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Diese Bekanntmachung betrifft eine Aktualisierung des am 2. Dezember 2021 veröffentlichten Änderungsprotokolls zur Richtlinie zu politischen Inhalten.
Endende Ausnahmen von den Wahlwerbungsrichtlinien
Mit der neuen Google Ads-Richtlinie zu politischen Inhalten entfallen in bestimmten Regionen die für Produkte, Dienstleistungen und die Wahlberichterstattung bisher geltenden Ausnahmen von den Wahlwerbungsrichtlinien. Die geänderte Richtlinie wird ab Mai 2022 angewendet. Die folgende Ausnahme wird aus den Richtlinien zu Wahlwerbung für Australien, Brasilien, die Europäische Union, Indien, Israel, Neuseeland, Taiwan, das Vereinigte Königreich und die USA entfernt:
Nicht als Wahlwerbung gelten Anzeigen für Produkte oder Dienstleistungen. Darunter fallen politische Merchandise-Artikel wie T-Shirts oder Anzeigen von Nachrichtenagenturen, mit denen für die Berichterstattung zu politischen Parteien, Kandidaten oder aktuellen Amtsträgern geworben wird.
Außerdem wird die Richtlinie zu Wahlwerbung in Indien im Mai 2022 aktualisiert. Sie enthält dann den folgenden Text:
Für Anzeigen, mit denen nicht politische Rechtspersönlichkeiten für politische Merchandise-Artikel wie T-Shirts werben, sind keine Vorzertifizierungen erforderlich. Dasselbe gilt für Anzeigen von Nachrichtenagenturen, in denen diese für ihre Berichterstattung werben.
Mit diesen Richtlinienänderungen unterliegen Werbetreibende, die mit unter unsere Richtlinien für Wahlwerbung fallenden Anzeigeninhalten für Produkte, Dienstleistungen oder die Berichterstattung werben möchten, dann allen Richtlinienanforderungen. Sie müssen daher auch die Identitätsüberprüfung bei Wahlwerbung beantragen, um solche Anzeigen schalten zu können.
Neue Möglichkeiten bei der Schaltung von Wahlanzeigen
Mit der Richtlinienänderung im Mai 2022 bieten wir Ihnen aber auch zusätzliche Möglichkeiten, Wahlanzeigen zu schalten.
Derzeit kann Wahlwerbung nur in der Region ausgeliefert werden, auf die sich die Anzeigeninhalte beziehen – also z. B. EU-Wahlwerbung nur in der EU und US-Wahlwerbung nur in den Vereinigten Staaten.
Nach der Änderung dürfen Wahlanzeigen unter bestimmten Umständen auch in anderen Regionen geschaltet werden. EU-Wahlwerbung kann dann beispielsweise in der EU und in den USA präsentiert werden. Hierzu müssen die folgenden Richtlinienanforderungen erfüllt sein:
Um Wahlwerbung in der Region zu schalten, auf die sich die Anzeigeninhalte beziehen, müssen Werbetreibende das Verfahren zur Identitätsüberprüfung bei Wahlwerbung durchlaufen. Wer z. B. Wahlwerbung für Australien in Australien schalten möchte, muss den entsprechenden Überprüfungsprozess für Australien durchlaufen.
Um Wahlwerbung außerhalb der Region zu schalten, auf die sich die Anzeigeninhalte beziehen, müssen Werbetreibende entweder das Verfahren zur Identitätsüberprüfung bei Wahlwerbung oder zur Überprüfung der Identität von Werbetreibenden für die Region durchlaufen, in der sie ansässig sind. So müssen z. B. Werbetreibende, die im Vereinigten Königreich ansässig sind und außerhalb von Neuseeland Wahlwerbung für Neuseeland präsentieren möchten, das Überprüfungsverfahren für das Vereinigte Königreich durchlaufen.
Offenlegungen in Wahlanzeigen und Transparenzbericht zu politischer Werbung
Im Zuge der neuen Möglichkeiten zur Schaltung von Wahlwerbung ändern wir auch den Umfang der Anzeigen, die Offenlegungen mit der Bezeichnung „Bezahlt von“ enthalten müssen und in den Transparenzbericht zu politischer Werbung aufgenommen werden. Weitere Informationen zum Transparenzbericht
Unter Berücksichtigung der neuen Möglichkeiten bei der Auslieferung enthalten dann alle Wahlanzeigen mit zulässigen Formaten, die von bestätigten Werbetreibenden in Regionen geschaltet werden, in denen die Identitätsüberprüfung bei Wahlwerbung erforderlich ist, eine Offenlegung mit der Bezeichnung „Bezahlt von“. So wird z. B. in EU-Wahlanzeigen, die in den USA ausgeliefert werden, die Offenlegung mit der Bezeichnung „Bezahlt von“ eingefügt. Es gilt weiterhin die Anforderung von Google: In Wahlanzeigen, deren Inhalte sich auf die Region beziehen, in der sie präsentiert werden, muss offengelegt werden, wer dafür bezahlt hat. Für die meisten Anzeigenformate erstellt Google auch zukünftig automatisch eine Offenlegung mit der Bezeichnung „Bezahlt von“. Dazu werden die Informationen verwendet, die bei der Überprüfung angegeben wurden.
Google veröffentlicht weiterhin einen Transparenzbericht zu politischer Werbung sowie eine Mediathek der Werbung mit politischen Inhalten. Damit möchten wir unsere Nutzer besser über diese Form der Werbung informieren. Vorerst werden unter Berücksichtigung der neuen Möglichkeiten nur Anzeigen in den Bericht aufgenommen, die der Richtlinie für Wahlwerbung in der Region unterliegen, in der sie von für Wahlwerbung bestätigten Werbetreibenden geschaltet werden. So sind z. B. EU-Wahlanzeigen, die von einem für EU-Wahlwerbung bestätigten Werbetreibenden in der EU präsentiert werden, im Bericht enthalten. Anders verhält es sich bei US-Wahlanzeigen von einem für EU-Wahlwerbung bestätigten Werbetreibenden, die in der EU geschaltet werden. Sie werden nicht in den Transparenzbericht aufgenommen.
Änderungen bei regionalen Einschränkungen für Wahlwerbung und bei Anzeigen zur Vertretung politischer Interessen in Kanada
Im Mai 2022 werden die regionalen Einschränkungen für Wahlwerbung sowie für Anzeigen zur Vertretung politischer Interessen in Kanada geändert. Es gilt dann Folgendes:
Die Richtlinie gilt nicht für Anzeigen kanadischer Nachrichtenagenturen, mit denen für die Berichterstattung zu Wahlen geworben wird. Ebenfalls von der Richtlinie ausgenommen sind Anzeigen, die neutrale Informationen zu Gesundheitsvorschriften im Zusammenhang mit COVID-19 oder zum Ablauf der Wahlen enthalten und von Ministerien, staatlichen Stellen oder Regierungsbehörden geschaltet werden (z. B. Anzeigen zur Bürgerbeteiligung von Elections Canada).
Verstöße gegen die Google-Richtlinie zu politischen Inhalten führen nach einer vorherigen Warnung zur Sperrung des Kontos. Die Warnung erfolgt mindestens 7 Tage vor der Kontosperrung.
Bitte lesen Sie sich die aktualisierte Richtlinie und die geänderten Möglichkeiten zur Anzeigenschaltung sorgfältig durch. Prüfen Sie, ob Ihre Anzeigen davon betroffen sind – auch solche, mit denen Sie für Produkte, Dienstleistungen oder die Berichterstattung werben und die den Google-Richtlinien zu Wahlwerbung unterliegen. Sollten sie davon betroffen sein, müssen Sie bis Mai 2022 gegebenenfalls entweder das Verfahren zur Identitätsüberprüfung bei Wahlwerbung durchlaufen oder die entsprechenden Anzeigen entfernen.
(Veröffentlicht im Mai 2022)