Damit Anzeigen für lokales Inventar oder lokale Produkteinträge in Deutschland, Österreich und der Schweiz aktiviert werden können, müssen Sie für jedes Land ein Impressum angeben.
Ein Impressum muss bestimmte Anforderungen gemäß Artikel 5 der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr erfüllen und wird durch vor Ort geltenden Gesetze geregelt. Diese Anforderungen geben vor, dass auf der Webseite mit dem Impressum folgende Informationen bereitgestellt werden müssen:
- Eine physische Adresse
- Kontaktinformationen wie Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse
- Der Standort, an dem Ihr Unternehmen registriert ist
- Jegliche branchenspezifische Registrierung, Lizenz oder Autorisierung (nur Deutschland und Österreich)
Sie können diese Seite auch verwenden, um zusätzliche Informationen, die z. B. nach lokalen Gesetzen erforderlich sind, anzuzeigen.
Impressum angeben
Wenn Sie Anzeigen für lokales Inventar oder lokale Einträge bereits eingerichtet haben, gehen Sie so vor, um Ihr Impressum anzugeben:
Öffnen Sie in Ihrem Merchant Center-Konto im linken Navigationsmenü die Einstellungen
.
Wählen Sie Add-ons aus und rufen Sie den Tab Meine Add-ons auf.
Klicken Sie auf der Karte „Anzeigen für lokales Inventar“ oder „Lokale Einträge“ auf Zu Anzeigen für lokales Inventar oder Zu lokalen Einträgen.
Klicken Sie neben dem Land, das Sie prüfen möchten, auf Status der Einrichtung überprüfen.
Wählen Sie Impressum hinzufügen aus.
Fügen Sie die Impressum-URL Ihrer Website hinzu.
Wenn Sie mit der Einrichtung noch nicht begonnen haben, folgen Sie dem Implementierungsleitfaden.
Nachdem Sie Ihr Impressum hinzugefügt haben, können Ihre Anzeigen für lokales Inventar oder lokale Einträge ausgeliefert werden.