Integration des IAB Europe TCF für Publisher

Damit wir den veränderten Branchenstandards in Bezug auf die Transparenz für Nutzer*innen und deren Einwilligung entsprechen, geben wir den Zeitplan für die Umstellung auf Version 2.3 des Transparency and Consent Framework (TCF) von IAB Europe bekannt.

Die obligatorische Frist des IAB für Publisher und CMPs, um TCF 2.3 vollständig zu implementieren, ist der 28. Februar 2026.

Wir haben für die Migration einen Übergangszeitraum eingerichtet und können Sie ab heute bei der Implementierung unterstützen. Bitte notieren Sie sich die wichtigen Termine und sehen Sie sich die erforderlichen Maßnahmen an (siehe unten).

Zeitplan für die Umstellung

  • Aktueller Status: Unterstützung jetzt vorhanden
    Die Systeme von Google können TCF 2.3-Strings sofort akzeptieren und verarbeiten. Beginnen Sie am besten so schnell wie möglich mit der Migration.
  • Übergangszeitraum: ab jetzt und bis Ende Februar 2026
    In diesem Zeitraum werden TCF 2.3-Strings bei Google genauso behandelt wie TCF 2.2-Strings. Wir werden das angegebene Anbietersegment nicht validieren. So haben Sie genügend Zeit, Ihre aktualisierte Lösung bereitzustellen und zu testen, ohne zu riskieren, dass Ihre Anzeigenanfragen standardmäßig auf eingeschränktes Anzeigen-Targeting zurückgesetzt werden.
  • Endgültige Frist: 28. Februar 2026
    An diesem Datum wird die Unterstützung für neue TCF 2.2-Strings offiziell eingestellt. TCF 2.2-Strings, die vor dem 28. Februar 2026 erstellt wurden, werden jedoch weiterhin unterstützt. TCF 2.3 ist für alle TC-Strings, die am oder nach dem 28. Februar 2026 generiert werden, obligatorisch. Bei Nichterfüllung dieser Anforderung wird die zugehörige Anzeigenanfrage möglicherweise auf eingeschränktes Anzeigen-Targeting zurückgesetzt. Dies kann sich auf die Einnahmen auswirken.

Erforderliche Schritte

  • Für Publisher: Wir empfehlen Ihnen dringend, sich umgehend an Ihre Plattform zur Einwilligungsverwaltung (Consent Management Platform, CMP) zu wenden, um den Plan und den Zeitrahmen für die Migration Ihrer Properties zur TCF 2.3-konformen Lösung zu bestätigen. Eine frühzeitige Abstimmung ist entscheidend für einen reibungslosen Übergang. Wenn Sie die Google CMP für Ihre Web- oder App-Properties verwenden, müssen Sie nichts unternehmen, da wir bis zum 28. Februar 2026 mit dem Erstellen von TCF 2.3-Strings beginnen.
  • Für CMPs: Bitte geben Sie der Migration Ihrer Publisher-Kunden zu Ihrer TCF 2.3-Implementierung Vorrang. Wir empfehlen Ihnen, diesen Vorgang rechtzeitig vor Ende Februar 2026 abzuschließen, damit Sie die risikofreie Übergangszeit optimal nutzen können.

Um die Vorgaben des IAB Europe TCF zu implementieren, müssen Publisher eine beim IAB für das TCF registrierte Plattform zur Einwilligungsverwaltung (Consent Management Platform, CMP) auf ihrer Website oder in ihrer App einbinden. Über die CMP wird der TC-String (Transparency & Consent-String) erstellt und dann an die Anzeigen-Tags und SDKs von Google gesendet, in denen er genutzt wird.

Tipp: In diesem Artikel finden Sie weitere Informationen zu den neuen Anforderungen von Google an die Einwilligungsverwaltung für die Anzeigenbereitstellung im EWR, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich.

Inhalt dieses Artikels:

Allgemeine Anleitung

Wenn Sie auf Ihrer Website oder in Ihrer App eine vom IAB Europe für TCF registrierte CMP implementiert haben, wird in Ad Manager automatisch der TC-String der CMP verwendet.

Hinweis: Wenn Sie die Mitteilung gemäß EU-Verordnungen von Google verwenden, werden die von Ihnen ausgewählten Anzeigentechnologie-Anbieter automatisch von Ad Manager in alle Ihre Mitteilungen eingefügt. Anderenfalls wird die Auswahl der Anzeigentechnologie-Anbieter in den Steuerelementen zur Einwilligung der Nutzer in der EU durch die von Ihnen ausgewählten CMP-Anbieter in Ihrer beim IAB für TCF registrierten CMP überschrieben. Das gilt auch, wenn Sie in den Steuerelementen zur Einwilligung der Nutzer in der EU festgelegt haben, allen Nutzern im EWR, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich nicht personalisierte Anzeigen zu präsentieren.

Wenn Sie solche Anzeigen in Ihrer Anzeigenanfrage festgelegt haben, berücksichtigen wir dies und auch die im TC-String angegebene Einwilligung. Wir wenden dann die jeweils konservativere Einstellung an.

  • TC-String an Tags übergeben: Ohne dass der Vorgang vom Publisher konfiguriert werden muss, wird automatisch über GPT, GPT-Rücksendungs-, AdSense- und Ad Exchange-Tags so mit der beim IAB registrierten CMP kommuniziert, dass der TC-String an Ad Manager weitergeleitet wird. Im IMA SDK und Mobile Ads SDK wird der TC-String automatisch aus dem lokalen Speicher abgerufen, geparst und berücksichtigt. Wenn jedoch Ad Manager-Publisher anstelle eines Anzeigen-Tags Anfragen ohne Tags verwenden, um den Creative-Rohcode anzufordern, der auf dem Ad-Server getraffickt wird, gibt es keine Tags auf der Seite, die mit der CMP API interagieren könnten. In diesem Fall ist es notwendig, dass die Publisher den TC-String in URL-Parametern senden, die in den TCF-Spezifikationen definiert sind. Hierzu müssen sie folgende Signale manuell übergeben: gdpr={0,1} und gdpr_consent={tc string}. Optional können sie auch addtl_consent={ac string} übergeben.
    Über Ad Manager werden Anzeigen erst dann angefragt, wenn ein gültiger TC-String empfangen wird.

  • TC-String an programmatische Channels übergeben: Der TC-String des IAB wird an die programmatischen Channels von Google übergeben. Dazu ist keine Konfiguration seitens der Publisher erforderlich.

  • TC-String an nicht programmatische Creatives übergeben: Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Creative-Anbieter, ob Sie Ihre Creatives zusätzlich konfigurieren müssen, damit der TC-String darin korrekt verwendet wird. In Ad Manager werden die TCF-Makros des IAB (${GDPR}, ${GDPR_CONSENT_XXXX} und ${ADDTL_CONSENT}) unterstützt, damit Sie den TC-String bei Bedarf manuell an andere Creative-Anbieter übergeben können. Weitere Informationen zum IAB TCF und zu Reservierungen

  • TC-String an Vermittlungspartner übergeben: Der TC-String des IAB ist im lokalen Speicher des Geräts verfügbar (NSUserDefaults für iOS oder SharedPreferences für Android) und kann dort von allen Vermittlungspartnern abgerufen, geparst und berücksichtigt werden, wenn er über eine Anfrage zur Vermittlungsabfolge aufgerufen wird.

Anforderungen an personalisierte und nicht personalisierte Anzeigen

Unsere Interoperabilitätsrichtlinien berücksichtigen die Anforderungen gemäß den Richtlinien von Google, insbesondere die Anforderungen unserer Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU. Die Richtlinien von Google gelten weiterhin und sind in einigen Fällen strenger als die TCF-Richtlinien des IAB Europe. Publisher sollten sich die Registrierungseinstellungen für die Anbieter ansehen, mit denen sie unter Berücksichtigung der Spezifikationen des IAB Europe TCF zusammenarbeiten möchten. Die folgenden Anforderungen gelten insbesondere, wenn Google ein Anbieter auf der CMP der Publisher ist.

Anforderungen an die Auslieferung personalisierter Anzeigen

Google liefert personalisierte Anzeigen aus, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Der Endnutzer erteilt Google seine Einwilligung für folgende Zwecke:
    • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder darauf zugreifen (Zweck 1)
    • Personalisiertes Anzeigenprofil erstellen (Zweck 3)
    • Personalisierte Anzeigen auswählen (Zweck 4)
  • Google hat berechtigtes Interesse an Folgendem (oder besitzt die Einwilligung, wenn ein Publisher seine CMP so konfiguriert, dass die Einwilligung für Google über die Einschränkungen des Publishers eingeholt wird):
    • Grundlegende Anzeigen auswählen (Zweck 2)
    • Anzeigenleistung messen (Zweck 7)
    • Marktforschung zur Generierung von Zielgruppeninformationen (Zweck 9)
    • Produkte entwickeln und verbessern (Zweck 10)

Anforderungen an die Auslieferung nicht personalisierter Anzeigen

Wenn die Anforderungen an personalisierte Anzeigen nicht erfüllt sind, liefert Google nicht personalisierte Anzeigen aus, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Der Endnutzer erteilt Google seine Einwilligung für folgende Zwecke:
    • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder darauf zugreifen (Zweck 1)
  • Google hat ein berechtigtes Interesse an Folgendem (oder die Einwilligung, wenn ein Publisher seine CMP so konfiguriert, dass sie eingeholt wird):
    • Grundlegende Anzeigen auswählen (Zweck 2)
    • Anzeigenleistung messen (Zweck 7)
    • Marktforschung zur Generierung von Zielgruppeninformationen (Zweck 9)
    • Produkte entwickeln und verbessern (Zweck 10)

Vorgehensweise bei den folgenden Szenarien:

Beschreibung Funktionsweise der Anzeigenbereitstellung

Die Einwilligung, dass Google Informationen auf einem Gerät speichern und/oder darauf zugreifen darf (Zweck 1), fehlt.

Gemäß unserer Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU ist eine Einwilligung zur Verwendung von Cookies oder IDs für mobile Werbung sowohl für personalisierte als auch für nicht personalisierte Anzeigen erforderlich. Für nicht personalisierte Anzeigen ist eine solche Einwilligung erforderlich, weil auch bei ihnen Cookies und IDs für mobile Werbung zum Bekämpfen von Betrug und Missbrauch sowie für das Frequency Capping und das Erstellen von aggregierten Anzeigenberichten verwendet werden.

Es können Anzeigen mit eingeschränktem Anzeigen-Targeting ausgeliefert werden.

Ungültiger TC-String

Der TC-String kann nicht geparst werden, weil beispielsweise einige Felder fehlen.

Es können Anzeigen mit eingeschränktem Anzeigen-Targeting ausgeliefert werden.

Flexible Registrierung für Anbieter und Einschränkungen des Publishers

Das IAB Europe TCF bietet Publishern die Möglichkeit, unterschiedliche Einschränkungen individuell zu definieren. So können Publisher eigene Einstellungen angeben, die Vorrang gegenüber denen eines Anbieters haben, sofern anwendbar. Publisher können von einem Anbieter nie verlangen, gegen eine Rechtsgrundlage zu verstoßen oder einen Zweck zu verfolgen, der im Widerspruch zur Global Vendor List-Registrierung des Anbieters steht. Die vorgenannten Bestimmungen werden als „Einschränkungen“ bezeichnet, weil sie die Handlungsmöglichkeiten eines Anbieters in keinem Fall erweitern, sondern lediglich einschränken.

Publisher sollten sich die Registrierungseinstellungen für die Anbieter ansehen, mit denen sie unter Berücksichtigung der Spezifikationen des TCF zusammenarbeiten möchten. Wenn ein Anbieter bei der Registrierung für einen Zweck, bei dem Google eine Einwilligung gemäß unseren Interoperabilitätsrichtlinien verlangt, die flexible Option mit berechtigtem Interesse als standardmäßiger Rechtsgrundlage ausgewählt hat und ein Publisher mit dem Anbieter über Google-Produkte zusammenarbeiten möchte, sollte der Publisher in den Einschränkungen des Publishers seiner CMP die Einwilligung für diesen Anbieter auswählen.

Google hat bei der Registrierung für die Zwecke 2, 7, 9 und 10 die flexible Option mit berechtigtem Interesse als Standard ausgewählt. Wenn ein Publisher seine CMP nicht so konfiguriert, dass Google auf die Einwilligung für diese Zwecke beschränkt ist, greift Google auf das „berechtigte Interesse“ in den Fällen zurück, in denen dieses Interesse von der CMP im Hinblick auf den Nutzer festgestellt wurde. Google hat für die Zwecke 1, 3 und 4 keine flexible Option ausgewählt, daher ist für sie immer die Einwilligung erforderlich.

Modus für zusätzliche Einwilligung

Der Modus für zusätzliche Einwilligung ist eine vorübergehende technische Spezifikation, die nur parallel mit dem IAB Europe TCF eingesetzt werden kann. Dies ist eine Übergangslösung für Anbieter, die noch nicht in der Global Vendor List (GVL) des IAB Europe registriert sind. Dank dieser Spezifikation können Publisher, CMPs sowie Partner – neben der Implementierung des IAB Europe TCF – weitere Einwilligungen für Unternehmen einholen und weitergeben, die bisher noch nicht in der GVL des IAB Europe registriert sind, aber auf der Liste der Anzeigentechnologie-Anbieter von Google stehen. Weitere Informationen zum Modus für zusätzliche Einwilligung

Echtzeitgebote und Open Bidding

Hinweis: Gilt für alle Anfragen an Partner mit Authorized Buyers, Open Bidding und SDK-Geboten für Transaktionen bei Echtzeitgeboten und Open Bidding, einschließlich Programmatic Direct-Deals.

Wir erlauben, dass Gebotsanfragen an Anbieter gesendet werden, sofern die im Artikel Integration des IAB Europe TCF für Käufer beschriebenen Anforderungen erfüllt sind.

Reservierungen

Wir haben eine Lösung eingeführt, mit der das IAB Europe TCF in Bezug auf Reservierungen unterstützt wird. Dies gilt auch für Steuerelemente zur Angabe der Anbieter, mit denen Sie bei Reservierungen zusammenarbeiten. Weitere Informationen finden Sie unter Anzeigentechnologie-Anbieter für Creatives in Reservierungskampagnen in Ad Manager gemäß DSGVO deklarieren.

Vermittlung

Wenn Sie sich für das IAB Europe TCF entschieden haben, müssen Sie auch sämtliche Vermittlungspartner in der CMP offenlegen. So kann Google weiterhin Callouts an alle Partner in Ihrer Vermittlungsabfolge richten.

Die TC- und AC-Strings werden ausgewertet, indem sie vor dem Erstellen der Vermittlungsabfolge ausgeliefert werden. Dabei wird ermittelt, ob der Vermittlungspartner in einem der Strings vorhanden ist.

  • Ist dies der Fall und hat der Nutzer seine Einwilligung erteilt oder wurde ein berechtigtes Interesse für mindestens einen Zweck festgestellt, wird der Vermittlungspartner beim Erstellen der Vermittlungsabfolge berücksichtigt.
  • Wenn der Vermittlungspartner nicht vorhanden ist oder vom Nutzer vollständig abgelehnt wurde, wird er in der Vermittlungsabfolge nicht aufgerufen.

Cookie-Abgleich

Google unterstützt in eingehenden und ausgehenden Anfragen zur Cookie-Synchronisierung die Felder gdpr und gdpr_consent, um die Einwilligungsinformationen des IAB Europe TCF zu übergeben. Diese Parameter sind optional. Auch wenn gdpr_consent= nicht vorhanden ist, gilt dennoch unsere standardmäßige Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU.

Enthält eine Anfrage zum Cookie-Abgleich die Parameter &gdpr und &gdpr_consent, werden Cookies in Ad Manager mit der Anfrage des Drittanbieters synchronisiert. Dazu müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Der Endnutzer erteilt Google seine Einwilligung für folgende Zwecke:
    • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder darauf zugreifen (Zweck 1)
    • Personalisiertes Anzeigenprofil erstellen (Zweck 3)
    • Personalisierte Anzeigen auswählen (Zweck 4)
  • Google hat ein berechtigtes Interesse an Folgendem (oder die Einwilligung, wenn ein Publisher seine CMP so konfiguriert, dass sie eingeholt wird):
    • Grundlegende Anzeigen auswählen (Zweck 2)
    • Anzeigenleistung messen (Zweck 7)
    • Marktforschung zur Generierung von Zielgruppeninformationen (Zweck 9)
    • Produkte entwickeln und verbessern (Zweck 10)
  • Der Endnutzer erlaubt dem Anbieter nicht, berechtigtes Interesse für „Personalisiertes Anzeigenprofil erstellen“ (Zweck 3) geltend zu machen.
  • Der Endnutzer erlaubt dem Anbieter nicht, berechtigtes Interesse für „Personalisierte Anzeigen auswählen“ (Zweck 4) geltend zu machen.
  • Der jeweilige Anbieter registriert sich entweder nicht für „Gerätemerkmale aktiv zu Identifizierungszwecken scannen“ (Sonderfunktion 2) oder registriert sich für Sonderfunktion 2, aber laut TC-String hat sich der Nutzer gegen die Sonderfunktion 2 entschieden.
  • Der jeweilige Anbieter muss sich für mindestens einen Zweck registrieren und muss eine gültige Rechtsgrundlage für diesen Zweck erlangt haben.
  • Der Endnutzer erteilt dem Anbieter die Einwilligung für „Informationen auf einem Gerät speichern und/oder darauf zugreifen“ (Zweck 1).

War das hilfreich?

Wie können wir die Seite verbessern?
Suche
Suche löschen
Suche schließen
Google-Apps
Hauptmenü
11958927404926833505
true
Suchen in der Hilfe
false
true
true
true
true
true
148
false
false
false
false