DSGVO-Mitteilungen

Mitteilungen zu EU-Verordnungen

Gemäß der Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU müssen Sie Ihren Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und im Vereinigten Königreich bestimmte Informationen offenlegen und ihre Einwilligung zu folgenden Aktivitäten einholen: Einsatz von Cookies oder anderen Formen der lokalen Speicherung, falls die Einholung der Einwilligung dafür gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie Erhebung, Weiterleitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für personalisierte Anzeigen. Die Richtlinie entspricht den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Über „Datenschutz und Mitteilungen“ können Sie eine Mitteilung erstellen und Ihren Nutzern anzeigen lassen, um Einwilligungen einzuholen, die gemäß der DSGVO und anderer europäischer Verordnungen erforderlich sind. In dieser Mitteilung werden die bei Ihrer Website oder App verwendeten Anzeigentechnologie-Anbieter aufgelistet. Außerdem werden die Nutzer aufgefordert, der Verwendung von Daten zuzustimmen, u. a. damit für sie personalisierte Anzeigen eingeblendet werden können. Sie können auch eine Einwilligung zur Verwendung von Daten durch Ihre eigene Website oder App einholen. Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien zur Verwendung von „Datenschutz und Mitteilungen“.

Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Datenschutzhinweise den rechtlichen Erfordernissen entsprechen.

Struktur einer Mitteilung

Eine DSGVO-Mitteilung enthält mehrere „Bildschirme“ (oder „Seiten“), die den Nutzern angezeigt werden, abhängig davon, auf welche Schaltflächen und Links sie in Ihren Mitteilungen klicken. Die Schaltflächen, die Nutzer sehen, basieren auf der Auswahl, die Sie im Bereich „Optionen für die Nutzereinwilligung“ beim Erstellen der Mitteilung festgelegt haben.

DSGVO-Mitteilungen mit zwei Schaltflächen („Optionen verwalten“, „Einwilligen“)

Beispiel für die Struktur einer DSGVO-Mitteilung mit Schaltflächenlayout

DSGVO-Mitteilungen mit zwei Schaltflächen enthalten die folgenden Elemente:

  1. Hauptseite für die Einwilligung: Der Hauptbildschirm Ihrer DSGVO-Mitteilung. Es werden zwei Schaltflächen angezeigt, die auf den von Ihnen ausgewählten Formatierungen und Einstellungen beruhen. Nutzer erfahren hier, warum und wofür auf Ihrer Website eine Einwilligung eingeholt wird.
    1. Logo: Das Logo Ihrer Website oder App, das Sie Ihrer Mitteilung hinzufügen können.
    2. Link „Optionen verwalten“: Hier können die Nutzer selbst auswählen, für welche Zwecke sie ihre Einwilligung geben möchten. Wenn sie auf „Optionen verwalten“ klicken, wird ihnen der Bildschirm „Meine Daten verwalten“ angezeigt. Dort sehen sie die Liste der Zwecke, für die Sie die Einwilligung einholen oder berechtigtes Interesse offenlegen.
    3. Schaltfläche „Einwilligen“: Nutzer haben hier die Möglichkeit, allen Zwecken und Anbietern, die Sie beim Erstellen der Mitteilung unter „Datenschutz und Mitteilungen“ ausgewählt haben, zuzustimmen. Schließt die Nachricht.
  2. Meine Daten verwalten: Wenn Nutzer auf „Optionen verwalten“ klicken, wird ihnen der Bildschirm „Meine Daten verwalten“ angezeigt. Dort sehen sie die Liste der Zwecke, für die Sie die Einwilligung einholen oder berechtigtes Interesse offenlegen. Nutzer können dann bestimmte Zwecke auswählen, für die sie ihre Einwilligung geben, oder als berechtigtes Interesse offengelegte Zwecke ablehnen. Gemäß IAB dürfen beim Aufrufen des Bildschirms standardmäßig keine Zwecke vorausgewählt sein.

    1. Schaltfläche „Alle akzeptieren“: Hier können Nutzer alle Zwecke und Anbieter, für die Sie eine Einwilligung einholen, akzeptieren. Schließt die Nachricht. Ein Klick auf diese Schaltfläche entspricht einem Klick auf die Schaltfläche „Einwilligen“ auf der Hauptseite für die Einwilligung.
    2. Schaltfläche „Auswahl bestätigen“: Hier können die Nutzer die Zwecke, die sie selbst ausgewählt haben, bestätigen und ihnen zustimmen, oder vom Publisher als berechtigtes Interesse offengelegte Zwecke ablehnen. Schließt die Nachricht. Nimmt der Nutzer keine Änderungen an dieser Seite vor, bleiben alle Zwecke, für die die Einwilligung eingeholt werden sollte, weiterhin ohne Einwilligung. Außerdem bleibt bei allen Zwecken, für die der Publisher ein berechtigtes Interesse offengelegt hat, die Zustimmung bestehen.
    3. Link „Anbieter-Einstellungen“: Hier haben die Nutzer die Möglichkeit, selbst die Anbieter auszuwählen, für die sie ihre Einwilligung geben möchten. Wenn sie auf „Anbieter-Einstellungen“ klicken, wird ihnen der Bildschirm „Unsere Anbieter bestätigen“ angezeigt. Dort sehen sie eine Liste der Anzeigenpartner (Anbieter), für die Sie eine Einwilligung einholen oder berechtigtes Interesse offenlegen.
  3. Unsere Anbieter bestätigen: Wenn Nutzer auf „Anbieter-Einstellungen“ klicken, wird ihnen der Bildschirm „Unsere Anbieter bestätigen“ angezeigt. Dort sehen sie eine Liste der Anzeigenpartner (Anbieter), für die Sie eine Einwilligung einholen oder berechtigtes Interesse offenlegen. Nutzer können dann bestimmte Werbepartner auswählen, für die sie ihre Daten freigeben möchten. Beim Aufrufen des Bildschirms dürfen standardmäßig keine Zwecke vorausgewählt sein.

    1. Schaltfläche „Alle akzeptieren“: Hier können Nutzer alle Zwecke und Anbieter, für die Sie eine Einwilligung einholen oder ein berechtigtes Interesse offenlegen, akzeptieren. Schließt die Nachricht.
    2. Schaltfläche „Optionen bestätigen“: Hier können die Nutzer die Zwecke bestätigen, die sie selbst ausgewählt haben. Schließt die Nachricht.

DSGVO-Mitteilungen mit drei Schaltflächen („Nicht einwilligen“, „Einwilligen“, „Optionen verwalten“)

Beispiel für die Struktur einer DSGVO-Mitteilung mit Schaltflächenlayout

DSGVO-Mitteilungen mit drei Schaltflächen enthalten die folgenden Elemente:

  1. Hauptseite für die Einwilligung: Der Hauptbildschirm Ihrer DSGVO-Mitteilung. Es werden drei Schaltflächen angezeigt, die auf den von Ihnen ausgewählten Formatierungen und Einstellungen beruhen. Nutzer erfahren hier, warum und wofür auf Ihrer Website eine Einwilligung eingeholt wird.
    1. Logo: Das Logo Ihrer Website oder App, das Sie zu Ihrer Mitteilung hinzufügen können.
    2. Schaltfläche „Nicht einwilligen“: Hier können Nutzer entscheiden, ihre Einwilligung nicht zu geben. Schließt die Nachricht.
    3. Schaltfläche „Einwilligen“: Nutzer haben hier die Möglichkeit, den Zwecken und Anbietern, die Sie beim Erstellen der Mitteilung unter „Datenschutz und Mitteilungen“ ausgewählt haben, zuzustimmen. Schließt die Nachricht.
    4. Link „Optionen verwalten“: Hier können die Nutzer selbst auswählen, für welche Zwecke sie ihre Einwilligung geben möchten. Wenn sie auf „Optionen verwalten“ klicken, wird ihnen der Bildschirm „Meine Daten verwalten“ angezeigt. Dort sehen sie die Liste der Zwecke, für die Sie die Einwilligung einholen oder berechtigtes Interesse offenlegen.
  2. Meine Daten verwalten: Wenn Nutzer auf „Optionen verwalten“ klicken, wird ihnen der Bildschirm „Meine Daten verwalten“ angezeigt. Dort sehen sie die Liste der Zwecke, für die Sie die Einwilligung einholen oder berechtigtes Interesse offenlegen. Nutzer können dann bestimmte Zwecke auswählen, für die sie ihre Einwilligung geben, oder als berechtigtes Interesse offengelegte Zwecke ablehnen. Gemäß IAB dürfen beim Aufrufen des Bildschirms standardmäßig keine Zwecke vorausgewählt sein.

    1. Schaltfläche „Alle akzeptieren“: Hier können Nutzer alle Zwecke und Anbieter, für die Sie eine Einwilligung einholen, akzeptieren. Schließt die Nachricht. Ein Klick auf diese Schaltfläche entspricht einem Klick auf die Schaltfläche „Einwilligen“ auf der Hauptseite für die Einwilligung.
    2. Schaltfläche „Auswahl bestätigen“: Hier können die Nutzer die Zwecke, die sie selbst ausgewählt haben, bestätigen und ihnen zustimmen, oder vom Publisher als berechtigtes Interesse offengelegte Zwecke ablehnen. Schließt die Nachricht. Nimmt der Nutzer keine Änderungen an dieser Seite vor, bleiben alle Zwecke, für die die Einwilligung eingeholt werden sollte, weiterhin ohne Einwilligung. Außerdem bleibt bei allen Zwecken, für die der Publisher ein berechtigtes Interesse offengelegt hat, die Zustimmung bestehen.
    3. Link „Anbieter-Einstellungen“: Hier haben die Nutzer die Möglichkeit, selbst die Anbieter auszuwählen, für die sie ihre Einwilligung geben möchten. Wenn sie auf „Anbieter-Einstellungen“ klicken, wird ihnen der Bildschirm „Unsere Anbieter bestätigen“ angezeigt. Dort sehen sie eine Liste der Anzeigenpartner (Anbieter), für die Sie eine Einwilligung einholen oder berechtigtes Interesse offenlegen.
  3. Unsere Anbieter bestätigen: Wenn Nutzer auf „Anbieter-Einstellungen“ klicken, wird ihnen der Bildschirm „Unsere Anbieter bestätigen“ angezeigt. Dort sehen sie eine Liste der Anzeigenpartner (Anbieter), für die Sie eine Einwilligung einholen oder berechtigtes Interesse offenlegen. Nutzer können dann bestimmte Werbepartner auswählen, für die sie ihre Daten freigeben möchten. Beim Aufrufen des Bildschirms dürfen standardmäßig keine Zwecke vorausgewählt sein.

    1. Schaltfläche „Alle akzeptieren“: Hier können Nutzer alle Zwecke und Anbieter, für die Sie eine Einwilligung einholen oder ein berechtigtes Interesse offenlegen, akzeptieren. Schließt die Nachricht.
    2. Schaltfläche „Optionen bestätigen“: Hier können die Nutzer die Zwecke bestätigen, die sie selbst ausgewählt haben. Schließt die Nachricht.

Weitere Informationen

Unterstützung der Spezifikation des IAB TCF

Die unter „Datenschutz und Mitteilungen“ erstellten DSGVO-Mitteilungen wurden aktualisiert, um die Spezifikation des IAB TCF 2.2 zu unterstützen.

Verwendung „Technische Spezifikation für die zusätzliche Einwilligung“ von Google

In „Datenschutz und Mitteilungen“ in DSGVO-Mitteilungen, die Sie mit dem IAB Transparency and Consent Framework erstellen, wird der „Modus für zusätzliche Einwilligung“ von Google verwendet. Auf diese Weise übertragen „Datenschutz und Mitteilungen“ Einwilligungsentscheidungen an Anbieter, die nicht in der Anbieterliste des IAB Europe Transparency and Consent Framework mit dem Symbol „TCF“ gekennzeichnet sind (Ad Manager, AdMob, AdSense). 

Die Spezifikation für die zusätzliche Einwilligung überträgt Transparenz- und/oder Einwilligungssignale an Anbieter, die noch nicht in der Global Vendor List (GVL) von IAB Europe registriert sind. Diese Anbieter haben in der Anbieterliste das Symbol „TCF“ nicht. Dank der Spezifikation können Publisher, Plattformen zur Verwaltung von Einwilligungen (Consent Management Platforms, CMP) sowie Partner – neben der Implementierung von Version 2.2 des TCF – weitere Einwilligungen für Unternehmen einholen und übernehmen, die bisher noch nicht für die GVL des IAB Europe registriert, aber auf der Liste der Anzeigentechnologie-Anbieter von Google zu finden sind.  

Weitere Informationen zum „Modus für zusätzliche Einwilligung“ in Ad Manager, AdMob oder AdSense: 

TFUA

Wenn der Publisher feststellt, dass ein Nutzer das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht hat und das TFUA-Signal für Apps über das UMP SDK sendet, wird die DSGVO-konforme Mitteilung zur Einwilligung der Nutzer in der EU für diesen Nutzer unterdrückt.Weitere Informationen zur Anzeigenbereitstellung für minderjährige Nutzer

Einwilligung zum Verwenden von Daten zu eigenen Zwecken einholen

Sie können die Mitteilung zur Einwilligung der Nutzer in der EU auch verwenden, um für einen Satz von IAB-TCF-Daten Transparenz und Einwilligung für die eigene Nutzung von Daten zu schaffen, und zwar entweder auf Basis von Einwilligung oder berechtigtem Interesse. Wie Sie eine Einwilligung zur eigenen Datennutzung einholen

Widerruf der Einwilligung

Wenn ein Nutzer die Mitteilung zu EU-Verordnungen über einen Widerrufslink auf Ihrer Website noch einmal aufruft, wird die Mitteilung immer mit drei Schaltflächen („Nicht einwilligen“, „Einwilligen“, „Optionen verwalten“) angezeigt.

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