In diesem Artikel wird die DSGVO-Mitteilung beschrieben, die Google für Sie einrichtet, wenn Sie bis zum 16. Januar 2024 keine eigene Mitteilung veröffentlichen.
Ab dem 16. Januar 2024 müssen Publisher für die Auslieferung von Anzeigen im EWR und im Vereinigten Königreich eine von Google zertifizierte Plattform zur Einwilligungsverwaltung (Consent Management Platform, CMP) verwenden. Wenn Sie derzeit keine geeignete DSGVO-Mitteilung haben, werden Sie aufgefordert, eine DSGVO-Mitteilung auszuwählen, wenn Sie sich in Ihrem AdSense-Konto anmelden. Wenn Sie eine DSGVO-Mitteilung erstellen, sie aber nicht bis zum 16. Januar 2024 veröffentlichen, veröffentlichen wir für Sie eine standardmäßige DSGVO-Mitteilung unter Verwendung der CMP von Google. Sie können die DSGVO-Mitteilung später anpassen.
Sie können jederzeit zu einer anderen CMP wechseln. Sie können jede von Google zertifizierte CMP verwenden. Wenn Sie sich für eine andere CMP entscheiden, wird dies von unseren Systemen erkannt und wir werden am 16. Januar 2024 keine DSGVO-Mitteilung für Sie einrichten.
Standardeinstellungen für DSGVO-Mitteilungen
Wenn wir eine DSGVO-Mitteilung für Sie veröffentlichen, enthält sie die folgenden Standardeinstellungen:
DSGVO-Einstellung | Beschreibung | Standardwert |
---|---|---|
Website-URL | Die URL oder Domain Ihrer Website. | Ihre Website-URL. |
Sprache | Die Sprache, in der die Mitteilung angezeigt wird. | Wir versuchen, die Sprache Ihrer Website zu ermitteln und sie als Sprache für die Mitteilung festzulegen. Ist dies nicht möglich, verwenden wir die Standardsprache in Ihrem AdSense-Konto; ansonsten Englisch. |
Optionen für die Nutzereinwilligung | Die Optionen für die Nutzereinwilligung, die Websitebesuchern in der Mitteilung angezeigt werden. | „Einwilligen“, „Nicht einwilligen“ oder „Optionen verwalten“: Die Nachricht enthält keine Option zum Schließen. |
Stil | Das Format und der Stil der Mitteilung. | Schriftarten, Stile, Farben usw. lassen sich nicht anpassen. |
URL der Datenschutzerklärung | Die URL der Datenschutzerklärung Ihrer Website. | Diese wird zuerst auf die Website-URL festgelegt.
Hinweis: Sie müssen die URL der Datenschutzerklärung für Ihre Website aktualisieren. Die Seite zur Datenschutzerklärung ist durch die Richtlinie von Google zur Einwilligung der Nutzer in der EU vorgeschrieben.
|
Logo | Das mit Ihrer Website verbundene Logo. | Deaktiviert. |
Link zum Widerrufen der Einwilligung | Ein Link, mit dem der Websitebesucher die Einwilligung zur Verwendung von Cookies oder personalisierten Anzeigen auf Ihrer Website widerrufen kann. | Wird Ihrer Website automatisch hinzugefügt. |
Werbepartner | Gemäß der Richtlinie von Google zur Einwilligung der Nutzer in der EU sind Sie dazu verpflichtet, jeden Werbepartner anzugeben, der personenbezogene Daten von Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und im Vereinigten Königreich erhält, sowie Informationen zur Nutzung dieser Daten zur Verfügung zu stellen. | „Gängige Werbepartner“. Das ist eine vorausgewählte Liste von Werbepartnern (früher „Anzeigentechnologie-Anbieter“). |
Steuerelemente für berechtigtes Interesse | Die Steuerelemente für berechtigtes Interesse, die Websitebesuchern in der Mitteilung angezeigt werden. | Alle Optionen werden aktiviert und angezeigt. |
DSGVO-Mitteilung anpassen
Sie können die Text- und Formatelemente Ihrer Standardnachricht jederzeit ändern. Hier einige Einstellungen, die Sie möglicherweise anpassen wollen:
- Stil: Sie können Ihre Mitteilung bearbeiten und formatieren, um sie an den redaktionellen Stil und das Design Ihrer Website anzupassen.
- Optionen für die Nutzereinwilligung: Sie können die Optionen für Schaltflächen in Ihrer Mitteilung ändern, z. B. wenn Sie die Schaltfläche „Nicht einwilligen“ nicht anzeigen lassen möchten.
- Logo: Wenn Ihre Website ein Logo hat, können Sie Ihrer Mitteilung ein Logo hinzufügen.
- Werbepartner: Sie können Werbepartner zur vorausgewählten Liste hinzufügen oder sie daraus entfernen. Weitere Informationen zum Verwalten von DSGVO-Werbepartnern
- Steuerelemente für berechtigtes Interesse: Sie können festlegen, ob die Steuerelemente für berechtigtes Interesse für Besucher Ihrer Website eingeblendet werden sollen und ob Sie sie deaktivieren möchten. Weitere Informationen zum Verwalten der Einstellungen für berechtigtes Interesse.