In diesem Artikel wird die DSGVO-Mitteilung beschrieben, die Google für Sie einrichtet, wenn Sie bis zum 16.01.2024 keine eigene Mitteilung veröffentlichen.
Ab dem 16. Januar 2024 müssen Publisher für die Auslieferung von Anzeigen im Europäischen Wirtschaftsraum und im Vereinigten Königreich eine von Google zertifizierte Plattform zur Einwilligungsverwaltung (Consent Management Platform, CMP) verwenden. Wenn Sie derzeit keine geeignete DSGVO-Mitteilung haben, werden Sie aufgefordert, eine DSGVO-Mitteilung auszuwählen, wenn Sie sich in Ihrem AdSense-Konto anmelden. Wenn Sie eine DSGVO-Mitteilung erstellen, sie aber nicht bis zum 16. Januar 2024 veröffentlichen, veröffentlichen wir für Sie eine standardmäßige DSGVO-Mitteilung unter Verwendung der CMP von Google. Sie können diese DSGVO-Mitteilung später anpassen.
Sie können jederzeit zu einer anderen CMP wechseln. Sie können jede von Google zertifizierte CMP verwenden. Wenn Sie sich für eine andere CMP entscheiden, wird dies von unseren Systemen erkannt und wir werden am 16.01.2024 keine DSGVO-Mitteilung für Sie einrichten.
DSGVO-Einwilligungsoptionen bestätigen
Damit Ihre DSGVO-Mitteilung online angezeigt werden kann, müssen Sie sich zuerst in AdSense anmelden, um die Einrichtung der Mitteilung abzuschließen. Wir benötigen einige Informationen zu den Einwilligungsoptionen, die Sie Ihren Websitebesuchern anzeigen lassen möchten.
Entscheiden Sie im Dialogfeld „Einwilligungsoptionen in der DSGVO-Mitteilung bestätigen“, ob die Option Nicht einwilligen angezeigt werden soll. Ist die Option aktiviert, können Nutzer auswählen, ob sie Ihre Werbepartner und deren Werbeabsichten akzeptieren möchten.
Varianten der angezeigten Mitteilung:
- „Einwilligen“ und „Optionen verwalten“
Ihre Mitteilung enthält 2 Auswahlmöglichkeiten. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Elementen in einer DSGVO-Mitteilung mit zwei Schaltflächen.
oder - „Einwilligen“, „Optionen verwalten“ und „Nicht einwilligen“
Ihre Mitteilung enthält 3 Auswahlmöglichkeiten. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Elementen in einer DSGVO-Mitteilung mit drei Schaltflächen.
Wenn Sie sich nicht vor dem 16.01.2024 in Ihrem Konto anmelden, wird in Ihrer Mitteilung zur Einwilligung der Nutzer in der EU Folgendes angezeigt: „Einwilligen“, „Optionen verwalten“ und „Nicht einwilligen“. Sie können Ihre DSGVO-Einstellungen jederzeit ändern.
Standardeinstellungen für DSGVO-Mitteilungen
Wenn wir eine DSGVO-Mitteilung für Sie veröffentlichen, enthält sie die folgenden Standardeinstellungen:
DSGVO-Einstellung | Beschreibung | Standardwert |
---|---|---|
Website-URL | Die URL oder Domain Ihrer Website. | Ihre Website-URL. |
Sprache | Die Sprache, in der die Mitteilung angezeigt wird. | Wir versuchen, die Sprache Ihrer Website zu ermitteln und sie als Sprache für die Mitteilung festzulegen. Ist dies nicht möglich, verwenden wir die Standardsprache in Ihrem AdSense-Konto; ansonsten Englisch. |
Optionen für die Nutzereinwilligung | Die Optionen für die Nutzereinwilligung, die Websitebesuchern in der Mitteilung angezeigt werden. |
Diese legt Google entsprechend den Einwilligungsoptionen fest, die Sie in AdSense auswählen. Wenn Sie keine Option auswählen, wird in Ihrer Mitteilung zur Einwilligung der Nutzer in der EU Folgendes angezeigt: „Einwilligen“, „Nicht einwilligen“ oder „Optionen verwalten“. Die Mitteilung enthält keine Option zum Schließen. |
Stil | Das Format und der Stil der Mitteilung. | Schriftarten, Stile, Farben usw. lassen sich nicht anpassen. |
URL der Datenschutzerklärung | Die URL der Datenschutzerklärung Ihrer Website. | Diese wird zuerst auf die Website-URL festgelegt.
Hinweis: Hierfür müssen Sie die URL der Datenschutzerklärung Ihrer Website einsetzen. Die Seite zur Datenschutzerklärung ist durch die Richtlinie von Google zur Einwilligung der Nutzer in der EU vorgeschrieben.
|
Logo | Das mit Ihrer Website verbundene Logo. | Deaktiviert. |
Link zum Widerrufen der Einwilligung | Ein Link, mit dem der Websitebesucher die Einwilligung zur Verwendung von Cookies oder personalisierten Anzeigen auf Ihrer Website widerrufen kann. | Wird Ihrer Website automatisch hinzugefügt. |
Werbepartner | Gemäß der Richtlinie von Google zur Einwilligung der Nutzer in der EU sind Sie dazu verpflichtet, jeden Werbepartner anzugeben, der personenbezogene Daten von Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und im Vereinigten Königreich erhält, sowie Informationen zur Nutzung dieser Daten zur Verfügung zu stellen. |
„Gängige Werbepartner“. Das ist eine vorausgewählte Liste von Werbepartnern (früher „Anzeigentechnologie-Anbieter“). Wenn Sie in Ihren DSGVO-Einstellungen „Benutzerdefinierte Werbepartner“ ausgewählt haben, verwenden wir Ihre ausgewählten Werbepartner. |
Steuerelemente für berechtigtes Interesse | Die Steuerelemente für berechtigtes Interesse, die Websitebesuchern in der Mitteilung angezeigt werden. | Alle Optionen werden aktiviert und angezeigt. |
DSGVO-Mitteilung anpassen
Sie können die Text- und Formatelemente Ihrer Standardmitteilung jederzeit ändern. Hier einige Einstellungen, die Sie möglicherweise anpassen wollen:
- Stil: Sie können Ihre Mitteilung bearbeiten und formatieren, um sie an den redaktionellen Stil und das Design Ihrer Website anzupassen.
- Optionen für die Nutzereinwilligung: Sie können die Optionen für Schaltflächen in Ihrer Mitteilung ändern, z. B. wenn Sie die Schaltfläche „Nicht einwilligen“ nicht anzeigen lassen möchten.
- Logo: Wenn Ihre Website ein Logo hat, können Sie Ihrer Mitteilung ein Logo hinzufügen.
- Werbepartner: Sie können Werbepartner zur vorausgewählten Liste hinzufügen oder sie daraus entfernen. Weitere Informationen zum Verwalten von DSGVO-Werbepartnern
- Steuerelemente für berechtigtes Interesse: Sie können festlegen, ob die Steuerelemente für berechtigtes Interesse für Besucher Ihrer Website eingeblendet werden sollen und ob Sie sie deaktivieren möchten. Weitere Informationen zum Verwalten der Einstellungen für berechtigtes Interesse.