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Beim Programm für Links zu externen Inhalten für Nutzer in den USA registrieren

Gemäß dem Update vom 22. Juli 2026 müssen Entwicklerinnen und Entwickler, die an diesem Programm teilnehmen, ab dem 1. Oktober 2026 Transaktionen und erfolgreiche Downloads melden und die entsprechende Google Play-Servicegebühr bezahlen.

Das Programm für Links zu externen Inhalten ermöglicht Entwicklerinnen und Entwicklern von Apps, die über Google Play vertrieben werden, Nutzerinnen und Nutzer in den USA zu externen Inhalten weiterzuleiten. Dies schließt auch die Möglichkeit des Kaufs digitaler In-App-Artikel und das Herunterladen einer App ein, deren Installation und Updates nicht von Google Play verwaltet werden. Außerdem können Entwickler externe Links zum Kauf digitaler In-App-Artikel anstelle von oder zusätzlich zu Google Play Billing anbieten.

Entwickler müssen die nachstehenden Teilnahmevoraussetzungen und Anforderungen erfüllen und sich beim Programm registrieren, um Links zu externen Inhalten verwenden zu dürfen.

Verfügbarkeit

Dieses Programm ist in den USA im Zusammenhang mit der Anordnung eines US-Bezirksgerichts verfügbar. Google behält sich das Recht vor, dieses Programm auch aufgrund von Änderungen oder der Aufhebung der Anordnung durch das US-Bezirksgericht zu ändern oder zu beenden.

Voraussetzungen

Entwickler, die an diesem Programm teilnehmen, müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Sie müssen sich wie unten beschrieben beim Programm für Links zu externen Inhalten registrieren und eine Genehmigung für Ihre Apps und alle verknüpften externen Apps einholen.
  • Sie müssen Links zu externen Inhalten auf Nutzer in den USA und ihren Hoheitsgebieten beschränken.
  • Sie müssen dafür Sorge tragen, dass alle Google Play-Apps, die bei diesem Programm registriert sind, und alle verknüpften externen Apps den Google Play-Richtlinien für Entwickler*innen entsprechen. Ausgenommen sind Richtlinien, die nicht auf verknüpfte Apps anwendbar sind, z. B. die Zahlungsrichtlinie.
  • Wenn Google Play Billing im Rahmen dieses Programms verwendet wird, müssen alle Nutzerinnen und Nutzer in gleicher und zuverlässiger Weise auf Google Play Billing zugreifen können.
  • Sie müssen die APIs für Links zu externen Inhalten einbinden. Dadurch wird ein Informationsbildschirm angezeigt, die Jugendschutzeinstellungen werden aktiviert und das Melden von Transaktionen wird zu gegebener Zeit ermöglicht.
  • Sie müssen Kundensupport für Nutzerinnen und Nutzer anbieten, die Transaktionen außerhalb von Google Play durchführen oder Apps außerhalb von Google Play herunterladen, und ein Verfahren zum Anfechten nicht autorisierter Transaktionen zur Verfügung stellen.
  • Sie müssen Erstattungsmethoden für Nutzer anbieten, die Transaktionen außerhalb von Google Play ausführen, sofern Nutzer vor dem Kauf nicht ausdrücklich darüber informiert wurden, dass die Transaktion nicht erstattungsfähig ist.
  • Alle Links zu externen Inhalten müssen die nachstehenden Anforderungen an Ziele erfüllen.
  • Sobald erforderlich, müssen Sie Google die anfallenden Gebühren für die infrage kommenden Transaktionen oder App-Installationen zahlen, die wie nachstehend beschrieben nach dem Aufrufen eines Links zu externen Inhalten außerhalb der App ausgeführt werden.

Anforderungen an Ziele

Alle externen Ziele für Inhalte müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Links zu externen Inhalten zum Kauf von In-App-Angeboten können in einem Browser, einer WebView oder einem anderen App-Shop angezeigt werden, der bereits auf dem Gerät des Nutzers installiert ist.
  • Aus Sicherheitsgründen können Links zu externen Inhalten zum Herunterladen von Apps auf den Download von Apps in einem Browser oder einem anderen App-Shop verweisen, der bereits auf dem Gerät des Nutzers installiert ist. Die Zielseite darf keine Downloads enthalten, die nicht im Rahmen des Programms für Links zu externen Inhalten genehmigt wurden.
  • Bei Links zu externen Inhalten muss der Nutzer vor dem Weiterleiten in der App über die Zielseite und ihren Zweck informiert werden.
  • URLs externer Inhalte dürfen zum Schutz der Nutzerdaten keine personenidentifizierbaren Informationen eines Nutzers enthalten, soweit keine ausreichenden Sicherheits- oder Verschlüsselungstechniken implementiert sind.
  • Links zu externen Inhalten dürfen Nutzer nicht auf eine andere Landingpage als die in Ihrem externen Link angegebene weiterleiten, bei der Weiterleitung täuschen oder sonstige unzutreffende oder irreführende Informationen angeben.

Außerdem müssen für alle Ziele für Download-Links, die bei Google Play verwendet werden, folgende Anforderungen erfüllt werden, um für eine optimale Nutzung zu sorgen und die Nutzerinnen und Nutzer von Google Play zu schützen:

  • Der Entwickler muss berechtigt sein, die am Zielort verfügbaren Apps zu vertreiben.
  • Er muss Details zur App, die heruntergeladen werden soll, eindeutig und gut sichtbar veröffentlichen. Die App-Details müssen mindestens den App-Namen, das App-Symbol, die App-Beschreibung, die App-Versionsnummer, die Downloadgröße der App und Informationen zum App-Entwickler enthalten.
  • Der Entwickler darf eine App nur mit Wissen des Nutzers und auf dessen ausdrückliche Anweisung für die jeweilige App installieren. Hierfür muss eine eindeutig gekennzeichnete Benutzeroberflächenkomponente verwendet werden, die dem Nutzer angezeigt wird.
  • Der Entwickler muss Endnutzern über leicht zugängliche Kommunikationskanäle direkten und öffentlich zugänglichen Kundensupport anbieten.
  • Er muss Richtlinien zu Nutzerdaten für die Nutzer der App haben.
  • Der Entwickler ist dafür verantwortlich, alle geltenden lokalen Vorschriften, Gesetze und Verordnungen einzuhalten.

Servicegebühren von Google Play

Gemäß dem Update vom 22. Juli 2026 müssen Entwicklerinnen und Entwickler, die an diesem Programm teilnehmen, ab dem 1. Oktober 2026 Transaktionen und erfolgreiche Downloads melden und die entsprechende Google Play-Servicegebühr bezahlen.

Wie unsere standardmäßigen Servicegebühren spiegeln auch die Gebühren für das Programm für Links zu externen Inhalten die Vorteile von Android und Google Play wider und bilden eine Grundlage für unsere fortlaufenden Investitionen in Android und Google Play. Die folgenden Gebühren fallen an, wenn Nutzerinnen und Nutzer innerhalb von 24 Stunden nach dem Aufrufen eines Links zu externen Inhalten Transaktionen ausführen oder Apps installieren. Die Gebühren richten sich nach der Art des Links:

  • Käufe von In-App-Artikeln: Die anwendbare Servicegebühr richtet sich danach, ob es sich bei den Installationen der Nutzerinnen und Nutzer, die die Transaktion durchführen, um neue oder bestehende handelt. Das regionale Einführungsdatum gilt dabei als Stichtag:
    • Neue Installationen: Eine Transaktion von einer Nutzerin oder einem Nutzer, deren/dessen erstmalige Installation oder erstes Update der App über Google Play am oder nach dem 30. Juni 2026 für Nutzerinnen und Nutzer den USA erfolgte.
    • Bestehende Installationen: Eine Transaktion von einer Nutzerin oder einem Nutzer, deren/dessen erstmalige Installation oder erstes Update der App über Google Play vor dem 30. Juni 2026 für Nutzerinnen und Nutzer in den USA erfolgte.
  Wiederkehrende Abos Alle anderen Angebote von digitalen In-App-Funktionen oder ‑Diensten (Neue Installationen) Alle anderen Angebote von digitalen In-App-Funktionen oder ‑Diensten (bestehende Installationen)
Erste 1 Million $ an jährlichen Einnahmen 10 % 10 %
Standard-Servicegebühren  10 % 20 %
Bei der Teilnahme am Play Games Level Up-Programm oder am Apps Experience Program 10 % 15 %
  • App-Download-Event: Eine feste Gebühr pro Installation basierend auf der App-Kategorie der verknüpften externen App, die installiert wird. Diese feste Gebühr wird regelmäßig angepasst. Die Kategorie der verknüpften App muss im Rahmen der Transaktionsmeldung angegeben werden. Weitere Informationen zu Gebühren finden Sie in den FAQs.
    • Spiele: 3,65 $
    • Apps: 2,85 $

Voraussetzungen

Damit Sie an diesem Programm teilnehmen können, muss es sich bei Ihren Apps jeweils um eine App oder ein Spiel für Smartphones oder Tablets handeln, das Nutzern in den USA und ihren Hoheitsgebieten bereitgestellt wird.

Bitte beachten Sie, dass sich Teilnahmeberechtigung und Anforderungen ändern können.

App beim Programm für Links zu externen Inhalten registrieren

So registrieren Sie sich beim Programm für Links zu externen Inhalten:

  1. Sehen Sie sich die Teilnahmevoraussetzungen und die Anforderungen auf dieser Seite an, um herauszufinden, ob Ihre Apps für das Programm infrage kommen.
  2. Füllen Sie das Erklärungsformular für Links zu externen Inhalten aus und führen Sie alle Onboarding-Schritte durch, die für die Registrierung beim Programm über das Supportteam von Google erforderlich sind.
  3. Binden Sie die APIs für externe Links in Ihre App ein, bevor Sie Nutzer zu externen Links weiterleiten, über die sie digitale In-App-Artikel kaufen oder eine externe App herunterladen können.
  4. Registrieren Sie Ihre Apps, die Links zu externen Inhalten verwenden, über die Play Console auf der Seite Links zu externen Inhalten (Einstellungen > Links zu externen Inhalten).
  5. Wenn Sie Links zu externen Inhalten verwenden, um Nutzer zum Herunterladen einer App weiterzuleiten, führen Sie die folgenden Schritte in der Play Console aus:

    a. Alle Versionen der verknüpften externen App(s) registrieren und einreichen

    i. Öffnen Sie die Play Console und rufen Sie die Seite zum Registrieren externer Apps auf (Einstellungen > Externe Apps registrieren).

    ii. Externe Apps, die zur Registrierung eingereicht werden, werden so schnell wie möglich gemäß unseren Standardüberprüfungsverfahren bearbeitet. Dies kann bis zu 7 Tage und in Ausnahmefällen auch länger dauern.

    b. Alle Links zu externen Inhalten in Ihren Play-Apps deklarieren, die zu externen Apps führen

    i. Öffnen Sie die Play Console und rufen Sie die Deklaration für externe Apps auf (Überprüfen und optimieren > Richtlinie und Programme > App-Inhalte).

    ii. Geben Sie den Paketnamen der externen App ein. Hinweis: In der Drop-down-Liste werden nur externe Apps angezeigt, die erfolgreich registriert wurden. Weitere Informationen finden Sie in den häufig gestellten Fragen.

    iii. Geben Sie alle für Nutzer sichtbaren Landingpage-URLs für Downloads externer Apps an.

    iv. Geben Sie alle Downloadlinks an, die zum Verteilen des APK der externen App an Nutzer verwendet werden.

    c. Wenn Ihre externen Apps aktualisiert werden, reichen Sie alle aktualisierten Versionen und APKs der verknüpften externen Apps ein.

    i. Öffnen Sie die Play Console und rufen Sie die Seite zum Registrieren externer Apps auf (Einstellungen > Externe Apps registrieren).

    ii. Suchen Sie die externe App, die aktualisiert werden soll, und klicken Sie in der Tabelle auf Verwalten.

    iii. Achten Sie darauf, dass die externe App genehmigt ist, bevor Sie Nutzerinnen und Nutzer zu den aktualisierten Versionen oder APKs weiterleiten.

  6. Sobald erforderlich, müssen Sie alle Transaktionen und App-Installationen im Blick behalten, die über Links zu externen Inhalten abgeschlossen wurden, um sie über die APIs für externe Links zu melden. Dies schließt auch Transaktionen über 0 $ ein, die beim Kauf kostenloser Probeabos stattfinden.

Bei Fragen ist unser Supportteam hier zu erreichen.

Erklärungsformular aufrufen

Häufig gestellte Fragen

Darf ich Links zu externen Inhalten für Nutzer in anderen Regionen als den USA verwenden?

Dieses Programm ist auf Nutzer in den USA und ihren Hoheitsgebieten beschränkt. Entwickler aus anderen Regionen können sich beim Programm registrieren, um Nutzern in den USA und ihren Hoheitsgebieten externe Links anzubieten. Wenn Sie Nutzern im EWR Links zu externen Inhalten anbieten möchten, müssen Sie sich beim Programm für externe Angebote registrieren.

Können Spieleentwickler an diesem Programm teilnehmen?

Ja. Sowohl Spieleentwickler als auch App-Entwickler sind berechtigt, am Programm für Links zu externen Inhalten teilzunehmen.

Müssen sich alle Entwickler beim Programm für Links zu externen Inhalten registrieren?

Nein, dies ist ein optionales Programm. Wenn Sie nicht beabsichtigen, Nutzer für Käufe oder Downloads an externe Inhalte weiterzuleiten, müssen Sie nichts unternehmen.

Gibt es eine Beschränkung der Anzahl von Links zu externen Inhalten, die ich in meiner App verwenden darf?

Nein, die Anzahl von Links zu externen Inhalten in Ihrer App ist unbegrenzt.

Was für Transaktionen muss ich melden, wenn ich Links zu externen Inhalten verwende, um Nutzer zum Kauf digitaler In-App-Artikel weiterzuleiten?

Sobald dies erforderlich ist, müssen Sie alle Transaktionen melden, die nach dem Aufrufen eines Links zu externen Inhalten ausgeführt werden. Dies schließt auch Transaktionen über 0 $ ein, die beim Kauf kostenloser Probeabos stattfinden. Eingeschlossen sind sämtliche Transaktionen für Neukäufe, Verleih, Verlängerungen, Aufladungen, Upgrades, Downgrades und Sonstiges. Informationen zum Melden dieser Transaktionen finden Sie im Leitfaden zur Einbindung externer Links.

Warum kann ich die externe App nicht auswählen, wenn ich in der Play Console Links zu externen Inhalten deklariere?

Externe Apps müssen erfolgreich registriert worden sein, damit Sie Links zu externen Inhalten deklarieren können, über die Nutzer zum Download einer externen App weitergeleitet werden. Vergewissern Sie sich, dass die externe App zur Registrierung eingereicht wurde und etwaige Probleme behoben wurden, die bei der Registrierung und Überprüfung festgestellt wurden. In der Play Console können Sie auf der Seite Veröffentlichungen – Übersicht kontrollieren, ob Probleme vorliegen, bevor Sie die Registrierung Ihrer externen App einreichen, oder aber nach Einreichen Ihrer externen App zur Überprüfung auf der Seite Richtlinienstatus.

Muss ich die externen Apps registrieren, auf die ich verlinke?

Ja, alle externen Apps müssen auf der Seite für verlinkte Ziele registriert werden. So kann Google prüfen, ob alle externen Apps, die über Links zu externen Inhalten verknüpft sind, den Google Play-Richtlinien für Entwickler*innen entsprechen. Ausgenommen sind Richtlinien, die nicht auf verknüpfte Apps anwendbar sind, z. B. die Zahlungsrichtlinien.

Kann ich Links zu externen Inhalten auch nur für einige meiner Apps anbieten?

Ja. Sobald Sie sich beim Programm für Links zu externen Inhalten registriert haben, können Sie jederzeit über die Play Console angeben, für welche Apps Sie Links zu externen Inhalten nutzen möchten.

Wie kann ich Google diesbezüglich über Änderungen informieren?

Die Anmeldung beim Programm für Links zu externen Inhalten kann für einzelne App-Pakete in den Play Console-Einstellungen geändert werden. Alle Änderungen, auch die an den jeweiligen Servicegebühren, treten sofort in Kraft.

Wie muss ich zum Einbinden der APIs für externe Links vorgehen?

Es ist ganz einfach, Ihre bestehende Einbindung im Abrechnungssystem von Google Play so zu erweitern, dass APIs für externe Links verwendet werden. Diese APIs basieren auf den gleichen Designmustern und ‑prinzipien wie unsere Play Billing Library und Play Developer APIs. Das bedeutet, dass sie mit Ihren bestehenden Designs kompatibel und Ihren Teams vertraut sind. In unserem Integrationsleitfaden für Entwickler finden Sie detaillierte Richtlinien und Ressourcen für den Einstieg. Wir freuen uns über Feedback von Entwicklern zu diesen APIs und möchten auch gerne wissen, welche anderen Ressourcen hier noch hilfreich sein könnten.
Wenn Sie Fragen oder Feedback zu den APIs für externe Links haben, können Sie uns hier kontaktieren.

Kann ich am Programm für Links zu externen Inhalten auch dann teilnehmen, wenn ich bereits an einem Programm zur alternativen Abrechnung teilnehme?

Ja. Entwickler können sich bei beiden Programmen anmelden, wenn sie dies wünschen und die Anforderungen sowie die Teilnahmevoraussetzungen beider Programme erfüllen. Wenn Sie am Programm für Links zu externen Inhalten teilnehmen und externe Links bewerben möchten, müssen Sie die Anmeldung vornehmen und alle Anforderungen für die Teilnahme am Programm erfüllen.

Kann ich das Abrechnungssystem von Google Play und Links zu externen Inhalten zusammen nutzen?

Ja. Entwickler können das Abrechnungssystem von Google Play nutzen, während sie am Programm für Links zu externen Inhalten teilnehmen. Wenn Sie am Programm für Links zu externen Inhalten teilnehmen und externe Links bewerben möchten, müssen Sie die Anmeldung vornehmen und alle Anforderungen für die Teilnahme am Programm erfüllen.

Wenn eine Nutzerin oder ein Nutzer aus der App herausgeleitet wird, um eine externe App zu installieren, werden dann innerhalb des 24-Stunden-Zeitraums sowohl eine Installationsgebühr als auch eine Transaktionsgebühr berechnet?

Nein. Wenn eine Nutzerin oder ein Nutzer einem Link zu externen Inhalten folgt, um eine externe App zu installieren, berechnet Google nur die feste Gebühr für das App-Download-Ereignis. Für nachfolgende Käufe, die aus diesem ersten Link zum Herunterladen einer App resultieren, fallen keine Gebühren für Transaktionsdienste an, auch wenn sie innerhalb des 24-Stunden-Zeitraums erfolgen. Jeder Link aus einer Google Play-App wird jedoch unabhängig berechnet. Wenn ein nachfolgender Transaktionslink zur heruntergeladenen App führt, fallen Transaktionsgebühren an.

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