Andere eingeschränkt zulässige Unternehmen: Verkauf von Veranstaltungstickets

Google stellt übersetzte Versionen der Hilfeartikel zur Verfügung. Die Übersetzung sollte jedoch keine Auswirkungen auf den Inhalt unserer Richtlinien haben. Die englischsprachigen Seiten sind die offiziellen Versionen. Wir verwenden sie, um unsere Richtlinien durchzusetzen. Wenn Sie diesen Artikel in einer anderen Sprache lesen möchten, wählen Sie sie einfach im Drop-down-Menü unten auf der Seite aus.

Wir schließen bestimmte Arten von Unternehmen von der Werbung bei uns aus, um zu verhindern, dass Nutzer ausgebeutet werden. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Firmen unsere sonstigen Richtlinien offensichtlich einhalten. Auf Grundlage unserer laufenden Überprüfungen und des Feedbacks von Nutzern, Aufsichtsbehörden und Verbraucherschutzorganisationen ermitteln wir gelegentlich Produkte oder Dienstleistungen, bei denen ein hohes Missbrauchsrisiko besteht. Wenn bestimmte Arten von Unternehmen unserer Ansicht nach ein unzumutbares Risiko für die Sicherheit der Nutzer und die Nutzererfahrung darstellen, schränken oder stellen wir die Auslieferung entsprechender Anzeigen unter Umständen ein.

Unternehmen, die Veranstaltungstickets verkaufen, dürfen mit Google Ads werben, nachdem sie über dieses Formular eine Bestätigung der Berechtigung von Google eingeholt haben. Um diese Bestätigung zu erhalten, müssen Unternehmen unter Umständen bestimmte Anforderungen an Ziele und Anzeigen erfüllen.

Hier eine Erläuterung der im nachfolgenden Text verwendeten Begriffe:

  • Definition der Geschäftsmodelle: Sie müssen Ihr Geschäftsmodell angeben, damit bestimmt werden kann, ob Sie die Anforderungen erfüllen, die für die Berechtigung zur Anzeigenschaltung gelten.
  • Anforderungen an Ziele nach Geschäftsmodell
  • Anforderungen an Anzeigen nach Geschäftsmodell
Hinweis: Für Authorized Buyers- und Display & Video 360-Konten, über die Tickets weiterverkauft werden, muss kein Antrag auf Prüfung der Berechtigung gestellt werden. Sie unterliegen aber den unten beschriebenen Anforderungen an Ziele.

 

Definition von Geschäftsmodellen

  • Primäranbieter: Inhaber, Veranstalter oder Betreiber des Veranstaltungsorts, der das Ticket direkt verkauft, oder ein Ticketverkäufer, der aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung berechtigt ist, das Ticket in seinem Namen zu verkaufen. In beiden Fällen dürfen die Tickets noch nicht verkauft oder vergeben worden sein.
  • Reseller: Unternehmen, die Tickets anbieten, die bereits auf dem primären Markt vergeben oder verkauft wurden. Der Preis der Tickets (der unter oder über dem Nennbetrag liegen kann) und alle zusätzlich anfallenden Steuern, Servicegebühren und sonstigen Gebühren werden von einem Reseller oder auf einem Reseller-Marktplatz festgelegt. Die Anforderungen für Reseller gelten auch für Marktplätze, auf denen Reseller und Ticketkäufer miteinander in Kontakt treten.
  • Mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe: Künstler, Tour-Organisatoren, Teams, Liga-Teilnehmer, Betreiber von Veranstaltungsorten und ähnliche Gruppen, in deren Namen Tickets verkauft werden
  • Ticket-Dienstleister: Websites, auf denen Ticketpreise von anderen Reseller-Websites aufgeführt sind, aber keine Tickets verkauft werden
Hinweis: In Frankreich und den französischen Überseegebieten ist der Verkauf von Veranstaltungstickets auf dazu berechtigte Primäranbieter beschränkt.


Anforderungen an Ziele nach Geschäftsmodell

Wenn Sie Wiederverkaufstickets verkaufen oder entsprechende Websites verlinken, müssen Sie folgende Anforderungen an Ziele erfüllen. Diese gelten nicht, wenn Sie Primäranbieter sind, es sei denn, Sie verlinken eine Website, auf der Wiederverkaufstickets angeboten werden.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der einzelnen Anforderungen an Ziele nach Geschäftsmodell und dem in der Anzeige beworbenen Inhalt.

Zusammenfassung

URL-Domain

Wenn Sie Wiederverkaufstickets verkaufen oder eine Website verlinken, auf der sie angeboten werden, dürfen Sie den Namen der mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Gruppe nur dann in der URL-Domain verwenden, wenn Sie Folgendes vorlegen:

  • Vertrag oder rechtsgültiges Dokument, aus dem die Beziehung oder Partnerschaft zwischen Ihrem Unternehmen und der mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Gruppe hervorgeht
  • Schreiben mit Briefkopf, das von einem Anwalt oder einem Mitglied der Geschäftsführung Ihres Unternehmens unterzeichnet wurde und die Beziehung oder Partnerschaft zwischen dem Unternehmen und der mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Gruppe bescheinigt

Offenlegungen

Um Kunden vor Betrug zu schützen und mögliche Unklarheiten zu vermeiden, müssen Sie als Verkäufer von Wiederverkaufstickets auf Ihrer Website oder in Ihrer App unmissverständlich offenlegen, dass

  • Sie Reseller und nicht der Primäranbieter der Tickets sind und
  • Ihre Preise höher sein können als der Nennbetrag (Ticketpreis des Primäranbieters).

Diese Offenlegung muss klar formuliert sein und auf der Reseller-Website im oberen Seitenbereich, d. h. in den oberen 20 % der Startseite und aller Landingpages, einfach und ohne Scrollen sichtbar sein. Sie darf nicht in Form einer Benachrichtigung angezeigt werden, die geschlossen oder ausgeblendet werden kann. Die Schrift muss mindestens genauso groß sein wie die des übrigen Texts auf der Seite.

Aufschlüsselung der Steuern und Gebühren

Beim Zahlungsvorgang muss angegeben werden, wie sich der Preis zusammensetzt – bevor der Kunde seine Zahlungsinformationen bereitstellt. Die Aufschlüsselung muss die zusätzlichen Kosten, wie Steuern und Gebühren, enthalten.

Nach Geschäftsmodell

Primäranbieter

Beschreibung des Werbetreibenden In Anzeigen beworbener Inhalt Offenlegungen in Anzeigen (Website) Aufschlüsselung der Steuern und Gebühren (Website)
Sie sind nur Primäranbieter Veranstaltungstickets von Primäranbietern Nicht erforderlich Nicht erforderlich
Sie sind Primäranbieter, aber Ihre Start- bzw. Veranstaltungsseite verweist auf eine Reseller-Website Veranstaltungstickets von Primäranbietern Nicht auf Ihrer Website erforderlich Nicht auf Ihrer Website erforderlich
Nur Ihre Website oder Wiederverkaufstickets für eine Veranstaltung Nur auf der Startseite und der Landingpage des verlinkten Resellers erforderlich Auf der Website des verlinkten Resellers erforderlich

Reseller

Beschreibung des Werbetreibenden In Anzeigen beworbener Inhalt Offenlegungen Aufschlüsselung der Steuern und Gebühren
Sie sind autorisierter oder offizieller Reseller für bestimmte Veranstaltungen Bestimmte Veranstaltungen Erforderlich Erforderlich
Nur Ihre Website oder Veranstaltungen, bei denen Sie nicht der offizielle Reseller sind Erforderlich Erforderlich
US-Profiliga, für die Sie offizieller Reseller sind Erforderlich Erforderlich
Sie sind nur Reseller und nicht „autorisiert“ oder „offiziell“ Ihre Website oder Wiederverkaufstickets für eine Veranstaltung Erforderlich Erforderlich
Sie sind Reseller, der a) auch Primäranbieter für bestimmte Veranstaltungen ist, b) auf Primäranbieter verlinkt oder c) auf andere Reseller verlinkt Veranstaltungstickets von Primäranbietern Auf der Startseite erforderlich, aber nicht auf der Landingpage, wenn dort nur Informationen zu Tickets von Primäranbietern zu finden sind Nicht erforderlich
Nur Ihre Website oder Wiederverkaufstickets für eine Veranstaltung Erforderlich Erforderlich

Mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe

Beschreibung des Werbetreibenden In Anzeigen beworbener Inhalt Offenlegungen Aufschlüsselung der Steuern und Gebühren
Sie sind eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe und verlinken auf Ihrer Website einen Primäranbieter, um Tickets zu verkaufen Veranstaltungstickets von Primäranbietern Nicht auf Ihrer Website erforderlich Nicht auf Ihrer Website erforderlich
Sie sind eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe und verlinken auf Ihrer Website einen Reseller, um Tickets zu verkaufen Nur Ihre Website Nur auf der Startseite und der Landingpage des verlinkten Resellers erforderlich
 
Nur auf der Website des verlinkten Resellers erforderlich

Sie sind eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe und verlinken auf Ihrer Website sowohl einen Primäranbieter als auch einen Reseller, um Tickets zu verkaufen
Nur Ihre Website Nur auf der Startseite und der Landingpage des verlinkten Resellers erforderlich Auf der Website des verlinkten Resellers erforderlich

Ticket-Dienstleister

Beschreibung des Werbetreibenden Offenlegungen Aufschlüsselung der Steuern und Gebühren
Sie sind Ticket-Dienstleister und verlinken Reseller, bieten aber auf Ihrer Website keine Tickets an Auf Ihrer Website und auf der Website des verlinkten Resellers erforderlich Auf der Website des verlinkten Resellers erforderlich

 

Anforderungen an Anzeigen nach Geschäftsmodell

Wenn Sie kein Primäranbieter von Tickets sind, müssen Sie einige oder alle der folgenden Anforderungen auf Anzeigenebene erfüllen.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der einzelnen Anforderungen an Anzeigen nach Geschäftsmodell und dem in der Anzeige beworbenen Inhalt.

Zusammenfassung

Verwendung des Begriffs „offiziell“

Wenn Sie nach Ihrem Geschäftsmodell auch Reseller oder Ticket-Dienstleister sind, dürfen Sie nicht den Eindruck erwecken, Sie seien nur Primäranbieter von Tickets – beispielsweise, indem Sie in der Anzeige oder im Verweis auf Ihre Website Begriffe wie „offiziell“ verwenden (z. B. „offizieller Anbieter von Tickets für [Veranstaltung]“ oder „offizielle Website von [Ticket-Reseller]“).

Wenn jedoch zwischen Ihnen und einer mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Gruppe eine rechtsgültige Vereinbarung besteht, der zufolge Sie sich offizieller Reseller oder offizieller Primäranbieter dieser Gruppe nennen dürfen, ist die Verwendung des Wortes „offiziell“ in der Anzeige unter folgenden Voraussetzungen gestattet:

  • Sie müssen ein Schreiben von der mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Gruppe vorlegen, aus dem explizit hervorgeht, dass Sie die Bezeichnung „offiziell“ bei den Werbeaktionen zum Ticketverkauf nutzen dürfen.
  • Sie dürfen „offiziell“ in einer der folgenden Wortgruppen verwenden, gefolgt vom Namen der mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Gruppe (z. B. „Offizieller Fan-to-Fan-Ticketmarktplatz für [Name der Gruppe]“).

Bezeichnungen, die Sie als offizieller Primäranbieter für eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe verwenden dürfen

  • Offizieller Verkaufspartner für Tickets des primären Markts
  • Offizieller Direktverkauf über Ticketmarktplatz
  • Offizieller Direktverkauf über Ticketanbieter
  • Offizieller Direktverkauf über Partner des Ticketmarktplatzes
  • Offizieller Direktverkauf über Anbieter des Ticketmarktplatzes
  • Offizieller Ticketdirektverkauf über Verkaufsstelle
  • Offizieller Ticketdirektverkäufer

Bezeichnungen, die Sie als offizieller Wiederverkäufer für eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe verwenden dürfen

  • Offizieller Fan-to-Fan-Ticketmarktplatz
  • Offizieller Fan-to-Fan-Marktplatz
  • Offizieller Fan-to-Fan-Marktplatz für Ticketweiterverkauf
  • Offizieller Weiterverkauf über Ticketpartner
  • Offizieller Weiterverkauf über Ticketmarktplatz
  • Offizieller Weiterverkauf über Ticketanbieter
  • Offizieller Weiterverkauf über Partner des Ticketmarktplatzes
  • Offizieller Weiterverkauf über Anbieter des Ticketmarktplatzes
  • Offizieller Fan-Ticketmarktplatz
  • Offizieller Ticketmarktplatz
  • Offizieller Wiederverkauf über Ticketmarktplatz
  • Offizieller Wiederverkäufer

Einschränkungen für die angezeigte URL

Die angezeigte URL von Resellern und Ticket-Dienstleistern darf keine Post-Domain-Pfade und Subdomains enthalten. So soll verhindert werden, dass Kunden darüber getäuscht werden, in welcher Beziehung der Werbetreibende zu der Gruppe steht, die mit der Veranstaltung in Verbindung steht.

Nach Geschäftsmodell

Reseller

Beschreibung des Werbetreibenden In Anzeigen beworbener Inhalt Verwendung von Begriffen wie „offiziell“ Einschränkungen für die angezeigte URL
Sie sind nur Reseller Ihre Website oder Wiederverkaufstickets für eine Veranstaltung Nicht zulässig Die angezeigte URL darf keine Subdomain und keinen Post-Domain-Pfad enthalten.
Sie sind Reseller, der a) auch Primäranbieter für bestimmte Veranstaltungen ist, b) auf seiner Website auf Primäranbieter verlinkt oder c) auf andere Reseller verlinkt Veranstaltungstickets von Primäranbietern Nicht zulässig Die angezeigte URL darf keine Subdomain und keinen Post-Domain-Pfad enthalten
Nur Ihre Website oder Wiederverkaufstickets für eine Veranstaltung Nicht zulässig Die angezeigte URL darf keine Subdomain und keinen Post-Domain-Pfad enthalten.

Mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe

Beschreibung des Werbetreibenden In Anzeigen beworbener Inhalt Verwendung von Begriffen wie „offiziell“ Einschränkungen für die angezeigte URL
Sie sind eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe und verlinken auf Ihrer Website einen Primäranbieter, um Tickets zu verkaufen Veranstaltungstickets von Primäranbietern Zulässig Keine
Sie sind eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe und verlinken auf Ihrer Website einen Reseller, um Tickets zu verkaufen Nur Ihre Website Zulässig Keine

Ticket-Dienstleister

Beschreibung des Werbetreibenden Verwendung von Begriffen wie „offiziell“ Einschränkungen für die angezeigte URL
Sie sind Ticket-Dienstleister und verlinken Wiederverkäufer, bieten aber auf Ihrer Website keine Tickets an Nicht zulässig Die angezeigte URL darf keine Subdomain und keinen Post-Domain-Pfad enthalten.
 

Optionen zum Beheben von Anzeigenverstößen

Wenn Ihre Anzeigen aufgrund der Richtlinie zum Verkauf von Veranstaltungstickets abgelehnt werden, haben Sie zwei Optionen.

Bestätigung der Berechtigung beantragen

Unternehmen, die Veranstaltungstickets verkaufen, dürfen mit Google Ads werben, nachdem sie eine Bestätigung der Berechtigung von Google eingeholt haben. Machen Sie sich mit den Voraussetzungen vertraut und beantragen Sie die Bestätigung über dieses Formular.

Einspruch gegen Richtlinienentscheidung einlegen

Wenn Sie das Ziel korrigiert haben oder der Ansicht sind, dass uns ein Fehler unterlaufen ist, können Sie direkt über Ihr Google Ads-Konto Einspruch gegen die Richtlinienentscheidung einlegen und eine Überprüfung beantragen. Wenn wir dann feststellen, dass das Ziel richtlinienkonform ist, geben wir Ihre Anzeigen frei.

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