Vorschau: Gefährdung von Kindern

Richtlinienvorschau (gültig ab dem 22. Januar 2025)

In diesem Artikel erhalten Sie eine Vorschau auf die Änderungen der Richtlinienaktualisierungen im April 2024.

Wir führen die Richtlinie zu den Sicherheitsstandards zum Schutz von Kindern ein, der zufolge Social Apps und Dating-Apps bestimmte Standards einhalten müssen. Entwickler müssen die Einhaltung in der Play Console per Selbstzertifizierung bestätigen, bevor sie eine App veröffentlichen dürfen.

Hier finden Sie den aktuellen Artikel „Gefährdung von Kindern“.

Apps, in denen es Nutzern nicht verboten wird, Inhalte zu erstellen, hochzuladen oder zu verbreiten, die die Ausbeutung oder den Missbrauch von Kindern unterstützen, werden umgehend aus Google Play entfernt. Hierzu zählen auch alle Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Wenn Sie Inhalte in einem Google-Produkt melden möchten, durch die möglicherweise ein Kind ausgebeutet wird, klicken Sie auf Missbrauch melden. Sollten Sie an anderer Stelle im Internet auf entsprechende Inhalte stoßen, wenden Sie sich direkt an die entsprechende Behörde in Ihrem Land

Die Nutzung von Apps, durch die Kinder gefährdet werden, ist nicht zulässig. Dazu gehört unter anderem die Nutzung von Apps, die sexuell missbräuchliches Verhalten gegenüber Kindern fördern, zum Beispiel:

  • Unangemessene, auf ein Kind gerichtete Handlungen, z. B. Grapschen oder Streicheln
  • Cyber-Grooming, z. B. Onlinefreundschaft mit einem Kind, um online oder offline sexuellen Kontakt herzustellen und/oder sexuelle Bilder mit diesem Kind auszutauschen
  • Sexualisierung von Minderjährigen, z. B. Bilder, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, propagieren oder dazu animieren oder Kinder auf eine Weise darstellen, die zur sexuellen Ausbeutung von Kindern führen könnte
  • Sexuelle Erpressung, z. B. Bedrohung oder Erpressung eines Kindes durch echten oder vermeintlichen Zugriff auf intime Bilder dieses Kindes
  • Kinderhandel, z. B. das Anbieten oder die Anwerbung von Kindern mit dem Ziel des kommerziellen sexuellen Missbrauchs

Wir ergreifen entsprechende Maßnahmen, wenn wir auf Inhalte mit Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern aufmerksam werden, und senden beispielsweise einen Bericht an das Nationale Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder (National Center for Missing & Exploited Children – NCMEC). Wenn Sie vermuten, dass ein Kind Opfer von Missbrauch, Ausbeutung oder Menschenhandel wurde oder entsprechend gefährdet ist, wenden Sie sich bitte umgehend an die örtliche Strafverfolgungsbehörde und an eine Kinderschutzorganisation aus dieser Liste.

Außerdem sind Apps verboten, die auf Kinder ausgerichtet sind, aber nicht jugendfreie Themen enthalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Apps mit übermäßiger Darstellung von Gewalt und Blutvergießen
  • Apps, die schädliche und gefährliche Aktivitäten darstellen oder fördern

Apps, die ein negatives Körper- oder Selbstbild fördern, sind ebenfalls unzulässig. Dazu gehören unter anderem Apps, die zu Unterhaltungszwecken Schönheitsoperationen, Gewichtsabnahme und andere kosmetische Korrekturen des Aussehens einer Person darstellen.

Richtlinie zu den Sicherheitsstandards zum Schutz von Kindern

Social Apps und Dating-Apps bei Google Play müssen unserer Richtlinie zu den Sicherheitsstandards zum Schutz von Kindern entsprechen.

Für diese Apps:

  • müssen veröffentlichte Richtlinien vorliegen: Der sexuelle Missbrauch und die Ausbeutung von Kindern müssen für Ihre App in öffentlich verfügbaren Richtlinien verboten sein, etwa in den Nutzungsbedingungen, Community-Richtlinien oder einer beliebigen anderen öffentlich verfügbaren Nutzerrichtliniendokumentation Ihrer App.
  • muss ein In-App-Verfahren für Nutzerfeedback angeboten werden: Sie müssen per Selbstzertifizierung bestätigen, dass in Ihrer App ein Verfahren angeboten wird, mit dem Nutzer die Möglichkeit haben, Feedback zu geben, Bedenken zu äußern oder Meldungen einzureichen.
  • muss gegen Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgegangen werden: Sie müssen per Selbstzertifizierung bestätigen, dass Sie für Ihre App im Einklang mit Ihren veröffentlichten Richtlinien und relevanten Gesetzen geeignete Maßnahmen zur Entfernung einschlägiger Inhalte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, ergreifen, nachdem Sie Kenntnis davon erhalten.
  • müssen Gesetze zum Schutz von Kindern eingehalten werden: Sie müssen per Selbstzertifizierung bestätigen, dass Sie mit Ihrer App anwendbare Gesetze und Bestimmungen zum Schutz von Kindern einhalten, und hierzu beispielsweise ein Verfahren zum Melden bestätigter Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern beim National Center for Missing and Exploited Children (Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) oder bei der für Sie relevanten lokalen Behörde anbieten.
  • muss ein für den Schutz von Kindern zuständiger Ansprechpartner verfügbar sein: Für Ihre App muss ein designierter Ansprechpartner zur Verfügung stehen, den Google Play bezüglich Inhalten in Ihrer App oder auf Ihrer Plattform, die möglicherweise den sexuellen Missbrauch und die Ausbeutung von Kindern enthalten, kontaktieren kann. Dieser Ansprechpartner muss dafür zuständig sein, Ihre Vorgänge zu Maßnahmen und Prüfungen nach außen zu kommunizieren und bei Bedarf nötige Schritte einzuleiten.

Weitere Informationen zu diesen Anforderungen und zu ihrer Umsetzung finden Sie in unserem Hilfeartikel.

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