Dazu zählen Inhalte, die:
- grausame, explizite oder abstoßende Beschreibungen oder Bilder enthalten.
Beispiele: Blut, Eingeweide, Vaginalsekret und Sperma, menschliche oder tierische Exkremente, Tatort- oder Unfallfotos
- Darstellungen von Gewaltakten enthalten.
Beispiele: Berichte oder Bilder von Schießereien, Explosionen oder Bombenanschlägen; Hinrichtungsvideos
- eine erhebliche Menge an oder eine markante Darstellung von obszöner oder vulgärer Sprache enthalten.
Beispiele: Schimpfwörter oder Kraftausdrücke, Varianten und falsche Schreibweisen anstößiger Ausdrücke
Ausnahme für Gameplay-Bilder: Im Kontext von Gameplay-Bildern gelten Inhalte in Zukunft nur dann als „grausam, gewaltverherrlichend oder abstoßend“ bzw. als „Darstellungen von Gewalt“, wenn sie Folgendes enthalten:
- Folter
Beispiele: Gewalttaten, bei denen festgehaltenen oder gefangen genommenen Personen schwere Schmerzen oder Leid zugefügt werden
- Sexuelle Gewalt
- Gewalt gegen Minderjährige.
- Gewalt gegen bekannte reale Personen.
Beispiele: Gewalt gegenüber Präsidenten, öffentlichen Amtsträgern, Prominenten oder Sportlern aus der realen Welt
- Gewalt, die Einzelpersonen oder Gruppen aufgrund einer Eigenschaft zugefügt wird, die mit systematischer Diskriminierung oder Ausgrenzung verbunden ist.
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Beispiele: Gewalt gegen Einzelpersonen aufgrund ihrer Religion, Behinderung, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, sexuellen Orientierung, geschlechtlichen Identität bzw. ihres Alters, Veteranenstatus oder Geschlechts
Hinweise zu dieser Einschränkung