Überprüfung für Finanzdienstleistungen in Frankreich

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Ab dem hier genannten Datum müssen sich Werbetreibende von Google überprüfen lassen, wenn sie in Frankreich Anzeigen für Finanzdienstleistungen schalten und Nutzern, die nach Finanzdienstleistungen suchen, entsprechende Werbung präsentieren möchten. Im Rahmen der Überprüfung müssen Werbetreibende nachweisen, dass sie von der zuständigen französischen Regulierungsbehörde für Finanzdienstleistungen zugelassen bzw. nach dem französischen Währungs- und Finanzgesetz (Code monétaire et financier) von den Anforderungen ausgenommen sind. Die vollständige Liste der relevanten französischen Regulierungsbehörden finden Sie hier. Die Überprüfungsanforderung für Finanzdienstleistungen deckt Kategorien für Finanzdienstleistungen ab, die von diesen Regulierungsbehörden reguliert werden oder auch nicht. 

Für die Überprüfung müssen die meisten Werbetreibenden eine Drittanbieterbestätigung durch unseren Partner G2 vorlegen. Im Rahmen der G2-Drittanbieterüberprüfung müssen Werbetreibende nachweisen, dass sie von der entsprechenden französischen Regulierungsbehörde für Finanzdienstleistungen für solche Dienstleistungen zugelassen bzw. von den Anforderungen ausgenommen sind. Sobald die Drittanbieterbestätigung von G2 vorliegt, müssen Werbetreibende eine Überprüfung für Finanzdienstleistungen bei Google beantragen. Dazu wird der Bestätigungscode benötigt, den sie von G2 erhalten. 

Die Drittanbieterbestätigung von G2 ist auch für Werbetreibende erforderlich, die nicht für Finanzdienstleistungen werben, aber einen überzeugenden Grund haben, Anzeigen auf Nutzer auszurichten, die nach Finanzdienstleistungen suchen, wie z. B. Suchmaschinen oder E-Commerce-Plattformen. Entsprechend sollten auch Werbetreibende, die nicht von der zuständigen Regulierungsbehörde für Finanzdienstleistungen zugelassen werden müssen oder für die eine Ausnahme gilt, die G2-Überprüfung durchlaufen. 

Für Regierungsbehörden ist keine Drittanbieterbestätigung durch G2 erforderlich. Regierungsbehörden mit der Domain „.gouv.fr“ müssen die Überprüfung direkt bei Google beantragen. Regierungsbehörden ohne diese Domain müssen sich an ihren Google Account Manager wenden. Für freigegebene Dritte – also Werbetreibende, deren Anzeigen von einem für Frankreich zugelassenen Werbetreibenden genehmigt werden, wie zugelassene Reseller, Affiliates und Marketingagenturen für die Lead-Generierung – ist ebenfalls keine Drittanbieterbestätigung durch G2 erforderlich. Diese können die Überprüfung direkt bei Google beantragen

Unten finden Sie weitere Informationen zum Überprüfungsverfahren. Die Überprüfung ist für alle Anzeigenformate und ‑erweiterungen erforderlich. Für Authorized Buyers- und Display & Video 360-Konten, die in Verbindung mit Finanzdienstleistungen verwendet werden, ist derzeit keine Überprüfung notwendig. 

Der Antrag auf Überprüfung muss von einem bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.

Überprüfungsanforderungen Schritt für Schritt 

Um die Überprüfungsanforderungen für Finanzdienstleistungen in Frankreich zu erfüllen, müssen Werbetreibende, die regulierte Finanzdienstleistungen bewerben, von der entsprechenden Regulierungsbehörde zugelassen sein und das Verfahren zur Identitätsüberprüfung von Google durchlaufen.

Zulassung für Finanzdienstleistungen in Frankreich

Schritt 1: Füllen Sie dieses Formular aus, um die Drittanbieterüberprüfung durch G2 zu beantragen. 

Die Informationen zum Unternehmen, die Sie im Rahmen dieser Überprüfung angeben, müssen genau mit denen im entsprechenden französischen Register bzw. in den Unterlagen der betreffenden Regulierungsbehörde übereinstimmen.

Nachdem Sie Schritt 1 erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie einen eindeutigen Code, den Sie in Schritt 3 an Google weitergeben müssen.

Schritt 2: Nachdem Sie die Drittanbieterüberprüfung bei G2 beantragt haben, sollten Sie ein Statusupdate für das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende von Google per E-Mail erhalten. Folgen Sie der Anleitung in der E-Mail. Hinweis: Werbetreibende, die das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende von Google schon erfolgreich durchlaufen haben, müssen dies nicht noch einmal tun. 

Schritt 3: Verwenden Sie dieses Formular, um den eindeutigen Code von G2 an Google weiterzugeben. 

Ist die Überprüfung nach Abschluss dieser Schritte erfolgreich, wird ein Zertifikat auf Ihr Google Ads-Konto angewendet. Wir benachrichtigen Sie per E-Mail über den Status Ihres Antrags. Werbetreibende, deren Überprüfung nach Abschluss der Schritte erfolgreich ist, können Anzeigen für Finanzdienstleistungen in Frankreich schalten und ihre Anzeigen auf französische Nutzer ausrichten, die nach Finanzdienstleistungen suchen.

Überprüfungsanforderungen für freigegebene Dritte

Wenn Sie ein freigegebener Drittwerbetreibender sind, muss ein für Frankreich zugelassener Werbetreibender die Überprüfung für Sie anstoßen. Dazu reicht er eine Liste der Domains oder Websites ein, über die Sie seine Dienstleistungen bewerben. Danach werden Sie von Google gegebenenfalls aufgefordert, das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende anzustoßen, falls Sie es noch nicht durchlaufen haben. Das Verfahren wurde im März 2022 aktualisiert. Sie erhalten eine E-Mail und eine Benachrichtigung in Ihrem Google Ads-Konto mit einer entsprechenden Anleitung.

Wenn Sie ein für Frankreich zugelassener Werbetreibender sind und die Überprüfung für Finanzdienstleistungen bereits erfolgreich durchlaufen haben, können Sie die Überprüfung für einen freigegebenen Dritten über dieses Formular von Google anstoßen. Sie können nur für Dritte tätig werden, deren Anzeigen für Finanzprodukte von Ihnen freigegeben werden.

Hinweis: Wenn Sie einen freigegebenen Dritten hinzufügen oder entfernen möchten, müssen Sie das Formular noch einmal einreichen. Falls Sie die Werbung eines Dritten nicht mehr freigeben, müssen Sie uns umgehend benachrichtigen.

Sie müssen folgende Informationen zu mit Ihrem Unternehmen in Verbindung stehenden Dritten einreichen, die für Finanzdienstleistungen werben:

  • Kundennummer des Google Ads-Kontos
  • Name des bevollmächtigten Vertreters, der die Überprüfung beantragt
  • Informationen zu Ihrem Unternehmen (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse)
  • Domains oder Websites von für Finanzdienstleistungen werbenden Dritten, deren Anzeigen von Ihnen freigegeben worden sind
  • Zusicherung, dass Sie die vom Dritten geschalteten Werbeanzeigen freigeben

Überprüfungsanforderungen für Werbetreibende, die keine Finanzdienstleistungen bewerben

Sie sind ein Werbetreibender, der nicht für Finanzdienstleistungen wirbt, haben aber einen überzeugenden Grund, Anzeigen auf Nutzer auszurichten, die nach Finanzdienstleistungen suchen? Dann können Sie die Überprüfung für Finanzdienstleistungen in Frankreich durch unseren Partner G2 über dieses Formular beantragen. Nachdem Sie die G2-Überprüfung erfolgreich durchlaufen haben, erhalten Sie einen eindeutigen Code, den Sie über dieses Formular an Google weitergeben müssen. 

Bei einem positiven Bescheid dürfen Sie Anzeigen auf Nutzer in Frankreich ausrichten, die nach Finanzdienstleistungen suchen.

Sie müssen Google folgende Informationen über das Formular zur Überprüfung für Finanzdienstleistungen in Frankreich zur Verfügung stellen:

  • Kundennummer Ihres Google Ads-Kontos
  • Name des bevollmächtigten Vertreters, der die Überprüfung beantragt
  • Informationen zu Ihrem Unternehmen (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse)
  • Die Domains oder Websites Ihres Unternehmens, die Sie über Google Ads bewerben
  • Kurze Beschreibung Ihres Unternehmens und Ihre Gründe, warum Sie Keywords mit Bezug zu Finanzdienstleistungen für die Ausrichtung verwenden
  • Zusicherung, dass Sie diese Ausnahme nicht verwenden werden, um über Google Ads Finanzdienstleistungen zu bewerben

Nachdem Ihr Antrag überprüft wurde, werden Sie von Google gegebenenfalls aufgefordert, das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende zu durchlaufen, falls noch nicht geschehen. Das Verfahren wurde im März 2022 aktualisiert. Sie erhalten eine E-Mail und eine Benachrichtigung in Ihrem Google Ads-Konto mit einer entsprechenden Anleitung.

Überprüfungsanforderungen für Regierungsbehörden

Französische Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen mit der Domain „.gouv.fr“ sollten dieses Formular verwenden und die Überprüfung für Finanzdienstleistungen direkt bei Google beantragen. Mit anderen Worten: sie müssen nicht zuerst die Überprüfung durch G2 beantragen. Französische Regulierungsbehörden ohne diese Domain und zwischenstaatliche Organisationen müssen sich zur Überprüfung direkt an ihren Google Account Manager wenden. 
 

Überprüfungsanforderungen für ausgenommene Werbetreibende für Finanzdienstleistungen

Wenn Sie nicht von den entsprechenden Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen zugelassen werden müssen oder für Sie eine Ausnahme gilt, können Sie die Drittanbieterüberprüfung durch G2 über dieses Formular beantragen. Wenn G2 entscheidet, dass Sie ein ausgenommener Werbetreibender für Finanzdienstleistungen sind, erhalten Sie einen eindeutigen Code, den Sie über dieses Formular an Google weitergeben müssen. 

Nachdem Ihr Antrag überprüft wurde, werden Sie von Google gegebenenfalls aufgefordert, das Überprüfungsverfahren für Werbetreibende zu durchlaufen, falls noch nicht geschehen. Das Verfahren wurde im März 2022 aktualisiert. Sie erhalten eine E-Mail und eine Benachrichtigung in Ihrem Google Ads-Konto mit einer entsprechenden Anleitung.

Nach erfolgreichem Abschluss dieses Prozesses erhalten Sie von Google eine Bestätigung und eine E-Mail-Benachrichtigung. Für Ihr Google Ads-Konto wird ein Zertifikat ausgestellt, durch das Sie berechtigt sind, Anzeigen für Finanzdienstleistungen in Frankreich zu schalten.

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