Steuersätze und Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer (USt./MwSt.)

In einigen Ländern müssen die Preise, die den Käufern auf Such- und Detailseiten angezeigt werden, dem Betrag entsprechen, der zum Zeitpunkt der Zahlung zu bezahlen ist. Das bedeutet, dass alle Steuern einschließlich der Umsatzsteuer im Preis enthalten sein müssen.

Derzeit unterstützen wir die Angabe von Preisen inklusive der Umsatzsteuer in folgenden Ländern:

Deutschland, Österreich, Schweiz, Albanien, Armenien, Australien, Aserbaidschan, Bahrain, Bangladesch, Belarus, Belgien, Bermuda, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Britische Jungferninseln, Bulgarien, Kamerun, Chile, Kolumbien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Ägypten, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Ghana, Griechenland, Ungarn, Island, Indien, Irland, Israel, Italien, Japan, Kasachstan, Kenia, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mexiko, Moldau, Montenegro, Marokko, Nepal, Niederlande, Neuseeland, Nigeria, Norwegen, Oman, Polen, Portugal, Puerto Rico, Nordmazedonien, Rumänien, Russland, Saudi-Arabien, Senegal, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Südkorea, Spanien, Sri Lanka, Schweden, Taiwan, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Türkei, Uganda, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Uruguay, Usbekistan und Simbabwe.

Regions- und länderspezifische Richtlinien

In diesen Richtlinien wird beschrieben, wie Steuern bei Google Play funktionieren. Google kann Ihnen keine Hilfestellung bezüglich der Berechnung von Steuern anbieten. Wenn Sie wissen möchten, wie sich die Steuern auf Sie und Ihre Verkäufe an Kunden bei Google Play auswirken, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Australien

In Australien ansässige Entwickler

In Australien ansässige Entwickler sind selbst dafür verantwortlich, für Kunden in Australien die Goods and Services Tax (GST, australische Umsatzsteuer) für alle im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps und In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und abzuführen.

Wenn Sie nicht für die GST registriert sind, berechnet Google gegebenenfalls 10 % GST auf die von Ihnen an Google zu zahlende Servicegebühr. Die GST in Höhe von 10 % wird in diesem Fall separat ausgewiesen.

Ihr Steuerregistrierungsstatus bestimmt die in Australien erhobenen Steuern. So können Sie Google Ihre Steuerinformationen für Australien mitteilen:

  1. Öffnen Sie die Play Console und rufen Sie die Seite Zahlungsprofil auf (Einstellungen Einstellungen > Zahlungsprofil).
  2. Klicken Sie im Bereich „Einstellungen“ auf Einstellungen verwalten.
  3. Scrollen Sie nach unten zu „Steuerinformationen für Australien“ und klicken Sie auf das Stiftsymbol Stiftsymbol/Bearbeitungssymbol.
  4. Wählen Sie das Kästchen für die Erklärung aus und geben Sie Ihre australische Unternehmensnummer (Australia Business Number, ABN) in das dafür vorgesehene Feld ein.
  5. Klicken Sie auf Speichern.

Nicht in Australien ansässige Entwickler

Aufgrund des Steuerrechts in Australien ist Google dafür verantwortlich, 10 % GST für alle von Kunden in Australien im Google Play Store über das Abrechnungssystem von Google Play erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und an die zuständige Behörde abzuführen. Sie selbst müssen die GST für Käufe von Kunden in Australien nicht separat berechnen und abführen.

Bei Käufen, die von Kunden in Australien über ein alternatives Abrechnungssystem getätigt werden, sind Sie selbst dafür verantwortlich, die bei einer Transaktion anfallende GST zu berechnen, zu erheben und an die zuständige Behörde abzuführen.

Bahrain

In Bahrain ansässige Entwickler

In Bahrain ansässige Entwickler sind selbst dafür verantwortlich, für Kunden in Bahrain die Umsatzsteuer für alle im Google Play Store erworbenen, kostenpflichtigen Apps und In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und abzuführen.

Nicht in Bahrain ansässige Entwickler

Aufgrund des Steuerrechts in Bahrain ist Google dafür verantwortlich, die Umsatzsteuer für alle von Kunden in Bahrain im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und an die zuständige Behörde abzuführen.

Die Umsatzsteuer bei Käufen von Kunden in Bahrain müssen Sie also nicht separat berechnen und abführen.

Wenn Sie in Bahrain ansässig sind, berechnet Google keine Umsatzsteuer auf die von Ihnen an Google zu zahlende Servicegebühr. Jedoch müssen Sie die Umsatzsteuer gegebenenfalls selbst veranlagen.
Bangladesch

Transaktionen über das Abrechnungssystem von Google Play

Bei kostenpflichtigen Apps und In-App-Käufen, die von Kunden in Bangladesch über das Abrechnungssystem von Google Play getätigt wurden, ist Google für die Ausweisung, Berechnung und Abführung der Umsatzsteuer verantwortlich. Entwickler müssen die Umsatzsteuer nicht separat berechnen und abführen.

Transaktionen über alternative Abrechnungssysteme

In Bangladesch ansässige Entwickler

Bei Käufen durch Kunden, die ein alternatives Abrechnungssystem in Ländern verwenden, in denen solche Systeme zulässig sind, kann Google Ihre 13-stellige USt-IdNr. für Bangladesch anfordern. Sollten Sie dieser Anfrage nicht nachkommen, berechnen wir Ihnen die anwendbare Umsatzsteuer auf die von Ihnen an Google zu zahlende Servicegebühr. Die Umsatzsteuer wird in diesem Fall separat von der Servicegebühr ausgewiesen.

Nicht in Bangladesch ansässige Entwickler

Google ist nicht verantwortlich für in Bangladesch anfallende Steuern auf Servicegebühren, die von Ihnen an Google zu zahlen sind.

Belarus

In Belarus ansässige Entwickler

In Belarus ansässige Entwickler sind selbst dafür verantwortlich, für Kunden in Belarus die Umsatzsteuer für alle im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps und In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und abzuführen.

Wenn Sie als natürliche Person oder Einzelunternehmer in Belarus ansässig sind, erhebt Google die örtliche Umsatzsteuer auf die Servicegebühr. Die Umsatzsteuer wird separat von der Servicegebühr ausgewiesen.

Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Belarus hat, erhebt Google die örtliche Umsatzsteuer nicht auf die Servicegebühr. Jedoch müssen Sie die Umsatzsteuer gegebenenfalls selbst veranlagen. 

Die in Belarus erhobenen Steuern richten sich nach Ihrem Steuerstatus. So können Sie Google Ihre Steuerinformationen für Belarus mitteilen:

  1. Öffnen Sie die Play Console und rufen Sie die Seite Zahlungsprofil auf.  
  2. Klicken Sie im Bereich „Einstellungen“ auf Einstellungen verwalten.
  3. Aktualisieren Sie Ihre Steuerinformationen für Belarus.
  4. Klicken Sie auf Speichern.

Nicht in Belarus ansässige Entwickler

Aufgrund des Steuerrechts in Belarus ist Google dafür verantwortlich, die Umsatzsteuer für alle von Kunden in Belarus im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und an die zuständige Behörde abzuführen.

Wenn Sie nicht in Belarus ansässig sind, müssen Sie die Umsatzsteuer bei Käufen von Kunden in Belarus nicht separat berechnen und abführen.

Kambodscha

Google ist dafür verantwortlich, die kambodschanische Umsatzsteuer für alle von Kunden in Kambodscha im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und an die zuständige Behörde abzuführen.

In Kambodscha ansässige Entwickler

Wenn Sie in Kambodscha ansässig sind und Google Ihre kambodschanische USt-TIN nicht mitteilen, erhebt Google gegebenenfalls 10 % Mehrwertsteuer auf die Servicegebühr und führt diese Mehrwertsteuer an die zuständige Behörde ab. Die Mehrwertsteuer wird separat von der Servicegebühr ausgewiesen.

Von Ihren Steuerinformationen ist abhängig, wie viel Steuern Ihnen in Kambodscha in Rechnung gestellt werden. So können Sie Google Ihre Steuerinformationen für Kambodscha mitteilen:

  1. Melden Sie sich im Google-Zahlungscenter an.
  2. Wählen Sie im Hauptmenü Einstellungen aus.
  3. Klicken Sie im Bereich „Kambodschanische USt-TIN“ auf das Stiftsymbol Bearbeiten und geben Sie Ihre USt-TIN für Kambodscha ein.
  4. Klicken Sie auf Speichern.
Kamerun

Google ist dafür verantwortlich, Umsatzsteuer zu berechnen, zu erheben und abzuführen, wenn Kunden in Kamerun im Google Play Store kostenpflichtige Apps oder In-App-Käufe erwerben. Wenn Sie in Kamerun ansässig sind, erhebt Google aufgrund der Ausweitung der kamerunischen Steuergesetzgebung eine Umsatzsteuer auf die Servicegebühren. Diese Umsatzsteuer wird getrennt von den Servicegebühren ausgewiesen.

Kanada

In Kanada ansässige Entwickler ohne GST/HST-ID oder außerhalb Kanadas ansässige Entwickler

Google muss für alle Käufe kostenpflichtiger Apps und In-App-Käufe bei Google Play für Kunden aus Kanada die Goods and Services Tax (GST) / Harmonized Sales Tax (HST) berechnen, erheben und abführen, wenn Sie in Kanada ansässig sind und Google nicht Ihre kanadische GST/HST-ID mitteilen oder wenn Sie außerhalb von Kanada ansässig sind.

Wenn Sie in Kanada ansässig sind und nicht nach den gewöhnlichen Regelungen für die Goods and Services Tax (GST) / Harmonized Sales Tax (HST) registriert sind, erhebt Google die GST/HST auf Ihre Servicegebühr. Die GST/HST wird separat von der Servicegebühr ausgewiesen.

In Kanada ansässige Entwickler mit GST/HST-ID

Wenn Sie in Kanada ansässig sind und Google Ihre kanadische GST/HST-ID mitteilen, sind Sie dafür verantwortlich, für alle Käufe kostenpflichtiger Apps und In-App-Käufe bei Google Play von Kunden aus Kanada die GST/HST zu berechnen, zu erheben und abzuführen.

Wenn Sie in Kanada ansässig sind und nach den gewöhnlichen Regelungen für die GST/HST registriert sind, müssen Sie Google Ihre GST-/HST-ID mitteilen, damit wir auf die Servicegebühr keine GST/HST berechnen.

British Columbia

Google ist dafür verantwortlich, die British Columbia Provincial Sales Tax (BC PST) für alle von Kunden in British Columbia im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und abzuführen.

Wenn Sie in British Columbia ansässig sind, erhebt Google die BC PST auf die Servicegebühr. Der BC PST-Betrag wird separat von der Servicegebühr ausgewiesen.

Manitoba

Google ist dafür verantwortlich, die Manitoba Retail Sales Tax (MB RST) für alle von Kunden in Manitoba im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und abzuführen. Sollten Sie die MB RST bisher über die Play Console berechnet haben, können Sie diese Einstellung nun nicht mehr anpassen.

Quebec

In Kanada ansässige Entwickler ohne Steuernummer der Provinz Quebec oder außerhalb Kanadas ansässige Entwickler

Google ist dafür verantwortlich, die Quebec Sales Tax (QST) für alle von Kunden in Quebec im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und abzuführen. Dies gilt für in Kanada ansässige Entwickler ohne Steuernummer der Provinz Quebec und für Entwickler, die nicht in Kanada ansässig sind.

Wenn Sie in Quebec ansässig sind und nicht nach den gewöhnlichen Regelungen für die Quebec Sales Tax (QST) registriert sind, erhebt Google die QST auf die Servicegebühr. Der QST-Betrag wird separat von der Servicegebühr ausgewiesen.

In Kanada ansässige Entwickler mit einer Steuernummer der Provinz Quebec

Wenn Sie in Kanada ansässig sind und Google Ihre Steuernummer der Provinz Quebec mitteilen, sind Sie dafür verantwortlich, die Quebec Sales Tax (QST) für alle von Kunden in Quebec im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und abzuführen.

Wenn Sie in Quebec ansässig und nach den gewöhnlichen Regelungen für die Quebec Sales Tax (QST) registriert sind, müssen Sie Google Ihre QST-ID mitteilen, damit auf die Servicegebühr keine QST erhoben wird.

Saskatchewan

Google ist dafür verantwortlich, die Saskatchewan Province Sales Tax (SK PST) für alle von Kunden in Saskatchewan im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und abzuführen.

Informationen zur Steuerregistrierung in Kanada aktualisieren

Google muss zu kanadischen Steuerzwecken Ihre Steuerinformationen für Kanada erheben. Wenn Sie Google Ihre Steuernummer nicht nennen, geht Google davon aus, dass Sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind und wird die Einstellungen der Play Console entsprechend anpassen. So können Sie Google Ihre Steuerinformationen für Kanada mitteilen:

  1. Öffnen Sie die Play Console und rufen Sie die Seite Zahlungsprofil auf (Einstellungen Einstellungen > Zahlungsprofil).
  2. Klicken Sie im Bereich „Einstellungen“ auf Einstellungen verwalten.
  3. Scrollen Sie nach unten zu „Steuerinformationen für Kanada“ und klicken Sie auf das Stiftsymbol Stiftsymbol/Bearbeitungssymbol.
  4. Geben Sie Folgendes ein oder aktualisieren Sie Ihre bisherigen Angaben:
    • GST/HST-Registrierungsnummer
    • QST-Registrierungsnummer
  5. Klicken Sie auf Speichern.
Chile

In Chile ansässige Entwickler

In Chile ansässige Entwickler sind selbst dafür verantwortlich, für Kunden in Chile die Umsatzsteuer für alle im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps und In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und abzuführen.

Wenn Sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind, wird Google aufgrund der Ausweitung der Steuergesetze in Chile eine Umsatzsteuer in Höhe von 19 % auf die Servicegebühr erheben. Die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % wird separat von der Servicegebühr ausgewiesen.

Ihr Steuerregistrierungsstatus bestimmt die in Chile erhobenen Steuern. So können Sie Google Ihren Steuerregistrierungsstatus mitteilen, um die Anwendbarkeit der Umsatzsteuer zu ermitteln:

  1. Öffnen Sie die Play Console und rufen Sie die Seite Zahlungsprofil auf (Einstellungen Einstellungen > Zahlungsprofil).
  2. Klicken Sie im Bereich „Einstellungen“ auf Einstellungen verwalten.
  3. Scrollen Sie nach unten zu „Steuerinformationen für Chile“ und klicken Sie auf das Stiftsymbol Stiftsymbol/Bearbeitungssymbol.
  4. Geben Sie die folgenden Informationen ein:
    • Sind Sie in Chile umsatzsteuerpflichtig?
      • Wählen Sie Ja aus, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind.
    • Sind Sie von zusätzlichen Steuern (Impuesto adicional) ausgenommen?
      • Wählen Sie Ja aus, wenn Sie ausgenommen sind.
  5. Klicken Sie auf Speichern.

Nicht in Chile ansässige Entwickler

Aufgrund des Steuerrechts in Chile ist Google dafür verantwortlich, die Umsatzsteuer für alle von Kunden in Chile im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und an die zuständige Behörde abzuführen. Die Umsatzsteuer bei Käufen von Kunden in Chile müssen Sie also nicht separat berechnen und abführen.

Kolumbien

In Kolumbien ansässige Entwickler

In Kolumbien ansässige Entwickler sind selbst dafür verantwortlich, für Kunden in Kolumbien die Umsatzsteuer für alle im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps und In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und abzuführen.

Wenn Sie unter dem Régimen común (allgemeine Regelung) der kolumbianischen Umsatzsteuerregelung nicht umsatzsteuerpflichtig sind, wird Google aufgrund der Ausweitung der Steuergesetze in Kolumbien eine Umsatzsteuer in Höhe von 19 % auf die Servicegebühr erheben. Die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % wird separat ausgewiesen.

Ihr Steuerregistrierungsstatus bestimmt die in Kolumbien erhobenen Steuern. So können Sie Google Ihren Steuerregistrierungsstatus mitteilen, um die Anwendbarkeit der Umsatzsteuer zu ermitteln:

  1. Öffnen Sie die Play Console und rufen Sie die Seite Zahlungsprofil auf (Einstellungen Einstellungen > Zahlungsprofil).
  2. Klicken Sie im Bereich Einstellungen auf Einstellungen verwalten.
  3. Scrollen Sie nach unten zu „Steuerinformationen für Kolumbien“ und klicken Sie auf das Stiftsymbol Stiftsymbol/Bearbeitungssymbol.
  4. Geben Sie die folgenden Informationen ein:
    • Sind Sie gemäß Régimen común umsatzsteuerpflichtig?
      • Wählen Sie Ja aus, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind.
    • Número de Identificación Tributaria (NIT, kolumbianische Steueridentifikationsnummer)
      • Geben Sie Ihre kolumbianische NIT ein.
    • Laden Sie bitte Ihr RUT-Formular (Registro Único Tributario, Formular zur Steuerregistrierung in Kolumbien) hoch.
      • Klicken Sie auf Datei auswählen und laden Sie Ihr RUT-Dokument im PDF-Format hoch.
  5. Klicken Sie auf Speichern.

Nicht in Kolumbien ansässige Entwickler

Wenn Sie nicht in Kolumbien ansässig sind und Kunden in Kolumbien kostenpflichtige Apps oder In-App-Käufe anbieten, sind Sie weiterhin für die Berechnung, Abführung und Meldung der Mehrwertsteuer an die kolumbianischen Steuerbehörden verantwortlich.

 

Ägypten

Alle Entwickler

Google ist dafür verantwortlich, die ägyptische Umsatzsteuer für alle von Kunden in Ägypten im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und an die entsprechende Behörde abzuführen.

In Ägypten ansässige Entwickler

Wenn Sie in Ägypten ansässig und nicht umsatzsteuerpflichtig sind, erhebt Google die Umsatzsteuer auf die Servicegebühr. Die Umsatzsteuer wird separat von der Servicegebühr ausgewiesen. 

Wenn Sie in Ägypten umsatzsteuerpflichtig sind und Google Ihre Steuerinformationen mitteilen, erhebt Google keine Umsatzsteuer auf die Servicegebühr. Sie müssen die Umsatzsteuer jedoch gegebenenfalls selbst veranlagen.

Die in Ägypten erhobenen Steuern richten sich nach Ihrem Steuerstatus. So können Sie Google Ihre Steuerinformationen für Ägypten mitteilen:

  1. Öffnen Sie die Play Console und rufen Sie die Seite Zahlungsprofil auf.
  2. Klicken Sie im Bereich „Einstellungen“ auf Einstellungen verwalten.
  3. Scrollen Sie nach unten zu „Steuerinformationen für Ägypten“ und klicken Sie auf das Stiftsymbol.
  4. Aktualisieren Sie Ihre Steuerinformationen.
  5. Klicken Sie auf Speichern.
Europäische Union

Alle Entwickler

Aufgrund des Umsatzsteuerrechts in der Europäischen Union (EU) ist Google dafür verantwortlich, für EU-Kunden die Umsatzsteuer für alle im Google Play Store über das Abrechnungssystem von Google Play erworbenen digitalen Inhalte und Dienste zu berechnen, zu erheben und abzuführen. Google wird deshalb die Umsatzsteuer bei Käufen von EU-Kunden über dieses Abrechnungssystem an die zuständige Behörde abführen.

Die Umsatzsteuer bei Käufen von EU-Kunden, für die das Abrechnungssystem von Google Play verwendet wird, müssen Sie nicht separat berechnen und abführen. Diese Umsatzsteuerregelung gilt auch, wenn Sie nicht in der EU ansässig sind.

Bei Käufen, die von Kunden in der EU unter Verwendung eines alternativen Abrechnungssystems im Rahmen des Pilotprojekts zur Abrechnung mit Auswahlmöglichkeit für Nutzer oder des Programms für eine alternative Abrechnung ohne Auswahlmöglichkeit für Nutzer getätigt werden, sind Sie dafür verantwortlich, die bei der Transaktion anfallende Umsatzsteuer zu berechnen, zu erheben und an die zuständige Behörde abzuführen.

In der EU ansässige Entwickler

Wenn Sie Ihren Sitz in einem anderen EU-Land als Irland haben, erhebt Google nicht die örtliche Umsatzsteuer für Ihre App bei Google. Wenn Sie in Irland ansässig sind, sind Sie dafür verantwortlich, die irische Umsatzsteuer für Ihre App bei Google zu erheben.

Wenn Sie in Irland ansässig sind und Produkte an Kunden mit einem alternativen Abrechnungssystem im Rahmen des Pilotprojekts zur Abrechnung mit Auswahlmöglichkeit für Nutzer oder des Programms für eine alternative Abrechnung ohne Auswahlmöglichkeit für Nutzer verkaufen, berechnet Google die irische Umsatzsteuer auf die Servicegebühr für diese Transaktionen im alternativen Abrechnungssystem.

Umsatzsteuersätze für Käufe in der EU über das Abrechnungssystem von Google Play

So können Sie sich die Umsatzsteuersätze für Apps und Inhalte anzeigen lassen, die Kunden aus der Europäischen Union kaufen:

  1. Öffnen Sie die Play Console und rufen Sie die Seite Zahlungsprofil auf (Einstellungen Einstellungen > Zahlungsprofil).
  2. Klicken Sie im Abschnitt „Umsatzsteuer“ auf Umsatzsteuer verwalten.
  3. Unter „Europa“ finden Sie eine Liste der Länder und Steuersätze.
Ghana

Alle Entwickler

Google ist dafür verantwortlich, die ghanaische Umsatzsteuer für alle von Kunden in Ghana im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und an die entsprechende Behörde abzuführen.

In Ghana ansässige Entwickler

Wenn Sie in Ghana ansässig sind, erhebt Google die örtliche Umsatzsteuer auf die Servicegebühr. Die Umsatzsteuer wird separat von der Servicegebühr ausgewiesen.

Island

Alle Entwickler

Google ist dafür verantwortlich, für Kunden in Island die Umsatzsteuer bei allen kostenpflichtigen App- und In-App-Käufen digitaler Inhalte und Dienste über das Abrechnungssystem von Google Play auszuweisen, zu berechnen und abzuführen. Google wird deshalb die Umsatzsteuer bei Käufen von Kunden in Island über dieses Abrechnungssystem an die zuständige Behörde abführen. Die Umsatzsteuer bei Käufen von Kunden in Island, für die das Abrechnungssystem von Google Play verwendet wird, müssen Sie also nicht separat berechnen und abführen.

Bei Käufen, die von Kunden in Island unter Verwendung eines alternativen Abrechnungssystems im Rahmen des Pilotprojekts zur Abrechnung mit Auswahlmöglichkeit für Nutzer oder des Programms für eine alternative Abrechnung ohne Auswahlmöglichkeit für Nutzer getätigt werden, sind Sie dafür verantwortlich, die bei der Transaktion anfallende Umsatzsteuer auszuweisen, zu berechnen und an die zuständige Behörde abzuführen.

In Island ansässige Entwickler

Wenn Sie in Island ansässig sind, berechnet Google keine Umsatzsteuer auf die von Ihnen an Google zu zahlende Servicegebühr. Jedoch müssen Sie die Umsatzsteuer gegebenenfalls selbst veranlagen.

Indien

In Indien ansässige Entwickler

Wenn Sie in Indien ansässig sind, sind Sie dafür verantwortlich, zu ermitteln, ob Sie eine Goods and Services Tax Identification Number (GSTIN) benötigen und welche Steuer Sie abzuführen haben. Sie sind dafür verantwortlich, die anwendbaren Steuern auf die von Google in Rechnung gestellten Google Play-Servicegebühren zu ermitteln und abzuführen.

Aufgrund des indischen Steuerrechts ist Google als Marktplatz-Dienstleister dafür verantwortlich, die geltende Quellensteuer und gegebenenfalls die GST TCS (Tax Collection at Source) auf kostenpflichtige Apps und Spiele (einschließlich In-App-Käufe), die von Ihnen verkauft werden, abzuziehen und abzuführen.

Nicht in Indien ansässige Entwickler

Aufgrund des Steuerrechts in Indien ist Google als Marktplatz-Dienstleister dafür verantwortlich, die Goods and Services Tax und die Ausgleichsabgabe (Equalisation Levy) für alle von Kunden in Indien im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und abzuführen. Bei Käufen von Kunden über das Abrechnungssystem von Google Play zieht Google die GST und die Ausgleichsabgabe von Ihren Einnahmen ab und führt diese Steuern und Abgaben an die zuständigen Behörden ab. Die Ausgleichsabgabe wird in Ihrer Abrechnung als „India Equalisation Levy“ ausgewiesen.

Bei Käufen, die von Kunden in Indien über ein alternatives Abrechnungssystem getätigt werden, erhebt Google bei Ihnen die anwendbaren Steuern und Abgaben, die Kunden in Indien bei In-App-Käufen berechnet oder gutgeschrieben werden müssen, wenn diese über ein solches System abgewickelt werden. Google führt diese Steuern und Abgaben an die zuständigen Behörden ab.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter Goods and Services Tax für Verkäufe in Indien.

Indonesien

Google ist dafür verantwortlich, 11 % Umsatzsteuer für alle von Kunden in Indonesien über das Abrechnungssystem von Google im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe auszuweisen, zu berechnen und an die zuständige Behörde abzuführen. Entwickler müssen die Umsatzsteuer für Käufe, die von Kunden in Indonesien über das Abrechnungssystem von Google getätigt wurden, also nicht separat berechnen und abführen.

Bei Käufen, die von Kunden in Indonesien über ein alternatives Abrechnungssystem getätigt werden, sind Sie dafür verantwortlich, die bei einer Transaktion anfallende Umsatzsteuer auszuweisen, zu berechnen und an die zuständige Behörde abzuführen. Sie sind auch für die Ausstellung von Rechnungen für Käufe indonesischer Kunden über ein alternatives Abrechnungssystem verantwortlich.

In Indonesien ansässige Entwickler

Google berechnet gegebenenfalls auf die in Rechnung gestellte Servicegebühr 11 % Umsatzsteuer und führt sie an die zuständige Behörde ab. Die Umsatzsteuer in Höhe von 11 % wird separat von der Servicegebühr ausgewiesen.

Japan

Am 1. Oktober 2015 ist eine Änderung des Verbrauchssteuergesetzes in Japan in Kraft getreten. Wenn Sie Kunden in Japan kostenpflichtige Apps oder In-App-Käufe anbieten, haben Sie seit diesem Zeitpunkt andere Steuerverpflichtungen in diesem Land. Wenn Sie Fragen in Bezug auf Ihre Steuerverpflichtungen in Japan haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Nicht in Japan ansässige Entwickler

Wenn Sie nicht in Japan ansässig sind und Kunden in Japan kostenpflichtige Apps oder In-App-Käufe anbieten, sind Sie für die Berechnung, Abführung und Meldung der japanischen Verbrauchssteuer (JCT) an die nationale Finanzbehörde in Japan verantwortlich.

In Japan ansässige Entwickler

Wenn Sie in Japan ansässig sind und Kunden in Japan kostenpflichtige Apps oder In-App-Käufe anbieten, sind Sie für die Berechnung, Abführung und Meldung der bei einer Transaktion anfallenden japanischen Verbrauchssteuer (JCT) an die nationale Finanzbehörde in Japan verantwortlich.

Die von Google berechnete Google Play-Servicegebühr wird getrennt davon als eine B2B-Transaktion (Business-to-Business) erachtet.

Sie sind selbst für die Ermittlung der JCT für durch ausländische Unternehmen bereitgestellte B2B-Dienste und deren Meldung an die japanische Finanzbehörde verantwortlich. Die japanische Verbrauchssteuer wird den Servicegebühren für Ihre App nicht automatisch hinzugefügt.

Kenia

Alle Entwickler

Google ist dafür verantwortlich, die kenianische Umsatzsteuer für alle von Kunden in Kenia im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und an die entsprechende Behörde abzuführen.

In Kenia ansässige Entwickler

Wenn Sie in Kenia ansässig sind, erhebt Google die örtliche Umsatzsteuer auf die Servicegebühr. Die Umsatzsteuer wird separat von der Servicegebühr ausgewiesen.

 

Liechtenstein

Google ist dafür verantwortlich, bei allen kostenpflichtigen App- und In-App-Käufen digitaler Inhalte und Dienste, die von Kunden in Liechtenstein über das Abrechnungssystem von Google Play getätigt wurden, die Umsatzsteuer zu berechnen, zu erheben und abzuführen. Google wird deshalb die Umsatzsteuer bei Käufen von Kunden in Liechtenstein über dieses Abrechnungssystem an die zuständige Behörde abführen. Die Umsatzsteuer bei Käufen von Kunden in Liechtenstein, für die das Abrechnungssystem von Google Play verwendet wird, müssen Sie also nicht separat berechnen und abführen.

Bei Käufen, die von Kunden in Liechtenstein unter Verwendung eines alternativen Abrechnungssystems im Rahmen des Pilotprojekts zur Abrechnung mit Auswahlmöglichkeit für Nutzer oder des Programms für eine alternative Abrechnung ohne Auswahlmöglichkeit für Nutzer getätigt werden, sind Sie dafür verantwortlich, die bei der Transaktion anfallende Umsatzsteuer zu berechnen, zu erheben und an die zuständige Behörde abzuführen.

Malaysia

Google ist dafür verantwortlich, die Dienstleistungssteuer für alle von Kunden in Malaysia im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und abzuführen. Die Dienstleistungssteuer bei Käufen von Kunden in Malaysia müssen Sie also nicht separat berechnen und abführen.

In Malaysia ansässige Entwickler

Google erhebt gegebenenfalls auf die Servicegebühr eine Dienstleistungssteuer in Höhe von 8 % und führt sie an die zuständige Behörde ab. Die Dienstleistungssteuer in Höhe von 8 % wird separat von der Servicegebühr ausgewiesen.

Mexiko

In Mexiko ansässige Entwickler

In Mexiko ansässige Entwickler sind selbst dafür verantwortlich, die Umsatzsteuer für alle im Google Play Store erworbenen digitalen Inhalte für Kunden in Mexiko auszuweisen, zu berechnen und abzuführen.

Aufgrund der Ausweitung der Steuergesetze in Mexiko wird Google ab dem 1. August 2020 eine Umsatzsteuer in Höhe von 16 % auf die Servicegebühr erheben. Die geänderte Umsatzsteuer in Höhe von 16 % wird separat ausgewiesen.

Nicht in Mexiko ansässige Entwickler

Wenn Sie nicht in Mexiko ansässig sind, ist Google ab dem 1. April 2021 dafür verantwortlich, 16 % Umsatzsteuer für alle von Kunden in Mexiko im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe auszuweisen, zu berechnen und an die zuständige Behörde abzuführen.

Die Umsatzsteuer bei Käufen von Kunden in Mexiko müssen Sie also nicht separat berechnen und abführen.

Moldau

In Moldau ansässige Entwickler

In Moldau ansässige Entwickler sind selbst dafür verantwortlich, für Kunden in Moldau die Umsatzsteuer für alle im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps und In-App-Käufe auszuweisen, zu berechnen und abzuführen.

Nicht in Moldau ansässige Entwickler

Wenn Sie nicht in Moldau ansässig sind, ist Google dafür verantwortlich, die Umsatzsteuer für alle von Kunden in Moldau im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe auszuweisen, zu berechnen und an die zuständige Behörde abzuführen. Die Umsatzsteuer bei Käufen von Kunden in Moldau müssen Sie also nicht separat berechnen und abführen.  

Google kann Ihnen keine Hilfestellung bezüglich der Berechnung von Steuern anbieten. Wenden Sie sich daher am besten an Ihren Steuerberater.

Nepal

Alle Entwickler

Google ist dafür verantwortlich, die nepalesische Umsatzsteuer für alle von Kunden in Nepal im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und an die entsprechende Behörde abzuführen.

Nigeria

Google ist dafür verantwortlich, die nigerianische Umsatzsteuer für alle von Kunden in Nigeria im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe auszuweisen, zu berechnen und an die entsprechende Behörde abzuführen.

Wenn Sie in Nigeria ansässig sind, wendet Google außerdem die nigerianische Umsatzsteuer auf die Servicegebühr an, die bei Käufen durch Kunden aus der ganzen Welt berechnet wird. Die Umsatzsteuer wird in Ihren Abrechnungen separat von der Servicegebühr ausgewiesen. Google kann Ihnen keine Hilfestellung bezüglich der Berechnung von Steuern anbieten. Wenden Sie sich daher am besten an Ihren Steuerberater.

Norwegen

Alle Entwickler

Bei kostenpflichtigen Apps und In-App-Käufen digitaler Inhalte und Dienste, die von norwegischen Kunden über das Abrechnungssystem von Google Play getätigt wurden, ist Google für die Ausweisung, Berechnung und Abführung der Umsatzsteuer verantwortlich. Google führt die Umsatzsteuer für Käufe norwegischer Kunden, die im Abrechnungssystem von Google Play verarbeitet werden, an die zuständige Behörde ab. Die Umsatzsteuer bei Käufen von Kunden in Norwegen, für die das Abrechnungssystem von Google Play verwendet wird, müssen Sie also nicht separat berechnen und abführen.

Bei Käufen, die von Kunden in Norwegen unter Verwendung eines alternativen Abrechnungssystems im Rahmen des Pilotprojekts zur Abrechnung mit Auswahlmöglichkeit für Nutzer oder des Programms für eine alternative Abrechnung ohne Auswahlmöglichkeit für Nutzer getätigt werden, sind Sie dafür verantwortlich, die bei der Transaktion anfallende Umsatzsteuer auszuweisen, zu berechnen und an die zuständige Behörde abzuführen.

In Norwegen ansässige Entwickler

Wenn Sie in Norwegen ansässig sind, berechnet Google keine Umsatzsteuer auf die von Ihnen an Google zu zahlende Servicegebühr. Jedoch müssen Sie die Umsatzsteuer gegebenenfalls selbst veranlagen.

Oman

Im Oman ansässige Entwickler

Im Oman ansässige Entwickler sind selbst dafür verantwortlich, für Kunden im Oman die Umsatzsteuer für alle im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps und In-App-Käufe auszuweisen, zu berechnen und abzuführen.

Nicht im Oman ansässige Entwickler

Ab dem 16. April 2021 ist Google dafür verantwortlich, 5 % Umsatzsteuer für alle von Kunden im Oman im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe auszuweisen, zu berechnen und an die zuständige Behörde abzuführen.

Die Umsatzsteuer bei Käufen von Kunden im Oman müssen Sie also nicht separat berechnen und abführen. 

Puerto Rico

Alle Entwickler

Google ist dafür verantwortlich, für Kunden in Puerto Rico die Umsatz- und Gebrauchssteuer (SUT) für alle im Google Play Store über das Abrechnungssystem von Google Play erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und an die zuständige Behörde abzuführen.

Bei Käufen, die von Kunden in Puerto Rico über ein alternatives Abrechnungssystem getätigt werden, sind Sie dafür verantwortlich, die bei der Transaktion anfallende Umsatzsteuer zu berechnen, zu erheben und an die zuständige Behörde abzuführen.

In Puerto Rico ansässige Entwickler

Wenn Sie in Puerto Rico ansässig sind, erhebt Google die SUT von Puerto Rico auf die Servicegebühr. Die SUT wird separat von der Servicegebühr ausgewiesen.

Russland

In Russland ansässige Entwickler

In Russland ansässige Entwickler sind selbst dafür verantwortlich, für Kunden in Russland die Umsatzsteuer für alle im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps und In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und abzuführen.

Nicht in Russland ansässige Entwickler

Aufgrund des Steuerrechts in Russland ist Google dafür verantwortlich, 20 % USt. für alle von Kunden in Russland im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und an die zuständige Behörde abzuführen.

Sie müssen die Mehrwertsteuer für Käufe von in Russland ansässigen Kunden nicht separat berechnen und abführen.

Saudi-Arabien

In Saudi-Arabien ansässige Entwickler

In Saudi-Arabien ansässige Entwickler sind selbst dafür verantwortlich, für Kunden in Saudi-Arabien die Umsatzsteuer für alle im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps und In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und abzuführen.

Nicht in Saudi-Arabien ansässige Entwickler

Aufgrund des Steuerrechts in Saudi-Arabien ist Google dafür verantwortlich, 15 % USt. für alle von Kunden in Saudi-Arabien im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und an die zuständige Behörde abzuführen.

Wenn Sie nicht in Saudi-Arabien ansässig sind, brauchen Sie die Umsatzsteuer aus Käufen von Kunden in Saudi-Arabien nicht separat zu berechnen und abzuführen.

Wenn Sie in Saudi-Arabien ansässig sind, berechnet Google keine Umsatzsteuer auf die von Ihnen an Google zu zahlende Servicegebühr. Jedoch müssen Sie die Umsatzsteuer gegebenenfalls selbst veranlagen.

Serbien

In Serbien ansässige Entwickler

In Serbien ansässige Entwickler sind selbst dafür verantwortlich, für Kunden in Serbien die Umsatzsteuer für alle im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps und In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und abzuführen. Google erhebt die lokale Umsatzsteuer auf die Servicegebühr. Die Umsatzsteuer wird separat von der Servicegebühr ausgewiesen.

Nicht in Serbien ansässige Entwickler

Wenn Sie nicht in Serbien ansässig sind, ist Google dafür verantwortlich, die Umsatzsteuer für alle von Kunden in Serbien im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und an die zuständige Behörde abzuführen.

Singapur

In Singapur ansässige Entwickler

Entwickler, die in Singapur ansässig sind, sind selbst dafür verantwortlich, für Kunden in Singapur die singapurische Goods and Services Tax (GST) von 9 % für alle im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und abzuführen.

Google berechnet die GST gegebenenfalls für die Servicegebühr. Die GST wird separat von der Servicegebühr ausgewiesen.

Nicht in Singapur ansässige Entwickler

Wenn Sie nicht in Singapur ansässig sind, ist Google dafür verantwortlich, für Kunden in Singapur die singapurische GST von 9 % für alle im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps und In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und an die entsprechende Behörde abzuführen. Die Goods and Services Tax (GST) bei Käufen von Kunden in Singapur müssen Sie also nicht separat berechnen und abführen.

Südafrika

Alle Entwickler

Google ist dafür verantwortlich, für Kunden in Südafrika die südafrikanische Umsatzsteuer für alle im Google Play Store über das Abrechnungssystem von Google Play erworbenen kostenpflichtigen Apps und In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und an die zuständige Behörde abzuführen.

Bei Käufen, die von Kunden in Südafrika über ein alternatives Abrechnungssystem getätigt werden, sind Sie dafür verantwortlich, die bei einer Transaktion anfallende Umsatzsteuer zu berechnen, zu erheben und an die zuständige Behörde abzuführen.

In Südafrika ansässige Entwickler

Wenn Sie in Südafrika ansässig sind, berechnet Google die anwendbare Umsatzsteuer auf die von Ihnen an Google zu zahlende Servicegebühr.

Auf Rechnungen von Google wird Ihre südafrikanische USt-IdNr. angegeben. So können Sie Google Ihre Steuerinformationen für Südafrika mitteilen:

  1. Melden Sie sich im Google-Zahlungscenter an.
  2. Wählen Sie im Hauptmenü Einstellungen aus.
  3. Klicken Sie im Bereich „USt-IdNr. Südafrika“ auf das Stiftsymbol Bearbeiten und geben Sie Ihre südafrikanische USt-IdNr. ein.
  4. Klicken Sie auf Speichern.
Südkorea

In Südkorea ansässige Entwickler

Entwickler mit Geschäftssitz in Südkorea sind selbst dafür verantwortlich, für Kunden in Südkorea die Umsatzsteuer für alle im Google Play Store erworbenen digitalen Inhalte zu berechnen, zu erheben und abzuführen.

Wenn Sie Google die Registrierungsnummer Ihres Unternehmens nicht angegeben haben, berechnet Google auf in Rechnung gestellte Servicegebühren 10 % USt. und führt sie an die zuständige Behörde ab. Die Umsatzsteuer in Höhe von 10 % wird in diesem Fall separat ausgewiesen.

Ihr Registrierungsstatus bestimmt die in Südkorea erhobenen Steuern. So können Sie Google die Registrierungsnummer Ihres Unternehmens mitteilen:

  1. Öffnen Sie die Play Console und rufen Sie die Seite Zahlungsprofil auf (Einstellungen Einstellungen > Zahlungsprofil).
  2. Klicken Sie im Bereich „Einstellungen“ auf Einstellungen verwalten.
  3. Scrollen Sie nach unten zu „Steuerinformationen für Südkorea“ und klicken Sie auf das Stiftsymbol Stiftsymbol/Bearbeitungssymbol.
  4. Geben Sie die Registrierungsnummer Ihres Unternehmens im Feld „Registrierungsnummer des Unternehmens“ ein.
  5. Klicken Sie auf Speichern.

Nicht in Südkorea ansässige Entwickler

Aufgrund des Steuerrechts in Südkorea ist Google dafür verantwortlich, für Entwickler, deren Geschäftssitz nicht in Südkorea liegt, 10 % USt. für alle von Kunden in Südkorea im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und an die zuständige Behörde abzuführen.

Wenn Ihre Kunden das Abrechnungssystem von Google Play verwenden, müssen Sie die Umsatzsteuer für Käufe von Kunden in Südkorea nicht separat berechnen und abführen.

Wenn Sie für Kunden in Südkorea zusätzliche In-App-Abrechnungssysteme anbieten, erhebt Google von Ihnen gemäß unserer Zahlungsrichtlinie Steuern für die in diesen zusätzlichen Abrechnungssystemen verarbeiteten Verkäufe an Kunden in Südkorea. Diese Steuern werden an die zuständigen Behörden abgeführt.

Schweiz

Sie sind selbst dafür verantwortlich, für Kunden in der Schweiz die Umsatzsteuer für alle im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps und In-App-Käufe auszuweisen, zu berechnen und abzuführen.

In der Schweiz ansässige Entwickler

Aufgrund der lokalen Anforderungen in der Schweiz muss Google in bestimmten Fällen die Schweizer Umsatzsteuer auf von Ihnen an Google zu zahlende Servicegebühren erheben.

Taiwan

Google ist dafür verantwortlich, für Kunden in Taiwan die Umsatzsteuer für alle im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps und In-App-Käufe auszuweisen, zu berechnen und abzuführen. Entwickler müssen die Umsatzsteuer nicht separat berechnen und abführen.

In Taiwan ansässige Entwickler

Wenn Sie Google Ihre taiwanesische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht nennen, erhebt Google unter Umständen eine Umsatzsteuer in Höhe von 5 % auf die Servicegebühr, die von Ihnen an Google zu zahlen ist. Die Umsatzsteuer in Höhe von 5 % wird in diesem Fall separat von der Servicegebühr ausgewiesen.

Ihr Steuerregistrierungsstatus bestimmt die in Taiwan erhobenen Steuern. So können Sie Google Ihre Steuerinformationen für Taiwan mitteilen:

  1. Öffnen Sie die Play Console und rufen Sie die Seite Zahlungsprofil auf (Einstellungen Einstellungen > Zahlungsprofil).
  2. Klicken Sie im Bereich „Einstellungen“ auf Einstellungen verwalten.
  3. Scrollen Sie nach unten zu „Steuerinformationen für Taiwan“ und klicken Sie auf Bearbeiten Stiftsymbol/Bearbeitungssymbol.
  4. Geben Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in das Feld „USt-IdNr.“ ein.
  5. Klicken Sie auf Speichern.
Thailand

In Thailand ansässige Entwickler

In Thailand ansässige Entwickler sind selbst dafür verantwortlich, für Kunden in Thailand eine Umsatzsteuer (Value Added Tax – VAT) für alle im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps und In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und abzuführen.

Wenn Sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind, berechnet Google gegebenenfalls 7 % Umsatzsteuer auf die Servicegebühr und führt sie an die zuständige Behörde ab. Die Umsatzsteuer in Höhe von 7 % wird separat von der Servicegebühr ausgewiesen.

Ihr Steuerregistrierungsstatus bestimmt die in Thailand erhobenen Steuern. So können Sie Google Ihre Steuerinformationen für Thailand mitteilen:

  1. Öffnen Sie die Play Console und rufen Sie die Seite Zahlungsprofil auf (Einstellungen Einstellungen > Zahlungsprofil).
  2. Klicken Sie im Bereich „Einstellungen“ auf Einstellungen verwalten.
  3. Scrollen Sie nach unten zu „Steuerinformationen für Thailand“ und klicken Sie auf Bearbeiten Stiftsymbol/Bearbeitungssymbol.
  4. Geben Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in das Feld „Thailändische USt-IdNr. ein.
  5. Klicken Sie auf Speichern.

Nicht in Thailand ansässige Entwickler

Wenn Sie nicht in Thailand ansässig sind, ist Google dafür verantwortlich, 7 % Umsatzsteuer für alle von Kunden in Thailand im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und an die zuständige Behörde abzuführen.

Uganda

Alle Entwickler

Google ist dafür verantwortlich, die ugandische Umsatzsteuer für alle von Kunden in Uganda im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und an die entsprechende Behörde abzuführen.

In Uganda ansässige Entwickler

Wenn Sie in Uganda ansässig, nicht umsatzsteuerpflichtig sind, ein alternatives Abrechnungssystem anbieten und Produkte über ein alternatives Abrechnungssystem an Verbraucher verkaufen, erhebt Google die Umsatzsteuer auf die in Rechnung gestellte Servicegebühr. Die Umsatzsteuer wird separat von der Servicegebühr ausgewiesen.

Wenn Sie in Uganda umsatzsteuerpflichtig sind und Google Ihre Steuerinformationen mitteilen, erhebt Google keine Umsatzsteuer auf die Servicegebühr. Sie müssen die Umsatzsteuer jedoch gegebenenfalls selbst veranlagen.

Die in Uganda erhobenen Steuern richten sich nach Ihrem Steuerstatus. So können Sie Google Ihre Steuerinformationen für Uganda mitteilen:

  1. Öffnen Sie die Play Console und rufen Sie die Seite Zahlungsprofil auf.
  2. Klicken Sie im Bereich „Einstellungen“ auf Einstellungen verwalten.
  3. Scrollen Sie nach unten zu „Steuerinformationen für Uganda“ und klicken Sie auf das Stiftsymbol Stiftsymbol/Bearbeitungssymbol.
  4. Aktualisieren Sie Ihre Steuerinformationen.
  5. Klicken Sie auf Speichern.
Ukraine

Google ist dafür verantwortlich, 20 % ukrainische Umsatzsteuer für alle von Kunden in der Ukraine im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe auszuweisen, zu berechnen und an die zuständige Behörde abzuführen.

Wenn Sie ein in der Ukraine ansässiger Einzelunternehmer sind, wird auf die von Ihnen an Google zu zahlende Servicegebühr die anwendbare Umsatzsteuer erhoben. 

Bei in der Ukraine ansässigen Unternehmen wird keine Umsatzsteuer auf die von ihnen an Google zu zahlende Servicegebühr erhoben, sie müssen die Umsatzsteuer aber möglicherweise selbst veranlagen.

Ihr Steuerregistrierungsstatus bestimmt die in der Ukraine erhobenen Steuern. So können Sie Google Ihre Steuerinformationen für die Ukraine mitteilen:

  1. Melden Sie sich im Google-Zahlungscenter an.
  2. Klicken Sie auf Einstellungen.
  3. Aktualisieren Sie Ihre Steuerinformationen für die Ukraine.
  4. Klicken Sie auf Speichern.
Vereinigte Arabische Emirate

In den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Entwickler

In den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Entwickler sind selbst dafür verantwortlich, für Kunden in den Vereinigten Arabischen Emiraten die Mehrwertsteuer für alle im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps und In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und abzuführen.

Wenn Sie in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässig sind, berechnet Google keine Umsatzsteuer auf die von Ihnen an Google zu zahlende Servicegebühr. Jedoch müssen Sie die Umsatzsteuer gegebenenfalls selbst veranlagen.

Nicht in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Entwickler

Aufgrund des Steuerrechts in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist Google dafür verantwortlich, 5 % Mehrwertsteuer für alle von Kunden in den Vereinigten Arabischen Emiraten im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und an die zuständige Behörde abzuführen.

Wenn sich Ihr Geschäftssitz nicht in den Vereinigten Arabischen Emiraten befindet, brauchen Sie die Mehrwertsteuer aus Käufen von Kunden in den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht separat zu berechnen und abzuführen.

Vereinigtes Königreich

Im Vereinigten Königreich ansässige Entwickler

Wenn Sie im Vereinigten Königreich ansässig sind, berechnet Google keine Umsatzsteuer auf die von Ihnen an Google zu zahlende Servicegebühr. Jedoch müssen Sie die Umsatzsteuer gegebenenfalls selbst veranlagen.

USA

Alabama, Alaska, Arizona, Arkansas, Colorado, Connecticut, District of Columbia, Florida, Georgia, Hawaii, Idaho, Illinois, Indiana, Iowa, Kalifornien, Kansas, Kentucky, Louisiana, Maine, Maryland, Massachusetts, Michigan, Minnesota, Mississippi, Missouri, Nebraska, Nevada, New Jersey, New Mexico, New York, North Carolina, North Dakota, Ohio, Oklahoma, Pennsylvania, Rhode Island, South Carolina, South Dakota, Tennessee, Texas, Utah, Vermont, Virginia, Washington, West Virginia, Wisconsin und Wyoming

Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften ist Google dafür verantwortlich, für Kunden aus diesen Bundesstaaten die Umsatzsteuer für alle kostenpflichtigen App- und In-App-Käufe im Google Play Store über das Abrechnungssystem bei Google Play zu berechnen, zu erheben und abzuführen. Google zieht diese Umsatzsteuer ein und führt sie direkt an die zuständige Steuerbehörde ab.

Sie selbst müssen die Umsatzsteuer für Kunden aus diesen Staaten nicht separat berechnen und abführen. Dieses Umsatzsteuerrecht gilt auch, wenn Sie nicht in den USA ansässig sind.

Bei Käufen, die von Kunden an diesen Standorten über ein alternatives Abrechnungssystem getätigt werden, sind Sie dafür verantwortlich, die bei der Transaktion anfallende Umsatzsteuer zu berechnen, zu erheben und an die zuständige Behörde abzuführen.

Usbekistan

In Usbekistan ansässige Entwickler

In Usbekistan ansässige Entwickler sind selbst dafür verantwortlich, für Kunden in Usbekistan die Umsatzsteuer für alle im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps und In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und abzuführen.

Wenn Sie als natürliche Person oder Einzelunternehmer in Usbekistan ansässig sind, erhebt Google die örtliche Umsatzsteuer auf die Servicegebühr. Der Umsatzsteuerbetrag wird in Ihren Abrechnungen separat von der Servicegebühr ausgewiesen.

Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Usbekistan hat, erheben wir die örtliche Umsatzsteuer nicht auf die Servicegebühr. Jedoch müssen Sie die Umsatzsteuer gegebenenfalls selbst veranlagen. 

Die in Usbekistan erhobenen Steuern richten sich nach Ihrem Steuerstatus. So können Sie Google Ihre Steuerinformationen für Usbekistan mitteilen:

  1. Öffnen Sie die Play Console und rufen Sie die Seite Zahlungsprofil auf.
  2. Klicken Sie im Bereich „Einstellungen“ auf Einstellungen verwalten.
  3. Scrollen Sie nach unten zu „Steuerinformationen für Usbekistan“ und klicken Sie auf das Stiftsymbol Stiftsymbol/Bearbeitungssymbol.
  4. Aktualisieren Sie Ihre Steuerinformationen.
  5. Klicken Sie auf Speichern.

Nicht in Usbekistan ansässige Entwickler

Wenn Sie nicht in Usbekistan ansässig sind, ist Google dafür verantwortlich, die Umsatzsteuer für alle von Kunden in Usbekistan im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und an die zuständige Behörde abzuführen.

Vietnam

In Vietnam ansässige Entwickler

In Vietnam ansässige Entwickler sind selbst dafür verantwortlich, für Kunden in Vietnam die Umsatzsteuer für alle im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps und In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und abzuführen.

Google berechnet gegebenenfalls auf die in Rechnung gestellte Servicegebühr 5 % Umsatzsteuer und führt sie an die zuständige Behörde ab. Die Umsatzsteuer in Höhe von 5 % wird separat von der Servicegebühr ausgewiesen.

Entwickler außerhalb von Vietnam

Wenn Sie nicht in Vietnam ansässig sind, ist Google dafür verantwortlich, für Kunden in Vietnam die Umsatzsteuer für alle im Google Play Store erworbenen kostenpflichtigen Apps und In-App-Käufe zu berechnen, zu erheben und an die zuständige Behörde abzuführen.

Andere Länder und Regionen

Aufgrund des Umsatzsteuer- und GST-Rechts ist Google dafür verantwortlich, die Umsatzsteuer oder Goods and Services Tax (GST) für alle über das Abrechnungssystem von Google Play erworbenen kostenpflichtigen Apps sowie In-App-Käufe von Kunden in Ländern und Regionen, in denen Google der Merchant of Record (Vertragspartner – MOR) ist, sowie in den folgenden Regionen zu berechnen, zu erheben und abzuführen.

  • Umsatzsteuer: Albanien, Georgien, Kasachstan, Marokko, Türkei

  • GST: Neuseeland

Google führt die Umsatzsteuer oder GST für von Kunden erworbene kostenpflichtige Apps und In-App-Käufe in diesen Ländern an die zuständige Behörde ab. Sie selbst müssen die Umsatzsteuer für Kunden aus diesen Ländern nicht separat berechnen und abführen.

So können Sie die Umsatzsteuersätze für kostenpflichtige Apps und In-App-Käufe in diesen Ländern prüfen:

  1. Öffnen Sie die Play Console und rufen Sie die Seite Zahlungsprofil auf (Einstellungen Einstellungen > Zahlungsprofil).
  2. Klicken Sie auf Umsatzsteuer verwalten.

App-Preise ändern

Informationen zum Einrichten und Ändern von App-Preisen erhalten Sie unter App-Preise festlegen.

Wenn Sie Apps in Ländern anbieten, in denen Preise mit Umsatzsteuer angegeben werden, wird auf Ihre vorhandenen Preise ohne Umsatzsteuer der in der Play Console festgelegte Steuersatz angewendet.

In Ländern, in denen Entwickler für die Abführung der Umsatzsteuer an die zuständige Behörde verantwortlich sind, leitet Google den gesamten eingenommenen Steuerbetrag an den Entwickler weiter und berechnet die Servicegebühr anhand des Nettopreises des Produkts.

Beispiel
Annahme: Der Preis der App beträgt im Land 100 JPY und die USt. liegt bei 20 %:

Der Entwickler erhält von Google: 75 JPY

Der Entwickler führt folgende USt. ab: 17 JPY

  • Beispiel: 100 JPY − (100 JPY × 1 ÷ 1,2) = 17 JPY
  • App-Preis − (App-Preis × 1 ÷ (1 + Steuersatz))

Entwicklerumsatz nach 70/30-Aufteilung und Abführung der Umsatzsteuer: 58 JPY

  • Beispiel: 83 JPY × 0,7 = 58 JPY
  • Preis vor Abführung der USt. x 70 %
CSV-Dateien für In-App-Produkte importieren

Wenn Sie CSV-Dateien mit In-App-Produkten importieren, denken Sie daran, Ihre Preise inklusive Steuern anzugeben.

  • Wenn Sie für Ihre Preise die automatische Umrechnung verwenden, können Sie einen Standardpreis ohne Steuern angeben. Bei der Umrechnung werden automatisch Preise inklusive Steuern errechnet.
  • Wenn Sie die automatische Umrechnung nicht verwenden, müssen Sie Ihre Preise inklusive Steuern angeben.

Lokale Preise für In-App-Produkte

Damit der lokale Preis für die Standardwährung Ihres Lands nicht automatisch für In-App-Produkte ausgefüllt wird, müssen Sie den Preis der In-App-Produkte zweimal in den CSV-Dateien angeben, die Sie importieren:

  • Einmal als Standardpreis für das In-App-Produkt
  • Das zweite Mal als lokalen Preis für das In-App-Produkt

Hinweis: Informationen dazu, wie Sie CSV-Dateien mit In-App-Produkten importieren, finden Sie im Hilfeartikel In-App-Produkte erstellen.

Andere Länder

Wenn Sie Kunden kostenpflichtige Apps oder In-App-Käufe in anderen als den oben aufgeführten Ländern, in denen Google für das Abführen der Steuer verantwortlich ist, anbieten, sind Sie selbst dafür verantwortlich, den für Ihre Verkäufe geltenden Steuersatz zu ermitteln und die Steuern entsprechend an die zuständige Steuerbehörde (die möglicherweise von der Steuerbehörde im Land Ihres Geschäftssitzes abweicht) abzuführen. Die von Ihnen angegebenen Steuersätze werden automatisch übernommen, wenn der Käufer bezahlt. Google kann Ihnen keine Hilfestellung bezüglich der Berechnung von Steuern anbieten. Wenden Sie sich daher am besten an Ihren Steuerberater.

Steuersätze prüfen und anpassen

  1. Öffnen Sie die Play Console und rufen Sie die Seite Zahlungsprofil auf (Einstellungen Einstellungen > Zahlungsprofil).
  2. Klicken Sie im Abschnitt „Umsatzsteuer“ auf Umsatzsteuer verwalten.
  3. Suchen Sie nach der Region, für die Sie die Steuereinstellungen ändern möchten.
  4. Klicken Sie auf das Stiftsymbol Stiftsymbol/Bearbeitungssymbol.
  5. Klicken Sie in der Zeile mit dem Standort, für den Sie die Steuersätze anpassen möchten, unter „Steueroption“ auf den Abwärtspfeil.
  6. Wählen Sie eine der folgenden Optionen aus:
    • Keine Steuern
    • Von Google festgelegter Satz: Für diesen Standort soll der von Google festgelegte Steuersatz verwendet werden.
    • Benutzerdefinierter Steuersatz: Hier können Sie selbst einen Steuersatz eingeben.
  7. Wenn Sie Änderungen vorgenommen haben, klicken Sie auf Speichern.
Beispiel

Der Umsatzsteuersatz ist ein Prozentsatz vom Kaufpreis Ihrer App. Zum Beispiel:

Steuersatz App-Preis Umsatzsteuer Gesamtpreis der App
20 % 10,00 $ 2,00 $ 12,00 $

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