Benachrichtigung

Die G Suite heißt jetzt Google Workspace und enthält alle Tools, die Sie im Unternehmen benötigen.

Zusatz zur Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads gelten für Unternehmen, die der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), dem kalifornischen Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Verbrauchern (California Consumer Privacy Act, CCPA) oder ähnlichen Regelungen unterliegen. Diese Bedingungen ersetzen den bisherigen Zusatz zur Datenverarbeitung von Google Analytics, einschließlich der deutschen Version dieses Zusatzes.

Google Tag Manager-Kunden, die einen Direktkundenvertrag mit Google abgeschlossen haben, können den Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads in ihren Kontoeinstellungen im Bereich „Verwaltung“ zustimmen. Google Tag Manager Standard- und Tag Manager 360-Kunden mit Unternehmen außerhalb des EWR, des Vereinigten Königreichs oder der Schweiz müssen die Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads in ihren Kontoeinstellungen akzeptieren. Für Google Tag Manager Standard- und Tag Manager 360-Kunden mit Unternehmen, die ihren Sitz im EWR, im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz haben, ist das nicht erforderlich, weil die Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads bereits Teil ihrer Vereinbarungen sind.

Hinweis: Google Tag Manager 360-Vertriebspartner und Kunden, die Google Tag Manager 360 über einen Vertriebspartner erwerben („Reseller-Kunden“), können den Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads nicht zustimmen. Stattdessen müssen sie gesonderte Vereinbarungen mit Google bzw. dem Vertriebspartner treffen. Die Annahme der Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads durch Google Tag Manager 360-Vertriebspartner und Reseller-Kunden über die Google Analytics-Benutzeroberfläche ist ungültig und stellt keine bindende Vereinbarung zwischen Google und diesen Reseller-Kunden dar. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für Google Tag Manager- oder Tag Manager 360-Kunden, die andere Google Tag Manager-Nutzungsbedingungen direkt bei Google akzeptiert haben.

Zusatz zur Datenverarbeitung akzeptieren

Wenn Sie bei der Einrichtung Ihres Kontos angegeben haben, dass Sie sich im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) befinden, haben Sie den Zusatz zur Datenverarbeitung bereits als Teil der Nutzungsbedingungen akzeptiert. Nutzer, die bei der Anmeldung ein anderes oder gar kein Land angegeben haben, können dem neuesten Zusatz zur Datenverarbeitung zustimmen, indem sie Folgendes tun:

  1. Melden Sie sich im Google Tag Manager-Konto an.
  2. Rufen Sie Verwaltung und dann Konto und dann Kontoeinstellungen auf.
  3. Klicken Sie auf Zusatz zur Datenverarbeitung anzeigen (oder Zusatz anzeigen), dann auf Akzeptieren und schließlich auf Speichern.

Kontaktdaten angeben

Wenn Sie die Datenverarbeitungsbedingungen akzeptieren, müssen Sie auch die folgenden Informationen angeben. Klicken Sie dazu auf Details zum Zusatz zur Datenverarbeitung verwalten:

  • Juristische Person: Dies entspricht dem eingetragenen Namen Ihrer Organisation, unter dem Sie finanzielle und rechtliche Angelegenheiten regeln. In Ihrer Organisation kann es mehrere juristische Personen geben.
  • Primärer Kontakt (oder „E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen“): Das ist der Kontakt, an den Mitteilungen in Bezug auf die Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads gesendet werden.
  • Datenschutzbeauftragter: Das ist eine gegebenenfalls ernannte Person, die mit der Einhaltung der DSGVO betraut ist.
  • EWR-Bevollmächtigter: Das ist eine gegebenenfalls ernannte Person, die nicht in der EU befindliche Kunden in Bezug auf ihre Verpflichtungen gemäß der DSGVO vertritt.

War das hilfreich?

Wie können wir die Seite verbessern?

Benötigen Sie weitere Hilfe?

Mögliche weitere Schritte:

Suche
Suche löschen
Suche schließen
Google-Apps
Hauptmenü
6715686391319736074