Wichtig: Dieser Artikel richtet sich nur an Nutzer innerhalb der EU.
Das Gesetz über digitale Märkte (GDM) ist ein EU-Gesetz, das am 6. März 2024 in Kraft getreten ist. Aufgrund des GDM bietet Google Ihnen in der EU die Möglichkeit, eine Verknüpfung zwischen bestimmten Google-Diensten beizubehalten.
Zu diesen Google-Diensten gehören folgende:
- Google Suche
- YouTube
- Werbedienste
- Google Play
- Google Chrome
- Google Shopping
- Google Maps
Wenn diese Dienste verknüpft sind, können sie Ihre Daten für bestimmte Zwecke untereinander und mit allen anderen Google-Diensten austauschen. Alle in der Datenschutzerklärung von Google beschriebenen Arten von Daten können von verknüpften Google-Diensten untereinander ausgetauscht werden. Dazu gehören Ihre Aktivitätsdaten, während Sie angemeldet sind, beispielsweise Suchanfragen und Videos, die Sie sich ansehen.
Sie können Ihre Auswahl der Dienste, die verknüpft sein sollen, in Ihrem Google-Konto ändern.
Hinweis: Die Verknüpfung von Google-Diensten bezieht sich nicht auf die Weitergabe Ihrer Daten an Dienste von Drittanbietern.
Auswahl der Dienste aktualisieren, die verknüpft bleiben sollen
- Öffnen Sie Ihr Google-Konto.
- Klicken Sie links auf Daten und Datenschutz.
- Wählen Sie unter „Verknüpfte Google-Dienste“ die Option Verknüpfte Dienste verwalten aus.
- Wählen Sie die Dienste aus, die verknüpft werden sollen, und wählen Sie Weiter aus.
- Hinweis: Andere Google-Dienste, die nicht aufgeführt sind, sind immer verknüpft und können für die in unserer Datenschutzerklärung beschriebenen Zwecke und gemäß Ihren Datenschutzeinstellungen Daten untereinander austauschen.
- Überprüfen Sie Ihre Auswahl und wählen Sie Bestätigen Fertig Ok aus.