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Auf der neu überarbeiteten Meine AdMob-Seite finden Sie neben individuellen Tipps zur Optimierung Ihres Kontos auch personalisierte Informationen zum Kontozustand und Hinweise zur Einrichtung.

Einstellungen für die eingeschränkte Datenverarbeitung

Einstellungen für die Datenverarbeitung in AdMob verwalten

Einstellung für die Datenverarbeitung auswählen

In AdMob ist die Datenverarbeitung standardmäßig nicht eingeschränkt und Nutzern wird personalisierte Werbung in Ihrer App gezeigt. Wenn Sie die Datenverarbeitung einschränken und relevanten Nutzern in US-Bundesstaaten mit entsprechenden Datenschutzgesetzen ausschließlich nicht personalisierte Anzeigen präsentieren möchten, müssen Sie die Einstellungen für Verordnungen von US-Bundesstaaten ändern. Diese Einstellungen haben keinen Einfluss auf Daten, die Sie außerhalb Ihres Kontos freigeben, z. B. durch die Vermittlung.

Die Einstellung für die Datenverarbeitung gilt für alle US-Bundesstaaten, für die Datenschutzgesetze gelten.

So ändern Sie die Datenverarbeitungseinstellungen für Ihr gesamtes Konto:

  1. Melden Sie sich unter https://apps.admob.com in Ihrem AdMob-Konto an.
  2. Klicken Sie in der Seitenleiste auf Datenschutz und Mitteilungen
  3. Klicken Sie auf Verordnungen von US-Bundesstaaten.
  4. Klicken Sie auf Bearbeiten.
  5. Wählen Sie die Option aus, die Sie auf Ihr AdMob-Konto anwenden möchten.
  6. Klicken Sie auf Speichern.
Wenn Sie die Datenverarbeitung nicht auf Kontoebene einschränken möchten, können Sie auch eine Einschränkung auf Ebene der Anzeigenanfragen einrichten.

Datenverarbeitung nicht einschränken

Mit der Auswahl von „Datenverarbeitung nicht einschränken“ können Sie die Werbepartner auswählen, die zum Empfang von Gebotsanfragen für jene Nutzer berechtigt sind, die laut Google in US-Bundesstaaten mit entsprechenden Datenschutzgesetzen wohnhaft sind.

Führen Sie die nachfolgenden Schritte aus, um berechtigte Werbepartner festzulegen.

  1. Melden Sie sich unter https://apps.admob.com in Ihrem AdMob-Konto an.
  2. Klicken Sie in der Seitenleiste auf Datenschutz und Mitteilungen
  3. Klicken Sie auf Verordnungen von US-Bundesstaaten.
  4. Klicken Sie auf Bearbeiten.
  5. Wählen Sie im Bereich „Werbepartner überprüfen“ die gewünschte Liste aus.
    • Aktive Werbepartner verwenden: Es wird die Liste aller verfügbaren Werbepartner verwendet, die in den Einstellungen dieser Funktion bereitgestellt wird. Bei Gebotsanfragen von Nutzern, die laut Google in US-Bundesstaaten mit entsprechenden Datenschutzgesetzen wohnhaft sind, dürfen alle aktiven Werbepartner für Gebotsanfragen berücksichtigt werden.
    • Benutzerdefinierte Werbepartner: Sie können die Liste aller verfügbaren Werbepartner anpassen, um eine eigene benutzerdefinierte Liste zu erstellen. Bei Gebotsanfragen von Nutzern, die laut Google in US-Bundesstaaten mit entsprechenden Datenschutzgesetzen wohnhaft sind, dürfen nur ausgewählte Werbepartner für Gebotsanfragen berücksichtigt werden. Mit dieser Option werden Nutzer in Ihrem Ad Manager-Netzwerk benachrichtigt, wenn neue Werbepartner zur Plattform hinzukommen. Neue Werbepartner werden nicht automatisch in Ihre benutzerdefinierte Liste aufgenommen und können stattdessen manuell hinzugefügt werden.
  6. Klicken Sie auf Speichern.

Datenverarbeitung einschränken

Wenn ein Publisher die eingeschränkte Datenverarbeitung aktiviert, schränkt Google auf Anweisung des Publishers die Datennutzung weiter ein und liefert nur noch nicht personalisierte Anzeigen aus. Nicht personalisierte Anzeigen basieren nicht auf früherem Nutzerverhalten. Beim Targeting werden Kontextinformationen herangezogen, unter anderem ein grobes (z. B. auf Stadt-, aber nicht auf Postleitzahl-Ebene) geografisches Targeting basierend auf dem aktuellen Standort, der Content auf der aktuellen Website oder in der App sowie aktuelle Suchbegriffe. Google unterbindet jedwedes interessenbasiertes Zielgruppen-Targeting, also auch demografisches Targeting und Targeting auf Basis von Nutzerlisten, wenn der Modus für die eingeschränkte Datenverarbeitung aktiviert ist.

Optionen für die eingeschränkte Datenverarbeitung:

Publisher sollten auf Grundlage ihrer eigenen Compliance-Verpflichtungen und rechtlichen Analysen entscheiden, wann und wie der eingeschränkte Datenverarbeitungsmodus aktiviert werden soll. Hier zwei häufige Szenarien:

  1. Möglicherweise möchten einige Publisher den Link „Meine personenbezogenen Daten dürfen nicht verkauft werden“ auf ihren Properties nicht einblenden. Diese Publisher können die eingeschränkte Datenverarbeitung für ihren programmatischen Traffic für Nutzer in US-Bundesstaaten mit entsprechenden Datenschutzgesetzen über eine Netzwerksteuerung aktivieren. Wenn sie diese Option auswählen, ermittelt Google anhand der IP-Adressen den Standort der Nutzer und aktiviert den Modus für eingeschränkte Datenverarbeitung für alle Nutzer, bei denen eine IP-Adresse in den entsprechenden US-Bundesstaaten vorliegt.
  2. Als Alternative können Publisher den Link „Meine personenbezogenen Daten sollen nicht verkauft werden“ einblenden. Diese Publisher haben die Möglichkeit, auf Anfrage ein Signal senden zu lassen, das die eingeschränkte Datenverarbeitung aktiviert, sobald der Nutzer sich gegen den Verkauf seiner personenbezogenen Daten entschieden hat. Weitere Informationen finden Sie in der Entwicklerdokumentation für Android und iOS.

Außerdem können Partner, die Global Privacy Control implementiert haben, die eingeschränkte Datenverarbeitung aktivieren, nachdem sie ein Deaktivierungssignal von GPC erhalten haben.

Eingeschränkte Datenverarbeitung für Drittanbieternachfrage

Wird der eingeschränkte Datenverarbeitungsmodus durch die Netzwerksteuerung oder die Übertragung eines Signals über das SDK aktiviert, geschieht bei der Verwendung von Bidding und der Vermittlung für mobile Apps Folgendes:

  • Anzeigenanfragen mit eingeschränkter Datenverarbeitung werden an Drittanbieter mit Echtzeitgebotsfunktion gesendet. Weitere Informationen erhalten Sie in diesem Artikel.
  • Die Vermittlung wird nicht deaktiviert.*
* Auch wenn Sie die eingeschränkte Datenverarbeitung aktiviert haben, sendet Ihre App Daten an Vermittlungspartner. Die vertraglichen Verpflichtungen von Google hinsichtlich der eingeschränkten Datenverarbeitung gelten jedoch nicht für Daten, die Sie an Drittanbieter senden. Sie müssen daher selbst dafür sorgen, dass Sie in Bezug auf Drittanbieter die Compliance-Anforderungen erfüllen.

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