Wenn Sie bei Google Play einen Kauf durchführen, senden wir eine Bestätigungs-E-Mail mit Ihren Bestellinformationen an das Google-Konto, das Sie für Ihren Kauf verwendet haben. Sie können Ihren Bestellverlauf jederzeit bei Google Play oder unter payments.google.com aufrufen.
Bestellverlauf aufrufen
Über die Google Play Store App- Öffnen Sie auf Ihrem Mobilgerät den Google Play Store
.
- Tippen Sie rechts oben auf das Profilsymbol.
- Tippen Sie auf Zahlungen & Abos
Budget & Verlauf.
- Im Bestellverlauf werden sowohl Google Play-Apps als auch Bestellungen digitaler Inhalte angezeigt.
- Andere Zahlungen mit Google und Google Pay-Transaktionen werden nicht in Ihrem Google Play-Bestellverlauf angezeigt. Wenn Sie sich diese Transaktionen ansehen möchten, rufen Sie das Google-Zahlungscenter auf.
- Gehen Sie zu play.google.com.
- Klicken Sie rechts oben auf Ihr Profilsymbol.
- Klicken Sie auf Zahlungen & Abos
Budget & Bestellverlauf.
- Prüfen Sie Ihre Bestellungen.
Auf Ihrem Computer
- Rufen Sie payments.google.com auf.
- So rufen Sie den Bestellverlauf auf:
- Einzelne Bestellungen: Klicken Sie auf Aktivität.
- Abos:Klicken Sie auf Abos und Dienste.
Auf Ihrem Mobilgerät:
- Rufen Sie payments.google.com auf.
- Tippen Sie links oben auf das Dreistrich-Menü
.
- So rufen Sie den Bestellverlauf auf:
- Einzelne Bestellungen: Tippen Sie auf Aktivität.
- Abos:Tippen Sie auf Abos und Dienste.
Wann Abbuchungen vorgenommen werden
Abbuchungen werden kurz nach dem Kauf von Inhalten bei Google Play vorgenommen. Änderungen an Ihrem Google Play-Guthaben werden sofort angezeigt. Bei Käufen, die über andere Zahlungsmethoden erfolgen, werden die Belastungen in der Regel innerhalb weniger Tage angezeigt. In seltenen Fällen kann es jedoch je nach Bank oder Finanzinstitut bis zu 10 Arbeitstage oder länger dauern. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Bank oder Ihrem Zahlungsdienstleister.
- Informationen dazu, wie Abbuchungen auf Ihrer Abrechnung angezeigt werden
- Wenn Sie eine Belastung sehen, die Sie nicht veranlasst haben, können Sie nicht autorisierte Belastungen melden.