Überprüfung für Finanzdienstleistungen in Italien

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Ab dem hier genannten Datum müssen sich Werbetreibende von Google überprüfen lassen, wenn sie in Italien Anzeigen für Finanzdienstleistungen schalten möchten. Im Rahmen der Überprüfung müssen Werbetreibende nachweisen, dass sie von der zuständigen italienischen Regulierungsbehörde für Finanzdienstleistungen zugelassen bzw. von den Anforderungen ausgenommen sind. Die vollständige Liste der relevanten europäischen und italienischen Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen finden Sie hier. Die Überprüfungsanforderung für Finanzdienstleistungen deckt Kategorien für Finanzdienstleistungen ab, die von diesen Regulierungsbehörden reguliert werden oder auch nicht.

Werbetreibende, die keine Finanzdienstleistungen bewerben und ihre Anzeigen auf Nutzer ausrichten, die nach Finanzdienstleistungen suchen, müssen sich von Google überprüfen lassen, um negative Auswirkungen auf ihre Kampagnen zu vermeiden.

Anträge müssen von einem bevollmächtigten Vertreter eingereicht werden. Ein bevollmächtigter Vertreter ist ein Administrator Ihrer Google Ads-Konten und/oder Zahlungsprofile, mit denen für die Anzeigen gezahlt wird. Das kann eine Werbeagentur oder Tochtergesellschaft sein, die die Google Ads-Kundennummer für Ihren lizenzierten Kunden oder die lizenzierte Muttergesellschaft verwaltet.


Kategorien von Werbetreibenden für Finanzdienstleistungen

Es gibt 5 Arten von Werbetreibenden, die sich unter Umständen überprüfen lassen müssen:

Zugelassene Werbetreibende

Definition:

Beispiele: Bankwesen, Kreditkarten, Kredite, Versicherungen

Freigegebene Dritte

Definition:

  • Werbetreibende, die im Auftrag eines zugelassenen bzw. Erstanbieter-Werbetreibenden Finanzdienstleistungen anbieten oder bewerben, dafür aber nicht direkt von Regulierungsbehörden autorisiert sind.

Beispiele: Broker, Reseller, Affiliates

Werbetreibende, die keine Finanzdienstleistungen bewerben

Definition:

  • Werbetreibende, die nicht für Finanzdienstleistungen werben, aber einen plausiblen Grund haben, Anzeigen auf Nutzer auszurichten, die nach Finanzdienstleistungen suchen.

Beispiel: Bildungsprogramme oder ‑einrichtungen, die über finanzielle Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten informieren

  • Werbetreibende, die nicht für Finanzdienstleistungen als Hauptgeschäft werben, sondern eine geringfügige finanzielle Zusatzdienstleistung eines zugelassenen Werbetreibenden bewerben.

Beispiele:

  • Werbetreibende aus der Automobilbranche, die für Kfz-Leasing, ‑Finanzierung und ‑Versicherungen werben
  • Online-Reisebüros, die für Reiseversicherungen werben

Regierungsbehörden

Definition: Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen mit einer „.gov“- oder gleichwertigen Domain.

Hinweis: Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen und staatliche oder zwischenstaatliche Organisationen ohne „.gov“- oder gleichwertige Domain müssen die Überprüfung direkt über ihren Google Account Manager beantragen.

Werbetreibende für Finanzdienstleistungen, die von der Regulierung ausgenommen sind

Definition:

  • Werbetreibende, die für Finanzdienstleistungen werben, aber nicht von den zuständigen italienischen oder europäischen Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen zugelassen sein müssen.

Überprüfungsanforderungen Schritt für Schritt

Unten finden Sie weitere Informationen zum Überprüfungsverfahren. Die Überprüfung ist für alle Anzeigenformate und ‑erweiterungen erforderlich.

Hinweis: Für Authorized Buyers- und Display & Video 360-Konten, die in Verbindung mit Finanzdienstleistungen verwendet werden, ist derzeit keine Überprüfung notwendig.

Anträge müssen von einem bevollmächtigten Vertreter eingereicht werden.

Zulassung für Finanzdienstleistungen in Italien

Schritt 1: Verwenden Sie dieses Formular, um die Überprüfung durch unseren externen Compliance-Partner G2 zu beantragen.

Die Informationen zum Unternehmen, die Sie im Rahmen dieser Überprüfung angeben, müssen genau mit denen im entsprechenden europäischen und italienischen Register bzw. in den Unterlagen der betreffenden Regulierungsbehörde übereinstimmen.

Nachdem Sie Schritt 1 erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie einen eindeutigen Code, den Sie in Schritt 3 an Google weitergeben müssen.

Schritt 2: Nachdem Sie die Überprüfung bei G2 beantragt haben, sollten Sie ein Statusupdate für das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende von Google per E-Mail erhalten. Folgen Sie der Anleitung in der E-Mail. Werbetreibende, die das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende von Google schon erfolgreich durchlaufen haben, müssen dies nicht noch einmal tun.

Schritt 3: Verwenden Sie dieses Formular, um den eindeutigen Code von G2 an Google weiterzugeben.

Ist die Überprüfung nach Abschluss dieser Schritte erfolgreich, wird ein Zertifikat auf Ihr Google Ads-Konto angewendet. Wir benachrichtigen Sie per E-Mail über den Status Ihres Antrags. Werbetreibende, deren Überprüfung nach Abschluss der Schritte erfolgreich ist, können Anzeigen für Finanzdienstleistungen in Italien schalten und ihre Anzeigen auf italienische Nutzer ausrichten, die nach Finanzdienstleistungen suchen.

Überprüfungsanforderungen für freigegebene Dritte

Wenn Sie ein freigegebener Drittwerbetreibender sind, müssen Sie sich nicht von G2 überprüfen lassen. Stattdessen müssen Sie einem zugelassenen Werbetreibenden eine Liste Ihrer Domains/Websites und Google Ads-Konten zukommen lassen. Der zugelassene Werbetreibende reicht dann das Antragsformular von Google ein, um die Überprüfung für Sie zu durchlaufen.

Danach werden Sie von Google gegebenenfalls aufgefordert, das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende anzustoßen, falls Sie es noch nicht durchlaufen haben. Das Verfahren wurde im März 2022 aktualisiert. Sie erhalten eine E-Mail und eine Benachrichtigung in Ihrem Google Ads-Konto mit einer entsprechenden Anleitung.

Wenn Sie ein zugelassener Werbetreibender sind und die Überprüfung für Finanzdienstleistungen bereits erfolgreich durchlaufen haben, können Sie die Überprüfung für einen freigegebenen Dritten über dieses Formular von Google anstoßen. Sie können nur für Dritte tätig werden, deren Anzeigen für Finanzprodukte von Ihnen freigegeben werden.

Hinweis: Wenn Sie einen freigegebenen Dritten hinzufügen oder entfernen möchten, müssen Sie das Formular jeweils noch einmal einreichen. Falls Sie die Werbung eines Dritten nicht mehr freigeben, müssen Sie dies umgehend tun.

Sie müssen folgende Informationen zu mit Ihrem Unternehmen in Verbindung stehenden freigegebenen Dritten einreichen, die für Finanzdienstleistungen werben:

  • Kundennummer des Google Ads-Kontos
  • Name des bevollmächtigten Vertreters, der die Überprüfung beantragt
  • Informationen zu Ihrem Unternehmen (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse)
  • Domains/Websites und Google Ads-Konto-IDs der Drittwerbetreibenden für Finanzdienstleistungen, deren Anzeigen Sie freigeben
  • Zusicherung, dass Sie die vom Dritten geschalteten Werbeanzeigen freigeben

Überprüfungsanforderungen für Werbetreibende, die keine Finanzdienstleistungen bewerben

Sie sind ein Werbetreibender, der nicht für Finanzdienstleistungen wirbt, haben aber einen plausiblen Grund, Anzeigen auf Nutzer auszurichten, die nach Finanzdienstleistungen suchen? Dann können Sie die Überprüfung für Finanzdienstleistungen in Italien durch unseren Partner G2 über dieses Formular beantragen. Wenn Sie ein Werbetreibender sind, der nicht für Finanzdienstleistungen als sein Hauptgeschäft wirbt, aber eine geringfügige finanzielle Zusatzdienstleistung eines zugelassenen Werbetreibenden bewerben (z. B. ein Reisebüro, das eine Reiseversicherung anbietet), müssen Sie die entsprechenden Produkte und Dienstleistungen beschreiben.

Nachdem Sie die G2-Überprüfung erfolgreich durchlaufen haben, erhalten Sie einen eindeutigen Code, den Sie über dieses Formular an Google weitergeben müssen.

Bei einem positiven Bescheid dürfen Sie Anzeigen auf Nutzer in Italien ausrichten, die nach Finanzdienstleistungen suchen.

Sie müssen Google folgende Informationen über das Formular zur Überprüfung für Finanzdienstleistungen in Italien zur Verfügung stellen:

  • Kundennummer Ihres Google Ads-Kontos
  • Name des bevollmächtigten Vertreters, der die Überprüfung beantragt
  • Informationen zu Ihrem Unternehmen (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse)
  • Domains/Websites Ihres Unternehmens, die Sie über Google Ads bewerben
  • Kurze Beschreibung Ihres Unternehmens und Ihre Gründe, warum Sie Keywords mit Bezug zu Finanzdienstleistungen für die Ausrichtung verwenden
  • Zusicherung, dass Sie diese Ausnahme nicht dazu verwenden, um über Google Ads Finanzdienstleistungen zu bewerben

Nachdem Ihr Antrag überprüft wurde, werden Sie von Google gegebenenfalls aufgefordert, das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende zu durchlaufen, falls noch nicht geschehen. Das Verfahren wurde im März 2022 aktualisiert. Sie erhalten eine E-Mail und eine Benachrichtigung in Ihrem Google Ads-Konto mit einer entsprechenden Anleitung.

Überprüfungsanforderungen für Regierungsbehörden

Italienische Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen mit der Domain „.gov.it“ sollten dieses Formular verwenden und die Überprüfung für Finanzdienstleistungen direkt bei Google beantragen. Mit anderen Worten: Sie müssen nicht zuerst die Überprüfung durch G2 beantragen.

Italienische Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen und staatliche oder zwischenstaatliche Organisationen ohne die Domain „.gov.it“ müssen die Überprüfung direkt über ihren Google Account Manager beantragen.

Überprüfungsanforderungen für Werbetreibende für Finanzdienstleistungen, die von der Regulierung ausgenommen sind

Wenn Sie keine Zulassung von der entsprechenden Regulierungsbehörde für Finanzdienstleistungen benötigen oder für Sie eine Ausnahme gilt, können Sie die Überprüfung durch G2 über dieses Formular beantragen. Wenn der Antrag erfolgreich eingereicht wurde, erhalten Sie von G2 einen eindeutigen Code. Sollte G2 entscheiden, dass Sie ein von der Regulierung ausgenommener Werbetreibender für Finanzdienstleistungen sind, müssen Sie den Code über dieses Formular an Google weitergeben.

Nachdem Ihr Antrag überprüft wurde, werden Sie von Google gegebenenfalls aufgefordert, das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende zu durchlaufen, falls noch nicht geschehen. Das Verfahren wurde im März 2022 aktualisiert. Sie erhalten eine E-Mail und eine Benachrichtigung in Ihrem Google Ads-Konto mit einer entsprechenden Anleitung.

Nachdem Sie die Überprüfung erfolgreich durchlaufen haben, erhalten Sie von Google eine Bestätigung und eine E-Mail-Benachrichtigung. Für Ihr Google Ads-Konto wird ein Zertifikat ausgestellt, durch das Sie berechtigt sind, Anzeigen auf Nutzer in Italien auszurichten, die nach Finanzdienstleistungen suchen.

Häufig gestellte Fragen

Alle maximieren

F: Wer ist G2?

A: G2 ist der externe Compliance-Partner von Google für die Überprüfung für Finanzdienstleistungen.

F: Wie kann ich mich als freigegebener Drittwerbetreibender zertifizieren lassen?

A: Wenn Sie sich als freigegebener Drittwerbetreibender zertifizieren lassen möchten, muss ein zugelassener Werbetreibender die Überprüfung für Sie anstoßen. Dazu müssen Sie ihm eine Liste Ihrer Domains/Websites zur Verfügung stellen. Der zugelassene Werbetreibende (der die G2-Überprüfung und die Überprüfung für Finanzdienstleistungen von Google erfolgreich durchlaufen hat) muss dieses Formular für Sie ausfüllen. Für die Zertifizierung als freigegebener Drittwerbetreibender ist keine G2-Überprüfung erforderlich.

F: Ich bin ein freigegebener Drittwerbetreibender und vertrete mehrere Anbieter von Finanzdienstleistungen. Wie kann ich mich zertifizieren lassen?

A: Es muss nur jeweils ein zugelassener Werbetreibender für einen Drittwerbetreibenden tätig werden, damit dieser freigegebener Drittwerbetreibender werden kann. Der zugelassene Werbetreibende muss das Zertifizierungsverfahren bereits durchlaufen haben, bevor er bei der Google-Überprüfung für den freigegebenen Drittwerbetreibenden tätig werden kann.

F: Ich wurde über eine Benachrichtigung in meinem Konto aufgefordert, mich für Finanzdienstleistungen zertifizieren zu lassen, biete aber gar keine Finanzdienstleistungen an. Muss ich die Überprüfung durchlaufen? Werden meine Anzeigen beeinträchtigt, wenn ich das nicht tue?

A: Werbetreibende, die möglicherweise für Finanzprodukte und ‑dienstleistungen werben und/oder ihre Anzeigen auf Nutzer ausrichten, die nach Finanzprodukten und ‑dienstleistungen suchen, werden über eine Benachrichtigung in Ihrem Google Ads-Konto aufgefordert, sich zertifizieren zu lassen. Werbetreibende entscheiden selbst, ob sie sich zertifizieren lassen. Wenn sie jedoch für Finanzprodukte und ‑dienstleistungen werben und/oder ihre Anzeigen auf Nutzer ausrichten möchten, die nach Finanzprodukten und ‑dienstleistungen suchen, müssen sie sich zertifizieren lassen.

F: Was ist die Überprüfung des Werbetreibenden?

A: Die Überprüfung des Werbetreibenden ist das Standardüberprüfungsverfahren von Google. Alle Werbetreibenden, unabhängig davon, in welcher Branche sie tätig sind, durchlaufen irgendwann dieses Verfahren. So wissen wir, wer bei Google wirbt.

F: Werden meine Anzeigen auch entsprechend gekennzeichnet, wenn für meine Zielregion keine Überprüfung für Finanzdienstleistungen erforderlich ist?

A: Ja. Anzeigen von Werbetreibenden, die für Finanzdienstleistungen werben oder ihre Anzeigen auf Nutzer ausrichten, die nach Finanzdienstleistungen suchen, werden gekennzeichnet, auch wenn für die jeweilige Zielregion derzeit keine Überprüfung für Finanzdienstleistungen erforderlich ist. Das ist so beabsichtigt und hat keine Auswirkungen auf die Auslieferung.

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