Anstößige oder intime persönliche Bilder aus Google entfernen

Uns ist bewusst, dass es belastend sein kann, wenn sexuelle Inhalte, in denen Sie dargestellt sind, in den Google-Suchergebnissen zu sehen sind. Wir können intime oder explizite Bilder und Videos entfernen, die ohne Einwilligung erstellt oder geteilt wurden. In diesem Hilfeartikel finden Sie die einzelnen Schritte, mit denen Sie die Entfernung solcher Inhalte aus den Google-Suchergebnissen beantragen können.

Anforderungen

Damit wir die Entfernung von Inhalten in Betracht ziehen können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Bilder zeigen Sie oder die von Ihnen vertretene Person nackt, auf eine intime Weise oder bei einer sexuellen Handlung.
  2. Sie oder die von Ihnen vertretene Person haben bzw. hat den Bildern oder Handlungen nicht zugestimmt und sie wurden öffentlich zugänglich gemacht ODER die Bilder wurden ohne Ihre Zustimmung online verfügbar gemacht.
  3. Sie werden derzeit nicht online oder anderswo für diese Inhalte bezahlt.

Antrag zur Entfernung expliziten oder intimen Bildmaterials mit Ihrer Person aus der Google Suche

Sie oder Ihr bevollmächtigter Vertreter können beantragen, dass Links zu bestimmten Inhalten aus den Google-Suchergebnissen entfernt werden. Ihre bevollmächtigten Vertreter müssen erläutern, inwiefern sie autorisiert sind, in Ihrem Namen zu handeln.

Wichtig: Wir prüfen nur die URLs, die Sie oder ein bevollmächtigter Vertreter im Formular angeben.

Wenn Ihr Antrag die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, zum Beispiel wenn Sie aktuell online oder anderswo für diese Inhalte bezahlt werden, gibt es möglicherweise eine andere Option zum Entfernen dieser Inhalte auf Grundlage des DMCA (Entfernung von urheberrechtlich geschützten Inhalten). Wenn Sie eine Entfernung gemäß DMCA beantragen möchten, verwenden Sie dieses Formular.

Was geschieht nach dem Einreichen des Antrags auf Entfernung?

  1. Sie erhalten eine automatische E-Mail-Bestätigung, dass wir Ihren Antrag erhalten haben.
  2. Wir prüfen Ihren Antrag. Jeder Antrag wird anhand der oben genannten Anforderungen bewertet.
  3. Bei Bedarf erheben wir weitere Informationen. In einigen Fällen werden wir Sie um weitere Informationen bitten. Wenn nicht genügend Informationen vorliegen und beispielsweise URLs fehlen, erhalten Sie spezifische Anweisungen. Wir bitten Sie dann, den Antrag noch einmal einzureichen.
  4. Sie werden über alle Maßnahmen benachrichtigt. Sollte der Antrag die Voraussetzungen für eine Entfernung nicht erfüllen, erhalten Sie von uns auch eine kurze Erklärung. Falls Ihr Antrag abgelehnt wird und Sie zusätzliche Materialien haben, um Ihren Fall zu unterstützen, können Sie den Antrag noch einmal einreichen.

Häufig gestellte Fragen

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