Gemäß der aktualisierten Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU von Google müssen Sie Ihren Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in der Schweiz und im Vereinigten Königreich bestimmte Informationen offenlegen und ihre Einwilligung zu folgenden Aktivitäten einholen: Einsatz von Cookies oder anderen Formen der lokalen Speicherung, falls die Einholung der Einwilligung dafür gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie Erhebung, Weitergabe und Nutzung von personenbezogenen Daten für personalisierte Werbung.
Diese Richtlinie entspricht den Anforderungen der
- EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und der
- EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Google bietet die unten beschriebenen Optionen zur Anzeigenbereitstellung für Nutzer im EWR, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich, um Publisher bei der Umsetzung dieser Richtlinie zu unterstützen. Wenn Sie keine Änderungen vornehmen, werden weiterhin die gängigen Anzeigentechnologie-Anbieter verwendet. Dem EWR gehören die Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen an.
Erste Schritte
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Aktualisieren Sie auf der Seite mit den Einstellungen für europäische Verordnungen unter „Datenschutz und Mitteilungen“ die Einstellungen für die Bereiche auf dieser Seite wie unten beschrieben. Nicht alle Nutzer haben Zugriff auf diesen Bereich Nur für die vordefinierte Nutzerrolle „Administrator“ ist standardmäßig die Bearbeitungsberechtigung aktiviert. Damit diese Seite für Nutzer mit einer benutzerdefinierten Rolle sichtbar ist, müssen Sie die Berechtigungen aktualisieren, sodass die Berechtigung Datenschutz und Mitteilungen aufrufen oder die Berechtigung Datenschutz und Mitteilungen bearbeiten eingeschlossen ist. |
Gehen Sie so vor, um die Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU einzuhalten:
Schritt 1: Anzeigentechnologie-Anbieter auswählen (für personalisierte Anzeigen)
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Um die aktualisierte Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU von Google einzuhalten, können Sie Ihre bevorzugten Anzeigentechnologie-Anbieter aus einer Liste von Unternehmen auswählen, die uns darüber informiert haben, dass sie die DSGVO einhalten. Außerdem müssen sie auch unsere Datennutzungsrichtlinie einhalten, damit die Daten der Publisher geschützt werden. Wenn Sie diese Anzeigentechnologie-Anbieter (einschließlich Google sowie anderer Bieter und Anbieter) auswählen, dürfen diese die Daten Ihrer Nutzer verwenden, um ihnen personalisierte Anzeigen zu präsentieren oder Messwerte für Anzeigen zu erfassen. |
- Wählen Sie eine der folgenden Optionen aus:
- Auswahl gängiger Anzeigentechnologie-Anbieter: Dies ist die Einstellung, die verwendet wird, sofern Sie keine Änderung auf dieser Seite vornehmen.
- Anzeigentechnologie-Anbieter selbst auswählen: Hiermit wählen Sie Ihre bevorzugten Anbieter selbst aus.
- Geben Sie für Nutzer deutlich an, welche Anbieter Sie auswählen, und holen Sie die Einwilligung der Nutzer gemäß der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU von Google ein. Sie können die ausgewählten Anzeigentechnologie-Anbieter entweder direkt im entsprechenden Dialogfeld auflisten oder die Nutzer auf eine separate Seite Ihrer Website weiterleiten, auf der Sie die Anbieter aufführen. In beiden Fällen sollten Sie zusätzlich auf die von den jeweiligen Anbietern selbst gemachten Angaben verlinken, um sicherzustellen, dass die Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU eingehalten wird. Die Aktivitäten der Anbieter müssen aus ihren Angaben klar ersichtlich sein.
Schritt 2: Einholen von Einwilligungen einrichten
Sie können die Plattform zur Einwilligungsverwaltung von Google oder eine Plattform zur Einwilligungsverwaltung eines Drittanbieters nutzen oder einen eigenen Dialog zur Einholung von Einwilligungen erstellen, um Nutzer im EWR, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich mit einer Mitteilung auf Ihren Websites oder in Ihren Apps um ihre Einwilligung zu bitten.
Einwilligung für Apps
Im Google-Entwicklerleitfaden (für Android und für iOS) wird erläutert, wie Sie einen eigenen Dialog zur Einholung von Einwilligungen erstellen oder das Dialogfeld von Google verwenden.
Nachdem Sie den App-Code aktualisiert haben, laden Sie Ihre App wieder in den Google Play Store oder den App Store hoch. Möglicherweise benötigen Sie dafür Ihre Netzwerk-ID.
Einwilligung für das Web
Lesen Sie nach, wie Sie Signale für personalisierte Anzeigen und Signale zur Nutzereinwilligung im IAB TCF an Google Ad Manager weitergeben.
Zusätzliche Überlegungen
Creatives auf Einwilligung prüfen (optional)
Sie können prüfen lassen, ob für Reservierungs- oder RTB-Creatives eine Einwilligung vorliegt. Wenn Sie das tun, können Sie benutzerdefinierte URLs von Werbepartnern hinzufügen, damit unbekannte Anbieter in Creatives nicht verhindern, dass ein Creative ausgeliefert werden kann.
Benutzerdefinierte URLs von Werbepartnern
„Benutzerdefinierte URLs von Werbepartnern hinzufügen“ gilt sowohl für „Reservierungs-Creatives auf Nutzereinwilligung prüfen“ als auch für „Creatives von Partnern, die Echtzeitgebote nutzen, auf Einwilligung von Werbepartnern prüfen“. Wenn Sie diese Funktionen aktivieren, können Sie optional auch benutzerdefinierte URLs von Werbepartnern hinzufügen, um zu verhindern, dass unbekannte URLs automatisch gefiltert werden.