Richtlinie für Video-Publisher

Am 1. April 2024 treten neue Richtlinien für Video-Publisher in Kraft. Weitere Informationen zu den neuen Richtlinien finden Sie im Änderungsprotokoll der Richtlinien. Weitere Einzelheiten zu den bevorstehenden Änderungen finden Sie unter Aktualisierungen der Richtlinie für Video-Publisher im Jahr 2024.

Diese Richtlinie gilt für AdSense-Publisher und Google Ad Manager-Partner, die Monetarisierungsprodukte von Google (Preferred Deals, programmatisch garantierte Kampagnen, private Auktionen und offene Auktionen) nutzen und Videoanzeigen in Auktionen monetarisieren. Beispiele sind Anzeigen in In-Stream-Content, in Audiocontent oder auf Video-Placements, die nicht für In-Stream-Content gedacht sind (wie Spiele, In-Article und In-Feed). Als Videoanzeigen-Placement gilt alles, wo eine Videoanzeige ausgeliefert werden kann: in einem Spiel, in einem Videoplayer mit In-Stream-Video oder auf einem Placement, das nicht für In-Stream-Anzeigen vorgesehen ist.

In der Richtlinie sind folgende Sachverhalte geregelt:

Für einige Anzeigenformate gelten zusätzliche Anforderungen:

Unterstützte Implementierungen verwenden

Für eine optimale Nutzererfahrung, die Analyse der Wirkung einer Marke, den Schutz vor ungültigen Zugriffen und das Rendern proprietärer Formate wie TrueView ist es erforderlich, die unterstützten Videoimplementierungen von Google zu verwenden.

  • In-Stream-Anzeigen: Videoanzeigen-Placements neben Video- oder Audiocontent müssen auf dem Google Interactive Media Ads (IMA) SDK oder dem Google Mobile Ads SDK auf unterstützten Plattformen basieren, es sei denn, sie werden im Rahmen eines Betaprogramms von Google bereitgestellt.
    • Publisher dürfen keine IMA-Produkte verwenden, um auf YouTube gehosteten Content zu monetarisieren. Die Monetarisierung von Inhalten auf YouTube erfolgt über das YouTube-Partnerprogramm.
  • Anzeigen, die nicht als In-Stream-Anzeigen ausgeliefert werden: Damit Videoanzeigen außerhalb eines Videostreams ausgeliefert werden können, müssen für die Placements Lösungen von Google verwendet werden: auf Websites Google Publisher-Tags, in Apps das Google Mobile Ads SDK. Hierzu zählen In-Banner-, In-Article-, In-Feed- und native Videoanzeigen, Interstitial- und App-Start-Videoanzeigen sowie Videoanzeigen mit Prämie.
    • Das Google Interactive Media Ads SDK ist bei Placements, die nicht für In-Stream-Anzeigen gedacht sind, nicht zulässig. Ausgenommen hiervon sind Placements in Spielen.

Inventar genau beschreiben

Das Inventar muss mithilfe von Metadaten und Deklarationen genau beschrieben werden, damit Werbetreibende nachvollziehen können, wo ihre Anzeigen ausgeliefert werden.

  • Für jeglichen Video- und Audiocontent, mit dem Einnahmen erzielt werden, sowie für Onlinespiele müssen qualitativ hochwertige und genaue Metadaten sowie Beschreibungs-URLs bereitgestellt und verwaltet werden. Weitere Informationen zu den Parametern für IMA3-Tags bei Ad Exchange-Videos
  • Videoanzeigen müssen standardmäßig hörbar oder wie vorgesehen als stummgeschaltetes Placement deklariert sein.
    • Placements, die nicht für In-Stream-Anzeigen gedacht sind und auf einer Vorlage aus einer der Formatbibliotheken von Google basieren, werden automatisch korrekt als stummgeschaltet deklariert.
  • In-Stream-Videoanzeigen dürfen nur in gültigen In-Stream-Placements ausgeliefert werden. Nicht inbegriffen sind:
    • Video-Diashows, die sich auf Inhalte einer Webseite ohne ursprünglichen Videocontent beziehen
    • Videoanzeigen in einer Display-Banner-Anzeige auf einer Webseite oder in einer App
    • Videoanzeigen, die im Anzeigenstreifen der Seite eingeblendet werden, beispielsweise auf einer Fläche von 300 × 250 auf Computern
    • Videoanzeigen auf Placements ohne begleitenden Videocontent, mit Ausnahme von Placements, die nicht für In-Stream-Anzeigen gedacht sind
    • Videoanzeigen, die im Wechsel mit Displayanzeigenblöcken auf Placements eingeblendet werden, unabhängig davon, ob begleitender Videocontent vorhanden ist.
    • In-Banner-Videoanzeigen, bei denen kein Videoplayer geladen wird
  • Geben Sie die Größe des Videoanzeigen-Placements exakt an.

Den Wert für Werbetreibende aufrechterhalten

Um den Wert für Werbetreibende aufrechtzuerhalten, müssen Nutzer mit den Videoanzeigen interagieren können. Die Videoanzeigen müssen in Videoanzeigen-Placements wie beabsichtigt wiedergegeben werden. Sie dürfen Nutzer nicht überraschen oder sich anderweitig außerhalb der Norm oder unerwartet verhalten.

  • Für alle Videoanzeigen-Placements gilt, dass sie einem üblichen Seitenverhältnis wie 4:3 oder 16:9 bei horizontalen Videos, 3:4, 4:5 oder 9:16 bei vertikalen Videos bzw. 1:1 bei quadratischen Videos entsprechen müssen.
  • Sowohl die längeren als auch die kürzeren Seiten der Placements für In-Article- und In-Feed-Videoanzeigen müssen mindestens 256 Pixel haben. Ausnahmen sind die Formate 300 × 250 und 320 × 180, die ebenfalls zulässig sind. Bei allen anderen Videoanzeigen-Placements muss die längere Seite mindestens 256 Pixel haben, die kürzere mindestens 144 Pixel.
  • Anzeigeninhalte oder Anzeigensteuerung dürfen nicht verdeckt, verborgen, entfernt oder verändert werden.
  • Anzeigen dürfen nicht direkt neben den Steuerelementen von Spielen oder Videoplayern, wie Wiedergabe, Pause oder Lautstärke, platziert werden oder diese verdecken.
  • Anzeigen müssen eingeblendet bleiben, bis der Nutzer die Seite oder den Content verlässt. Ausgenommen sind bestimmte Anzeigenformate (siehe unten).

Mit Nutzern respektvoll umgehen

Bei der Auslieferung von Videoanzeigen sind die Erwartungen und die Zeit des Nutzers zu respektieren:

  • Für In-Stream-Videoanzeigen heißt das, dass der eigentliche Videocontent länger dauern muss als die Summe der Videoanzeigen.
  • Bei Videoanzeigen, die nicht als In-Stream-Videoanzeigen gedacht sind, einschließlich Anzeigen in Spielen, muss die Zeit, die der Nutzer mit dem Content verbringt, länger sein als die Gesamtdauer der Interstitial-Anzeigen.
  • Autoplay „below the fold“ (mit Scrollen sichtbar) ist nicht zulässig. Ebenso dürfen Anzeigen nicht wiedergegeben werden, wenn der Mauszeiger darauf bewegt wird.
    • Auf Mobilgeräten ist Autoplay nur zulässig, wenn in einem Darstellungsbereich von 360 × 600 Pixel mindestens 50 % des Anzeigenblocks sichtbar sind. Auf Computern gilt dieser Prozentsatz für einen 1024 × 768 großen Darstellungsbereich.
  • Es darf immer nur Content aus einem einzigen Videoanzeigen-Placement in der Ansicht wiedergegeben werden.
  • Für Videoanzeigen-Placements in einem fixierten Videoplayer (der an einer festen Position verankert ist) gelten zusätzliche Vorgaben:
    • Ein fixierter In-Stream-Videoplayer muss als nicht fixierter In-Page-Videoplayer beginnen.
      • Beim Scrollen auf der Seite muss das Video dabei zuerst im In-Page-Videoplayer und dann im fixierten Videoplayer wiedergegeben werden, der sichtbar auf der Seite verbleibt.
    • Der In-Page-Videoplayer muss vollständig auf der Seite zu sehen sein, bevor zum fixierten Videoplayer gewechselt wird.
    • Wenn sich mehr als ein Rand des fixierten Videoplayers mit In-Page-Videoanzeigencontent, In-Page-Anzeigencontent oder der In-Page-Navigation überschneidet, muss der Videoplayer eine Option zum Schließen enthalten.
      • Die Option muss sichtbar sein, ohne dass der Nutzer den Mauszeiger auf das Video bewegt oder darauf tippt.

Zusätzliche Anforderungen für bestimmte Anzeigenformate

TrueView-Anzeigen und überspringbare Videoanzeigen

Mit Google Ads können Werbetreibende, die auf YouTube Anzeigen schalten möchten, ihr Budget auf Websites und Apps ausweiten, die Partner von Google sind. Dazu gehört auch die Verwendung unseres proprietären TrueView-Formats. Für die Verwendung von überspringbaren Anzeigen, einschließlich TrueView-Anzeigen, gelten zusätzliche Richtlinien:

  • Bei Videoanzeigen-Placements muss der Ton standardmäßig aktiviert sein.
  • Scroll-to-Play-Anzeigen sind für TrueView nicht zulässig.
  • Bei Mid-Rolls muss die Dauer des Videocontents mindestens 10 Minuten betragen.

Videoanzeigen, die nicht In-Stream ausgeliefert werden

Zu den Videoanzeigen-Placements ohne begleitendes Video zählen In-Banner-, In-Article-, In-Feed-, native, Interstitial- und App-Start-Videoanzeigen sowie Videoanzeigen mit Prämie. Weitere Informationen zu Videoanzeigenformaten, die nicht In-Stream ausgeliefert werden

Für die Verwendung von Anzeigen, die nicht In-Stream ausgeliefert werden, gelten folgende zusätzliche Richtlinien:

  • Sie müssen deutlich als Werbung erkennbar sein. Weitere Informationen zur Anzeigenkennzeichnung
  • Abgesehen von Interstitial-Videoanzeigen und Videoanzeigen mit Prämie muss der Ton beim Autoplay standardmäßig stummgeschaltet sein, außer der Nutzer hat die Tonwiedergabe explizit aktiviert.
    • Bei Interstitial-Videoanzeigen ist der Ton beim ersten Laden je nach Einstellungen auf dem Smartphone des Nutzers aktiviert oder deaktiviert. Beispiel: Wird das Interstitial geladen, während am Smartphone der Ton ausgeschaltet ist, muss das Interstitial mit stummgeschaltetem Ton geladen werden.
  • Die Wiedergabe darf erst beginnen, wenn mindestens 50 % der Pixel im Darstellungsbereich des Players sichtbar sind. Sie muss beendet werden, wenn weniger als 50 % der Pixel im Darstellungsbereich des Players sichtbar sind, sofern der Nutzer nicht auf die Wiedergabeschaltfläche der Videoanzeige geklickt hat.
    • Interstitial-Videoanzeigen dürfen nur wiedergegeben werden, wenn sie vollständig zu sehen sind.
  • Vor, während oder nach dem Anzeigen-Rendering darf kein Reflow des Seitenlayouts angewendet werden. Anders gesagt: Durch das Placement darf im Darstellungsbereich des Nutzers kein Content nach oben oder unten verschoben werden. Das Placement darf beim Darüberscrollen nicht zum Vollbild erweitert werden.
  • In-Article-Videoanzeigen müssen zwischen Textabschnitten platziert werden, In-Feed-Videoanzeigen zwischen Feedelementen.

In Ad Manager stehen verschiedene Anzeigenformate zur Verfügung, die nicht als In-Stream-Videoanzeigen gerendert werden.

Bei bestimmten Formaten wie In-Article-, In-Feed- und nativen Videos sorgen die von Google bereitgestellten Lösungen bereits dafür, dass Ihre Anzeige diesen Anforderungen entspricht.

Bei Formaten, mit denen Sie die Funktionsweise des Players steuern können, müssen Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen.

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