Voraussetzungen für Verkäufer von Veranstaltungstickets

Unternehmen, die Veranstaltungstickets verkaufen, dürfen mit Google Ads werben, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Deshalb müssen sie bei Google zuerst einen Prüfungsantrag einreichen. Für eine erfolgreiche Prüfung müssen die Landingpages bzw. Apps, über die Veranstaltungstickets verkauft werden, bestimmte objektive Kriterien erfüllen, die sich nach dem jeweiligen klar ersichtlichen Geschäftsmodell richten. Google überprüft keine Details der Angebote auf solchen Websites und nimmt auch keine rechtliche Analyse vor. Der oben genannte Antrag muss unabhängig von Anzeigenformat und Asset-Typ vorab eingereicht werden. Verwenden Sie hierfür bitte dieses Formular.

Für die Werbung mit Google Ads müssen die Landingpages unter Umständen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für manche Unternehmen gelten zusätzliche Anforderungen auf Anzeigenebene.

Hier eine Erläuterung der im nachfolgenden Text verwendeten Begriffe:

  • Definition der Geschäftsmodelle: Sie müssen Ihr Geschäftsmodell angeben, damit bestimmt werden kann, ob Sie die Anforderungen erfüllen, die für die Berechtigung zur Anzeigenschaltung gelten.
  • Zielanforderungen für die Google Ads-Berechtigung: Diese Anforderungen müssen je nach Geschäftsmodell erfüllt werden.
  • Anforderungen auf Anzeigenebene: Diese Anzeigenanforderungen müssen je nach Geschäftsmodell erfüllt werden.
Hinweis: Für Authorized Buyers- und Display & Video 360-Konten, über die Tickets weiterverkauft werden, muss kein Antrag auf Prüfung der Berechtigung gestellt werden. Sie unterliegen aber den unten beschriebenen Zielanforderungen.

Definition von Begriffen für die Richtlinie für Reseller von Veranstaltungstickets

  • Primäranbieter: Inhaber, Veranstalter oder Betreiber des Veranstaltungsorts, der das Ticket direkt verkauft, oder ein Ticketverkäufer, der aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung berechtigt ist, das Ticket in seinem Namen zu verkaufen. In beiden Fällen dürfen die Tickets noch nicht verkauft oder vergeben worden sein.
  • Reseller: Unternehmen, die Tickets anbieten, die bereits auf dem primären Markt vergeben oder verkauft wurden. Der Preis der Tickets (der unter oder über dem Nennbetrag liegen kann) und alle zusätzlich anfallenden Steuern, Servicegebühren und sonstigen Gebühren werden von einem Reseller oder auf einem Reseller-Marktplatz festgelegt. Die Anforderungen für Reseller gelten auch für Marktplätze, auf denen Reseller und Ticketkäufer miteinander in Kontakt treten.
  • Mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe: Künstler, Tour-Organisatoren, Teams, Liga-Teilnehmer, Betreiber von Veranstaltungsorten und ähnliche Gruppen, in deren Namen Tickets verkauft werden
  • Ticket-Dienstleister: Websites, auf denen Ticketpreise von anderen Reseller-Websites aufgeführt sind, aber keine Tickets verkauft werden

Anforderungen für Landingpages bei Google Ads-Werbung

Wenn Sie Wiederverkaufstickets verkaufen oder Websites verlinken, auf denen sie angeboten werden, muss die betreffende Landingpage einige oder alle der folgenden Anforderungen erfüllen. Das ist nicht notwendig, wenn Sie Primäranbieter sind, es sei denn, Sie verlinken eine Website, auf der Wiederverkaufstickets angeboten werden. 

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der einzelnen Anforderungen für Landingpages. Darunter ist angegeben, wann sie jeweils gelten. Das richtet sich nach dem Geschäftsmodell und dem in der Anzeige beworbenen Inhalt.

Anforderungen für Landingpages – Zusammenfassung

URL-Domain

Wenn Sie Wiederverkaufstickets verkaufen oder eine Website verlinken, auf der sie angeboten werden, dürfen Sie den Namen der mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Gruppe nur dann in der URL-Domain verwenden, wenn Sie Folgendes vorlegen:

  • Vertrag oder rechtsgültiges Dokument, aus dem die Beziehung oder Partnerschaft zwischen Ihrem Unternehmen und der mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Gruppe hervorgeht
  • Schreiben mit Briefkopf, das von einem Anwalt oder einem Mitglied der Geschäftsführung des Unternehmens des Werbetreibenden unterzeichnet wurde und die Beziehung oder Partnerschaft zwischen dem Unternehmen und der mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Gruppe bescheinigt

Offenlegungen

Damit Kunden vor Betrug geschützt und mögliche Verwirrungen vermieden werden, müssen Sie als Verkäufer von Wiederverkaufstickets auf Ihrer Website oder in Ihrer App unmissverständlich offenlegen, dass

  • Sie ein Reseller und nicht der Primäranbieter von Tickets sind und
  • Ihre Preise höher sein können als der Nennbetrag (Ticketpreis des Primäranbieters).

Der entsprechende Hinweis muss auf der Reseller-Website im oberen Seitenbereich, das heißt in den oberen 20 % der Startseite und aller Landingpages, deutlich und ohne Scrollen sichtbar platziert und klar formuliert sein. Die Offenlegung darf nicht in Form einer Benachrichtigung angezeigt werden, die geschlossen oder ausgeblendet werden kann. Die Schrift muss mindestens genauso groß sein wie beim übrigen Text auf der Seite.

Aufschlüsselung der Steuern und Gebühren 

Beim Zahlungsvorgang muss auch auf alle im Preis enthaltenen Gebühren und Steuern aufmerksam gemacht werden – bevor der Kunde seine Zahlungsinformationen angibt. Aus dieser Aufschlüsselung müssen die Beträge hervorgehen, die hinzugekommen sind, z. B. Gebühren und Steuern.

Wenn Sie ein Primäranbieter sind und eine Website verlinken, auf der Wiederverkaufstickets angeboten werden, muss sie die hier zusammengefassten Zielanforderungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie unter Primäranbieter.

Zielanforderungen nach Geschäftsmodell

Primäranbieter

Beschreibung des Werbetreibenden In Anzeigen beworbener Inhalt Offenlegungen (Website) Aufschlüsselung der Steuern und Gebühren (Website)
Sie sind nur Primäranbieter Veranstaltungstickets des primären Markts Nicht erforderlich Nicht erforderlich
Sie sind Primäranbieter, aber Ihre Start- bzw. Veranstaltungsseite verweist auf eine Wiederverkäufer-Website Veranstaltungstickets des primären Markts Auf Ihrer Website nicht erforderlich Auf Ihrer Website nicht erforderlich
Nur Ihre Website oder Wiederverkaufstickets für eine Veranstaltung Nur auf der Landingpage und Startseite des verlinkten Wiederverkäufers erforderlich Auf der Website des verlinkten Wiederverkäufers erforderlich

Wiederverkäufer

Beschreibung des Werbetreibenden In Anzeigen beworbener Inhalt Offenlegungen Aufschlüsselung der Steuern und Gebühren
Sie sind autorisierter oder offizieller Wiederverkäufer für bestimmte Veranstaltungen Bestimmte Veranstaltungen Erforderlich Erforderlich
Nur Ihre Website oder Veranstaltungen, für die Sie nicht der offizielle Wiederverkäufer sind Erforderlich Erforderlich
US-Profiliga, für die Sie offizieller Wiederverkäufer sind Erforderlich Erforderlich
Sie sind nur Wiederverkäufer Ihre Website oder Wiederverkaufstickets für eine Veranstaltung Erforderlich Erforderlich
Sie sind Wiederverkäufer, der a) auch Primäranbieter für bestimmte Veranstaltungen ist, b) auf Primäranbieter verlinkt oder c) auf andere Wiederverkäufer verlinkt Veranstaltungstickets des primären Markts Auf der Startseite erforderlich, aber nicht auf der Landingpage, wenn dort nur Informationen zu Tickets des primären Markts zu finden sind Nicht erforderlich
Nur Ihre Website oder Wiederverkaufstickets für eine Veranstaltung Erforderlich Erforderlich

Mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe

Beschreibung des Werbetreibenden In Anzeigen beworbener Inhalt Offenlegungen Aufschlüsselung der Steuern und Gebühren 
Sie sind eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe und verlinken auf Ihrer Website einen Primäranbieter, um Tickets zu verkaufen Veranstaltungstickets des primären Markts Auf Ihrer Website nicht erforderlich Auf Ihrer Website nicht erforderlich
Sie sind eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe und verlinken auf Ihrer Website einen Wiederverkäufer, um Tickets zu verkaufen Nur Ihre Website Nur auf der Landingpage und Startseite des verlinkten Wiederverkäufers erforderlich
Nur auf der Website des verlinkten Wiederverkäufers erforderlich

Sie sind eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe und verlinken auf Ihrer Website sowohl einen Primäranbieter als auch einen Wiederverkäufer, um Tickets zu verkaufen
Nur Ihre Website Nur auf der Landingpage und Startseite des verlinkten Wiederverkäufers erforderlich Auf der Website des verlinkten Wiederverkäufers erforderlich

Ticket-Dienstleister

Beschreibung des Werbetreibenden Offenlegungen Aufschlüsselung der Steuern und Gebühren
Sie sind Ticket-Dienstleister und verlinken Wiederverkäufer, bieten aber auf Ihrer Website keine Tickets an Auf Ihrer Website und auf der Website des verlinkten Wiederverkäufers erforderlich Auf der Website des verlinkten Wiederverkäufers erforderlich

Prüfung der Berechtigung für Verkäufer von Veranstaltungstickets beantragen

Wenn Sie die oben genannten Anforderungen an Landingpages erfüllen, können Sie prüfen lassen, ob Sie die Voraussetzungen für Werbung mit Google Ads erfüllen. Im Antragsformular müssen Sie Angaben zu Ihrem Unternehmen und zu den URLs machen, die Sie in Ihren Anzeigen verwenden möchten.

Google prüft Ihren Antrag auf dieser Grundlage und teilt Ihnen dann die Entscheidung mit. Wenn Google zu dem Ergebnis kommt, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sofort mit der Werbung beginnen. Sollten Ihre Landingpages zu irgendeinem Zeitpunkt nicht mehr die Anforderungen erfüllen, kann die Google Ads-Nutzung für Sie gesperrt werden. 

 

 

Anforderungen auf Anzeigenebene

Wenn Sie kein Primäranbieter von Tickets sind, müssen Sie einige oder alle der folgenden Anforderungen auf Anzeigenebene erfüllen.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der einzelnen Voraussetzungen. Darunter ist angegeben, wann sie jeweils gelten. Das hängt vom Geschäftsmodell und dem in der Anzeige beworbenen Inhalt ab.

Zusammenfassung der Anforderungen auf Anzeigenebene

Verwendung des Begriffs „offiziell“

Wenn Sie nach Ihrem Geschäftsmodell auch Wiederverkäufer oder Ticket-Dienstleister sind, dürfen Sie nicht den Eindruck erwecken, Sie seien nur Primäranbieter von Tickets – beispielsweise, indem Sie in der Anzeige oder im Verweis auf Ihre Website Begriffe wie „offiziell“ verwenden (z. B. „offizieller Anbieter von Tickets für [Veranstaltung]“ oder „offizielle Website von [Ticketwiederverkäufer]“).

Wenn jedoch zwischen Ihnen und einer mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Gruppe eine rechtsgültige Vereinbarung besteht, der zufolge Sie sich offizieller Wiederverkäufer oder offizieller Primäranbieter dieser Gruppe nennen dürfen, ist die Verwendung des Worts „offiziell“ in der Anzeige unter folgenden Voraussetzungen gestattet:

  • Sie müssen ein Schreiben von der mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Gruppe vorlegen, aus dem explizit hervorgeht, dass Sie die Bezeichnung „offiziell“ bei den Werbeaktionen zum Ticketverkauf nutzen dürfen.
  • Sie dürfen „offiziell“ in einer der folgenden Wortgruppen verwenden, gefolgt vom Namen der mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Gruppe (z. B. „Offizieller Fan-to-Fan-Ticketmarktplatz für [Name der Gruppe]“).

Bezeichnungen, die Sie als offizieller Primäranbieter für eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe verwenden dürfen

  • Offizieller Verkaufspartner für Tickets des primären Markts
  • Offizieller Direktverkauf über Ticketmarktplatz
  • Offizieller Direktverkauf über Ticketanbieter
  • Offizieller Direktverkauf über Partner des Ticketmarktplatzes
  • Offizieller Direktverkauf über Anbieter des Ticketmarktplatzes
  • Offizieller Ticketdirektverkauf über Verkaufsstelle
  • Offizieller Ticketdirektverkäufer

Bezeichnungen, die Sie als offizieller Wiederverkäufer für eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe verwenden dürfen

  • Offizieller Fan-to-Fan-Ticketmarktplatz
  • Offizieller Fan-to-Fan-Marktplatz
  • Offizieller Fan-to-Fan-Marktplatz für Ticketweiterverkauf
  • Offizieller Weiterverkauf über Ticketpartner
  • Offizieller Weiterverkauf über Ticketmarktplatz
  • Offizieller Weiterverkauf über Ticketanbieter
  • Offizieller Weiterverkauf über Partner des Ticketmarktplatzes
  • Offizieller Weiterverkauf über Anbieter des Ticketmarktplatzes
  • Offizieller Fan-Ticketmarktplatz
  • Offizieller Ticketmarktplatz
  • Offizieller Wiederverkauf über Ticketmarktplatz
  • Offizieller Wiederverkäufer

Einschränkungen für die angezeigte URL

Als Wiederverkäufer oder Ticket-Dienstleister dürfen Sie in Ihrer angezeigten URL keine Post-Domain-Pfade und Subdomains verwenden. Damit soll verhindert werden, dass Kunden im Hinblick auf die Beziehung des Werbetreibenden zur mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Gruppe getäuscht werden.

Anzeigenanforderungen nach Geschäftsmodell

Wiederverkäufer

Beschreibung des Werbetreibenden In Anzeigen beworbener Inhalt Verwendung von Begriffen wie „offiziell“ Einschränkungen für die angezeigte URL
Sie sind nur Wiederverkäufer Ihre Website oder Wiederverkaufstickets für eine Veranstaltung Nicht zulässig Die angezeigte URL darf keine Subdomain und keinen Post-Domain-Pfad enthalten.
Sie sind Wiederverkäufer, der a) auch Primäranbieter für bestimmte Veranstaltungen ist, b) auf seiner Website auf Primäranbieter verlinkt oder c) auf andere Wiederverkäufer verlinkt Veranstaltungstickets des primären Markts Nicht zulässig Die angezeigte URL darf keine Subdomain und keinen Post-Domain-Pfad enthalten.
Nur Ihre Website oder Wiederverkaufstickets für eine Veranstaltung Nicht zulässig Die angezeigte URL darf keine Subdomain und keinen Post-Domain-Pfad enthalten.

Mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe

Beschreibung des Werbetreibenden In Anzeigen beworbener Inhalt Verwendung von Begriffen wie „offiziell“ Einschränkungen für die angezeigte URL
Sie sind eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe und verlinken auf Ihrer Website einen Primäranbieter, um Tickets zu verkaufen Veranstaltungstickets des primären Markts Zulässig
Sie sind eine mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Gruppe und verlinken auf Ihrer Website einen Wiederverkäufer, um Tickets zu verkaufen Nur Ihre Website Zulässig


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