Offizielle Websiterichtlinien für „Mögliche Aktivitäten“

Inventar muss unsere allgemeinen Richtlinien für Landingpages und die unten aufgeführten Richtlinien einhalten, um mit dem Logo „Offizielle Website“ gekennzeichnet zu werden.

Beispiel für die Darstellung des Logos „Offizielle Website“ in der Google Suche:

Vereinfacht dargestelltes Beispiel einer Benutzeroberfläche mit dem Logo einer offiziellen Website bei einer Suche nach „Mögliche Aktivitäten“

Buchungsseite: Die Seite auf der Partnerwebsite, auf der der Nutzer ein Datum ausgewählt und in den meisten Fällen Angaben für den Kauf gemacht und dazu z. B. seinen Namen und seine Kreditkartendaten eingegeben hat.

Landingpage: Die Seite auf der Partnerwebsite, auf die der Nutzer weitergeleitet wird, bevor weitere Aktionen ausgeführt werden. In einigen Fällen kann die Landingpage auch die Buchungsseite sein.
  • Damit das Logo „Offizielle Website“ für das Inventar eingeblendet werden kann, muss die Buchungsseite mit der primären Buchungsseite übereinstimmen, auf die auf der Hauptwebsite der Sehenswürdigkeit oder des Touranbieters verwiesen wird. Sie muss nicht dieselbe Domain wie die Hauptwebsite der Sehenswürdigkeit oder des Touranbieters haben, solange auf der Hauptwebsite deutlich auf die Buchungsseite verwiesen wird.
    • Die Zulässigkeit der Buchungsseite wird anhand verschiedener Quellen verifiziert, z. B. über das Google Unternehmensprofil einer Sehenswürdigkeit oder andere vertrauenswürdige Daten.
  • Die Landingpage, die Sie einreichen, kann entweder eine bestimmte Seite für das jeweilige Produkt oder eine Seite mit einer Übersicht aller Tickets sein, die für die jeweilige Sehenswürdigkeit oder den jeweiligen Touranbieter verfügbar sind. Sie dürfen keine allgemeine Landingpage einreichen, bei der Nutzer weitere Seiten aufrufen müssen, um wichtige Informationen zu Tickets zu finden.

Beispiele für zulässige Landingpages:

Ein Diagramm mit Beispielen für zulässige und unzulässige Landingpages für die Funktion „Mögliche Aktivitäten“

Inventar muss außerdem unsere allgemeinen Richtlinien für Landingpages erfüllen, um mit dem Logo „Offizielle Website“ gekennzeichnet zu werden.

  • Je nach Inventartyp und Suchkontext können Sie in Ihrem Feed zwei Felder verwenden, um offizielles Inventar zu kennzeichnen:
    • Markieren Sie das Produkt im Feed als INVENTORY_TYPE_OFFICIAL, wenn die Landingpage die primäre Buchungsseite der Sehenswürdigkeit ist (nur für Sehenswürdigkeiten).
      Screenshot der Benutzeroberfläche mit einem Beispiel für eine Einstellung des Inventartyps eines Produktfeeds
    • Markieren Sie das Produkt im Feed als „INVENTORY_TYPE_OPERATOR_DIRECT“, wenn die Landingpage die primäre Buchungsseite der jeweiligen Tour ist (nur für Touranbieter).
Hinweis: In der Regel kommt keines der beiden Felder für Inventar infrage, wenn die Transaktion des Nutzers über einen Drittanbieter erfolgt, z. B. über ein Onlinereiseportal.
  • Wenn Ihr Inventar die oben genannten Kriterien erfüllt, kann es unter Umständen mit dem Logo „Offizielle Website“ gekennzeichnet werden.
    • Je nach Kontext kommen manche Sehenswürdigkeiten oder Touranbieter nicht für das Logo „Offizielle Website“ infrage.
  • Ist eine Sehenswürdigkeit oder ein Touranbieter mit einer offiziellen Website in mehreren Feeds enthalten, entscheidet Google welches Angebot das Logo „Offizielle Website“ erhält. In die Entscheidung können Aspekte der Feedqualität, wie die Preisgenauigkeit, aber auch explizite Wünsche des jeweiligen Anbieters einfließen.
  • Werden Einträge, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, als offizielle Websites ausgewiesen, kann das Logo „Offizielle Website“ oder der gesamte Eintrag entfernt werden. Wiederholte Verstöße können dazu führen, dass keine Elemente Ihres Feeds mit dem Logo gekennzeichnet werden.
  • Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien für „Mögliche Aktivitäten“ und zur Gewährleistung der Nutzerfreundlichkeit bei Weiterleitung.

Weitere Informationen zu Logos der offiziellen Website

Wenn Sie mit einer Drittanbieterplattform arbeiten, sind einige dieser Anweisungen möglicherweise nicht für Sie relevant. Wenden Sie sich an die Drittanbieterplattform, um zu erfahren, wie Sie das Problem beheben und eine Überprüfung beantragen können. So erhalten Sie Support, wenn Sie eine Drittanbieterplattform nutzen.

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