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Anpassungen bei der Klärung von Rechten

Creator sollten entweder alle erforderlichen Rechte an den Inhalten besitzen, die sie auf YouTube hochladen, oder alle erforderlichen rechtlichen Genehmigungen der Rechteinhaber eingeholt haben. Bei Creator Music haben berechtigte Creator Zugriff auf einen wachsenden Katalog an Musik. In ihren Videos im Langformat können Creator diese Titel verwenden, indem sie sie entweder lizenzieren oder den Umsatz mit dem Inhaber der Musikrechte teilen. Werden die Lizenzen nicht vorab erworben, können berechtigte Creator stattdessen mit den Rechteinhabern der Musik den Umsatz teilen.

Damit eine Umsatzbeteiligung möglich ist, klärt YouTube unter Umständen zusätzliche Musikrechte, wie etwa Aufführungsrechte, mit den Rechteinhabern der Musik. Der Abzug von der Umsatzbeteiligung eines Creators, um die Kosten für die Klärung zusätzlicher Musikrechte zu decken, ist eine Anpassung bei der Klärung von Rechten.

Wann kommt es zu Anpassungen bei der Klärung von Rechten?

Die Anpassungen bei der Klärung von Rechten sind von dem Land bzw. der Region abhängig, wo die Rechte gelten. Genauer gesagt: Zu Anpassungen bei der Klärung von Rechten kommt es nur in den Ländern/Regionen, in denen mit Videos im Langformat Umsätze erzielt werden.

Welche Songs für die Umsatzbeteiligung infrage kommen, können berechtigte Creator in Creator Music in den Nutzungsdetails eines Titels sehen. Nach der Veröffentlichung eines Videos können Creator in YouTube Studio nachsehen, in welchen Ländern/Regionen die Umsätze geteilt werden.

Hinweis: Zu Anpassungen bei der Klärung von Rechten kommt es nur bei Videos im Langformat, nicht bei Livestreams oder Shorts. Weitere Informationen zur Monetarisierung von Livestreams und Shorts

Was passiert, wenn keine Anpassungen zur Klärung von Rechten angewendet werden können?

Wenn die hier beschriebenen Anpassungen bei der Klärung von Rechten nicht angewendet werden können, YouTube aber von einem oder mehreren Dritten darüber informiert wird, dass ein Creator vielleicht nicht alle erforderlichen Rechte hat, müssen die betroffenen Inhalte unter Umständen von YouTube entfernt werden und der Creator kann die entsprechenden Umsätze möglicherweise nicht erhalten. 

Insbesondere wenn eine oder mehrere Parteien über das Content ID-System einen Monetarisierungsanspruch auf einen Teil der Inhalte erheben, werden die Umsätze, die sonst dem Creator zustehen würden, an den oder die Anspruchsteller ausbezahlt. Gibt es mehr als einen Anspruchsteller, werden die Umsätze anteilsmäßig zwischen ihnen aufgeteilt, wobei YouTube die jeweiligen Anteile nach angemessenem Ermessen berechnet. 

Weitere Informationen zu Content ID-Ansprüchen.

Wie werden die Anpassungen bei der Klärung von Rechten berechnet?

Angenommen, bei Creator Music werden in einem Video im Langformat Titel verwendet, die für die Umsatzbeteiligung infrage kommen. Dann wird die Standardhöhe von 55 % so angepasst, dass die Kosten für die Klärung der Musikrechte wie in den folgenden Beispielen abgedeckt werden. Es gelten folgende Kriterien:

  • Anzahl der verwendeten Titel: Es wird berücksichtigt, wie viele Titel, bei denen eine Umsatzbeteiligung möglich ist, ein Creator in einem Video verwendet (siehe Beispiele weiter unten).
  • Zusätzliche Kosten für Musikrechte: Möglicherweise werden Beträge abgezogen, um zusätzliche Kosten für Musikrechte zu decken, z. B. für Aufführungsrechte. Dieser Abzug kann bis zu 5 % betragen und spiegelt die gemischten Kosten dieser zusätzlichen Musikrechte bei den einzelnen Titeln in Creator Music wider, bei denen eine Umsatzbeteiligung infrage kommt.
Beispiele für die Berechnung der Umsatzbeteiligung

Beispiel: Ein Titel mit Umsatzbeteiligung

Beispiel: Ein Creator verwendet in seinem Video im Langformat einen Titel mit Umsatzbeteiligung und erhält die Hälfte der standardmäßigen Umsatzbeteiligung in Höhe von 55 % (also 27,5 %). Ein eventueller Abzug für zusätzliche Musikrechte könnte beispielsweise 2,5 % betragen.

Der Creator erhält bei diesem Video 25 % des Gesamtumsatzes (27,5 % minus 2,5 %).

 
Beispiel: Ein Titel mit Umsatzbeteiligung
Beispiel Umsatzbeteiligung: 55 % ÷ 2 27,5 %
Beispiel Zusätzliche Kosten für Musikrechte - 2,5 %
Beispiel Gesamtumsatz 25 %

Beispiel: Zwei Titel mit Umsatzbeteiligung und ein lizenzierter Titel

Beispiel: Ein Creator verwendet in seinem Video im Langformat 2 Titel mit Umsatzbeteiligung und 1 lizenzierten Titel und erhält ein Drittel der standardmäßigen Umsatzbeteiligung von 55 % (18,33 %). Ein eventueller Abzug für zusätzliche Musikrechte könnte beispielsweise 2 % betragen.

Der Creator erhält bei diesem Video 16,33 % des Gesamtumsatzes (18,33 % minus 2 %).

 
Beispiel: Zwei Titel mit Umsatzbeteiligung und ein lizenzierter Titel
Beispiel  Umsatzbeteiligung: 55 % ÷ 3 18,33 %
Beispiel Zusätzliche Kosten für Musikrechte - 2,5 %
Beispiel Gesamtumsatz 15,83 %

Können die Anpassungen bei der Klärung von Rechten angefochten werden?

Wenn ein Creator einen triftigen Grund für die Anfechtung einer solchen Anpassung hat, weil er beispielsweise alle erforderlichen Rechte an den betreffenden Inhalten besitzt, kann er Einspruch gegen Content ID-Ansprüche erheben.

Creator sollten sich darüber informieren, was mit der Monetarisierung bei Content ID-Einsprüchen passiert, bevor Einspruch erhoben wird.

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