In diesem Artikel wird die DSGVO-Mitteilung beschrieben, die Google für Sie einrichtet, wenn Sie bis zum 16. Januar 2024 keine eigene Mitteilung veröffentlichen.
Ab dem 16. Januar 2024 müssen Publisher eine von Google zertifizierte Plattform zur Einwilligungsverwaltung (Consent Management Platform, CMP) verwenden, die in das Transparency and Consent Framework (TCF) des IAB eingebunden ist, wenn sie Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), im Vereinigten Königreich und in der Schweiz Anzeigen präsentieren. Wenn Sie derzeit keine geeignete DSGVO-Mitteilung haben, werden Sie aufgefordert, eine DSGVO-Mitteilung auszuwählen, wenn Sie sich in Ihrem Ad Manager-Konto anmelden. Wenn Sie eine DSGVO-Mitteilung erstellen, sie aber nicht bis zum 16. Januar 2024 veröffentlichen, veröffentlichen wir für Sie eine standardmäßige DSGVO-Mitteilung unter Verwendung der CMP von Google. Sie können die DSGVO-Mitteilung später anpassen.
Für Websites ist keine Maßnahme erforderlich, damit Google für Sie eine DSGVO-Standardmitteilung über seine CMP veröffentlicht.
Damit die veröffentlichte Mitteilung in Apps zu sehen ist, müssen Sie die neueste Version des Google Mobile Ads SDK installieren, um die Bereitstellung in Anzeigenblöcken nutzen zu können (Version 22.5.0 oder höher für Android bzw. Version 10.8.0 oder höher für iOS). Für die Bereitstellung in Anzeigenblöcken ist eine App-Start- oder Interstitial-Anzeige erforderlich, damit eine DSGVO-Mitteilung eingeblendet werden kann. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihrer App einen Link zum Widerrufen der Einwilligung hinzuzufügen.
Hinweis: Die Bereitstellung in Anzeigenblöcken ist eine Zwischenlösung, mit der Sie die entsprechende Frist einhalten können. Damit Nutzern im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz weiterhin personalisierte Anzeigen präsentiert werden können, empfehlen wir Ihnen dringend, so schnell wie möglich eine von Google zertifizierte CMP zu verwenden.
Wenn Sie sich für die CMP von Google entscheiden, können Sie eine Mitteilung in Ad Manager erstellen und Ihrer App das UMP SDK hinzufügen. Wenn wir in Ihrem Namen eine Mitteilung zur Bereitstellung in Anzeigenblöcken erstellen, können Sie diese nach der Implementierung des UMP SDK weiterhin verwenden.
Sie können jederzeit zu einer anderen CMP wechseln. Sie können jede von Google zertifizierte CMP verwenden. Wenn Sie sich für eine andere CMP entscheiden, wird dies von unseren Systemen erkannt und wir werden am 16.01.2024 keine DSGVO-Mitteilung für Sie einrichten.
Optionen für die DSGVO-Einwilligung bestätigen
Damit Ihre DSGVO-Mitteilung online angezeigt werden kann, müssen Sie sich zuerst in Ad Manager anmelden, um die Einrichtung der Mitteilung abzuschließen. Wir benötigen einige Informationen zu den Einwilligungsoptionen, die Sie Ihren Nutzern anzeigen lassen möchten.
Legen Sie im Dialogfeld „Einwilligungsoptionen in der DSGVO-Mitteilung bestätigen“ fest, welche Optionen Ihren Nutzern angezeigt werden sollen und ob die Option Nicht einwilligen ebenfalls einbezogen werden soll. Ist die Option enthalten, haben Nutzer die Möglichkeit, auf der ersten Seite der Mitteilung mit nur einem Klick ihre Einwilligung für Ihre Werbepartner und deren Zwecke zu erteilen.
Varianten der angezeigten Mitteilung:
- „Einwilligen“ und „Optionen verwalten“
Ihre Mitteilung enthält zwei Auswahlmöglichkeiten Hier finden Sie weitere Informationen zu den Elementen in einer DSGVO-Mitteilung mit zwei Schaltflächen.
oder - „Einwilligen“, „Optionen verwalten“ und „Nicht einwilligen“
Ihre Mitteilung enthält drei Auswahlmöglichkeiten Hier finden Sie weitere Informationen zu den Elementen in einer DSGVO-Mitteilung mit drei Schaltflächen.
Wenn Sie sich nicht vor dem 16.01.2024 in Ihrem Konto anmelden, wird in Ihrer Mitteilung zur Einwilligung der Nutzer in der EU Folgendes angezeigt: „Einwilligen“, „Optionen verwalten“ und „Nicht einwilligen“. Sie können Ihre DSGVO-Einstellungen jederzeit ändern.
Standardeinstellungen für DSGVO-Mitteilungen
Wenn wir eine DSGVO-Mitteilung für Sie veröffentlichen, enthält sie die folgenden Standardeinstellungen.
DSGVO-Einstellung | Beschreibung | Standardwert |
Website-URL oder App | Die URL oder Domain Ihrer Website bzw. die Apps, in denen diese Mitteilung angezeigt wird. | Wir versuchen zu ermitteln, auf welchen Ihrer Websites bzw. in welchen Ihrer Apps keine CMP implementiert ist. |
Bereitstellung in Anzeigenblöcken (nur für Apps) | Hiermit wird das Anzeigen der Mitteilung in Interstitial- und App-Start-Anzeigenblöcke in Ihrer App ermöglicht. | Aktiviert. |
Sprache |
Die Sprache, in der die Mitteilung angezeigt wird. |
Bei Websites versuchen wir, deren Sprache zu ermitteln und sie als Sprache für die Mitteilung festzulegen. Wenn dies nicht möglich ist, verwenden wir Englisch als Standardsprache. Bei Apps werden Mitteilungen in allen Sprachen des EWR, des Vereinigten Königreichs und der Schweiz erstellt, die unter „Datenschutz und Mitteilungen“ verfügbar sind. Wenn wir die Sprache nicht mit der Sprache des Nutzers abgleichen können, verwenden wir Englisch als Standardsprache. |
Optionen für die Nutzereinwilligung |
Die Optionen für die Nutzereinwilligung, die Websitebesuchern und App-Nutzern in der Mitteilung angezeigt werden. |
Das richtet sich nach den Einwilligungsoptionen, die Sie in Ad Manager auswählen. Wenn Sie keine Option auswählen, wird in Ihrer Mitteilung zur Einwilligung der Nutzer in der EU Folgendes angezeigt: „Einwilligen“, „Nicht einwilligen“ oder „Optionen verwalten“. Die Mitteilung enthält keine Option zum Schließen. |
Stil |
Das Format und der Stil der Mitteilung. |
Schriftarten, Stile, Farben usw. lassen sich nicht anpassen. |
URL der Datenschutzerklärung |
Die URL der Datenschutzerklärung Ihrer Website oder App. |
Bei Websites ist dies anfangs deren URL. Sie sollten hier die URL Ihrer Datenschutzerklärung angeben. Bei Apps versuchen wir, anhand von App-Shop-Daten die Seite mit Ihrer Datenschutzerklärung oder Ihre Entwicklerseite zu ermitteln. Wir können möglicherweise nicht für alle Apps die Seite mit der Datenschutzerklärung finden. Sie sollten daher die URL überprüfen und bei Bedarf aktualisieren. Hinweis: Die Seite zur Datenschutzerklärung ist durch die Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU vorgeschrieben. |
Logo |
Das mit Ihrer Website oder App verknüpfte Logo. |
Deaktiviert. Hinweis: Wenn Sie in Ihrer App in der Mitteilung zur Einwilligung der Nutzer in der EU ein Logo verwenden möchten, müssen Sie das UMP SDK implementieren und Ihre Mitteilung anpassen. Logos sind in Apps mit Bereitstellung in Anzeigenblöcken nicht verfügbar. |
Link zum Widerrufen der Einwilligung |
Ein Link, über den der Websitebesucher oder App-Nutzer seine Einwilligung zu personalisierter Werbung auf Ihrer Website bzw. in Ihrer App widerrufen kann. |
Sie sind dafür verantwortlich, Ihrer App oder Website einen Link zum Widerrufen der Einwilligung hinzuzufügen. |
Werbepartner |
Gemäß der Richtlinie von Google zur Einwilligung der Nutzer in der EU sind Sie dazu verpflichtet, jeden Werbepartner anzugeben, der personenbezogene Daten von Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), im Vereinigten Königreich und in der Schweiz erhält, sowie Informationen zur Nutzung dieser Daten zur Verfügung zu stellen. |
„Gängige Werbepartner“. Das ist eine vorausgewählte Liste von Werbepartnern (früher „Anzeigentechnologie-Anbieter“). Wenn Sie in Ihren DSGVO-Einstellungen benutzerdefinierte Werbepartner ausgewählt haben, verwenden wir diese. Wenn Sie sowohl Ad Manager als auch AdMob zur Monetarisierung Ihrer Apps verwenden, wird in der Mitteilung zur Einwilligung der Nutzer in der EU die Werbepartner angezeigt, die in beiden Produkten ausgewählt wurden. |
Steuerelemente für berechtigtes Interesse |
Die Einstellungen für berechtigtes Interesse, die Websitebesuchern bzw. App-Nutzern in der Mitteilung angezeigt werden. |
Alle Optionen werden aktiviert und angezeigt. |
DSGVO-Mitteilung anpassen
Sie können die Text- und Formatelemente Ihrer Standardnachricht jederzeit ändern. Hier einige Einstellungen, die Sie möglicherweise anpassen wollen:
- Stil: Sie können Ihre Mitteilung bearbeiten und formatieren, um sie an den redaktionellen Stil und das Design Ihrer Website oder App anzupassen.
- Optionen für die Nutzereinwilligung: Sie können die Optionen für Schaltflächen in Ihrer Mitteilung ändern, z. B. wenn Sie die Schaltfläche „Nicht einwilligen“ nicht anzeigen lassen möchten.
- Logo: Wenn Ihre Website oder App ein Logo hat, können Sie Ihrer Mitteilung ein Logo hinzufügen.
- Werbepartner: Sie können Werbepartner zur vorausgewählten Liste hinzufügen oder sie daraus entfernen. Weitere Informationen zum Verwalten von DSGVO-Werbepartnern
- Steuerelemente für berechtigtes Interesse: Sie können festlegen, ob die Steuerelemente für berechtigtes Interesse für Besucher Ihrer Website eingeblendet werden sollen und ob Sie sie deaktivieren möchten. Weitere Informationen zum Verwalten der Einstellungen für berechtigtes Interesse.