Unter Umständen können wir auf Antrag Links zu Inhalten aus den Google-Suchergebnissen entfernen, wenn Sie eine Website oder Dritte für die Entfernung der Inhalte direkt bezahlen müssten.
Anforderungen
Damit wir die Entfernung von Inhalten in Betracht ziehen können, müssen sie alle diese Voraussetzungen erfüllen:
- Die unter der eingereichten URL geposteten Inhalte beziehen sich auf Sie.
- Die Website ist keine Website mit Rezensionen zu Unternehmen.
- Auf der Website ist die Entfernung von Inhalten nur gegen eine Zahlung an die Website oder Dritte möglich.
Entfernen von Inhalten aus der Google Suche beantragen
Sie oder Ihr bevollmächtigter Vertreter können beantragen, dass Links zu bestimmten Inhalten aus den Google-Suchergebnissen entfernt werden. Ihre bevollmächtigten Vertreter müssen erläutern, inwiefern sie autorisiert sind, in Ihrem Namen zu handeln.
Wichtig: Wir prüfen nur die URLs, die Sie oder ein bevollmächtigter Vertreter im Formular angeben.
Antrag auf Entfernung erstellen
Was geschieht nach dem Einreichen des Antrags auf Entfernung?
- Sie erhalten eine automatische E-Mail-Bestätigung, dass wir Ihren Antrag erhalten haben.
- Wir prüfen Ihren Antrag. Jeder Antrag wird anhand der oben genannten Anforderungen bewertet.
- Bei Bedarf erheben wir weitere Informationen. In einigen Fällen werden wir Sie um weitere Informationen bitten. Wenn nicht genügend Informationen vorliegen und beispielsweise URLs fehlen, erhalten Sie spezifische Anweisungen. Wir bitten Sie dann, den Antrag noch einmal einzureichen.
- Sie werden über alle Maßnahmen benachrichtigt. Sollte der Antrag die Voraussetzungen für eine Entfernung nicht erfüllen, erhalten Sie von uns auch eine kurze Erklärung. Falls Ihr Antrag abgelehnt wird und Sie zusätzliche Materialien haben, um Ihren Fall zu unterstützen, können Sie den Antrag noch einmal einreichen.