Wir gestatten keine Inhalte,
- mit denen Tierquälerei oder grundlose Gewalt gegen Tiere gefördert werden.
Beispiele: Befürwortung der Misshandlung von Tieren zu Unterhaltungszwecken wie Hahnen- oder Hundekämpfe
- die den Verkauf von Produkten bewerben, die aus gefährdeten oder bedrohten Tierarten hergestellt wurden.
Beispiele: Verkauf von Elfenbein oder Tiger-, Hai-, Nashorn- oder Delfinprodukten (z. B. Felle, Flossen, Hörner oder Öl)
Hinweise zu dieser Richtlinie
Das Beispielbild unten zeigt, welche Arten von Inhalten möglicherweise Tierquälerei darstellen.
Weitere Informationen zu häufig verwendeten Richtlinienbegriffen und ihrer Bedeutung finden Sie im Glossar.