FAQ zur Entfernung von Inhalten aus der Google-Suche aufgrund von Urheberrechtsverletzung

 

Was ist ein Ersuchen um Entfernung von Links zu urheberrechtsverletzenden Inhalten?

Inhaber von Urheberrechten und meldende Organisationen, die diese vertreten, senden uns Ersuchen, in denen sie uns auffordern, angeblich urheberrechtsverletzendes Material zu entfernen oder Links zu mutmaßlich urheberrechtsverletzenden Inhalten zu entfernen. 

Wie genau sind diese Informationen?

Diese Daten spiegeln die Angaben wider, die Einzelpersonen bei Ersuchen um Entfernung von urheberrechtsverletzenden Inhalten über unser Webformular machen. Möglicherweise werden fehlerhafte Angaben gemacht oder das Webformular wird falsch ausgefüllt. Es ist uns nicht immer möglich, die Richtigkeit von Ersuchen zu überprüfen. So kann beispielsweise die Person, die ein Ersuchen sendet, als Land des Wohnsitzes ein anderes Land angeben als das, in dem sie tatsächlich wohnt. Für den DMCA-Prozess ist eine Erklärung erforderlich, dass die meldende Organisation nach Treu und Glauben der Ansicht sein muss, dass die Nutzung der Inhalte auf die angegebene Weise nicht durch den Inhaber der Urheberrechte bzw. durch dessen Vertreter oder per Gesetz autorisiert ist. Außerdem muss die Person, die um die Entfernung ersucht, unter Strafe des Meineids versichern, dass sie dazu berechtigt ist, den Inhaber des Materials zu vertreten, dessen Urheberrecht vermeintlich verletzt wurde.

Gelegentlich können doppelte Einträge für Urheberrechtsinhaber oder meldende Organisationen angezeigt werden. Hierfür kann es eine Reihe von Gründen geben. So können wir beispielsweise Hinweise von verschiedenen Bereichen einer meldenden Organisation erhalten oder die Urheberrechtsinhaber und die meldenden Organisationen können unterschiedliche Schreibweisen für ihre Namen verwenden. Es kann auch vorkommen, dass meldende Organisationen in einigen Fällen ihre Mitgliedsfirmen als Urheberrechtsinhaber angeben und in anderen Fällen nicht. Außerdem können die meldenden Organisationen und Urheberrechtsinhaber auch ihre Namen ändern.

Warum werden einige URLs entfernt und andere nicht?

Gemäß unseren Richtlinien reagieren wir auf klare und hinreichende Hinweise auf mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen. Bei der Überprüfung stellen wir jedoch unter Umständen fest, dass eine oder mehrere URLs in einem Entfernungsersuchen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen keine Urheberrechte verletzen. In solchen Fällen entfernen wir die URLs nicht aus der Google-Suche. Gründe, warum wir URLs nicht entfernen, sind beispielsweise, dass wir keine ausreichenden Informationen darüber haben, welche Urheberrechte die URL mutmaßlich verletzt, oder dass wir den im Ersuchen angegebenen mutmaßlich rechtsverletzenden Inhalt nicht finden können. Zudem stellen wir manchmal fest, dass das Verfahren zur Entfernung von Inhalten wegen Urheberrechtsverletzungen nicht ordnungsgemäß angewandt wird (Beispiele hierzu finden Sie in der nächsten häufig gestellten Frage) oder es sich um "Fair Use", also eine angemessene Verwendung, handelt.

Gehen bei Google fehlerhafte oder absichtlich missbräuchliche Ersuchen um Entfernung von Links zu urheberrechtsverletzenden Inhalten ein?

Von Zeit zu Zeit können wir fehlerhafte oder ungerechtfertigte Ersuchen um Entfernung von urheberrechtsverletzenden Inhalten erhalten, die sich auf Suchergebnisse beziehen, die eindeutig nicht auf urheberrechtsverletzende Inhalte verweisen. Eine unabhängige Analyse zur Häufigkeit, mit der unsachgemäße und missbräuchliche Ersuchen um Entfernung eingereicht werden, wurde im Jahr 2006 von einem Drittanbieter durchgeführt. Außerdem gibt es eine aktuelle Studie, in der ausführlich beschrieben wird, wie Entfernungsprozesse im Allgemeinen ablaufen.

Nachfolgend werden einige Beispiele von Anfragen aufgeführt, die über unseren Prozess zur Entfernung von urheberrechtsverletzenden Inhalten bei uns eingereicht wurden und bei denen es sich klar um ungültige Anfragen dieser Art handelt.

  • Ein großes US-Filmstudio forderte uns auf, die IMDb-Seite für einen vom Studio veröffentlichten Film zu entfernen. Außerdem wurden wir aufgefordert, den offiziellen Film-Trailer zu entfernen, der bei einem großen autorisierten Online-Media-Dienst veröffentlicht worden war.
  • Eine meldende Organisation aus den USA, die im Auftrag eines großen Filmstudios agiert, forderte uns zweimal dazu auf, eine Filmkritik von einer wichtigen Zeitungswebsite zu entfernen.
  • Eine Fahrschule in Großbritannien forderte uns auf, die Website eines Mitbewerbers aus der Suche zu entfernen, weil dieser Mitbewerber die alphabetische Liste der Orte und Regionen, in denen Fahrunterricht angeboten wird, von seiner Website kopiert hatte.
  • Eine Organisation, die von Produktionsfirmen für Film-, Musik- und Sportsendungen mit dem Schutz der Inhalte beauftragt wurde, forderte die Entfernung von Suchergebnissen, die auf Anfragen wegen einer Entfernung von urheberrechtsverletzenden Inhalten verweisen, die von einem ihrer Kunden eingereicht wurden. Außerdem forderte die Organisation uns zur Entfernung anderer URLs auf, auf denen keine urheberrechtsverletzenden Inhalte gehostet wurden.
  • Eine Einzelperson in den USA forderte uns zur Entfernung von Suchergebnissen auf, die auf Gerichtsverfahren verweisen, bei denen Vor- und Nachname dieser Person angegeben wurden. Diese Anfrage wurde damit begründet, dass der Name urheberrechtlich geschützt werden könnte.
  • Mehrere Einzelpersonen in den USA forderten uns auf, Suchergebnisse zu entfernen, die auf Blogposts und Webforen verweisen, in denen ihre Namen mit bestimmten Vorwürfen, Orten, Datumsangaben oder negativen Kommentaren in Zusammenhang gebracht wurden.
  • Ein US-Unternehmen hat uns dazu aufgefordert, die Suchergebnisse zu entfernen, die auf Blogposts eines Mitarbeiters verweisen, in denen es um eine ungerechte Behandlung geht.

Wir sind keiner dieser Anfragen nachgekommen.

Was ist der DMCA?

Der DMCA (kurz für Digital Millennium Copyright Act) ist das US-amerikanische Urheberrechtsgesetz, das qualifizierte Anbieter von Onlinediensten wie Google davor schützt, bei Forderungen wegen Urheberrechtsverletzungen finanziell zur Rechenschaft gezogen zu werden. Man spricht hierbei vom Safe-Harbor-Prinzip. Eine der Anforderungen hierfür ist, dass der Dienstanbieter die mutmaßlichen urheberrechtsverletzenden Inhalte entfernt bzw. den Zugriff darauf deaktiviert, sobald er ein Ersuchen erhält, das bestimmte Kriterien erfüllt. Google kommt solchen Ersuchen um Entfernung von urheberrechtsverletzenden Inhalten nach und erfüllt dadurch die Anforderungen des DMCA.

Halten Sie nur die Vorschriften des DMCA ein? Wie verhält es sich mit anderen Urheberrechtsgesetzen?

Gemäß unseren Richtlinien werden wir bei klaren Hinweisen im Hinblick aufmutmaßliche Urheberrechtsverletzungen tätig. Die Art des Hinweises, wie in unserem Webformular vorgegeben, entspricht dem DMCA und stellt eine einfache und wirksame Methode für Urheberrechtsinhaber auf der ganzen Welt dar.

Was ist LUMEN?

Lumen ist ein Projekt des Berkman Center for Internet & Society von Harvard. Lumen arbeitet mit einer Vielzahl von internationalen Forschungspartnern zusammen, um Informationen über Ersuchen um Löschung von Inhalten aus dem Internet weltweit anzubieten. Lumen veröffentlicht und analysiert verschiedene Arten von Ersuchen um Entfernung von Inhalten aus dem Internet, einschließlich Ersuchen, die auf Beschwerden wegen Urheberrechtsverletzung basieren. Lumen erhält diese Ersuchen von teilnehmenden Unternehmen sowie von Einzelpersonen. Sofern es uns gemäß geltendem Recht möglich ist, verlinkt Google von unseren Suchergebnissen statt auf entfernte Inhalte auf die von Lumen veröffentlichten Ersuchen.

Warum stellt Google nur Daten für die Google Suche bereit?

Der Transparenzbericht wird beständig weiterentwickelt und wir suchen immer nach Möglichkeiten, zusätzliche Daten bereitzustellen.Weitere Statistiken zum Urheberrecht bei Google finden Sie in unserem 2018 veröffentlichten Bericht How Google Fights Piracy (Wie Google gegen Piraterie vorgeht) und auf unserer Seite über den Schutz von Inhalten.

Sind die Daten umfassend?

Diese Daten spiegeln die Informationen wider, die in Ersuchen um Entfernung von Suchergebnissen mit Links zu vermeintlich urheberrechtsverletzenden Inhalten angegeben wurden, die wir über unser Webformular von Urheberrechtsinhabern erhalten haben. Sie stellen einen Datensatz dar, der mehr als 95 % der Entfernungsersuchen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen umfasst, die wir seit Juli 2011 für die Google-Suche erhalten haben. Folgendes ist nicht enthalten:

  • Ersuchen, die wir nicht über unser Webformular erhalten haben, sondern beispielsweise als Fax oder in Briefform
  • Ersuchen für andere Produkte als die Google-Suche, etwa Ersuchen für YouTube oder Blogger
  • Ersuchen, die an die Google-Suche gesendet werden, sich aber auf Inhalte beziehen, die in anderen Google-Produkten erscheinen (z. B. Ersuchen für die Suche, die sich jedoch auf YouTube- oder Blogger-URLs beziehen)

Sie zeigen mithilfe von Prozentwerten, welcher Anteil einer Domain bei Ersuchen um Entfernung von urheberrechtsverletzenden Inhalten angegeben wird. Wie werden diese Zahlen berechnet?

Welcher Anteil einer Domain bei Ersuchen um Entfernung von urheberrechtsverletzenden Inhalten angegeben wird, schätzen wir, indem wir die Anzahl der URLs, deren Entfernung angefordert wird, durch die ungefähre Anzahl an indexierbaren Seiten der entsprechenden Domain teilen. Wenn zuvor Elemente gelöscht wurden, kann sich dies auf diese Schätzung auswirken. Da die Anzahl an indexierbaren Seiten ein Näherungswert ist, verwenden wir keine präzisen Messwerte, sondern Größenordnungen wie "<1 %" und "<10 %". Die Entscheidung, wie die Anzahl an indexierbaren Seiten einer Domain gemessen werden soll, ist eine Herausforderung. So könnte es beispielsweise bei einem Kalender mit einem eingebetteten "Weiter"-Link auf einer Webseite den Anschein haben, dass diese eine Seite eine fast unendliche Zahl von Seiten ist. Dadurch wird die Ermittlung einer absoluten Anzahl unmöglich. Darüber hinaus kann Google eine Domain auf eine Art und Weise sehen, die für die tatsächliche Größe der Domain nicht repräsentativ ist, wenn man die Eigenschaften von Web-Crawlern wie dem Googlebot und Methoden zur Steuerung von Crawling und Indexierung betrachtet. Wir experimentieren mit diesem Ansatz als Grundlage für unseren Bericht und werden möglicherweise zukünftig andere Methoden verwenden.

Wie schnell entfernen Sie Suchergebnisse, nachdem Sie ein Entfernungsersuchen erhalten haben?

Wir entfernen Suchergebnisse, die auf urheberrechtsverletzende Inhalte verweisen, schnell aus der Suche, wenn wir darauf aufmerksam gemacht werden. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Entfernungsersuchen, die wir über unser Webformular für die Google-Suche erhalten, liegt bei ungefähr sechs Stunden. Die Bearbeitungszeit für ein Entfernungsersuchen kann jedoch von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden, etwa von der Übertragungsmethode, der Sprache und der Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Urheberrechtsinhaber und einer meldenden Organisation?

Urheberrechtsinhaber sind Personen oder juristische Personen, die ein ausschließliches Recht in Bezug auf die jeweiligen Inhalte beanspruchen. Meldende Organisationen können im Auftrag der Urheberrechtsinhaber Entfernungsersuchen bei Google stellen, um die Entfernung von Links zu angeblich urheberrechtsverletzenden Inhalten aus den Suchergebnissen zu veranlassen. Sie können auch selbst Inhaber der vermeintlich verletzten Urheberrechte sein.

Informieren Sie die Nutzer, bevor Sie bei Ersuchen tätig werden?

Sofern es möglich ist und dem geltenden Recht entspricht, versuchen wir, die Nutzer zu benachrichtigen. Damit möchten wir ihnen die Möglichkeit geben, eine Gegendarstellung für das Entfernungsersuchen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen einzureichen. Bei der Google Suche ist es äußerst schwierig, die Websiteinhaber, deren Seiten in den Ersuchen genannt werden, mit sinnvollem Vorlauf zu benachrichtigen, weil uns ihre Identität nicht unbedingt bekannt ist oder wir nicht zwingend wirkungsvolle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit ihnen haben. Nutzer, die sich über die Search Console als Websiteinhaber registriert haben, werden darüber benachrichtigt. Außerdem geben wir legitime Entfernungsersuchen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen an die öffentliche Website Lumen weiter. Hier können Websiteinhaber diese Ersuchen ebenfalls einsehen.

Warum werden nicht alle URLs aufgelistet, gegen die Google nicht vorgegangen ist?

Einige der URLs wurden im Zusammenhang mit anderen Entfernungsersuchen bereits überprüft und möglicherweise schon entfernt.

Kann gegen Ersuchen um Entfernung von Links zu angeblich urheberrechtsverletzenden Inhalten Einspruch eingelegt werden?

Wenn ein Websiteinhaber der Ansicht ist, dass ein Link zu seiner Website aufgrund eines unberechtigten Ersuchens entfernt wurde, kann er ein Formular zur Gegendarstellung an uns senden. Google kann den Link dann gegebenenfalls gemäß den Abschnitten 512(g)(2) und (3) des US-amerikanischen DMCA (Digital Millennium Copyright Act) reaktivieren.

Was bedeutet „% der URLs nicht im Index“?

Manchmal identifizieren Anfragen URLs, die sich zu diesem Zeitpunkt nicht in unserem Suchindex befinden. Gemäß unseren Richtlinien akzeptiert und verarbeitet Google DMCA-Benachrichtigungen für alle URLs, darunter auch jene, die sich nicht in unserem Suchindex befinden. Eventuell crawlen wir die Seite zu einem späteren Zeitpunkt. Durch die Verarbeitung von URLs, die nicht in unserem Index zu finden sind, vermeiden wir, dass eine Seite zukünftig in den Suchergebnissen angezeigt wird, obwohl für sie eine DMCA-Benachrichtigung vorliegt. 

 

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