Übersicht und Anleitung zur DSGVO

Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU einhalten

Optionen für die Anzeigenbereitstellung auswählen und Nutzereinwilligung einholen

Ab dem 16. Januar 2024 müssen Publisher und Entwickler, die Google AdSense, Ad Manager oder AdMob nutzen, eine von Google zertifizierte und den Anforderungen des Transparency and Consent Framework (TCF) des IAB entsprechende Plattform zur Einwilligungsverwaltung (CMP) verwenden, wenn sie Anzeigen für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum oder im Vereinigten Königreich ausliefern.

Gemäß der aktualisierten Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU von Google müssen Sie Ihren Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und im Vereinigten Königreich bestimmte Informationen offenlegen und ihre Einwilligung zu folgenden Aktivitäten einholen: Einsatz von Cookies oder anderen Formen der lokalen Speicherung, falls die Einholung der Einwilligung dafür gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie Erhebung, Weiterleitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für personalisierte Werbung. Die Richtlinie entspricht den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Google bietet die unten beschriebenen Optionen zur Anzeigenbereitstellung für Nutzer im EWR und im Vereinigten Königreich an, um Publisher bei der Umsetzung dieser Richtlinie zu unterstützen. Wenn Sie keine Änderungen vornehmen, werden weiterhin die gängigen Anzeigentechnologie-Anbieter verwendet.

Dem EWR gehören die Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen an.

Vorgehensweise

  1. Melden Sie sich in Google Ad Manager an.
  2. Klicken Sie auf Datenschutz und Mitteilungen.
  3. Klicken Sie auf DSGVO.
  4. Klicken Sie auf Einstellungen. Aktualisieren Sie auf der Seite mit den Einstellungen für europäische Gesetzgebung die Einstellungen für die Bereiche auf dieser Seite wie unten beschrieben.
    Nur für die vordefinierte Nutzerrolle „Administrator“ ist standardmäßig die Bearbeitungsberechtigung aktiviert. Damit diese Seite für Nutzer mit einer benutzerdefinierten Rolle sichtbar ist, müssen Sie die Berechtigungen aktualisieren, sodass die Berechtigung Datenschutz und Mitteilungen aufrufen oder die Berechtigung Datenschutz und Mitteilungen bearbeiten eingeschlossen ist.

Zu präsentierende Anzeigentypen auswählen

Sie können allen Nutzern im EWR und im Vereinigten Königreich nicht personalisierte Anzeigen präsentieren, indem Sie die Einstellung „Nicht personalisierte Anzeigen“ verwenden. Wenn Sie jedoch möchten, dass die Nutzer zwischen personalisierter und nicht personalisierter Werbung wählen können, entscheiden Sie sich für „Personalisierte Anzeigen“ und folgen Sie der Anleitung zum Ausliefern nicht personalisierter Anzeigen für bestimmte Anfragen.

Personalisierte Anzeigen

Google kann den Nutzern im EWR und im Vereinigten Königreich weiterhin sowohl personalisierte als auch nicht personalisierte Anzeigen präsentieren. Diese Einstellung wird verwendet, sofern Sie keine Änderung auf dieser Seite vornehmen.

Personalisierte Anzeigen erreichen Nutzer auf Grundlage ihrer Interessen, demografischen Merkmale und anderer Kriterien. Anzeigentechnologie-Anbieter dürfen personenbezogene Daten von Nutzern erheben, empfangen und für personalisierte Anzeigen verwenden. Deshalb müssen Sie alle entsprechenden Anbieter ausdrücklich angeben, wenn Sie die Nutzereinwilligung einholen, um personenbezogene Daten zu erheben, weiterzugeben und für personalisierte Anzeigen zu verwenden.

Personalisierte Anzeigen über programmatische Transaktionen von Google Ad Manager bzw. Ad Exchange:
  • Anzeigen aus Anzeigenquellen von Google, wie etwa aus dem Google Displaynetzwerk (GDN) und aus Display & Video 360: Google schränkt die Auslieferung von Creatives und deren Berücksichtigung bei Auktionen basierend auf Pixeln aus Entitäten ein, für die keine Einwilligung vorliegt.
  • Anzeigen aus Anzeigenquellen, die nicht zu Google gehören, wie etwa Ad Exchange-Käufer, die Echtzeitgebote (Real-Time-Bidding, RTB) nutzen, und Partner für Anzeigenplattform- und Werbenetzwerk-Gebote: Es liegt in der Verantwortung des Drittanbieters, dass in den Creatives in seiner Anzeigenquelle nur Pixel aus Entitäten vorhanden sind, für die eine Einwilligung erteilt wurde. Bieter erhalten von Google eine Liste der Entitäten im RTB-Callout, für die eine Einwilligung vorliegt.

Nicht personalisierte Anzeigen

Google präsentiert den Nutzern im EWR und im Vereinigten Königreich bei offenen Auktionen, Vorschauen, privaten Auktionen, Preferred Deals und programmatisch garantierten Deals lediglich nicht personalisierte Anzeigen. Außerdem werden sonstige Werbebuchungen mit Zielgruppen-Targeting für Nutzer im EWR und im Vereinigten Königreich nicht berücksichtigt. Sofern Sie Nicht personalisierte Anzeigen auswählen, werden auch Personalisierungsoptionen entfernt, wenn Sie bestimmte Werbebuchungen verwenden.

Bei nicht personalisierten Anzeigen werden Kontextinformationen herangezogen und nicht das bisherige Verhalten eines Nutzers. Für solche Anzeigen werden zwar keine Cookies für personalisierte Anzeigen eingesetzt, aber Cookies, die für das Frequency Capping, für zusammengefasste Anzeigenberichte und zum Bekämpfen von Betrug und Missbrauch notwendig sind. Für Zwecke, die Nutzer in Ländern betreffen, die den Cookiebestimmungen der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation unterliegen, muss deshalb eine Einwilligung zum Verwenden von Cookies eingeholt werden.

Wenn ein angemeldeter Google-Nutzer im EWR oder im Vereinigten Königreich Google direkt Altersangaben zur Verfügung gestellt und das gemäß DSGVO erforderliche Mindestalter für die Einwilligung in die Verarbeitung von Daten noch nicht erreicht hat, liefert Google nur nicht personalisierte Anzeigen für diesen Nutzer aus. Dies geschieht unabhängig von den Einstellungen des Publishers in Google Ad Manager zur Einwilligung der Nutzer in der EU und davon, ob ein Signal für nicht personalisierte Anzeigen im Tag übergeben wird.

Beachten Sie Folgendes:
  • Wenn Sie bereits Regeln zum Blockieren nutzerbasierter Daten eingerichtet haben, sollten Sie dennoch die Option Nicht personalisierte Anzeigen auswählen, damit nur solche Anzeigen ausgeliefert werden. Google wendet die restriktiveren Einstellungen an.
  • Die Option Nicht personalisierte Anzeigen wird jetzt für Käufer mit Echtzeitgeboten unterstützt. Hierzu zählen auch Drittanbieter-Käufer in Ad Exchange und Partner für Anzeigenplattform- und Werbenetzwerk-Gebote.

Anzeigentechnologie-Anbieter auswählen (für personalisierte Anzeigen)

Um die aktualisierte Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU von Google einzuhalten, können Sie Ihre bevorzugten Anzeigentechnologie-Anbieter aus einer Liste von Unternehmen auswählen, die uns darüber informiert haben, dass sie die DSGVO einhalten. Außerdem müssen sie auch unsere Datennutzungsrichtlinie einhalten, damit die Daten der Publisher geschützt werden.

Wenn Sie diese Anzeigentechnologie-Anbieter (einschließlich Google sowie anderer Bieter und Anbieter) auswählen, dürfen diese die Daten Ihrer Nutzer verwenden, um ihnen personalisierte Anzeigen zu präsentieren oder Messwerte für Anzeigen zu erfassen.

Beachten Sie Folgendes:
  • Anzeigentechnologie-Anbieter sind nicht mit Vermittlungsnetzwerken identisch. Die Auswahl wirkt sich nicht auf die Vermittlung aus.
  • Welche Einstellungen für Anzeigentechnologie-Anbieter verwendet werden, wenn ein Ad Manager-Konto mit mehreren Ad Exchange- oder AdSense-Konten verknüpft ist, erfahren Sie in diesem Artikel.
  1. Sie können sich für gängige Anzeigentechnologie-Anbieter entscheiden oder die Auswahl selbst treffen:
    • Auswahl gängiger Anzeigentechnologie-Anbieter: Dies ist die Einstellung, die verwendet wird, sofern Sie keine Änderung auf dieser Seite vornehmen.
    • Anzeigentechnologie-Anbieter selbst auswählen: Hiermit wählen Sie Ihre bevorzugten Anbieter selbst aus.
  2. Geben Sie für Nutzer deutlich an, welche Anbieter Sie auswählen, und holen Sie die Einwilligung der Nutzer gemäß der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU ein.
    Sie können die ausgewählten Anzeigentechnologie-Anbieter entweder direkt im entsprechenden Dialogfeld auflisten oder die Nutzer auf eine separate Seite Ihrer Website weiterleiten, auf der Sie die Anbieter aufführen. In beiden Fällen sollten Sie zur Einhaltung der Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU einen Link zu den von den einzelnen Anbietern gemachten Angaben hinzufügen. Die Aktivitäten der Anbieter müssen daraus klar hervorgehen. 

Anzeigentechnologie-Anbieter für Reservierungs-Creatives deklarieren

Deklarieren Sie Anzeigentechnologie-Anbieter, mit denen Sie bei Reservierungs-Creatives zusammenarbeiten. Reservierungs-Creatives sind mit nicht programmatischen Werbebuchungen verknüpft, einschließlich garantierter Werbebuchungen vom Typ „Sponsorship“ und „Standard“ sowie nicht garantierter Werbebuchungen vom Typ „Werbenetzwerk“, „Bulk“, „Preispriorität“ und „Hausinterne Anzeige“.

Google führt eine Einwilligungsprüfung für alle Anzeigentechnologie-Anbieter aus, die Sie deklariert haben. Das geschieht, wenn ermittelt wird, ob Reservierungs-Creatives ausgeliefert werden können.

Weitere Informationen finden Sie unter Anzeigentechnologie-Anbieter für Creatives in Reservierungskampagnen in Ad Manager gemäß DSGVO deklarieren.

Einholen von Einwilligungen einrichten

Sie können einen eigenen Dialog zur Einholung von Einwilligungen erstellen, um Nutzer im EWR und im Vereinigten Königreich mithilfe einer Nachricht auf Ihren Websites oder in Ihren Apps um deren Einwilligung zu bitten.

Einwilligung für Apps

Im Google Developers-Leitfaden (für Android und für iOS) wird erläutert, wie Sie einen eigenen Dialog zur Einholung von Einwilligungen erstellen oder das Dialogfeld von Google verwenden.

Nachdem Sie den App-Code aktualisiert haben, laden Sie Ihre App wieder in den Google Play Store oder den App Store hoch. Möglicherweise benötigen Sie dafür Ihre Netzwerk-ID.

Einwilligung für das Web

Weitere Informationen zum Übertragen von Signalen zur Einwilligung an Google Ad Manager

Zusätzliche Überlegungen

Privacy Sandbox API

Im Rahmen der Initiative Privacy Sandbox von Chrome und Android werden für die Werbedienste von Google neue Möglichkeiten getestet, die Auslieferung und Analyse digitaler Werbung so zu optimieren, dass die Privatsphäre der Nutzer im Web besser geschützt wird. Nutzer, die in Chrome oder Android die entsprechenden Privacy Sandbox-Einstellungen aktiviert haben, sehen möglicherweise relevante Anzeigen von Google-Werbediensten, die auf Topics API- oder Protected Audience API-Daten basieren, die in ihrem Browser oder auf ihrem Mobilgerät gespeichert sind. Mit den Werbediensten von Google wird die Anzeigenleistung möglicherweise auch anhand von Attribution Reporting API-Daten gemessen, die in ihrem Browser oder auf ihrem Mobilgerät gespeichert sind. Gemäß der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU müssen Sie für diese Aktionen eine gültige Nutzereinwilligung einholen. Dies geschieht auf die gleiche Weise, wie Sie derzeit eine Einwilligung für die personalisierte Werbung und die Nutzung nicht wesentlicher lokaler Speicher im Europäischen Wirtschaftsraum und im Vereinigten Königreich einholen.

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