Pornografische Inhalte

Dazu zählen Inhalte, die:

  • Nacktheit zeigen.
  • sexuell aufreizend sind oder auf andere Weise dazu bestimmt sind, sexuell zu erregen.

    Beispiele: Nahaufnahmen von Brüsten, Gesäß oder Genitalien, sehr dünne bzw. durchsichtige Kleidung, unkenntlich gemachte Geschlechtsteile oder zensierte Bilder von Frauen und Männern in lasziven Posen oder beim verführerischen Ablegen ihrer Kleidung

  • sexuelle Fetische thematisieren.

    Beispiele: Voyeurismus, Rollenspiele, Fesselung, Dominanz und Unterwerfung, Sadomasochismus

  • sexuelle Unterhaltung umfassen.

    Beispiele: pornografische Filmfestivals, erotische Webcam-Dienste, Striptease-Clubs

  • sexuelle Produkte bewerben.

    Beispiele: Sexspielzeug, Gleitmittel, Mittel und Hilfen zur Luststeigerung

  • Kontaktanzeigen bzw. Websites für sexuelle Kontakte bewerben.

    Beispiele: Kontaktanzeigen für Affären, Swinger, Seitensprünge oder Sex-Kontakte

  • Ratschläge zur Steigerung der sexuellen Leistungsfähigkeit erteilen.

    Beispiele: Sextipps

  • Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel zur sexuellen Leistungssteigerung bewerben.

    Beispiele: Arzneimittel für erektile Dysfunktion, Nahrungsergänzungsmittel zur Libidosteigerung

Hinweise zu dieser Einschränkung

Auf den Beispielbildern unten rechts sind pornografische Inhalte zu sehen. In solchen Fällen besteht für Anzeigen eine eingeschränkte Nachfrage. Die Beispiele auf der linken Seite stellen Informationsmaterial zu sexuellen Themen dar, bei denen Anzeigen ohne Einschränkungen eingeblendet werden können.

 

Weitere Informationen zu häufig verwendeten Richtlinienbegriffen und ihrer Bedeutung finden Sie im Glossar

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