Mit dem Tool zum Entfernen können Sie Seiten von Websites, deren Inhaber Sie sind, vorübergehend von der Google Suche ausschließen. Die Seiten werden dann nicht in den Suchergebnissen angezeigt. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, einen Verlauf der von Property-Inhabern oder Nicht-Inhabern gestellten Anträge auf Entfernung zu sehen, und können alle URLs Ihrer Website aufrufen, die aufgrund von Inhalten nur für Erwachsene gemeldet wurden.
Wenn Sie Inhalte von Websites entfernen möchten, deren Inhaber Sie nicht sind, lesen Sie diesen Artikel.
Voraussetzungen
Führen Sie die unten beschriebenen Schritte durch, damit eine URL Ihrer Website vorübergehend aus den Google-Suchergebnissen ausgeschlossen wird.
Wann sollte dieses Tool verwendet werden?
- Wenn Sie die URL einer Search Console-Property, deren Inhaber Sie sind, schnell aus der Google Suche entfernen möchten. Falls die URL endgültig entfernt werden soll, sind zusätzliche Schritte notwendig. Es können sowohl Webseiten- als auch Bild-URLs entfernt werden.
- Sie haben die Seite aktualisiert, um sensible Inhalte zu entfernen, und möchten, dass die Änderung in den Ergebnissen der Google Suche widergespiegelt wird.
Wann sollte dieses Tool nicht verwendet werden?
- Wenn Sie eine Seite einer Website blockieren möchten, die Sie nicht verwalten. Wenn Sie die Seite nicht verwalten:
- Wenn die Inhalte von der aktuellen Webseite entfernt wurden, können Sie eine Aktualisierung von veralteten Inhalten in der Google Suche anfordern.
- Wenn sich die Inhalte noch auf der aktuellen Webseite befinden, finden Sie hier weitere Informationen.
- Wenn Sie eine URL endgültig aus der Google Suche entfernen möchten. Die Verwendung des Tools zum Entfernen ist nur einer von mehreren Schritten zum endgültigen Entfernen einer URL. Es reicht nicht aus, nur das Tool zu verwenden.
- Wenn Sie Inhalte aus dem gesamten Internet entfernen möchten. Mit diesem Tool werden die Inhalte nur aus der Google Suche entfernt.
- Wenn Sie Ergebnisse aus anderen Suchmaschinen entfernen möchten. Mit diesem Tool werden die Inhalte nur aus der Google Suche entfernt.
- Wenn Sie überflüssige Inhalte entfernen möchten, wie etwa alte Seiten, für die ein 404-Statuscode zurückgegeben wird. Wenn Sie kürzlich Änderungen an Ihrer Website vorgenommen haben und sich deshalb jetzt einige veraltete URLs im Index befinden, bemerken das die Google-Crawler beim erneuten Crawlen Ihrer URLs. Die entsprechenden Seiten werden dann automatisch aus den Google-Suchergebnissen entfernt. Es ist nicht erforderlich, hierfür eine dringende Aktualisierung zu beantragen.
- Wenn Sie Crawling-Fehler in Ihrem Search Console-Konto beheben möchten. Mit dem Tool werden URLs aus den Suchergebnissen von Google ausgeschlossen, jedoch nicht aus Ihrem Search Console-Konto entfernt. Sie müssen URLs nicht manuell aus diesem Bericht entfernen, da sie nach einer Weile automatisch entfernt werden.
- Wenn Sie mit Ihrer Website „von vorn anfangen“ möchten. Wenn Sie befürchten, dass eine manuelle Maßnahme gegen Ihre Website ergriffen wurde, oder Sie eine Domain gekauft haben und damit neu beginnen möchten, sollten Sie einen Antrag auf erneute Überprüfung stellen. Teilen Sie uns dabei mit, wo Sie eventuell das Problem vermuten und was sich geändert hat.
- Wenn Sie Ihre Website nach einem Hackerangriff aus dem Netz nehmen möchten. Wenn Ihre Website gehackt wurde und Sie manipulierte URLs entfernen möchten, die indexiert wurden, können Sie mit dem Tool zum Blockieren von URLs alle URLs ausschließen, die der Hacker neu erstellt hat. Beispiel: http://www.beispiel.de/viagra-billig-kaufen-skq3w598.html. Wir raten Ihnen jedoch davon ab, Ihre gesamte Website oder URLs auszuschließen, die später noch indexiert werden sollen. Entfernen Sie stattdessen alle Spuren des Hackerangriffs und lassen Sie uns Ihre Website neu crawlen. Weitere Informationen zum Umgang mit gehackten Websites
- Wenn Sie dafür sorgen möchten, dass die „richtige“ Version Ihrer Website indexiert wird. Viele Websites stellen dieselben HTML-Inhalte oder Dateien unter verschiedenen URLs zur Verfügung. Wenn das bei Ihnen der Fall ist, Sie aber duplizierte Einträge für Ihre Webseiten in den Suchergebnissen vermeiden möchten, lesen Sie den Artikel URL-Kanonisierung duplizierter Seiten und Verwendung des kanonischen Tags. Das URL-Tool eignet sich nicht zum Ausschließen alternativer URLs, die nicht in den Suchergebnissen angezeigt werden sollen. Ihre bevorzugte Version der Seite bleibt dadurch nicht erhalten. Stattdessen werden wahrscheinlich alle Versionen einer URL entfernt, also alle Versionen mit „http“ und „https“ und mit und ohne „www“.
URL vorübergehend ausschließen
Wichtige Hinweise:
- Ein erfolgreicher Ausschluss gilt nur für ca. sechs Monate. Danach können die Inhalte wieder in den Google-Suchergebnissen erscheinen. Weitere Informationen finden Sie unter Permanente Entfernung.
- Wenn Sie eine URL ausschließen, wird dadurch nicht verhindert, dass die Seite gecrawlt wird. Sie erscheint nur nicht mehr in den Suchergebnissen. Wenn Sie den vorübergehenden Ausschluss einer URL beantragen, kann Google die URL weiterhin crawlen, sofern sie vorhanden ist und nicht durch eine andere Methode wie ein „noindex“-Tag blockiert wird. Deshalb ist es möglich, dass Ihre Seite noch einmal gecrawlt wird, bevor Sie Ihre Seite entfernen oder durch ein Passwort schützen, und dass sie wieder in Suchergebnissen erscheint, nachdem Ihr vorübergehender Ausschluss abgelaufen ist.
- Falls die URL von Google nicht erreicht werden kann (Statuscodes 404, 502, 503), wenn Sie dieses Tool verwenden, wird davon ausgegangen, dass die Seite nicht mehr existiert, und der Ausschluss läuft ab. Wird unter dieser URL später wieder eine Seite gefunden, stuft Google sie als neue Seite ein, die in den Google-Suchergebnissen erscheinen darf.
So können Sie eine URL vorübergehend aus der Google Suche ausschließen oder die Anzeige für Google aktualisieren, wenn sich eine Seite geändert hat:
- Die URL muss in einer Search Console-Property enthalten sein, deren Inhaber Sie sind. Andernfalls lesen Sie den ersten Punkt unter Wann sollte dieses Tool nicht verwendet werden?
- Öffnen Sie das Tool zum Entfernen.
- Wählen Sie den Tab Vorübergehend entfernt aus.
- Klicken Sie auf Neuer Antrag.
- Wählen Sie entweder URL vorübergehend entfernen oder Snippet in der Suche löschen aus:
-
Snippet in der Suche löschen
Beschreibung
Mit dieser Funktion wird das Snippet mit der Seitenbeschreibung aus den Suchergebnissen gelöscht, bis die Seite noch einmal indexiert wurde. Dabei wird dann ein Snippet aus dem neuen Inhalt generiert. Bis zur nächsten Indexierung der Seite wird statt der Seitenbeschreibung ein Text wie „Keine Seitenbeschreibung verfügbar“ angezeigt.
Verwenden Sie diese Funktion, wenn Sie sensible Inhalte von einer Seite entfernt haben und das Suchergebnis-Snippet in der Google Suche aktualisieren möchten. Wenn nach bei einer Websuche nach den entfernten Informationen gesucht wird, kann die Seite weiterhin in den Google-Suchergebnissen erscheinen, bis die Seite neu indexiert wurde. Die entfernten Informationen sind aber nicht im Snippet enthalten.
Hinweise:
- Sie müssen die richtige URL angeben. Wie Sie diese finden, wird unten beschrieben. Die URL muss genau übereinstimmen, einschließlich der Dateiendung der Seite (z. B. „.html“). Wenn Sie also
pfad/meineseite
angeben, stimmen die folgenden URLs NICHT überein:- pfad/MeineSeite, pfad/meineseite?1234
- pfad/meineseite.html
- Anker werden prinzipiell nicht auf Übereinstimmung geprüft und sollten in der URL weggelassen werden (meineseite#Anker).
- Sie müssen die richtige URL angeben. Wie Sie diese finden, wird unten beschrieben. Die URL muss genau übereinstimmen, einschließlich der Dateiendung der Seite (z. B. „.html“). Wenn Sie also
- Klicken Sie auf Weiter, um den Vorgang abzuschließen. Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu einem Tag dauern. Wir können nicht garantieren, dass er angenommen wird. Überprüfen Sie den Status Ihres Antrags nach einer Weile. Wurde er abgelehnt, erfahren Sie unter Weitere Informationen den Grund dafür.
- Für jede weitere URL, die auf dieselbe Seite verweisen könnte, und für jede Variante der Groß- und Kleinschreibung von URLs, die Ihr Server als gleichwertig behandelt, muss ein separater Antrag auf Entfernung gestellt werden. Beispielsweise können die folgenden URLs auf dieselbe Seite verweisen:
example.com/meineseite
example.com/MeineSeite
example.com/seite?1234
- In den nächsten Abschnitten erfahren Sie, wie Sie Inhalte oder URLs endgültig entfernen.
Richtige URL zum Ausschließen finden
Im Folgenden wird beschrieben, wie Sie die URL finden, die Sie im Tool angeben müssen:
Inhalte oder URLs endgültig entfernen
Mit dem Tool zum Entfernen können Inhalte und URLs nur vorübergehend entfernt werden – für ungefähr sechs Monate. So entfernen Sie Inhalte oder URLs endgültig aus der Google Suche:
- Führen Sie eine der folgenden Aktionen aus, um die Seite endgültig zu entfernen:
- Entfernen oder aktualisieren Sie die Inhalte auf Ihrer Website (Bilder, Seiten, Verzeichnisse). Prüfen Sie danach, ob Ihr Webserver den HTTP-Statuscode
404 (Nicht gefunden)
oder410 (Entfernt)
zurückgibt. Nicht-HTML-Dateien wie PDFs sollten vollständig von Ihrem Server entfernt werden. Weitere Informationen zu HTTP-Statuscodes - Blockieren Sie den Zugriff auf den Inhalt, z. B. durch ein Passwort.
- Verwenden Sie das „noindex“-Meta-Tag für die Seite, damit sie nicht indexiert wird. Diese Methode ist weniger sicher als die anderen.
- Verwenden Sie keine robots.txt, um Seiten zu blockieren.
- Entfernen oder aktualisieren Sie die Inhalte auf Ihrer Website (Bilder, Seiten, Verzeichnisse). Prüfen Sie danach, ob Ihr Webserver den HTTP-Statuscode
- Wenn Sie die Seite aus den Suchergebnissen ausgeschlossen haben, bevor Ihre Inhalte endgültig entfernt wurden (Schritt 1), heben Sie den Ausschluss der Seite auf und schließen Sie sie dann erneut aus. Dadurch wird die Seite aus dem Index gelöscht, sofern sie nach dem Ausschluss noch einmal gecrawlt wurde.
Antrag stornieren
So heben Sie den vorübergehenden Ausschluss aus den Suchergebnissen auf:
- Öffnen Sie das Tool zum Entfernen.
- Gehen Sie in der Verlaufstabelle zu Ihrem Antrag.
- Klicken Sie neben dem Antrag auf das Dreipunkt-Menü
und wählen Sie Antrag stornieren aus.
Verlauf von Anträgen auf Entfernung ansehen
Sie können sich einen Verlauf aller aktuellen und abgelaufenen Anträge auf Entfernung für Ihre Website ansehen, die in den letzten sechs Monaten gestellt wurden.
Von Nicht-Inhabern gestellte Anträge auf Entfernung ansehen
URLs Ihrer Website ansehen, die aufgrund von Inhalten nur für Erwachsene gemeldet wurden
Google-Nutzer können über das Tool für SafeSearch-Vorschläge bestimmte URLs melden, die Inhalte nur für Erwachsene enthalten. Die gemeldeten URLs werden überprüft. Wenn Google der Meinung ist, dass diese Inhalte aus den SafeSearch-Suchergebnissen herausgefiltert werden sollten, werden diese URLs als Inhalte nur für Erwachsene gekennzeichnet.
So rufen Sie eine Liste mit URLs Ihrer Website auf, die aufgrund von Inhalten nur für Erwachsene gemeldet wurden:
- Öffnen Sie das Tool zum Entfernen.
- Wählen Sie den Tab SafeSearch-Filter aus.
- Die Verlaufstabelle enthält die Liste mit den Anträgen, Ihre Inhalte als „nur für Erwachsene“ zu kennzeichnen.
Anträge auf SafeSearch-Filterung können die folgenden Status haben:
- Antrag wird verarbeitet: Die Bearbeitung von Anträgen kann nach Eingang einige Tage oder länger dauern.
- Antrag storniert: Der Antragsteller hat den Antrag zurückgenommen.
- Antrag abgelehnt: Der Antrag wurde aus einem der hier beschriebenen Gründe abgelehnt.
- Gefiltert: Der Antrag wurde angenommen. Die URL wird für Nutzer mit aktivierter SafeSearch-Funktion nicht in den Google-Suchergebnissen angezeigt.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Website von SafeSearch falsch kategorisiert wurde und Sie die Website vor mindestens zwei bis drei Monaten für SafeSearch optimiert haben, können Sie eine Überprüfung beantragen.
Unterschied zwischen dem Tool zum Entfernen und dem Tool zum Aktualisieren veralteter Inhalte
Die Search Console bietet zwei Tools zum Entfernen oder Aktualisieren von Inhalten in den Suchergebnissen, die für unterschiedliche Situationen vorgesehen sind:
- Tool zum Entfernen (dieses Tool): Die Seite oder das Bild existiert noch und soll für einen begrenzten Zeitraum (180 Tage) aus den Google-Suchergebnissen entfernt werden oder die Seite oder das Bild wurde bereits entfernt, erscheint aber noch in den Google-Suchergebnissen. Sie müssen in der Search Console als Inhaber der Property festgelegt sein, um dieses Tool verwenden zu können.
- Tool zum Aktualisieren veralteter Inhalte: Die Seite oder das Bild existiert nicht mehr im Web oder wurde aktualisiert, das alte Ergebnis wird aber weiterhin in den Google-Suchergebnissen angezeigt. Bei erfolgreichen Anträgen werden die entsprechenden Seiten oder Bilder entfernt (sofern sie nicht mehr verfügbar sind) oder in den Suchergebnissen aktualisiert (falls sie geändert wurden). Sie müssen nicht Inhaber der jeweiligen Website sein, um dieses Tool verwenden zu können.