Tool zum Entfernen und für SafeSearch-Meldungen

Website vorübergehend aus den Suchergebnissen ausschließen oder SafeSearch-Filter verwalten

Mit dem Tool zum Entfernen können Sie Seiten von Websites, deren Inhaber Sie sind, vorübergehend von der Google Suche ausschließen. Die Seiten werden dann nicht in den Suchergebnissen angezeigt. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, einen Verlauf der von Property-Inhabern oder Nicht-Inhabern gestellten Anträge auf Entfernung zu sehen, und können alle URLs Ihrer Website aufrufen, die aufgrund von Inhalten nur für Erwachsene gemeldet wurden.

Wenn Sie Inhalte von Websites entfernen möchten, deren Inhaber Sie nicht sind, lesen Sie diesen Artikel.

Entfernungen in der Search Console – Google Search Console-Schulung

 

Voraussetzungen

Führen Sie die unten beschriebenen Schritte durch, damit eine URL Ihrer Website vorübergehend aus den Google-Suchergebnissen ausgeschlossen wird.

Wann sollte dieses Tool verwendet werden?

  • Wenn Sie die URL einer Search Console-Property, deren Inhaber Sie sind, schnell aus der Google Suche entfernen möchten. Falls die URL endgültig entfernt werden soll, sind zusätzliche Schritte notwendig. Es können sowohl Webseiten- als auch Bild-URLs entfernt werden.
  • Sie haben die Seite aktualisiert, um sensible Inhalte zu entfernen, und möchten, dass die Änderung in den Ergebnissen der Google Suche widergespiegelt wird.

Wann sollte dieses Tool nicht verwendet werden?

  • Wenn Sie eine Seite einer Website blockieren möchten, die Sie nicht verwalten. Wenn Sie die Seite nicht verwalten:
  • Wenn Sie eine URL endgültig aus der Google Suche entfernen möchten. Die Verwendung des Tools zum Entfernen ist nur einer von mehreren Schritten zum endgültigen Entfernen einer URL. Es reicht nicht aus, nur das Tool zu verwenden.
  • Wenn Sie Inhalte aus dem gesamten Internet entfernen möchten. Mit diesem Tool werden die Inhalte nur aus der Google Suche entfernt.
  • Wenn Sie Ergebnisse aus anderen Suchmaschinen entfernen möchten. Mit diesem Tool werden die Inhalte nur aus der Google Suche entfernt.
  • Wenn Sie überflüssige Inhalte entfernen möchten, wie etwa alte Seiten, für die ein 404-Statuscode zurückgegeben wird. Wenn Sie kürzlich Änderungen an Ihrer Website vorgenommen haben und sich deshalb jetzt einige veraltete URLs im Index befinden, bemerken das die Google-Crawler beim erneuten Crawlen Ihrer URLs. Die entsprechenden Seiten werden dann automatisch aus den Google-Suchergebnissen entfernt. Es ist nicht erforderlich, hierfür eine dringende Aktualisierung zu beantragen.
  • Wenn Sie Crawling-Fehler in Ihrem Search Console-Konto beheben möchten. Mit dem Tool werden URLs aus den Suchergebnissen von Google ausgeschlossen, jedoch nicht aus Ihrem Search Console-Konto entfernt. Sie müssen URLs nicht manuell aus diesem Bericht entfernen, da sie nach einer Weile automatisch entfernt werden.
  • Wenn Sie mit Ihrer Website „von vorn anfangen“ möchten. Wenn Sie befürchten, dass eine manuelle Maßnahme gegen Ihre Website ergriffen wurde, oder Sie eine Domain gekauft haben und damit neu beginnen möchten, sollten Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung stellen. Teilen Sie uns dabei mit, wo Sie eventuell das Problem vermuten und was sich geändert hat.
  • Wenn Sie Ihre Website nach einem Hackerangriff aus dem Netz nehmen möchten. Wenn Ihre Website gehackt wurde und Sie manipulierte URLs entfernen möchten, die indexiert wurden, können Sie mit dem Tool zum Blockieren von URLs alle URLs ausschließen, die der Hacker neu erstellt hat. Beispiel: http://www.beispiel.de/viagra-billig-kaufen-skq3w598.html. Wir raten Ihnen jedoch davon ab, Ihre gesamte Website oder URLs auszuschließen, die später noch indexiert werden sollen. Entfernen Sie stattdessen alle Spuren des Hackerangriffs und lassen Sie uns Ihre Website neu crawlen. Weitere Informationen zum Umgang mit gehackten Websites
  • Wenn Sie dafür sorgen möchten, dass die „richtige“ Version Ihrer Website indexiert wird. Viele Websites stellen dieselben HTML-Inhalte oder Dateien unter verschiedenen URLs zur Verfügung. Wenn das bei Ihnen der Fall ist, Sie aber duplizierte Einträge für Ihre Webseiten in den Suchergebnissen vermeiden möchten, lesen Sie den Artikel URL-Kanonisierung duplizierter Seiten und Verwendung des kanonischen Tags. Das URL-Tool eignet sich nicht zum Ausschließen alternativer URLs, die nicht in den Suchergebnissen angezeigt werden sollen. Ihre bevorzugte Version der Seite bleibt dadurch nicht erhalten. Stattdessen werden wahrscheinlich alle Versionen einer URL entfernt, also alle Versionen mit „http“ und „https“ und mit und ohne „www“.

URL vorübergehend ausschließen

Wichtige Hinweise:

  • Ein erfolgreicher Ausschluss gilt nur für ca. sechs Monate. Danach können die Inhalte wieder in den Google-Suchergebnissen erscheinen. Weitere Informationen finden Sie unter Permanente Entfernung.
  • Wenn Sie eine URL ausschließen, wird dadurch nicht verhindert, dass die Seite gecrawlt wird. Sie erscheint nur nicht mehr in den Suchergebnissen. Wenn Sie den vorübergehenden Ausschluss einer URL beantragen, kann Google die URL weiterhin crawlen, sofern sie vorhanden ist und nicht durch eine andere Methode wie ein „noindex“-Tag blockiert wird. Deshalb ist es möglich, dass Ihre Seite noch einmal gecrawlt wird, bevor Sie Ihre Seite entfernen oder durch ein Passwort schützen, und dass sie wieder in Suchergebnissen erscheint, nachdem Ihr vorübergehender Ausschluss abgelaufen ist.
  • Falls die URL von Google nicht erreicht werden kann (Statuscodes 404, 502, 503), wenn Sie dieses Tool verwenden, wird davon ausgegangen, dass die Seite nicht mehr existiert, und der Ausschluss läuft ab. Wird unter dieser URL später wieder eine Seite gefunden, stuft Google sie als neue Seite ein, die in den Google-Suchergebnissen erscheinen darf.

 

So können Sie eine URL vorübergehend aus der Google Suche ausschließen oder die Anzeige für Google aktualisieren, wenn sich eine Seite geändert hat:

  1. Die URL muss in einer Search Console-Property enthalten sein, deren Inhaber Sie sind. Andernfalls lesen Sie den ersten Punkt unter Wann sollte dieses Tool nicht verwendet werden?
  2. Öffnen Sie das Tool zum Entfernen.
  3. Wählen Sie den Tab Vorübergehend entfernt aus.
  4. Klicken Sie auf Neuer Antrag.
  5. Wählen Sie entweder URL vorübergehend entfernen oder Snippet in der Suche löschen aus:
    1. URL vorübergehend entfernen

      Beschreibung

      Hiermit wird die URL für ungefähr sechs Monate aus den Google-Suchergebnissen ausgeschlossen. Danach kann sie dort wieder angezeigt werden. Damit sie wieder in den Suchergebnissen aufgeführt wird, wird sie neu gecrawlt.

      Mit diesen Schritten wird auch das Seiten-Snippet aus dem Google-Index gelöscht.

      Verwenden Sie diese Funktion als ersten Schritt, um eine Seite endgültig aus den Google-Suchergebnissen auszuschließen.

      Sie können entweder eine bestimmte URL oder aber alle URLs ausschließen, die mit einem bestimmten Präfix beginnen:

      Bestimmte URL ausschließen

      1. Geben Sie die URL, die ausgeschlossen werden soll, vollständig ein. Sie müssen dabei die richtige URL wie nachfolgend beschrieben eingeben.
      2. Wählen Sie Nur diese URL entfernen aus.

      Wichtige Hinweise:

      • Bei dieser Option wird nur diejenige URL aus den Suchergebnissen ausgeschlossen, die exakt mit dieser Angabe übereinstimmt. Dabei werden auch die Dateiendung der Seite, z. B. „.html“, und vorhandene Parameter berücksichtigt.
      • Anker werden prinzipiell nicht auf Übereinstimmung geprüft und sollten in der URL weggelassen werden (meineseite#Anker).
      • Weiter unten finden Sie zusätzliche Hinweise.

       

      URLs ausschließen, die mit einem Präfix beginnen

      1. Wählen Sie Alle URLs mit diesem Präfix entfernen aus.
      2. Geben Sie ein Präfix ein, mit dem die auszuschließenden URLs auf Übereinstimmung geprüft werden sollen. Es werden alle URLs ausgeschlossen, die mit dem angegebenen Präfix beginnen. Das gilt für alle Varianten mit oder ohne „www“. Beispiel:
        • Property: example.com
        • Blockierter Pfad: https://example.com/foods/
        • Übereinstimmende URLs:
          • http://example.com/foods/pizza
          • https://www.example.com/foods/bread?type=whole_wheat
          • https://www.example.com/foods/pasta/spaghetti/bologonese.html
        • Wenn Sie eine ganze Website ausschließen möchten, verwenden Sie eine URL, die so aussieht: https://example.com/

      Weiter unten finden Sie zusätzliche Hinweise.

       

      Zusätzliche Hinweise:

      • Google crawlt die Seite zwar auch während des Ausschlusszeitraums und aktualisiert das Snippet, zeigt sie aber erst wieder an, wenn dieser Zeitraum abgelaufen ist – es sei denn, Sie entfernen die URL endgültig.
      • Alle HTTP- und HTTPS-Varianten mit und ohne „www“ werden als übereinstimmend erkannt. Wenn Sie also example.com/meineseite angeben, gilt:
        • https://beispiel.de/meineseite zählt als Übereinstimmung.
        • http://example.com/meineseite zählt als Übereinstimmung.
        • https://www.example.com/meineseite zählt als Übereinstimmung.
        • http://www.beispiel.de/meineseite zählt als Übereinstimmung.
        • Sonstige Subdomains wie „m.“ oder „amp.“ zählen nicht als Übereinstimmung. http://m.example.com/meineseite zählt also beispielsweise nicht als Übereinstimmung.
    2. Snippet in der Suche löschen

      Beschreibung

      Mit dieser Funktion wird das Snippet mit der Seitenbeschreibung aus den Suchergebnissen gelöscht, bis die Seite noch einmal indexiert wurde. Dabei wird dann ein Snippet aus dem neuen Inhalt generiert. Bis zur nächsten Indexierung der Seite wird statt der Seitenbeschreibung ein Text wie „Keine Seitenbeschreibung verfügbar“ angezeigt.

      Verwenden Sie diese Funktion, wenn Sie sensible Inhalte von einer Seite entfernt haben und das Suchergebnis-Snippet in der Google Suche aktualisieren möchten. Wenn nach bei einer Websuche nach den entfernten Informationen gesucht wird, kann die Seite weiterhin in den Google-Suchergebnissen erscheinen, bis die Seite neu indexiert wurde. Die entfernten Informationen sind aber nicht im Snippet enthalten.

      Hinweise:

      • Sie müssen die richtige URL angeben. Wie Sie diese finden, wird unten beschrieben.  Die URL muss genau übereinstimmen, einschließlich der Dateiendung der Seite (z. B. „.html“). Wenn Sie also pfad/meineseite angeben, stimmen die folgenden URLs NICHT überein:
        • pfad/MeineSeite, pfad/meineseite?1234
        • pfad/meineseite.html
      • Anker werden prinzipiell nicht auf Übereinstimmung geprüft und sollten in der URL weggelassen werden (meineseite#Anker).
  6. Klicken Sie auf Weiter, um den Vorgang abzuschließen. Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu einem Tag dauern. Wir können nicht garantieren, dass er angenommen wird. Überprüfen Sie den Status Ihres Antrags nach einer Weile. Wurde er abgelehnt, erfahren Sie unter Weitere Informationen den Grund dafür.
  7. Für jede weitere URL, die auf dieselbe Seite verweisen könnte, und für jede Variante der Groß- und Kleinschreibung von URLs, die Ihr Server als gleichwertig behandelt, muss ein separater Antrag auf Entfernung gestellt werden. Beispielsweise können die folgenden URLs auf dieselbe Seite verweisen:
    • example.com/meineseite
    • example.com/MeineSeite
    • example.com/seite?1234
  8. In den nächsten Abschnitten erfahren Sie, wie Sie Inhalte oder URLs endgültig entfernen.

Richtige URL zum Ausschließen finden

Im Folgenden wird beschrieben, wie Sie die URL finden, die Sie im Tool angeben müssen:

Webseiten-URL

Geben Sie für eine Seite genau die URL ein, die in den Google-Suchergebnissen angezeigt wird. Auch URLs mit sehr kleinen Abweichungen, etwa www.beispiel.de/drache und www.beispiel.de/Drache, gelten schon als unterschiedliche URLs. Damit Google den gewünschten Inhalt entfernt, müssen Sie genau die URL eingeben, die Sie in den Google-Suchergebnissen gefunden haben.

So finden Sie die richtige URL:

  1. Rufen Sie die Seite auf und kopieren Sie die URL aus der Adressleiste des Browsers.
  2. Lassen Sie Anker weg. Ein Anker ist alles, was auf das Rautezeichen (#) folgt. In Ihrer Anfrage vorhandene Anker werden ignoriert.
  3. Geben Sie die Pflichtparameter ein, aber lassen Sie die optionalen weg. Beispiel: https://beispiel.de?item=1234, aber nicht https://beispiel.de/lebensmittel?sort=ascending.
  4. Suchen Sie weitere URLs für dieselbe Seite. Es kommt häufig vor, dass dieselben Inhalte unter mehreren URLs erscheinen. Zum Beispiel verweisen die folgenden Blogpost-URLs alle auf dieselbe Seite:
    http://www.beispiel.de/forum/thread/123
    http://www.beispiel.de/forum/post/456
    http://www.beispiel.de/forum/thread/123?post=456
    http://www.beispiel.de/forum/thread/123?post=456&sessionid=12837460
    

    Deshalb ist es auch nach dem Entfernen einer URL noch möglich, dass die betreffenden Inhalte weiter unter anderen URLs in den Suchergebnissen erscheinen. In diesem Fall können Sie zusätzliche Anträge auf Entfernung einreichen, und zwar jeweils einen pro URL.

Bild-URL

Im Folgenden wird beschrieben, wie Sie die URL eines Bildes finden, um es vorübergehend aus der Suche auszuschließen:

  1. Suchen Sie das Bild mit Google Chrome in Google Bilder.
  2. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Bild und wählen Sie Adresse des Links kopieren aus. Sie dürfen nicht zuerst mit der linken Maustaste auf das Bild klicken. Die URL sollte in etwa so aussehen: https://www.google.com/imgres?imgurl=https…
  3. Fügen Sie die URL in eine Datei oder ein Dokument ein, sodass Sie sie zur Hand haben, wenn Sie das Tool zum Entfernen von URLs verwenden.
  4. Ermitteln Sie weitere URLs für dasselbe Bild. Ein Bild kann unter mehreren URLs auf derselben Website oder auf verschiedenen Websites gehostet werden. So finden Sie weitere Kopien eines Bildes:
    1. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf ein Bild in den Suchergebnissen und wählen Sie Mit Google nach Bild suchen aus.
    2. Klicken Sie auf Dieses Bild in einer anderen Größe suchen: Alle Größen, um eine Seite mit dem Bild in allen Größen aufzurufen.
    3. Sehen Sie sich weiter unten auf der Seite auch die Ergebnisse unter „Seiten mit übereinstimmenden Bildern“ an.

Inhalte oder URLs endgültig entfernen

Mit dem Tool zum Entfernen können Inhalte und URLs nur vorübergehend entfernt werden – für ungefähr sechs Monate. So entfernen Sie Inhalte oder URLs endgültig aus der Google Suche:

  1. Führen Sie eine der folgenden Aktionen aus, um die Seite endgültig zu entfernen:
    • Entfernen oder aktualisieren Sie die Inhalte auf Ihrer Website (Bilder, Seiten, Verzeichnisse). Prüfen Sie danach, ob Ihr Webserver den HTTP-Statuscode 404 (Nicht gefunden) oder 410 (Entfernt) zurückgibt. Nicht-HTML-Dateien wie PDFs sollten vollständig von Ihrem Server entfernt werden. Weitere Informationen zu HTTP-Statuscodes
    • Blockieren Sie den Zugriff auf den Inhalt, z. B. durch ein Passwort.
    • Verwenden Sie das „noindex“-Meta-Tag für die Seite, damit sie nicht indexiert wird. Diese Methode ist weniger sicher als die anderen.
    • Verwenden Sie keine robots.txt, um Seiten zu blockieren.
  2. Wenn Sie die Seite aus den Suchergebnissen ausgeschlossen haben, bevor Ihre Inhalte endgültig entfernt wurden (Schritt 1), heben Sie den Ausschluss der Seite auf und schließen Sie sie dann erneut aus. Dadurch wird die Seite aus dem Index gelöscht, sofern sie nach dem Ausschluss noch einmal gecrawlt wurde.

Antrag stornieren

So heben Sie den vorübergehenden Ausschluss aus den Suchergebnissen auf:

  1. Öffnen Sie das Tool zum Entfernen.
  2. Gehen Sie in der Verlaufstabelle zu Ihrem Antrag.
  3. Klicken Sie neben dem Antrag auf das Dreipunkt-Menü Dreipunkt-Menü und wählen Sie Antrag stornieren aus.

Verlauf von Anträgen auf Entfernung ansehen

Sie können sich einen Verlauf aller aktuellen und abgelaufenen Anträge auf Entfernung für Ihre Website ansehen, die in den letzten sechs Monaten gestellt wurden.

Von Nicht-Inhabern gestellte Anträge auf Entfernung ansehen

Solche Anträge auf Entfernung werden mit dem Tool zum Entfernen veralteter Inhalte gestellt. Wenn Informationen in der Google Suche angezeigt werden, die nicht mehr auf der jeweiligen Website vorhanden sind, kann das Tool von Personen, die nicht Inhaber der Website sind, zum Aktualisieren von Suchergebnissen verwendet werden. Falls ein Antrag erfolgreich ist, wird das Ergebnis in der Google Suche aktualisiert: Ist die Seite nicht mehr vorhanden, wird das Ergebnis aus dem Index entfernt und nicht mehr angezeigt. Wenn der Inhalt auf der Seite entfernt wird, erscheint er nicht mehr in der Google Suche.

Auf dem Tab Veralteter Inhalt finden Sie eine Liste Ihrer eigenen aktuellen und abgelaufenen Anträge auf Entfernung aus den letzten sechs Monaten.

So sehen Sie sich von Nicht-Inhabern gestellte Anträge auf Entfernung an:

  1. Öffnen Sie im Tool zum Entfernen den Tab Veralteter Inhalt. In der Verlaufstabelle finden Sie die folgenden Informationen:
URL
Die URL, für die der Antrag gestellt wurde. Alle angezeigten Varianten der URL mit HTTP und HTTPS sowie mit und ohne „www“ sind ebenfalls Teil des Antrags.
Typ
Der Typ des Antrags. Sie sehen eine der folgenden Optionen:
  • Entfernung von veralteten Snippets: Die Seite ist noch vorhanden, einige Inhalte wurden jedoch entfernt. Das Seiten-Snippet im Ergebnis wird bis zum nächsten Crawling gelöscht und bei einer Google Suche nach den entfernten Inhalten wird diese Seite nicht mehr angezeigt.
  • Entfernung veralteter Seiten: Die Seite ist nicht mehr vorhanden und wurde aus dem Index und den Suchergebnissen von Google gelöscht.
Angefordert
Das Datum, an dem der Antrag gestellt wurde, in Pacific Time.
Status
Der Status des Antrags auf Entfernung veralteter Inhalte. Folgende sind möglich:
  • Genehmigt – Der Antrag wurde genehmigt und die Änderungen werden wahrscheinlich demnächst umgesetzt.
  • Abgelehnt: Inhalt weiterhin auf Seite – Der Inhalt, der vom Antragsteller als entfernt gemeldet wurde, ist weiterhin auf der Seite zu finden. Der Inhalt muss von der Seite entfernt werden, damit der Google-Index aktualisiert werden kann.
  • Abgelehnt: Veralteter Inhalt nicht im Index – Die vom Antragsteller als veraltet gemeldeten Inhalte befinden sich nicht in der von Google indexierten Version der Seite. Entweder wurden die Inhalte entfernt und Google hat die Seite noch einmal besucht, bevor dieser Antrag eingegangen ist, oder der Nutzer hat falsche Inhalte angegeben, die nie auf der Seite zu finden waren.
  • Abgelehnt: Seite nicht indexiert – Die gemeldete URL befindet sich nicht in unserem Index.
  • Abgelehnt: Doppelte Anfrage – Ein ähnlicher Antrag wird noch bearbeitet.
  • Abgelehnt: Seite nicht entfernt – Eine Seite, die vom Antragsteller als entfernt gemeldet wurde, ist noch vorhanden.
  • Abgelehnt: Unbekannter Grund – Der Antrag wurde aus einem anderen unbekannten Grund abgelehnt.
Von Property-Inhabern gestellte Anträge auf Entfernung ansehen

Sie können sich einen Verlauf Ihrer eigenen aktuellen und abgelaufenen Anträge auf Entfernung aus den letzten sechs Monaten ansehen.

Gehen Sie dazu so vor:

  1. Öffnen Sie im Tool zum Entfernen den Tab Vorübergehend entfernt. In der Verlaufstabelle finden Sie die folgenden Informationen:
URL
Die URL, für die der Antrag gestellt wurde. Alle angezeigten Varianten der URL mit HTTP und HTTPS sowie mit und ohne „www“ sind ebenfalls Teil des Antrags.
Typ
Die Art der Anfrage:
Status
Der Status des Antrags:
  • Antrag wird verarbeitet: Ihr Antrag wird noch bearbeitet.
  • Antrag abgelehnt: Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, gibt es in der Regel schon einen identischen Antrag. Weitere mögliche Gründe für die Ablehnung eines Antrags finden Sie hier.
  • Antrag storniert: Sie haben den Antrag zurückgezogen.
  • Vorübergehend entfernt: Die URL wurde vorübergehend aus den Google-Suchergebnissen entfernt. Sie können die Seite wie hier beschrieben endgültig entfernen lassen. Andernfalls wird sie unter Umständen nach sechs Monaten wieder angezeigt.
  • Entfernung abgelaufen: Der Zeitraum für die Entfernung einer URL ist abgelaufen und die Seite kann wieder in den Suchergebnissen erscheinen, sofern Sie keinen neuen Antrag auf Entfernung stellen.
  • Gelöscht: Der Antrag auf Löschen des Snippets wurde genehmigt.

URLs Ihrer Website ansehen, die aufgrund von Inhalten nur für Erwachsene gemeldet wurden

Google-Nutzer können über das Tool für SafeSearch-Vorschläge bestimmte URLs melden, die Inhalte nur für Erwachsene enthalten. Die gemeldeten URLs werden überprüft. Wenn Google der Meinung ist, dass diese Inhalte aus den SafeSearch-Suchergebnissen herausgefiltert werden sollten, werden diese URLs als Inhalte nur für Erwachsene gekennzeichnet.

So rufen Sie eine Liste mit URLs Ihrer Website auf, die aufgrund von Inhalten nur für Erwachsene gemeldet wurden:

  1. Öffnen Sie das Tool zum Entfernen.
  2. Wählen Sie den Tab SafeSearch-Filter aus.
  3. Die Verlaufstabelle enthält die Liste mit den Anträgen, Ihre Inhalte als „nur für Erwachsene“ zu kennzeichnen.

Anträge auf SafeSearch-Filterung können die folgenden Status haben:

  • Antrag wird verarbeitet: Die Bearbeitung von Anträgen kann nach Eingang einige Tage oder länger dauern.
  • Antrag storniert: Der Antragsteller hat den Antrag zurückgenommen.
  • Antrag abgelehnt: Der Antrag wurde aus einem der hier beschriebenen Gründe abgelehnt.
  • Gefiltert: Der Antrag wurde angenommen. Die URL wird für Nutzer mit aktivierter SafeSearch-Funktion nicht in den Google-Suchergebnissen angezeigt.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Website von SafeSearch falsch kategorisiert wurde und Sie die Website vor mindestens zwei bis drei Monaten für SafeSearch optimiert haben, können Sie eine Überprüfung beantragen.

Unterschied zwischen dem Tool zum Entfernen und dem Tool zum Aktualisieren veralteter Inhalte

Die Search Console bietet zwei Tools zum Entfernen oder Aktualisieren von Inhalten in den Suchergebnissen, die für unterschiedliche Situationen vorgesehen sind:

  • Tool zum Entfernen (dieses Tool): Die Seite oder das Bild existiert noch und soll für einen begrenzten Zeitraum (180 Tage) aus den Google-Suchergebnissen entfernt werden oder die Seite oder das Bild wurde bereits entfernt, erscheint aber noch in den Google-Suchergebnissen. Sie müssen in der Search Console als Inhaber der Property festgelegt sein, um dieses Tool verwenden zu können.
  • Tool zum Aktualisieren veralteter Inhalte: Die Seite oder das Bild existiert nicht mehr im Web oder wurde aktualisiert, das alte Ergebnis wird aber weiterhin in den Google-Suchergebnissen angezeigt. Bei erfolgreichen Anträgen werden die entsprechenden Seiten oder Bilder entfernt (sofern sie nicht mehr verfügbar sind) oder in den Suchergebnissen aktualisiert (falls sie geändert wurden). Sie müssen nicht Inhaber der jeweiligen Website sein, um dieses Tool verwenden zu können.

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