Wir erlauben keine von Google bereitgestellten Anzeigen auf Bildschirmen,
- die keinen Publisher-Content oder minderwertige Inhalte enthalten,
- die sich im Aufbau befinden,
- die für Benachrichtigungen, Navigation oder andere verhaltensbezogene Zwecke verwendet werden.
Hinweise zu dieser Richtlinie
Der von Ihnen bereitgestellte Content sollte im Vordergrund stehen und den Besuchern Ihrer Website oder App einen Mehrwert bieten. Wir können die Bereitstellung von Anzeigen auf Seiten mit minderwertigem Inhalt und/oder Seiten, die sich noch im Aufbau befinden, so lange aussetzen oder einschränken, bis die Seiten entsprechend geändert wurden.
Zusätzliche Beispiele, um die Richtlinie für Inventarwerte zu verdeutlichen:
- Anzeigen dürfen nicht auf „Sackgassenbildschirmen“ oder Bildschirmen ohne wirkliche Inhalte platziert werden (etwa Dankeschön-, Anmelde-, Ausstiegs- oder Fehlerseiten).
- Anzeigen dürfen nicht in Apps platziert werden, bei denen die einzige Interaktion darin besteht, dass der Nutzer vom Bildschirm wegschaut, z. B. bei einer Taschenlampen-App.
- Platzieren Sie keine Anzeigen in automatisch generierten Inhalten ohne manuelle Prüfung oder Auswahl.
Beispiel 1 |
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Beispiel 2 |
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Weitere Informationen zu häufig verwendeten Richtlinienbegriffen und ihrer Bedeutung finden Sie im Glossar.