Gemäß der aktualisierten Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung von Google müssen Sie Ihren Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und im Vereinigten Königreich bestimmte Informationen offenlegen und ihre Einwilligung zur Verwendung von Cookies oder anderen lokalen Speicherverfahren, soweit gesetzlich erforderlich, sowie für das Erfassen, Weitergeben und Verwenden personenbezogener Daten für personalisierte Werbung einholen. Die Richtlinie entspricht den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Google möchte die Publisher bei der Umsetzung dieser Richtlinie unterstützen und bietet deshalb die unten beschriebenen Optionen zur Auslieferung von Werbung an Nutzer im EWR und im Vereinigten Königreich an. Wenn Sie keine Änderungen vornehmen, werden weiterhin die gängigen Anzeigentechnologie-Anbieter verwendet.
Einführung
- Melden Sie sich in Ihrem AdSense-Konto an.
- Klicken Sie auf Blockierungen
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EU-Nutzereinwilligung.
Die Seite "EU-Nutzereinwilligung" wird geöffnet. Aktualisieren Sie die Einstellungen auf dieser Seite wie unten beschrieben.
Anzeigentypen auswählen
Sie können allen Nutzern im EWR und im Vereinigten Königreich nicht personalisierte Anzeigen präsentieren, indem Sie die Einstellung "Nicht personalisierte Anzeigen" verwenden. Wenn Sie Ihren Nutzern jedoch anbieten möchten, zwischen personalisierten und nicht personalisierten Anzeigen zu wählen, entscheiden Sie sich für "Personalisierte Anzeigen" und folgen Sie der Anleitung zum Ausliefern nicht personalisierter Anzeigen auf Anforderung.
Personalisierte Anzeigen
Google kann Ihren Nutzern im EWR und im Vereinigten Königreich weiterhin sowohl personalisierte als auch nicht personalisierte Anzeigen präsentieren. Dies ist die Einstellung, die verwendet wird, sofern Sie keine Änderung auf dieser Seite vornehmen.
Personalisierte Anzeigen erreichen Nutzer auf Grundlage ihrer Interessen, demografischen Merkmale und anderer Kriterien. Da Anzeigentechnologie-Anbieter personenbezogene Daten von Nutzern erheben, empfangen und für personalisierte Anzeigen verwenden dürfen, müssen Sie alle entsprechenden Anbieter ausdrücklich angeben, wenn Sie die Nutzereinwilligung einholen, um personenbezogene Daten zu erheben, weiterzugeben und für personalisierte Anzeigen zu verwenden.
Nicht personalisierte Anzeigen
Google präsentiert Ihren Nutzern im EWR und im Vereinigten Königreich ausschließlich nicht personalisierte Anzeigen.
Bei nicht personalisierten Anzeigen werden Kontextinformationen herangezogen und nicht das bisherige Verhalten eines Nutzers. Für solche Anzeigen werden zwar keine Cookies für personalisierte Anzeigen eingesetzt, aber Cookies, die für das Frequency Capping, für zusammengefasste Anzeigenberichte und zum Bekämpfen von Betrug und Missbrauch notwendig sind. Für die Zwecke, die Nutzer in den Ländern betreffen, die den Cookiebestimmungen der EU-Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation unterliegen, muss die Einwilligung zum Verwenden von Cookies eingeholt werden.
Anzeigentechnologie-Anbieter auswählen (für personalisierte Anzeigen)
Zur Einhaltung der aktualisierten Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung von Google können Sie die gewünschten Anzeigentechnologie-Anbieter aus einer Liste von Unternehmen auswählen. Diese haben uns darüber informiert, dass sie den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Sie sind außerdem verpflichtet, unsere Datennutzungsrichtlinie einzuhalten, um die Daten der Publisher zu schützen.
Anzeigentechnologie-Anbieter (einschließlich Google sowie andere Werbenetzwerke und Anbieter) dürfen die Daten Ihrer Nutzer verwenden, um personalisierte Anzeigen einzublenden und Messwerte zu erfassen.
- Klicken Sie auf CSV mit Umsatzdaten herunterladen. In dieser Datei finden Sie Informationen, die Ihnen die Auswahl der Anzeigentechnologie-Anbieter erleichtern.
Hinweis: Die Umsatzdaten für Anzeigentechnologie-Anbieter sind Schätzungen und überschneiden sich. An einer einzelnen Impression können mehrere Anzeigentechnologie-Anbieter beteiligt sein. In solchen Fällen wird der daraus resultierende Einfluss auf den Umsatz in mehreren Zeilen mehrfach erfasst. - Sie können sich für eine Vorauswahl entscheiden oder die Anzeigentechnologie-Anbieter selbst auswählen:
- Auswahl gängiger Anzeigentechnologie-Anbieter: Dies ist die Einstellung, die verwendet wird, sofern Sie keine Änderung auf dieser Seite vornehmen.
- Anzeigentechnologie-Anbieter selbst auswählen: Hiermit wählen Sie Ihre bevorzugten Anbieter selbst aus.
- Geben Sie gegenüber den Nutzern deutlich an, welche Anbieter Sie auswählen, und holen Sie die Einwilligung der Nutzer gemäß der Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung ein.
Bei diesem Vorgang können Sie die ausgewählten Anzeigentechnologie-Anbieter entweder direkt im entsprechenden Dialogfeld auflisten oder die Nutzer auf eine separate Seite Ihrer Website weiterleiten, auf der Sie die Anbieter aufführen. In beiden Fällen sollten Sie einen Link zu den von den einzelnen Anbietern gemachten Angaben hinzufügen, um sicherzustellen, dass die Google-Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung eingehalten wird. Die Aktivitäten der Anbieter müssen daraus klar hervorgehen. Sie finden die entsprechenden URLs in den verfügbaren CSV-Dateien, entweder für Ihre benutzerdefinierte Liste oder für die Liste häufig verwendeter Anbieter.
Einholen von Einwilligungen einrichten
Sie können ein eigenes Dialogfeld zur Einwilligung erstellen, um Ihre Nutzer im EWR und im Vereinigten Königreich mit einer Benachrichtigung um ihre Zustimmung zu bitten. Weitere Informationen zur Weitergabe von Einwilligungssignalen an AdSense