Die Google Shopping-Richtlinie für gefährliche Inhalte wird im Juni 2018 geändert. Nach der Aktualisierung sind Anzeigen, die sich auf Teile zur Funktionserweiterung von Schusswaffen beziehen, verboten. Außerdem ist das Bewerben von Anleitungen zum Zusammenbau, zur Erweiterung oder zum Erwerb von Artikeln, die unserer Richtlinie zu Waffen unterliegen, nicht mehr zulässig. Dazu gehört Werbung für Handbücher, Software oder Ausrüstung für den 3D-Druck von Waffen, Munition, Sprengkörpern und Waffenteilen. Auf der Seite zur Richtlinie für gefährliche Inhalte finden Sie nach Umsetzung der Aktualisierung im Juni weitere Informationen.
(Veröffentlicht im Mai 2018)