Die Richtlinie zu Malware und unerwünschter Software für Shopping-Anzeigen und Produkteinträge wird in drei separate Richtlinien unterteilt: Malware, manipulierte Websites und unerwünschte Software. Die aktualisierte Richtlinie tritt im Dezember in Kraft. Bis zu ihrer vollständigen Umsetzung dauert es etwa 4 Wochen. Solange die Änderungen noch nicht gelten, ist unsere derzeitige Richtlinie zu Malware verbindlich.
Was ändert sich?
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Malware: Der Umfang der Richtlinie zu Malware wird eingegrenzt, um die beabsichtigte Verbreitung von Malware bzw. unerwünschter Software zu verbieten, die einen Computer, ein Gerät oder ein Netzwerk beschädigen kann oder unautorisierten Zugriff darauf ermöglicht. Dieses Verbot gilt für Ihre Anzeigen und Einträge sowie für Software, die auf Ihrer Website bzw. in Ihrer App gehostet wird oder mit Ihrer Website bzw. Ihrer App verlinkt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Software über das Google-Werbenetzwerk beworben wird. Ein Verstoß gegen die Richtlinie zu Malware zählt dann als schwerwiegender Verstoß.
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Manipulierte Websites: Bei manipulierten Websites ist der Code der Website oder des Ziels so manipuliert, dass ein Drittanbieter davon profitiert, ohne dass der Inhaber oder Betreiber der Website bzw. des Ziels davon weiß. Häufig geht damit auch Schaden für die Websitenutzer einher. Ihre Anzeigen und Einträge dürfen keine Ziele enthalten, die manipuliert oder gehackt sind. Verstöße gegen diese Richtlinie führen nach einer vorherigen Warnung zur Sperrung Ihres Kontos. Die Warnung erfolgt mindestens 7 Tage vor der Kontosperrung.
- Unerwünschte Software: Anzeigen, Einträge und Ziele, die gegen die Google-Richtlinie zu unerwünschter Software verstoßen, sind nicht zulässig. Verstöße gegen diese Richtlinie führen nach einer vorherigen Warnung zur Sperrung Ihres Kontos. Die Warnung erfolgt mindestens 7 Tage vor der Kontosperrung.
Lesen Sie diese Richtlinie und prüfen Sie, ob Ihre Anzeigen und/oder Einträge davon betroffen sind. Entfernen Sie diese gegebenenfalls aus Ihrem Feed.