Ich benötige Hilfe beim Bestätigen von URLs für Onlineshops

Themen in diesem Hilfeartikel

Das Bestätigen und Beanspruchen der Website Ihres Geschäfts sind zwei wichtige Schritte bei der Einrichtung Ihres Merchant Center-Kontos. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihre Website zu bestätigen, und Sie können die für Sie am besten geeignete Bestätigungsmethode auswählen. In den meisten Fällen müssen Sie die Bestätigung nur einmal ausführen.

Hilfe im Fall von Problemen bei der Bestätigung der Website:

Fehlerbehebung bei der Bestätigung Ihrer Website


Woher weiß ich, welche Methode für mich geeignet ist?

Verwenden Sie die E‑Mail-Bestätigung, wenn:

Sie einen Code über eine E‑Mail-Adresse empfangen können, die mit Ihrer Website verknüpft ist.

Verwenden Sie Ihre E‑Commerce-Plattform, wenn:

Ihre Website von einer E-Commerce-Plattform eines Drittanbieters gehostet wird. Die Plattform bietet möglicherweise empfohlene Optionen zum Bestätigen Ihrer Website. Weitere Informationen erhalten Sie beim jeweiligen Anbieter.

Fügen Sie ein HTML-Tag oder eine HTML-Datei hinzu, wenn:

Sie entweder der Indexseite der Website, die Sie bestätigen möchten, HTML-Code hinzufügen können oder neue Dateien auf dem Server hinzufügen können, der überprüft werden soll.

Verwenden Sie Google Tag Manager, wenn:

Sie Administrator auf Kontoebene für Google Tag Manager sind.

Verwenden Sie Google Analytics, wenn:

Sie Administratorzugriff auf ein Google Analytics-Konto haben, das bereits mit der zu bestätigenden Website verknüpft ist. Diese Methode funktioniert möglicherweise nicht, wenn Sie eine Drittanbieterplattform wie Shopify verwenden. Für diese Konten empfehlen wir die Verwendung eines HTML-Tags zur Bestätigung Ihrer Website.


Automatische Bestätigung von Onlineshops

Wenn Google die Informationen, die zum Bestätigen Ihres Onlineshops erforderlich sind, bereits vorliegen, z. B. wenn Sie andere Google-Produkte wie Google Analytics auf Ihrer Website verwenden, wird die Überprüfung automatisch durchgeführt. In diesem Fall erhalten Sie nach Eingabe der Adresse Ihres Onlineshops eine Benachrichtigung in Ihrem Merchant Center-Konto, dass Ihr Onlineshop während des Einrichtungsvorgangs automatisch bestätigt wurde.

Unter Umständen erhalten Sie über das Google-Tool Search Console auch eine E-Mail, in der Sie darüber informiert werden, dass im Merchant Center ein Konto für Sie erstellt wurde. Ihre Website wird im Merchant Center über die Search Console bestätigt.

Dieses Bild zeigt eine E-Mail vom Google Search Console-Team, in der ein Nutzer darüber informiert wird, dass seine Produkte in der Google Suche auf dem Shopping-Tab nicht zu sehen sind.


FAQs

Was bedeutet „bestätigen“ und „beanspruchen“?

Durch das Bestätigen Ihrer Website teilen Sie Google mit, dass Sie der Inhaber der Website sind. Websiteinhaber haben die Berechtigung, die Inhalte der Website zu bearbeiten. Wenn Sie nicht der Websiteinhaber sind, müssen Sie die Website zusammen mit dem Inhaber oder Administrator der Website bestätigen.

Beim Beanspruchen verknüpfen Sie die bestätigte Websiteadresse mit Ihrem Merchant Center-Konto. Wenn Sie Ihre Websiteadresse mit Ihrem Merchant Center-Konto verknüpfen, wird die Websiteadresse exklusiv für Ihr Konto reserviert.

Was muss ich tun, wenn ich bei diesem Schritt die Hilfe einer anderen Person aus meinem Unternehmen benötige?

Während der Bestätigung können Sie jemanden hinzuziehen, Ihnen bei diesem Schritt weiterzuhelfen. Dazu können Sie diese Person entweder als Nutzer im Merchant Center hinzufügen oder ihr die Anleitung zur Bestätigung der Website zusenden.

Muss ich meine Website für die Verwendung mit anderen Google-Produkten wie der Search Console noch einmal bestätigen, wenn ein Nutzer meines Kontos diesen Schritt bereits ausgeführt hat?

Nein, Sie müssen diesen Vorgang nur einmal ausführen. Ihre Website gilt als bestätigt, wenn einer Ihrer Nutzer in der Search Console bestätigter Inhaber der Website ist. In diesem Fall können Sie mit dem Beanspruchen fortfahren.

Ich habe keine Aufforderung erhalten, meine Website zu bestätigen oder zu beanspruchen. Woran liegt das?

In manchen Fällen (z. B. dann, wenn Sie Google Analytics auf Ihrer Website verwenden) liegen Google die Informationen, die zum Bestätigen Ihrer Website erforderlich sind, bereits vor. In diesem Fall vollzieht sich der Vorgang automatisch, nachdem Sie die Websiteadresse auf der Seite „Informationen zum Unternehmen“ eingegeben und auf Weiter geklickt haben.

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