DSGVO-Einstellungen

Einwilligung zum Verwenden von Daten zu eigenen Zwecken einholen

In DSGVO-Mitteilungen können Sie Ihre Nutzer um die Einwilligung zum Verwenden von Daten auf Ihrer Website oder in Ihrer App für verschiedene Zwecke bitten (auch als Zwecke für die eigene Verwendung bezeichnet). Beim Auswählen dieser Zwecke können Sie die Standardeinstellung „None“ (Keine) oder „Consent“ (Einwilligung) oder „Legitimate interest“ (Berechtigtes Interesse) angeben. Ihre Auswahl muss dem Richtliniendokument der IAB entsprechen. 

Beispiel

Wenn Sie Nutzerdaten auf Ihrer Website verwenden, um personalisierte Empfehlungen anbieten zu können, müssen Sie die Nutzereinwilligung für den entsprechenden Zweck gemäß IAB TCF 2.2 einholen.

Zwecke für die eigene Verwendung auswählen

  1. Melden Sie sich in Google Ad Manager an.
  2. Klicken Sie auf Datenschutz und Mitteilungen.
  3. Klicken Sie auf DSGVO.
  4. Klicken Sie auf Einstellungen.
  5. Klicken Sie im Bereich „Zwecke für die eigene Verwendung hinzufügen (optional)“ auf Bearbeiten. Die Liste der verschiedenen Zwecke wird geöffnet.

    Image showing the "Select purposes for your own use" dialog box

  6. Wählen Sie die Optionen aus, für die Sie die Nutzereinwilligung einholen möchten.
    • Wählen Sie für jeden Zweck, für den Sie die Nutzereinwilligung einholen möchten, Consent (Einwilligung) oder Legitimate interest (Berechtigtes Interesse) aus. Weitere Informationen zu den verschiedenen Zwecken finden Sie im Richtliniendokument der IAB und in unserem Hilfeartikel zur Publisher-Integration mit dem IAB TCF 2.2.
    • Möchten Sie einen Zweck nicht mit aufnehmen, wählen Sie None (Keine) aus. Das ist die Standardeinstellung.
  7. Falls Sie das erste Mal um die Einwilligung für Zwecke für die eigene Verwendung bitten oder Sie diese Zwecke ändern, können Sie hier auch wählen, ob Sie wiederkehrende Nutzer noch einmal um Zustimmung bitten möchten:
    • Wenn Sie die Option „Nutzereinwilligung für neue Werbepartner einholen“ auswählen, werden Nutzer, die bereits den früher angegebenen Zwecken zugestimmt haben, noch einmal um ihre Einwilligung gebeten. Das gilt auch für Nutzer, die ihre Zustimmung für die Zwecke Ihrer Anbieter erteilt hatten. Stimmen die Nutzer zu, werden die neuen Zwecke in den entsprechenden Einwilligungs-String aufgenommen.
    • Wenn Sie die Option „Nutzereinwilligung für neue Werbepartner einholen“ nicht auswählen, werden nur neue Nutzer um ihre Zustimmung gebeten. In den Einwilligungs-Strings von wiederkehrenden Nutzern sind die neuen Zwecke dann nicht enthalten.
  8. Klicken Sie auf Fertig.
  9. Klicken Sie auf Speichern. In einer Meldung wird bestätigt, dass alle vorhandenen Mitteilungen aktualisiert werden.
  10. Klicken Sie auf OK. Alle vorhandenen Mitteilungen für diese Website oder App werden jetzt aktualisiert. Neue Mitteilungen enthalten die Zwecke für Ihre Website oder App in der Mitteilung zur EU-Nutzereinwilligung.

Auswirkungen auf die Mitteilung zur EU-Nutzereinwilligung

Wenn Sie die Einwilligung zur Verwendung von Daten zu eigenen Zwecken anfordern, werden die von Ihnen ausgewählten Zwecke in der Mitteilung zur EU-Nutzereinwilligung im Abschnitt „Optionen verwalten“ aufgeführt.

Beispiel für die Seite zum Verwalten von Optionen

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