Nutzereinwilligung verwalten

Dieser Artikel richtet sich an Personen, die Daten an Google senden und Nutzereinwilligungen einholen und verwalten. 

Sie erfahren, in welchen Fällen Sie die Nutzereinwilligung für Google Analytics, Google Ads oder Ads Data Hub verwalten müssen und wie Sie dabei vorgehen.

Nutzereinwilligung verwalten – Gründe

Nutzer erwarten immer mehr Kontrolle darüber, welche Daten sie teilen. Google bietet Ihnen Tools, mit denen Sie die Wünsche Ihrer Nutzer respektieren können. Auf Websites und in Apps, für die Google Analytics oder Google Ads verwendet wird, werden Daten zum Verhalten von Websitebesuchern und App-Nutzern erhoben und gespeichert. Sie können auch Daten aus anderen Quellen in Google Ads hochladen, z. B. Daten zu Ladenverkäufen.

In vielen Ländern und Regionen sind Werbetreibende gesetzlich dazu verpflichtet, die Einwilligung der Nutzer einzuholen, bevor ihre Daten gespeichert und geteilt werden. Diese Gesetze variieren je nach Rechtsprechung und können sich im Laufe der Zeit ändern. Als Werbetreibender müssen Sie sich über die betreffenden Gesetze informieren und Lösungen zur Einwilligungsverwaltung für alle Daten implementieren, die Sie mit Google teilen.

Bei Websites werden zum Speichern von Informationen Cookies verwendet, in Apps stattdessen App-Kennungen. Viele Nutzer bezeichnen jedoch alle gespeicherten Informationen als Cookies. Daher ist es möglich, dass Sie den umgangssprachlichen Begriff Cookie-Einwilligung sehen, wenn es darum geht, die Einwilligung der Nutzer für Websites und Apps einzuholen. Ebenso wird häufig der Begriff Cookie-Banner generell für Lösungen zur Einwilligungsverwaltung verwendet.

Einwilligung verwalten

Beim Verwalten der Nutzereinwilligung ist Folgendes zu berücksichtigen:

  1. Holen Sie den Einwilligungsstatus der Nutzer ein (d. h. fragen Sie ab, ob der Nutzer damit einverstanden ist oder nicht, dass Daten zu seinem Verhalten gespeichert werden). Sie sind dafür verantwortlich, diese Einwilligung für Ihre Websites, Apps und alle Daten, die Sie bei Google hochladen, einzuholen.
    Für Websites und Apps können Sie ein Einwilligungsbanner oder eine andere benutzerdefinierte Lösung zur Einwilligung implementieren. Sie können aber auch eine Plattform zur Einwilligungsverwaltung verwenden. Weitere Informationen zum Einrichten eines Einwilligungsbanners mit einer Plattform zur Einwilligungsverwaltung (Consent Management Platform, CMP) oder einem CMS (Content-Management-System)
    Wenn Sie Daten auf Google hochladen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsabteilung, um eine Lösung zur Einwilligungsverwaltung zu finden, die Ihren Geschäftsanforderungen entspricht.
  2. Informieren Sie Google über die Einwilligungsentscheidung oder den Einwilligungsstatus der Nutzer. Viele CMPs senden von sich aus den Einwilligungsstatus an Google. Wenn Sie sich für eine benutzerdefinierte Lösung zur Einwilligung entscheiden, müssen Sie eine Methode zum Senden des Einwilligungsstatus an Google implementieren. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Framework zum Verwalten der Einwilligung auswählen.
  3. Achten Sie darauf, dass die Google-Tags und Drittanbieter-Tags der Einwilligungsentscheidung des Nutzers entsprechen.

Framework zum Verwalten der Einwilligung auswählen

Damit Sie Google über die Einwilligung von Nutzern für Websites und Apps informieren und Einwilligungsdaten senden können, muss für die Einwilligungslösung ein Framework ausgewählt werden. Sie können zwischen dem Google-Einwilligungsmodus und dem IAB Transparency & Consent Framework wählen.

Wenn Sie Daten bei Google hochladen (z. B. Daten zu Ladenverkäufen), müssen Sie Einwilligungssignale einbeziehen, damit Sie weiterhin Funktionen für personalisierte Werbung, wie den Kundenabgleich mit Daten zu Ladenverkäufen, nutzen können. Weitere Informationen

Einwilligungsmodus

Im Einwilligungsmodus können Sie Google über den Cookie- oder App-ID-Einwilligungsstatus Ihrer Nutzer informieren. Mit Tags wird das Verhalten angepasst. Dabei werden die Einstellungen der Nutzer berücksichtigt.

Bei Tags mit Einwilligungsprüfungen wird das Speicherverhalten von Cookies angepasst. Wenn ein Nutzer die Einwilligung verweigert, werden über Tags Pings an den Google-Server gesendet, statt Cookies zu speichern (siehe diesen Hilfeartikel). So gehen nicht alle Informationen über Besucher verloren, die nicht einwilligen. Mit Pings können Daten in Google Analytics 4-Properties geschätzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Geschätzte Schlüsselereignisse und Verhaltensmodellierung für den Einwilligungsmodus.

Transparency & Consent Framework (TCF) von IAB Europe

Das Transparency & Consent Framework (TCF) von IAB Europe bietet eine alternative Möglichkeit, den Einwilligungsstatus einzuholen und die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben im Blick zu behalten. Wird über die benutzerdefinierte Implementierung oder die CMP eines Kunden die Einwilligung auf Basis des TCF eingeholt, wird der Einwilligungsstatus als spezieller TCF-String an Google übergeben. Vom allgemeinen Google-Tag und von Tag Manager kann dieser String gelesen und das Messverhalten für Tags mit Einwilligungsprüfungen festgelegt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Transparency & Consent Framework implementieren. Sollten Sie noch nicht in der Global Vendor List (GVL) von IAB Europe registriert sein, bieten wir den Modus für zusätzliche Einwilligung gemäß unserer entsprechenden technischen Spezifikation.

Wenn Ihre Nutzer die Einwilligung mit einer Lösung verweigern, für die TCF verwendet wird, können für GA4-Properties keine Daten geschätzt werden, um die fehlenden Informationen zu ergänzen.

So verwalten Sie die Nutzereinwilligung

Weitere Datenschutzeinstellungen für Kunden

Der Einwilligungsmodus ist nur eine von vielen Möglichkeiten, wenn es um datenschutzfreundliche Messungen geht. Wenn Sie weitere Lösungen von Google kennenlernen möchten, können Sie den Ads Privacy Planner nutzen. Außerdem stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:

  • Sie können festlegen, wie erhobene Daten für Google freigegeben werden. Weitere Informationen
  • Sie können festlegen, ob IP-Adressen maskiert werden. Weitere Informationen
  • Sie können festlegen, wie lange Daten in Google Analytics auf Nutzer- und Ereignisebene gespeichert werden, bevor sie automatisch von den Analytics-Servern gelöscht werden. Weitere Informationen
  • Sie können beantragen, dass Daten auf Google Analytics-Servern manuell gelöscht werden. Weitere Informationen finden Sie unter [GA4] Löschanfragen für Daten bzw. Löschanfragen für Daten (Universal Analytics).
  • Sie können festlegen, welche Konten, Produkte und Dienste ein Kontoadministrator miteinander verknüpfen soll. Jeder mit Leseberechtigung für Konten hat Zugriff auf die Daten aller verknüpften Konten. Weitere Informationen

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