Was ist Urheberrecht?

Welche Arten von Werken unterliegen dem Urheberrecht?

Das Urheberrecht verleiht dem Inhaber das exklusive Nutzungsrecht am Werk – mit einigen Ausnahmen. Wenn eine Person ein Originalwerk schafft, das auf einem körperlichen Datenträger festgehalten wird, hat diese Person automatisch das Urheberrecht an diesem Werk.

Viele unterschiedliche Werke können urheberrechtlich geschützt werden, darunter:

  • Audiovisuelle Werke wie TV-Sendungen, Serien, Filme und Onlinevideos
  • Tonaufnahmen und Musikkompositionen
  • Schriftliche Werke wie Vorträge, Artikel, Bücher und Musikkompositionen
  • Visuelle Werke wie Gemälde, Poster und Werbeanzeigen
  • Videospiele und Computersoftware
  • Bühnenwerke wie Theaterstücke und Musicals

Entsprechende Informationen sind auf der Website des U.S. Copyright Office verfügbar. Wenn Sie mehr erfahren möchten, können Sie sich auch an einen Anwalt wenden.

Kann ich Inhalte aus urheberrechtlich geschützten Werken verwenden?

Die Inhaber des Urheberrechts können weitgehend entscheiden, wie ihre Werke genutzt werden dürfen. Unter bestimmten Umständen ist es möglich, ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu verwenden, ohne das Urheberrecht zu verletzen:

  • Sie haben den Inhaber des Urheberrechts kontaktiert und er hat Ihnen genehmigt, den Inhalt zu verwenden. Es empfiehlt sich, eine schriftliche Genehmigung von ihm einzuholen, beispielsweise in Form einer Lizenzvereinbarung.
  • Einige Inhaber des Urheberrechts stellen anderen ihre Werke zur unentgeltlichen Weiterverwendung zur Verfügung, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zu Creative-Commons-Lizenzen.
  • In einigen Fällen können Sie Inhalte urheberrechtlich geschützter Werke verwenden, ohne die Genehmigung des Inhabers des Urheberrechts einzuholen. Einige Verwendungen urheberrechtlich geschützter Werke erfüllen nämlich die Kriterien von Fair Use oder unterliegen einer Einschränkung oder Ausnahme des Urheberrechts wie dem „Fair Dealing“. Wenn Sie nicht sicher sind, ob die fragliche Verwendung ohne Genehmigung zulässig ist, sollten Sie einen Anwalt konsultieren.

Was, wenn ich angebe, dass keine Urheberrechtsverletzung beabsichtigt ist?

Wenn Sie keine Genehmigung zur Verwendung des urheberrechtlich geschützten Werks haben, kann Ihr Inhalt auch dann entfernt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie haben den Inhaber des Urheberrechts genannt.

Einige Inhaber des Urheberrechts verlangen dies, wenn sie die Genehmigung zur Verwendung ihrer Werke erteilen. In einigen Fällen müssen Sie den Urheberrechtsinhaber auch angeben, wenn Sie sein Werk in einer Weise nutzen wollen, die die Kriterien von „Fair Use“ oder „Fair Dealing“ erfüllt. Dies gibt Ihnen jedoch nicht automatisch das Recht, den Inhalt ohne Genehmigung zu verwenden.

  • Sie haben den Inhalt gekauft, sei es als physische oder digitale Kopie.

Wenn Sie eine Kopie besitzen, können Sie diese unter Umständen verkaufen oder an einen Freund weitergeben. Sie haben aber nicht das Recht, die Inhalte mit dem gesamten Internet zu teilen.

  • Sie erzielen keinen Gewinn mit den Inhalten.

Auch wenn es wahrscheinlicher ist, dass eine nicht kommerzielle Nutzung als „Fair Use“ betrachtet wird oder die Anforderungen einiger Lizenzen erfüllt, bedeutet die Tatsache, dass Sie keinen Gewinn erzielen, nicht automatisch, dass die Nutzung nicht gegen das Urheberrecht verstößt.

  • Sie haben ähnliche Inhalte schon anderswo im Internet gesehen.

Die entsprechenden Nutzer haben möglicherweise die Genehmigung, die Inhalte weiterzugeben, oder sie verwenden sie auf eine Weise, die die Kriterien von „Fair Use“ erfüllt.

  • Sie haben die Inhalte selbst im Fernsehen, Kino oder Radio aufgenommen.

Durch das Erstellen einer Kopie aus einer dieser Quellen erhalten Sie nicht die Rechte an den zugrunde liegenden Inhalten.

  • Sie haben die Inhalte aus einem Lehrbuch, von einem Filmposter oder von einem Foto kopiert.

Wie oben erwähnt, erhalten Sie durch das Erstellen einer Kopie aus einer dieser Quellen nicht die Rechte an den zugrunde liegenden Inhalten.

  • Sie haben angegeben, dass keine Urheberrechtsverletzung beabsichtigt ist.

Das bringt gar nichts. Urheberrechtsverletzungen erfüllen den Tatbestand der „strict liability“ (zu Deutsch: verschuldensunabhängige Haftung). Das bedeutet, dass Gerichte bei der Entscheidung, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, nicht berücksichtigen, ob Sie die Verletzung beabsichtigt haben oder nicht.

Kann Google den Inhaber des Urheberrechts feststellen?

Nein. Google kann bei Urheberrechtsstreitigkeiten nicht vermittelnd eingreifen. Wenn wir eine vollständige und gültige Deaktivierungsanfrage erhalten, entfernen wir den Inhalt, soweit dies rechtlich erforderlich ist. Wenn wir eine gültige Gegendarstellung erhalten, leiten wir diese an die Person weiter, die die Entfernung angefordert hat. Sollte der Streit damit nicht beigelegt sein, müssen die beteiligten Parteien die Angelegenheit vor Gericht klären.

Was ist der Unterschied zwischen Urheber- und Markenrecht? Was sind Patente?

Das Urheberrecht ist nur eine von mehreren Formen des geistigen Eigentums. Es ist nicht das Gleiche wie das Markenrecht, das Markennamen, Mottos, Logos und andere Quellenkennzeichnungen davor schützt, von Dritten zu bestimmten Zwecken verwendet zu werden. Es unterscheidet sich auch vom Patentrecht, mit dem Erfindungen geschützt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Urheberrecht und Datenschutz?

Wenn Sie in einem Video, einem Bild oder einer Audioaufnahme erscheinen, bedeutet das noch nicht, dass Sie das Urheberrecht daran haben. Wenn eine Freundin beispielsweise ein Bild von Ihnen gemacht hat, ist sie Inhaberin des Urheberrechts an diesem Bild. Hat ein Freund oder eine andere Person ein Video, ein Bild oder eine Aufnahme von Ihnen ohne Ihre Genehmigung hochgeladen und dadurch nach Ihrem Empfinden Ihre Privatsphäre verletzt oder Sicherheit beeinträchtigt, können Sie eine Datenschutzbeschwerde einreichen.

Anforderungen für Benachrichtigungen über Urheberrechtsverletzungen

Am einfachsten lassen sich Beschwerden über die Problembehebung bei rechtlichen Fragen einreichen.

Benachrichtigungen über Urheberrechtsverletzungen müssen die folgenden Angaben enthalten. Ohne diese Informationen können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten.

1. Ihre Kontaktdaten

Damit wir Sie bezüglich Ihrer Beschwerde kontaktieren können, benötigen wir Ihre Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse, Anschrift oder Telefonnummer.

2. Beschreibung des Originalwerks mit den Urheberrechten, die Ihrer Meinung nach verletzt wurden

Sie müssen die betreffenden urheberrechtlich geschützten Inhalte in Ihrer Beschwerden genau und vollständig beschreiben. Falls die Beschwerde mehrere urheberrechtlich geschützte Werke umfasst, können Sie laut Gesetz eine repräsentative Liste dieser Werke angeben.

3. Alle URLs der mutmaßlich rechtsverletzenden Inhalte

Ihre Beschwerde muss die genauen URLs der Inhalte enthalten, durch die Ihre Rechte Ihrer Ansicht nach verletzt werden. Wir sind sonst nicht in der Lage, die Inhalte zu finden. Allgemeine Angaben zum Fundort der Inhalte reichen nicht aus. Bitte fügen Sie die genauen URLs der betreffenden Inhalte ein.

4. Sie müssen den beiden folgenden Aussagen zustimmen und sie bestätigen:

  • „Ich bin in Treu und Glauben der Ansicht, dass die Verwendung des oben beschriebenen urheberrechtlich geschützten Materials nicht durch den Inhaber des Urheberrechts oder dessen Vertreter autorisiert wurde oder nicht rechtlich zulässig ist.“
  • „Die Angaben in dieser Benachrichtigung sind korrekt. Ich versichere an Eides statt, dass ich der Urheberrechtsinhaber bzw. befugt bin, im Namen des Inhabers eines exklusiven Rechts zu handeln, das mutmaßlich verletzt wird.“

5. Ihre Unterschrift

Eine vollständige Beschwerde erfordert die physische oder elektronische Unterschrift des Urheberrechtsinhabers oder eines Vertreters, der befugt ist, in dessen Namen zu handeln. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, können Sie unten in Ihrer Beschwerde Ihren vollständigen Namen als Signatur eingeben.

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