Richtlinien für Videoinventar

Die Monetarisierung von Videoinventar ist ein Mittel, um zusätzlichen Wert für Video-Content zu schaffen, von dem Publisher, Nutzer und Werbetreibende profitieren. Um sicherzustellen, dass mit Google-Anzeigencode monetarisiertes Videoinventar („Videoinventar“) Publishern, Nutzern und Werbetreibenden eine positive Erfahrung bietet, haben wir im Folgenden Anforderungen bezüglich der Art und Implementierung von Videoinventar festgelegt.

Inventar genau beschreiben

  1. Für Videoinventar müssen in Deklarationen korrekte Signale angegeben werden (für Ad Manager siehe URL-Parameter für VAST-Anzeigen-Tags). Dazu gehören:
    • Hörbarkeit des Anzeigen-Placements: Standardmäßig hörbar oder stummgeschaltet (für Ad Manager siehe vpmute parameter).
    • Art des Anzeigen-Placements: Videoanzeigen, die in Videoplayern mit Videocontent ausgeliefert werden, müssen korrekt als Placements vom Typ „In-Stream“ oder „Begleitender Videocontent“ deklariert sein (für Ad Manager sieheplcmt parameter). Für Videoanzeigen, die in Placements ohne Videoplayer ausgeliefert werden, müssen keine Deklarationen angegeben werden. Sie werden von Google automatisch anhand des Inventarformats als „Interstitial“ oder „Eigenständig“ eingestuft.
      • Als In-Stream wird eine Video- oder Audioanzeige bezeichnet, die im Stream von Video- oder Audiocontent abgespielt wird, wobei der Video- oder Audiocontent im Mittelpunkt des Besuchs des Nutzers steht oder vom Nutzer ausdrücklich angefordert wurde.

        Beispiel: Eine Videoanzeige wird vor oder nach dem Stream oder in der Mitte des Streams eines vom Nutzer angeforderten Videocontents wiedergegeben.

      • Als Begleitender Videocontent wird eine Videoanzeige bezeichnet, die innerhalb eines Videocontent-Streams abgespielt wird. Der begleitende Videocontent ist nicht der ausschlaggebende Grund für den Aufruf eines Nutzers und wird nicht ausdrücklich von ihm angefordert. Placements mit begleitendem Videocontent müssen innerhalb des body-Abschnitts der Webseite geladen und standardmäßig stummgeschaltet werden.

        Beispiel: Eine Videoanzeige wird vor oder nach einem Stream oder in der Mitte eines Streams von stummgeschaltetem Videocontent wiedergegeben, der einen kleinen Teil einer vorwiegend redaktionellen Webseite ausmacht.

      • Als Interstitial wird eine Videoanzeige bezeichnet, die ohne jeglichen anderen gestreamten Videocontent an einem Übergang zwischen den Inhalten wiedergegeben wird. Die Videoanzeige liegt dabei im Mittelpunkt der Seite und nimmt den Großteil des Darstellungsbereichs ein.

        Beispiel: Eine Videoanzeige, die unabhängig von anderem gestreamten Videocontent ist, wird in Vollansicht in einer natürlichen Pause oder einem Übergang zwischen Inhalten platziert.

      • Als Eigenständig wird eine Videoanzeige bezeichnet, die ohne jeglichen anderen gestreamten Videocontent wiedergegeben wird. Die Videoanzeige liegt nicht im Mittelpunkt der Seite.

        Beispiel: Eine Videoanzeige, die unabhängig von anderem gestreamten Videocontent ist, wird in einem Banner im rechten Anzeigenstreifen einer Artikelseite platziert.

Hinweis: Außerdem bezieht sich bei Ad Manager der Begriff „In-Stream“ auf den Hilfeseiten und den produktinternen Steuerelementen sowohl auf „In-Stream“ als auch auf „begleitenden Videocontent“ gemäß der Definition in den aktualisierten Richtlinien. Für Ad Manager-Videoinventar, das gemäß den aktualisierten Richtlinien als „In-Stream“ oder „Begleitender Videocontent“ festgelegt ist, müssen die entsprechenden Anforderungen der Richtlinien eingehalten werden.

Unterstützte Implementierungen verwenden

  1. Für In-Stream- oder begleitende Videocontent-Placements muss das Google Interactive Media Ads SDK oder die Google Programmatic Access Library auf unterstützten Plattformen verwendet werden, es sei denn, sie werden über ein offizielles Google Beta-Programm bereitgestellt.
    • Partner und Publisher können YouTube-Inhalte nicht mithilfe von Interactive Media Ads-Produkten monetarisieren. Für die Monetarisierung von YouTube-Content müssen Partner und Publisher das YouTube-Partnerprogramm nutzen.
  2. Für Interstitial-Placements oder eigenständige Placements müssen von Google bereitgestellte Lösungen verwendet werden: Google Publisher-Tags im Web; das Google Mobile Ads SDK in Apps (für Ad Manager bzw. für AdMob).
    • Das Google Interactive Media Ads SDK ist für Interstitial-Placements oder eigenständige Placements nicht zulässig, mit Ausnahme von Placements in Spielen.

Den Wert für Werbetreibende aufrechterhalten

  1. Die Inhalte oder Steuerelemente des Videoinventars (z. B. Wiedergabe, Pause, Stummschaltung, Überspringen oder Schließen), einschließlich der Anzeigeninhalte oder Steuerelemente, sofern vorhanden, dürfen nicht verdeckt, verborgen oder funktionsunfähig sein.
  2. Audioanzeigen dürfen nicht in stummgeschalteten In-Stream-Placements angefordert oder ausgeliefert werden.

Nutzererfahrung nicht beeinträchtigen

  1. Videoinventar darf nur unter folgenden Voraussetzungen automatisch wiedergegeben werden:
    • Bei allen Placement-Typen darf jeweils nur ein einzelnes Videoinventarelement automatisch mit Ton wiedergegeben werden.
      • Bei Placements mit In-Stream-Anzeigen oder begleitendem Videocontent darf außerdem jeweils nur ein Videoplayer Videoinventar im Darstellungsbereich gleichzeitig wiedergeben.
    • Die Anzeige darf nicht automatisch wiedergegeben werden, bevor nicht mindestens 50 % des Anzeigenblocks sichtbar sind.
  2. Für fixiertes Videoinventar gelten folgende Bedingungen:
    • Die Option zum Schließen muss während der gesamten Dauer des Videos oder des Anzeigencontents sichtbar sein. Diese Option darf nicht versteckt, verdeckt oder funktionsunfähig sein.
    • Bei Placements mit In-Stream-Anzeigen oder begleitendem Videocontent muss der Videoplayer im Hauptcontent platziert sein und darf nur zu einem fixierten Placement wechseln, wenn ein Nutzer den Videoplayer beim Scrollen aus dem sichtbaren Bereich der Seite bewegt.
Hinweis: In unseren Richtlinien ist festgelegt, welche Art von Inhalten Creator und Publisher mit Google-Anzeigencode monetarisieren dürfen. Die oben genannten Anforderungen garantieren Werbetreibenden nicht die Qualität der von ihnen erworbenen Placements.

Hinweise zu dieser Richtlinie

In diesen Richtlinien finden Sie die Mindestanforderungen für die Monetarisierung von Videoinventar. Unterschiedliche Videoimplementierungen und Signale können jedoch zu unterschiedlichen Monetarisierungsgraden bei verschiedenen Käufern führen. Zum Beispiel führen Standardseitenverhältnisse (4:3 oder 16:9 für horizontale Videos; 3:4, 4:5 oder 9:16 für vertikale Videos oder 1:1 für quadratische Videos) und hörbare Placements im Allgemeinen zu einer höheren Monetarisierung. Wir empfehlen Partnern, Tests durchzuführen, um die für sie am besten geeignete Konfiguration zu finden.

 

Weitere Informationen zu häufig verwendeten Richtlinienbegriffen und ihrer Bedeutung finden Sie im Glossar

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