Dazu zählen Inhalte, die:
- den Verkauf anderer Waffen bewerben, die darauf ausgelegt sind oder dafür angeboten werden, Gegner beim Sport, bei der Selbstverteidigung oder im Zweikampf zu verletzen.
Beispiele: Wurfsterne, Taser, Schlagringe, Pfefferspray
- den Verkauf von Messern bewerben, die dem Nutzer in einer Auseinandersetzung einen Vorteil verschaffen sollen (einschließlich verdeckter Messer und Messer mit Öffnungsmechanismen).
Beispiele: Klappmesser, Kampfmesser, Stockdegen, Butterflymesser, Militärmesser, Stoßdolche und Wurfäxte
- Anleitungen zur Montage, Erweiterung oder zum Erwerb von Produkten enthalten, die unter diesem Abschnitt „Sonstige Waffen“ behandelt werden.
Hinweise zu dieser Einschränkung
Das Beispielbild rechts zeigt, wie Inhalte mit Bezug auf sonstige Waffen aussehen können. In solchen Fällen besteht für Anzeigen eine eingeschränkte Nachfrage. Das Beispielbild links zeigt Lehr- oder Sachberichte über Waffen, bei denen Anzeigen ohne Einschränkungen eingeblendet werden können.
Weitere Informationen zu häufig verwendeten Richtlinienbegriffen und ihrer Bedeutung finden Sie im Glossar.