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So bewertet YouTube pädagogische, dokumentarische, wissenschaftliche und künstlerische Inhalte

Unsere Community-Richtlinien sollen YouTube zu einem sichereren Ort machen. Unter bestimmten Umständen kann es vorkommen, dass Videos, die ansonsten gegen unsere Community-Richtlinien verstoßen würden, weiterhin auf YouTube verfügbar bleiben, wenn sie in einen pädagogischen, dokumentarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Kontext gestellt wurden. Bei solchen Inhalten wird eine Ausnahme gemacht. Dieser Artikel enthält Tipps dazu, wie du deine pädagogischen, dokumentarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Inhalte durch weitere Informationen für Zuschauer, also Kontext, ergänzen kannst.

Hinweis: Wenn du deinen pädagogischen, dokumentarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Inhalten Kontext hinzufügst, bedeutet das nicht automatisch, dass wir eine Ausnahme machen werden.

Wann Ausnahmen für Inhalte erteilt werden

Wir wägen von Fall zu Fall ab, ob für pädagogische, dokumentarische, wissenschaftliche oder künstlerische Inhalte eine Ausnahme gemacht werden kann. Zuerst prüfen wir, ob das Video gegen die Community-Richtlinien verstößt. Wenn ein Verstoß vorliegt, prüfen wir, ob der Inhalt ausreichend Kontext bietet, um eine pädagogisch, dokumentarisch, wissenschaftlich oder künstlerisch begründete Ausnahme zu rechtfertigen. Wir prüfen, WELCHER Kontext vorhanden ist und WO der Kontext zu finden ist.

Kontext für pädagogische, dokumentarische, wissenschaftliche oder künstlerische Inhalte

Welche Art Kontext du hinzufügen musst, damit dafür eine Ausnahme gilt, hängt vom Inhalt ab.

Die meisten Ausnahmen für pädagogische, dokumentarische, wissenschaftliche oder künstlerische Inhalte werden gewährt, wenn das Video eines oder mehrere der folgenden Elemente enthält:

1. Grundlegende Informationen darüber, was in dem Video passiert: Gib an, wer zu sehen ist, beschreibe, was zu sehen ist oder wann und wo es geschieht, oder erläutere, warum bestimmte Dinge zu sehen sind.

2. Missbilligung, gegensätzliche Ansichten oder Satire: Du kannst mitteilen, dass du in deinen Inhalten bestimmte Behauptungen verurteilst, gegensätzliche Ansichten vertrittst oder Themen satirisch behandelst.

3. Abschreckung vor gefährlichen Handlungen: Du weist deine Zuschauer darauf hin, die Geschehnisse im Video keinesfalls nachzuahmen.

Hinweis: Die Beispiele oben sind keine vollständige Liste der Kontexte, die du deinen pädagogischen, dokumentarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Inhalten hinzufügen kannst. Ergänze deine pädagogischen, dokumentarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Inhalte im Zweifelsfall durch Kontext verschiedener Art. Wenn du verhindern möchtest, dass deine Inhalte Schaden anrichten, solltest du die Informationen nicht einfach nur in den Titel oder die Beschreibung, sondern in das Video selbst einfügen.

Im Zweifelsfall solltest du verschiedene Arten von Kontext hinzufügen: grundlegende Informationen, die deine Inhalte erklären, Darstellungen verschiedener Perspektiven und eindeutige, informative Hinweise, gefährliches oder schädliches Verhalten nicht nachzuahmen. Achte darauf, dass diese Informationen in deinen Inhalten enthalten sind, zum Beispiel direkt im Video oder Audio. So kannst du das Risiko verringern, dass die Inhalte Schaden anrichten.

Unter Umständen werden in einigen Fällen Ausnahmen für Inhalte mit pädagogischem, dokumentarischem, wissenschaftlichem oder künstlerischem Kontext gemacht, weil dies dem öffentlichen Interesse entspricht. Solche Inhalte sind dann erlaubt. Dazu gehören beispielsweise Inhalte über politische Kandidaten im Rahmen eines Wahlkampfs auf nationaler Ebene, grausame Bilder aus aktiven Kriegsgebieten oder von humanitären Krisen oder während einer öffentlichen Anhörung getroffene Aussagen, in denen die Empfehlungen von Gesundheitsbehörden angefochten werden. Wir können Inhalte mit einer Altersbeschränkung oder Warnung versehen, selbst wenn eine pädagogisch, dokumentarisch, wissenschaftlich oder künstlerisch begründete Ausnahme vorliegt, da sie möglicherweise nicht für Zuschauer unter 18 Jahren geeignet sind (z. B. Aufnahmen von Gewaltverbrechen in einer Dokumentation).

WO du Kontext in deinen pädagogischen, dokumentarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Inhalten einfügen solltest

Hier kannst du Kontext einbetten:

  • Video
    • Du kannst beispielsweise Videomaterial oder Text-Overlays hinzufügen.
  • Audio
    • Du kannst zum Beispiel eine Tonspur hinzufügen, in der du den Inhalt missbilligst oder eine entgegengesetzte Ansicht vertrittst.
  • Videotitel
  • Videobeschreibung
Hinweis: Wir machen möglicherweise keine Ausnahmen für Kontext, der in Kommentaren, Tags, Kanalbeschreibungen, angepinnten Kommentaren oder an anderen Stellen zu sehen ist. Diese Inhalte sind nicht immer für Zuschauer sichtbar.
Wichtig: Bei Inhalten, die ein sehr großes Risiko darstellen, verlangen wir Kontext im VIDEO oder AUDIO. Das Video und die Tonspur sind die Teile des Inhalts, in denen die Zuschauer den Kontext am ehesten wahrnehmen, auch wenn der Inhalt auf anderen Websites oder in anderen Apps eingebettet ist. Zu den Inhalten, bei denen für eine pädagogisch, dokumentarisch, wissenschaftlich oder künstlerisch begründete Ausnahme Kontext in den Audio- oder Videoinhalten erforderlich ist, gehören Hassrede und Inhalte zu Themen wie gewalttätigen kriminellen Organisationen, Kinderschutz, Suizid und selbstverletzendem Verhalten sowie Gewalt.

Was ist mit anderen Bereichen, zum Beispiel Kommentaren?

Für andere Bereiche wie Kommentare gelten dieselben Richtlinien wie für Videos.

Inhalte, für die möglicherweise keine pädagogischen, dokumentarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausnahmen gelten

Bestimmte Inhalte sind auf YouTube möglicherweise verboten, auch wenn sie durch Kontext ergänzt werden. Dazu zählen:

  • Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern
  • Videos, Standbilder oder Audioinhalte von gewalttätigen sexuellen Übergriffen
  • Darstellungen von Enthauptungen
  • Videos von schweren oder tödlichen Gewaltverbrechen, die vom Täter aufgenommen wurden und in denen Waffen, Gewalt oder Verletzte bzw. Opfer zu sehen sind
  • Unveränderte erneute Uploads von Inhalten, die von gewalttätigen terroristischen oder kriminellen Organisationen erstellt wurden oder solche Organisationen verherrlichen
  • Anleitungen zu selbtsverletzendem Verhalten oder Suizid
  • Anleitungen zum Bau von Bomben, mit denen Menschen verletzt oder getötet werden sollen
  • Anleitungen zur Herstellung von Schusswaffen oder verbotenem Zubehör
  • Verkaufsangebote für verbotene Waren
  • Anleitungen zum Einsatz von Computern oder Informationstechnik, um personenbezogene Daten zu kompromittieren oder anderen erheblichen Schaden zuzufügen
  • Inhalte, in denen personenbezogene Daten einer Person offengelegt werden. Dazu zählen beispielsweise Privatadressen, E-Mail-Adressen, Anmeldedaten, Telefonnummern, Ausweisnummern oder Bankverbindungen (Doxing)
  • Hardcore-Pornografie
  • Spam

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