Als Antwort auf Suchanfragen präsentiert Google verschiedenste Inhalte, darunter Webergebnisse, die auf Inhalte aus dem offenen Web verweisen. In diesem Artikel wird erläutert, wie Sie für die Entfernung von Webergebnissen sorgen können, wenn Sie die Website verwalten, auf der die Inhalte gehostet werden, oder wenn es sich um Inhalte zu Ihrer Person handelt.
Für Ersteller und Websiteinhaber
Mit dem Tool zum Entfernen können Sie von Ihrer Website stammende Google-Suchergebnisse schnell vorübergehend blockieren. Informationen zur Verwendung des Search Console-Tools zum Entfernen
Wenn Sie Informationen dauerhaft von Ihrer eigenen Website und aus den Google-Suchergebnissen entfernen möchten, folgen Sie der Anleitung zum Entfernen von Informationen auf Ihrer Website aus Google.
Wenn Sie kürzlich eine Seite Ihrer Website aktualisiert haben, können Sie Google darum bitten, die Seite neu zu indexieren. Informationen dazu, wie Sie Google bitten, Ihre URLs noch einmal zu crawlen
Weiteres zum Entfernen von auf Ihrer Website gehosteten Informationen, aus den Google-Suchergebnissen, finden Sie im Artikel Häufig gestellte Fragen zum Entfernen von Informationen aus den Google-Suchergebnissen.
Für andere Nutzer
Wenn Inhalte zu Ihrer Person nicht mehr auf der Website zu finden sind, die in den Suchergebnissen von Google angezeigt wird, können Sie uns das über das Tool zum Aktualisieren veralteter Inhalte melden. Die Inhalte werden dann in den Google-Suchergebnissen aktualisiert. Weitere Informationen zum Aktualisieren veralteter Inhalte
Wenn Inhalte zu Ihrer Person immer noch auf der Website zu finden sind, die Google in den Suchergebnissen aufführt, kann es sein, dass wir sie unter bestimmten Umständen dennoch aus den Google-Suchergebnissen entfernen. Informationen dazu, welche Inhalte Google aus Suchergebnissen entfernt
Entfernen von Inhalten aus rechtlichen Gründen beantragen
Wenn Sie der Meinung sind, dass es einen rechtlichen Grund gibt, die Inhalte aus den Google-Suchergebnissen zu entfernen, können Sie Inhalte aus rechtlichen Gründen melden.