Die eingeschränkte Anzeigenausrichtung gibt Publishern die Möglichkeit, Anzeigen eingeschränkt zu präsentieren, wenn der Nutzer der Verwendung von Cookies oder anderen lokalen Kennungen nicht zugestimmt hat. In diesem Artikel werden die Grenzen der eingeschränkten Anzeigenausrichtung sowie die Funktionen umrissen, bei denen diese Google-Lösung einsetzbar ist.
Wenn ein Publisher das IAB Transparency & Consent Framework 2.2 verwendet und keine Einwilligung für Zweck 1 vorhanden ist, versuchen wir, eine geeignete Anzeige mit eingeschränkter Ausrichtung auszuliefern. Publisher haben alternativ die Möglichkeit, manuell ein Signal zu senden (siehe Implementierung), woraufhin Google ähnlich vorgeht und versucht, unabhängig vom Standort des Nutzers eine geeignete Anzeige mit eingeschränkter Ausrichtung zu präsentieren.
Nachfrageverfügbarkeit
Beim ersten Produktangebot sind Reservierungen und die Vermittlung für Web, Apps und Videos in Ad Manager möglich. Reservierungen und ihre Creatives sind mit nicht programmatischen Werbebuchungen verknüpft, einschließlich garantierter Werbebuchungen vom Typ „Sponsorship“ und „Standard“ sowie nicht garantierter Werbebuchungen vom Typ „Werbenetzwerk“, „Bulk“, „Preispriorität“ und „Hausinterne Anzeige“.
Die programmatische Nachfrage und die eingeschränkte Anzeigenausrichtung lassen sich nicht miteinander kombinieren. Das betrifft auch programmatisch garantierte Deals, Preferred Deals, private Auktionen und offene Auktionen für die Google- und Drittanbieternachfrage, einschließlich Authorized Buyers und Open Bidding. Es kann keine Nachfrage aus Google-Anzeigequellen berücksichtigt werden, die Teil einer Vermittlungskette sind.
AdSense (AdSense für Suchergebnisseiten und AdSense für Contentseiten) wird nicht unterstützt. Hier ist weiterhin die Einwilligung für Cookies erforderlich, damit Anzeigen ausgeliefert werden können.
Creative-Verfügbarkeit
Reservierungen
Für Publisher, die die Funktion Einwilligungsprüfung ausweiten aktiviert haben, variiert die Creative-Verfügbarkeit in den folgenden Szenarien:
- Creatives kommen für Anfragen, für die die eingeschränkte Anzeigenausrichtung gilt, infrage, wenn der Publisher keine Anzeigentechnologie-Anbieter deklariert und Google keine entsprechenden Anbieter erkannt hat.
- Gemäß TCF 2.2 werden Creatives nur dann gefiltert, wenn ein unbekannter Anzeigentechnologie-Anbieter erkannt wird, ein Anzeigentechnologie-Anbieter bekanntermaßen gegen die Richtlinien von Google verstößt oder keine rechtliche Grundlage für ihn im Framework gegeben ist.
Bei der Auslieferung von Creatives kann der Einwilligungsstring an Anzeigentechnologie-Drittanbieter weitergegeben werden, wenn die Makros zur Einwilligung verwendet werden. Die Drittanbieter von Anzeigentechnologien müssen Einwilligungssignale beachten, z. B. ob die Verwendung von Cookies oder lokalen Kennungen zulässig ist.
Vermittlung
Im Rahmen der Vermittlung werden keine Creative-bezogenen Maßnahmen vorgenommen, wenn nicht personalisierte Anzeigen unter Verwendung der Google-Tools zur EU-Nutzereinwilligung aktiviert sind. Dieselbe Regel wird auch auf Creatives mit eingeschränkter Anzeigenausrichtung angewendet, die über die Vermittlung ausgeliefert werden. Gemäß TCF 2.2 sind generell alle Creatives zulässig. Ähnlich wie bei Reservierungen prüfen wir jedoch, ob Anzeigentechnologie-Anbieter und andere programmatische Anzeigenquellen gegen die Richtlinien von Google verstoßen und ob sie mindestens eine rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung haben.
Implementierung
Es gibt keine neuen UI-Optionen zur Implementierung von Anzeigen mit eingeschränkter Ausrichtung. Publisher können angeben, ob die eingeschränkte Anzeigenausrichtung angewendet werden soll.
- GPT für das Web: Publisher können im Anzeigen-Tag explizit festlegen, ob eine Anfrage für eine Anzeige mit eingeschränkter Ausrichtung ausgelöst werden soll.
- IMA SDK für Web und Apps: Publisher können
ltd=1
an die URL des Anzeigen-Tags anhängen, um explizit eine Anfrage für eine Anzeige mit eingeschränkter Ausrichtung auszulösen. - GMA SDK: Publisher können mit dem Schlüssel
gad_has_consent_for_cookies
im freigegebenen Speicher der Plattform die eingeschränkte Anzeigenausrichtung für Android und iOS aktivieren.
Nach Ablauf des Google-seitigen Kulanzzeitraums für Publisher, die das IAB TCF 2.2 verwenden, berücksichtigen wir das im TC-String enthaltene Einwilligungssignal (Zweck 1) für Cookies oder Kennungen. Anzeigen mit eingeschränkter Ausrichtung werden angefragt, wenn eine Einwilligung für Zweck 1 fehlt, aber ein berechtigtes Interesse oder eine Einwilligung für die Zwecke 2, 7, 9 und 10 vorliegt.
Erforderliche Maßnahmen für Plattformen zur Einwilligungsverwaltung
Publisher, die Funding Choices nutzen, können Mitteilungen zur EU-Nutzereinwilligung mit Cookie-Deaktivierungsoptionen unter Verwendung des IAB TCF 2.2 erstellen und anzeigen lassen, sobald das Framework allgemein verfügbar ist.
Bei anderen Plattformen zur Einwilligungsverwaltung (CMPs) für das IAB TCF 2.2 sollte die eingeschränkte Anzeigenausrichtung ohne Weiteres unterstützt werden. Der bestehende TC-String enthält alle relevanten Signale, die zur Auswahl des richtigen Auslieferungsmodus benötigt werden. Google liefert als Anzeigentechnologie-Anbieter Anzeigen mit eingeschränkter Ausrichtung aus, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Keine Einwilligung für Zweck 1
- Berechtigtes Interesse oder Einwilligung für die Zwecke 2, 7, 9 und 10
Benutzerdefinierte Einwilligungstools müssen nach der Einwilligung für Cookies fragen. Wenn der Nutzer ablehnt, sollten die neuen APIs verwendet werden, um die Anzeigenbereitstellung ohne Kennung zu signalisieren.
Publishern stehen folgende Anzeigenbereitstellungsmodi zur Verfügung:
Anzeigenbereitstellungsmodus | Personalisierte Anzeigen | Nicht personalisierte Anzeigen | Eingeschränkte Anzeigenausrichtung |
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Schutz vor unzulässigem Traffic und Betrug | |||
Programmatische Nachfrage von Google | |||
Programmatische Nachfrage von Drittanbieterkäufern |