benötigen sie bestimmte Informationen. Nur so lassen sich fundierte Entscheidungen treffen. Daher müssen alle Drittanbieter und/oder bevollmächtigten Vertreter beim Umgang mit Informationen, die diese Entscheidungen beeinflussen, transparent agieren. Drittanbieter müssen nicht nur den unten aufgeführten Pflichten nachkommen, sondern alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um dem Endkunden auf Nachfrage auch andere relevante Informationen zur Verfügung zu stellen.
Alle Änderungen mitteilen
Sorgen Sie dafür, dass Endkunden über alle Änderungen an ihrem Profil informiert werden. Änderungen an oder Deaktivierung von Profilfunktionen ohne Zustimmung des Geschäftsinhabers sind untersagt. Drittanbieter müssen auch dafür sorgen, dass die Endkunden wissen, was Google Unternehmensprofil ist und wofür ihre Profildaten verwendet werden.
Anträgen auf Inhaberschaft nachkommen
Es gehört zu den Pflichten von Drittanbietern und bevollmächtigten Vertretern, Unternehmen von sich aus über die Möglichkeiten hinsichtlich der Inhaberschaft und Verwaltung von Profilen zu informieren. Welche Rechte der Partner hat, also ob er z. B. Mitinhaber-, Administrator- oder gar keine Zugriffsrechte erhält, liegt in der alleinigen Entscheidung des beauftragenden Unternehmens. Außerdem müssen alle Endkunden zu jeder Zeit Inhaber oder Mitinhaber ihres Unternehmensprofils sein.
Kündigung der Geschäftsbeziehung mit dem Endkunden
Sie müssen Ihren Endkunden eine schnelle und einfache Möglichkeit bieten, die Nutzung Ihrer Dienstleistung zu beenden. Wenn Sie von einem Endkunden eine entsprechende Kündigung erhalten, sind Sie verpflichtet, ihm innerhalb von sieben Arbeitstagen die Möglichkeit zu geben, die Zuordnung des Google-Kontos, das zur Verwaltung seines Unternehmensprofils verwendet wird, zu Ihrer Firma aufzuheben und wieder die ausschließliche Kontrolle über das Konto zu erlangen. Falls Sie berechtigt sind, das Konto des Endkunden zu verwalten oder anderweitig Änderungen daran vorzunehmen, müssen Sie auch diese Berechtigungen entfernen. Weitere Informationen zum Übertragen der Inhaberschaft
Verwaltungsgebühren
Drittanbieter stellen für ihre wertvollen Dienstleistungen oft Verwaltungsgebühren in Rechnung und die Endkunden sollten wissen, dass solche Gebühren anfallen. Falls Sie Verwaltungsgebühren berechnen, müssen Sie die Endkunden darüber informieren, dass das Unternehmensprofil selbst ohne Aufpreis genutzt werden kann. Sie müssen Neukunden schriftlich mitteilen, dass Gebühren anfallen, bevor Sie ihr Profil verwalten, und die Gebühren in Ihren Rechnungen separat ausweisen. Vermeiden Sie plötzliche oder drastische Gebührenänderungen.
Informationsdokument zur Verfügung stellen
Für kleine und mittlere Unternehmen, die unter Umständen nicht die Ressourcen und das Know-how größerer Unternehmen haben, ist es besonders wichtig zu wissen, was sie von der Zusammenarbeit mit einem Drittanbieter erwarten können. Daher müssen alle Drittanbieter, die überwiegend mit kleinen und mittleren Unternehmen zusammenarbeiten, allen ihren Kunden das Informationsdokument „Kooperation mit Drittanbietern“ zur Verfügung stellen.
Der Link zu diesem Dokument muss auf Ihrer Website gut sichtbar sein, etwa in der Fußzeile der Startseite, auf Ihrem Berichterstellungs-Dashboard oder im Bereich der Website mit Ihren Produkten und Dienstleistungen. Wenn ein neuer Kunde Sie mit der Verwaltung beauftragt oder Sie die frühere Arbeit für ein Unternehmen wiederaufnehmen, müssen Sie die Kunden per E-Mail oder Post darüber informieren, dass ihnen auf Ihrer Website ein Informationsdokument zur Verfügung steht.
Statistiken
Ihre Endkunden benötigen korrekte Statistiken zu Google Unternehmensprofil. Wichtig ist dabei auch, dass der Endkunde zwischen Unternehmensprofildaten und Daten von anderen Plattformen unterscheiden kann. Falls Sie Kunden Berichtsdaten von anderen Plattformen zur Verfügung stellen, auf denen Profile verwaltet werden, müssen die Unternehmensprofildaten separat von den externen Daten angegeben werden. Wenn die Daten für das Unternehmensprofil außerdem an einem leicht zugänglichen Ort verfügbar sind, können Sie zusammengefasste Leistungsdaten zur Verfügung stellen. Dabei werden Daten aus dem Unternehmensprofil mit anderen Daten kombiniert. Sie dürfen die Daten aus dem Unternehmensprofil eines Kunden nicht mit den Daten Ihrer anderen Kunden vergleichen oder die Daten an andere Kunden weitergeben.
Falls in Ihrem Tool Leistungsdaten für geografische Standorte von mehreren Plattformen zusammengefasst sind (z. B. Yelp, Yahoo oder Bing), muss auch der Google Unternehmensprofil-Standortleistungsbericht separat zur Verfügung gestellt werden, einschließlich aller erforderlichen Felder.
Stellen Sie die Kosten- und Leistungsberichte für Unternehmensprofile so bereit, dass Ihre Kunden einfach darauf zugreifen können – etwa per E-Mail oder über Ihre Website. Damit diese Anforderung erfüllt wird, können sich Kunden für den Zugriff auf die Leistungsdaten auch in dem Google-Konto anmelden, mit dem ihr Unternehmensprofil verwaltet wird.
Keine Behinderung der Überwachung oder Prüfung
Google behält sich das Recht vor, alle Unternehmensprofil-Aktivitäten zu beobachten und zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle geltenden Richtlinien und Bedingungen eingehalten werden. Sie dürfen eine solche Beobachtung und Prüfung nicht behindern und Ihre Unternehmensprofil-Aktivitäten nicht anderweitig vor Google verbergen oder verschleiern. Jede Behinderung wird als Verstoß gegen diese Richtlinien betrachtet.
Unzulässige Praktiken
Anspruch auf ein Unternehmensprofil nur bei vorhandener Einwilligung erheben
Sie dürfen nur dann Anspruch auf ein Unternehmensprofil erheben und dieses verwalten, wenn der Geschäftsinhaber Ihnen seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat. Die Zustimmung muss in der Form erfolgen, die das anwendbare Recht vorsieht (schriftliche Einwilligung oder aktives Handeln, etwa durch Anklicken eines Kästchens in einem Formular). Um im Namen des Endkunden auf Rezensionen zu antworten, benötigen Sie eine ausdrückliche Genehmigung. Eine mündliche Einwilligung reicht nicht aus. Bei einem Konflikt zwischen Drittanbieter und Händler müssen Sie einen schriftlichen oder digitalen Nachweis der Einwilligung vorlegen. Außerdem ist es nicht zulässig, von sich aus Anspruch auf ein Unternehmensprofil zu erheben, um ein Unternehmen zu ermutigen, zu überzeugen oder zu zwingen, Kunde zu werden. Versuche, Unternehmensprofile zu manipulieren, sich als das entsprechende Unternehmen auszugeben und sich Zugriff auf Profile zu verschaffen, für deren Verwaltung Sie keine direkte und schriftliche Genehmigung haben, sind verboten. Wiederholt auftretende Fälle von Missbrauch, Spam oder andere unzulässige Aktivitäten können zur Sperrung Ihres Kontos führen.
Falsche, irreführende oder unrealistische Behauptungen
Unternehmen sollen fundierte Entscheidungen im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Drittanbietern treffen können. Deshalb müssen Sie Ihr Unternehmen, Ihre Leistungen und die damit verbundenen Kosten sowie die zu erwartenden Ergebnisse offen und wahrheitsgemäß beschreiben. Machen Sie keine falschen, irreführenden oder unrealistischen Angaben.
Beispiele:
- Sie geben in Form von automatisierten Anrufen mit aufgezeichneter Stimme oder mit anderen Methoden fälschlich vor, Google-Mitarbeiter zu sein.
- Sie garantieren eine gute Platzierung auf Google.
- Sie behaupten, dass Profile immer in der Google Suche oder auf Google Maps zu sehen sein werden.
- Sie stellen kostenlose Google-Produkte als Produkte dar, deren Nutzung kostenpflichtig ist.
- Sie geben durch die Nutzung irreführender Organisationskontonamen vor, Google-Mitarbeiter oder direkter Partner von Google zu sein. Dazu gehört unter anderem die Verwendung von Kontonamen, in denen auf Google oder zugehörige Rechtspersönlichkeiten verwiesen wird, z. B. „Google“, „Google Cloud“, „Alphabet“, „Google-zertifiziert“ oder „Google-Supportteam“.
Sämtliche Änderungen, die Sie am Unternehmensprofil vornehmen, müssen zutreffend sein und allen Inhaltsrichtlinien entsprechen.
Belästigendes, beleidigendes oder unseriöses Verhalten
Unternehmen sollen von Drittanbietern dieselben hervorragenden Leistungen erhalten wie bei einer direkten Zusammenarbeit mit Google. Belästigendes, beleidigendes oder unseriöses Verhalten ist im Umgang mit potenziellen oder Bestandskunden deshalb nicht gestattet.
Beispiele:
- Ungewöhnlich viele Kaltanrufe machen, ohne dabei Robinsonlisten zu beachten
- Unangemessenen Druck auf ein Unternehmen ausüben, Kunde einer Agentur zu werden oder zu bleiben
- Damit drohen, dass Kunden ihr Profil verlieren, wenn sie die Agentur nicht beauftragen
- Ein Profil nur gegen Bezahlung freigeben
- Phishing
Automatisches Verwerfen von Google-Updates und Änderungsvorschlägen
Damit möglichst korrekte Informationen für Händler und Nutzer veröffentlicht werden können, stützt Google sich auf viele verschiedene Datenquellen. Hierzu gehören auch von Nutzern erstellte Inhalte und andere Daten von Drittanbietern. Automatisierte Aktionen, bei denen empfohlene Updates ohne Rücksprache mit dem Händler verworfen werden, stellen einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen dar. Drittanbieter müssen sich gegebenenfalls beim Händler rückversichern, ob die vorhandenen Daten noch korrekt sind. Sollten sie dies nicht tun, behalten wir uns Schritte zur Durchsetzung vor. Darunter kann zum Beispiel eine Reduzierung des API-Kontingents fallen.
Kontoeinrichtung
Wer Inhaber oder Mitglied einer Organisation ist, kann viel Einfluss ausüben. Sie sollten deshalb die Rollen, in denen Profile, Konten und Passwörter verwaltet werden, nur Ihren vertrauenswürdigsten Mitarbeitern zuweisen. Weitere Informationen zu Organisationen und Nutzergruppen
Sie müssen dafür sorgen, dass Integrität und Sicherheit der Kontoanmeldedaten Ihrer Endkunden gewahrt bleiben. Hier einige Best Practices für die Verwaltung von Profilen, Konten und Passwörtern:
- Nachdem ein Profil für einen Kunden erstellt wurde, müssen Sie die Inhaberschaft des Profils auf den Geschäftsinhaber übertragen und sich selbst zum Administrator des Profils ernennen.
- Wenn ein Kunde bereits ein Unternehmensprofil hat, bitten Sie ihn, Sie als Administrator hinzuzufügen, nicht als Inhaber.
- Geben Sie Passwörter nicht an Ihre Kunden weiter.
- Wenn Sie ein Profil nicht mehr verwalten, entfernen Sie es aus Ihrem Konto.
Was passiert bei einem Richtlinienverstoß?
Überprüfung der Einhaltung der Richtlinien: Wir können Ihr Unternehmen jederzeit auf Einhaltung der Richtlinien für Drittanbieter überprüfen. Wenn wir Informationen hierzu von Ihnen anfordern, sind Sie verpflichtet, zügig zu reagieren und umgehend alle für die Befolgung der Richtlinien erforderlichen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. In manchen Fällen wenden wir uns auch an Ihre Kunden, um zu prüfen, ob Sie gemäß unseren Richtlinien handeln.
Benachrichtigung über Richtlinienverstöße: Wenn wir der Ansicht sind, dass Sie gegen unsere Richtlinien für Drittanbieter verstoßen haben, bitten wir Sie, entsprechende Korrekturen vorzunehmen. Sollten Sie unserer Aufforderung innerhalb der vorgegebenen Frist nicht nachkommen, behalten wir uns Schritte zur Durchsetzung vor. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ergreifen wir unter Umständen unverzüglich und ohne vorherige Ankündigung Maßnahmen.
Ausschluss aus Drittanbieterprogrammen: Damit Sie an anderen Drittanbieterprogrammen von Google (z. B. Google Partners oder Premium-KMU-Partner) teilnehmen können, müssen Sie die vorliegenden Richtlinien einhalten. Falls wir feststellen, dass Sie gegen unsere Richtlinien verstoßen haben, oder falls Sie bei der Prüfung Ihres Unternehmens auf Einhaltung der Richtlinien nicht mit uns kooperieren, behalten wir uns vor, Ihren Zugang zu diesen Drittanbieterprogrammen einzuschränken oder ganz zu sperren.
Kontosperrung: Im Fall eines schwerwiegenden Richtlinienverstoßes behalten wir uns vor, ein Unternehmensprofil und/oder das Google-Konto zu sperren, das Sie für die Verwaltung des Unternehmensprofils verwenden. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Richtlinienverstößen können Sie ein Unternehmensprofil dann eventuell nicht mehr verwalten. Gegebenenfalls setzen wir auch Ihre Kunden davon in Kenntnis.
Verstoß gegen die Richtlinien für Drittanbieter melden
Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Drittanbieter gegen diese Richtlinien verstößt, melden Sie uns dies bitte.
Wir können solche Meldungen zwar nicht immer persönlich beantworten, werden dem Hinweis jedoch nachgehen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen.