Gemäß der aktualisierten Richtlinie zur Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer in der EU von Google müssen Sie Ihren Nutzerinnen und Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), im Vereinigten Königreich und in der Schweiz bestimmte Informationen offenlegen und ihre Einwilligung einholen – zur Verwendung von Cookies oder anderen lokalen Speicherverfahren, soweit gesetzlich erforderlich, sowie für das Erheben, Weitergeben und Verwenden personenbezogener Daten für personalisierte Werbung.
Diese Richtlinie entspricht den Anforderungen der
- EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und der
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Google bietet die unten beschriebenen Optionen zur Anzeigenbereitstellung für Nutzerinnen und Nutzer im EWR, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich, um Publisherinnen und Publisher bei der Umsetzung dieser Richtlinie zu unterstützen. Wenn Sie keine Änderungen vornehmen, werden weiterhin die gängigen Anzeigentechnologie-Anbieter verwendet. Dem EWR gehören die Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen an.
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Aktualisieren Sie auf der Seite mit den Einstellungen für europäische Verordnungen unter „Datenschutz und Mitteilungen“ die Einstellungen für die Bereiche auf dieser Seite wie unten beschrieben. |
Gehen Sie so vor, um die Richtlinie zur Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer in der EU einzuhalten:
Schritt 1: Wählen Sie Anzeigentechnologie-Anbieter aus
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Um die aktualisierte Richtlinie zur Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer in der EU von Google einzuhalten, können Sie Ihre bevorzugten Anzeigentechnologie-Anbieter aus einer Liste von Unternehmen auswählen. Diese haben uns darüber informiert, dass sie den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Sie sind außerdem verpflichtet, unsere Datennutzungsrichtlinie einzuhalten, um die Daten der Publisherinnen und Publisher zu schützen. Wenn Sie diese Anzeigentechnologie-Anbieter (einschließlich Google sowie anderer Bieter und Anbieter) auswählen, dürfen diese die Daten Ihrer Nutzerinnen und Nutzer für Analysen und für personalisierte Werbung verwenden. |
- Wählen Sie eine der folgenden Optionen aus:
- Auswahl gängiger Anzeigentechnologie-Anbieter: Dies ist die Einstellung, die verwendet wird, sofern Sie keine Änderung auf dieser Seite vornehmen.
- Anzeigentechnologie-Anbieter selbst auswählen: Hiermit wählen Sie Ihre bevorzugten Anbieter selbst aus.
- Geben Sie gegenüber den Nutzern deutlich an, welche Anbieter Sie auswählen, und holen Sie die Einwilligung der Nutzer gemäß der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU ein. Sie können die ausgewählten Anzeigentechnologie-Anbieter entweder direkt im entsprechenden Dialogfeld auflisten oder die Nutzer auf eine separate Seite Ihrer Website weiterleiten, auf der Sie die Anbieter aufführen. In beiden Fällen sollten Sie zusätzlich auf die von den jeweiligen Anbietern selbst gemachten Angaben verlinken, um sicherzustellen, dass die Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer in der EU eingehalten wird. Die Aktivitäten der Anbieter müssen aus ihren Angaben klar ersichtlich sein.
Schritt 2: Einholen von Einwilligungen einrichten
Sie können die Plattform zur Einwilligungsverwaltung (CMP) von Google oder eines Drittanbieters nutzen oder einen eigenen Dialog zur Einholung von Einwilligungen erstellen, um Nutzerinnen und Nutzer im EWR, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich mit einer Mitteilung auf Ihren Websites oder in Ihren Apps um ihre Einwilligung zu bitten.
Einwilligung für das Web
Lesen Sie nach, wie Sie Signale für personalisierte Werbung und Einwilligungssignale im IAB TCF an Google AdSense weitergeben.
Zusätzliche Überlegungen
Creatives auf Einwilligung prüfen (optional)
Sie können prüfen lassen, ob für Reservierungs- oder RTB-Creatives eine Einwilligung vorliegt. Wenn Sie das tun, können Sie benutzerdefinierte URLs von Werbepartnern hinzufügen, damit unbekannte Anbieter in Creatives nicht verhindern, dass ein Creative ausgeliefert werden kann.
Benutzerdefinierte URLs von Werbepartnern
„Benutzerdefinierte URLs von Werbepartnern hinzufügen“ gilt sowohl für „Reservierungs-Creatives auf Nutzereinwilligung prüfen“ als auch für „Creatives von Partnern, die Echtzeitgebote nutzen, auf Einwilligung von Werbepartnern prüfen“. Wenn Sie diese Funktionen aktivieren, können Sie optional auch benutzerdefinierte URLs von Werbepartnern hinzufügen, um zu verhindern, dass unbekannte URLs automatisch gefiltert werden.