Das Programm für externe Angebote ermöglicht Entwicklern von über Google Play verwalteten Apps, Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu externen Angeboten weiterzuleiten, um etwa Angebote von In-App-Funktionen und ‑Diensten zu bewerben oder das Herunterladen einer App zu ermöglichen, deren Installation und Updates nicht von Google Play verwaltet werden. Entwickler müssen die unten aufgeführten Teilnahmevoraussetzungen und Anforderungen erfüllen sowie ihre Anmeldung für das Programm abschließen, bevor sie externe Angebote bewerben dürfen. Teilnehmende Entwickler sind zur Einhaltung der Zahlungsrichtlinie und zur Zahlung der unten beschriebenen Servicegebühren verpflichtet, die für unsere Investitionen in Google Play und Android genutzt werden und weiterhin gelten.
Voraussetzungen
Für die Teilnahme am Programm müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihre App muss eine App oder ein Spiel für einen beliebigen Formfaktor sein, die bzw. das Nutzern im EWR externe Angebote zur Verfügung stellt.
- Ihre App darf sich nicht ausschließlich an Kinder richten.
- Der Entwickler muss als Unternehmen registriert sein.
Anforderungen
Entwickler, die an diesem Programm teilnehmen, müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Sie müssen sich wie unten definiert beim Programm für externe Angebote anmelden und eine Genehmigung für ihre Apps sowie externe Apps einholen.
- Sie müssen externe Angebote auf Nutzer im EWR beschränken.
- Sie müssen dafür Sorge tragen, dass alle Google Play-Apps, die für dieses Programm registriert sind, und alle etwaig verknüpften externen Apps den Google Play-Richtlinien für Entwickler entsprechen. Ausgenommen sind Richtlinien, die nicht auf verknüpfte Apps anwendbar sind, z. B. die Zahlungsrichtlinie.
- Für registrierte Apps, die über Google Play verwaltet werden, kann nur die alternative Abrechnung ohne Auswahlmöglichkeit für Nutzer für In-App-Käufe verwendet werden. Google Play Billing oder die Abrechnung mit Auswahlmöglichkeit für Nutzer dürfen nicht verwendet werden.
- Sie müssen die APIs für externe Angebote einbinden, um entsprechende Transaktionen zu melden und Nutzer an Angebote außerhalb der App weiterzuleiten. Dazu gehört auch das Aufrufen dieser APIs, damit Google den Bildschirm mit erforderlichen Informationen anzeigen und obligatorische Schutzmaßnahmen für Nutzer bereitstellen kann.
- Sie müssen für Nutzer, die externe Transaktionen über ein externes Angebot ausführen, Kundensupport sowie ein Verfahren zum Anfechten nicht autorisierter Transaktionen anbieten.
- Sie müssen Erstattungsmethoden für Nutzer anbieten, die Transaktionen außerhalb von Google Play ausführen, sofern Nutzer vor dem Kauf nicht ausdrücklich darüber informiert wurden, dass die Transaktion nicht erstattungsfähig ist.
- Sie dürfen in Play Store-Einträgen keine Informationen zu Apps angeben, die nicht über Google Play vertrieben werden, um das Risiko, dass Nutzer verwirrt werden, möglichst gering zu halten.
- Alle Links zu externen Angebotsinhalten müssen den nachstehend beschriebenen Anforderungen an Ziele entsprechen.
- Sie müssen Google die anfallenden Gebühren für Transaktionen in Verbindung mit einer über Google Play verwalteten App zahlen, die nach dem externen Angebot außerhalb der App erfolgen, wie im Abschnitt unten beschrieben.
Anforderungen an Ziele
Alle externen Ziele für Inhalte müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Über Links zu externen Inhalten können Nutzer zu Ihren Angeboten und App-Downloads weitergeleitet werden.
- Links zu externen Inhalten zum Kauf Ihrer In-App-Angebote können in einem Browser, einer WebView oder einem anderen App-Shop angezeigt werden, der bereits auf dem Gerät des Nutzers installiert ist.
- Aus Sicherheitsgründen können Links zu externen Inhalten zum Herunterladen Ihrer Apps auf den Download von Apps in einem Browser oder einem anderen App-Shop verweisen, der bereits auf dem Gerät des Nutzers installiert ist. Die Landingpage darf keine Downloads enthalten, die nicht im Rahmen des Programms für externe Angebote genehmigt wurden.
- Bei Links zu externen Inhalten muss der Nutzer vor dem Weiterleiten über die Landingpage und ihren Zweck in der App informiert werden.
- URLs externer Inhalte dürfen zum Schutz der Nutzerdaten keine personenidentifizierbaren Informationen eines Nutzers enthalten, soweit keine ausreichenden Sicherheits- oder Verschlüsselungstechniken implementiert sind.
- Links zu externen Inhalten dürfen Nutzer nicht auf eine andere Landingpage als die in Ihrem externen Link angegebene weiterleiten, bei der Weiterleitung täuschen oder sonstige unzutreffende oder irreführende Informationen angeben.
Außerdem müssen alle Ziele für Links zum Herunterladen Ihrer App, die bei Google Play verwendet werden, folgende Anforderungen erfüllen, um für eine optimale Nutzung zu sorgen und die Nutzer von Google Play zu schützen:
- Sie müssen berechtigt sein, die am Zielort verfügbaren Apps zu vertreiben.
- Sie müssen Details zur App, die heruntergeladen werden soll, eindeutig und gut sichtbar veröffentlichen. Die App-Details müssen mindestens den App-Namen, das App-Symbol, die App-Beschreibung, die App-Versionsnummer, die Downloadgröße der App und Informationen zum App-Entwickler enthalten.
- Sie dürfen eine App nur mit Wissen des Nutzers und auf dessen ausdrückliche Anweisung für die jeweilige App installieren. Hierfür muss eine eindeutig gekennzeichnete Benutzeroberflächenkomponente verwendet werden, die dem Nutzer angezeigt wird.
- Sie müssen Endnutzern über leicht zugängliche Kommunikationskanäle direkten und öffentlich zugänglichen Kundensupport anbieten.
- Sie müssen Richtlinien zu Nutzerdaten für ihre Nutzer umfassen.
- Sie sind dafür verantwortlich, alle geltenden lokalen Vorschriften, Gesetze und Verordnungen einzuhalten.
Servicegebühren von Google Play
Wie unsere standardmäßigen Servicegebühren spiegeln auch die Gebühren für das Programm für externe Angebote die Vorteile von Google Play wider und bilden eine Grundlage für unsere fortlaufenden Investitionen in Android und Google Play. Die folgenden Gebühren fallen an, wenn ein Nutzer nach dem Aufrufen eines Links zu externen Inhalten Transaktionen ausführt oder Apps installiert:
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Gebühren |
Voraussetzungen |
Links zum Kaufen von In-App-Inhalten |
Links zu Downloads |
|---|---|---|---|
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Gebühr für die erstmalige Akquisition |
< 6 Monate nach der Installation einer über Google Play verwalteten App |
3 % des jeweiligen Transaktionsbetrags nach abgeschlossener Angebots-Conversion |
3 % des jeweiligen für die heruntergeladene App anfallenden Transaktionsbetrags |
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> 6 Monate nach der Installation einer in Google Play verwalteten App |
0 % |
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Stufe 1 – Fortlaufender Service (erforderlich) |
Solange der Google Play Store-Service für die App in Anspruch genommen wird |
10 % des jeweiligen Transaktionsbetrags nach abgeschlossener Angebots-Conversion |
Fester Betrag pro Nutzerland und App-Kategorie (siehe unten) je Installation |
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Stufe 2 – Fortlaufender Service |
+ 10 % des jeweiligen Transaktionsbetrags bzw. + 3 % des jeweiligen Abobetrags nach abgeschlossener Angebots-Conversion |
Fester Betrag pro Nutzerland und App-Kategorie (siehe unten) je Installation |
|
Diese Gebühren werden addiert. Bei Apps, für die Stufe 1 festgelegt wurde, werden sowohl die Gebühren für die erstmalige Akquisition als auch die Gebühren für Stufe 1 berechnet. Bei Apps mit Stufe 2 fallen die Gebühren für die erstmalige Akquisition sowie für Stufen 1 und 2 an.
Feste Gebühren für App-Downloads
Für den fortlaufenden Service der Stufen 1 und 2 haben wir feste Gebühren eingeführt, wenn eine App über einen Link heruntergeladen wird. So wird sichergestellt, dass Google Play für die Vorteile, die die Plattform bietet, entschädigt wird, z. B. für die Dienste zum Schutz von Google Play-Nutzern und Tools zum Verwalten der App.
Stufe 1 – Fortlaufender Service, feste Gebühr pro Installation * in Euro:
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Ländergruppe |
Gruppe 1 |
Gruppe 2 |
Gruppe 3 |
Gruppe 4 |
|---|---|---|---|---|
| Apps | 0,90 | 0,75 | 0,50 | 0,20 |
| Spiele | 0,95 | 0,70 | 0,30 | 0,10 |
Stufe 1 + Stufe 2 – Fortlaufender Service, feste Gebühr pro Installation* in Euro:
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Ländergruppe |
Gruppe 1 |
Gruppe 2 |
Gruppe 3 |
Gruppe 4 |
|---|---|---|---|---|
| Apps | 1,80 | 1,50 | 1,00 | 0,40 |
| Spiele | 1,90 | 1,40 | 0,60 | 0,20 |
* Wird gelegentlich angepasst
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Ländergruppen |
Liste der Länder |
|---|---|
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Gruppe 1 |
Deutschland, Österreich, Island, Irland, Norwegen |
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Gruppe 2 |
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Malta, Niederlande, Schweden |
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Gruppe 3 |
Kroatien, Tschechien, Estland, Griechenland, Ungarn, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien |
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Gruppe 4 |
Bulgarien, Zypern, Rumänien |
App(s) für das Programm für externe Angebote anmelden
Gehen Sie für die Anmeldung beim Programm für externe Angebote so vor:
-
Sehen Sie sich die Teilnahmevoraussetzungen und die Anforderungen auf dieser Seite an, um herauszufinden, ob Ihre Apps für das Programm infrage kommen.
-
Öffnen Sie die Play Console, rufen Sie die Seite Externe Angebote (Einstellungen > Externe Angebote) auf und führen Sie alle Onboarding-Schritte aus, die für die Registrierung beim Programm erforderlich sind (z. B. die Nutzungsbedingungen akzeptieren und ein Zahlungsprofil einrichten).
-
Integrieren Sie die APIs für externe Angebote.
-
Registrieren Sie Ihre Apps direkt über die Play Console. Nachdem Sie die Apps und Länder/Regionen ausgewählt haben, in denen Sie externe Angebote anbieten möchten, klicken Sie auf einen Abschnitt unten, um ihn zu maximieren. Folgen Sie dann der Anleitung, um Ihre Apps zu registrieren und die Einstellungen für externe Angebote zu verwalten:
- Öffnen Sie die Play Console und rufen Sie die Seite Externe Angebote auf (Settings > Mit externen Angeboten verknüpfen).
- Suchen Sie die App, die Sie registrieren möchten, und klicken Sie in der Tabelle auf Verwalten. Die Seite Einrichtung der Monetarisierung für diese App wird geöffnet.
- Klicken Sie auf + Länder/Regionen hinzufügen, um die Länder/Regionen im EWR auszuwählen, auf die Sie das Programm für externe Angebote für diese App anwenden möchten.
- Die Liste der auswählbaren Länder/Regionen richtet sich nach der Verfügbarkeit des Programms in diesen Ländern/Regionen.
- Wählen Sie die gewünschte Stufe für fortlaufenden Service aus, wenn Sie externe Angebote in ausgewählten Regionen anbieten.
- Wenn Sie den Vorgang abgeschlossen haben, klicken Sie auf Änderungen speichern.
- Diese Schritte müssen für jede App durchgeführt werden, die Sie für das Programm registrieren möchten.
Sie können Ihre Einstellungen für das Programm für externe Angebote auf der Seite Externe Angebote (Settings > Mit externen Angeboten verknüpfen) verwalten, einschließlich der Anmeldung auf App-Ebene und der Profilinformationen.
- Öffnen Sie die Play Console und rufen Sie die Seite Rechnungen auf (Settings > Rechnungen für Zahlungen außerhalb von Google Play Billing).
- Auf dem Tab mit der entsprechenden Nutzerregion finden Sie zugehörige Informationen zu Transaktions- und Servicegebühren für Transaktionen von Nutzern in dieser Region, z. B. fällige Beträge, Transaktionen, Rechnungen und Dokumente sowie Einstellungen.
- Öffnen Sie die Play Console und rufen Sie die Seite Externe Angebote auf (Settings > Mit externen Angeboten verknüpfen).
- Suchen Sie die App, die Sie registrieren möchten, und klicken Sie in der Tabelle auf Verwalten. Die Seite Einrichtung der Monetarisierung für diese App wird geöffnet.
- Klicken Sie auf Länder/Regionen bearbeiten, um die Länder/Regionen auszuwählen, in denen Sie externe Angebote aktualisieren möchten.
- Die Liste der auswählbaren Länder/Regionen richtet sich nach der Verfügbarkeit des Programms in diesen Ländern/Regionen.
- Wählen Sie die gewünschte Stufe für fortlaufenden Service aus, wenn Sie externe Angebote in ausgewählten Regionen anbieten.
- Nach einem Wechsel von Servicestufe 2 zu Stufe 1 gelten die Gebühren für Stufe 2 für bestehende Nutzer noch für 6 Monate nach der Umstellung.
- Wenn Sie den Vorgang abgeschlossen haben, klicken Sie auf Änderungen speichern.
5. Wenn Sie Links zu externen Inhalten verwenden, um Nutzer zum Herunterladen einer App weiterzuleiten, führen Sie die folgenden Schritte in der Play Console aus:
a. Alle Versionen der verknüpften externen App(s) registrieren und einreichen
- Öffnen Sie die Play Console und rufen Sie die Seite Externe Apps registrieren auf (Einstellungen > Externe Apps registrieren).
- Externe Apps, die zur Registrierung eingereicht werden, werden so schnell wie möglich gemäß unseren Standardüberprüfungsverfahren bearbeitet. Dies kann bis zu 7 Tage und in Ausnahmefällen auch länger dauern.
b. Alle Links zu externen Inhalten in Ihren Play-Apps deklarieren
- Öffnen Sie die Play Console und rufen Sie die Deklaration Externe Apps auf (Überprüfen und optimieren > Richtlinie und Programme > App-Inhalte).
- Geben Sie den Paketnamen Ihrer externen App ein. Hinweis: In der Drop-down-Liste werden nur externe Apps angezeigt, die erfolgreich registriert wurden. Weitere Informationen finden Sie in diesen FAQs.
- Geben Sie alle für Nutzer sichtbaren Landingpage-URLs für Downloads externer Apps an.
- Geben Sie alle Downloadlinks an, die zum Verteilen des APK der externen App an Nutzer verwendet werden.
c. Wenn Ihre externen Apps aktualisiert werden, reichen Sie alle aktualisierten Versionen und APKs der verknüpften externen Apps ein.
- Öffnen Sie die Play Console und rufen Sie die Seite Externe Apps registrieren auf (Einstellungen > Externe Apps registrieren).
- Suchen Sie die externe App, die aktualisiert werden soll, und klicken Sie in der Tabelle auf „Verwalten“.
- Achten Sie darauf, dass die externe App genehmigt ist, bevor Sie Nutzer zu den aktualisierten Versionen oder APKs weiterleiten.
6. Melden Sie alle anwendbaren autorisierten Transaktionen innerhalb von 24 Stunden nach der externen Transaktion an Google Play.
Häufig gestellte Fragen
Wann kann ich Nutzer zu App-Downloads weiterleiten?Ab Dezember 2025 können Sie Nutzer im EWR über Links an App-Downloads weiterleiten, indem Sie die aktualisierten APIs für externe Angebote verwenden. Dazu müssen Sie sich für das Programm für externe Angebote registriert, eine Servicestufe ausgewählt, die APIs eingebunden und dafür gesorgt haben, dass alle Download-Links geprüft und genehmigt wurden.
Führen Sie die folgenden erforderlichen Schritte aus:
Zum Fortsetzen der Teilnahme:
- Wenn Sie Nutzer an Käufe weiterleiten möchten, müssen Sie die aktualisierten Anforderungen für die Teilnahme am Programm umsetzen und die aktualisierten APIs für externe Angebote bis zum 28. Januar 2026 einbinden. Wir erstatten Ihnen ferner die Differenz bei den Servicegebühren nach dem 28. Januar 2026.
- Wenn Sie Nutzer über Links an externe App-Downloads weiterleiten möchten, müssen Sie die Anforderungen für die Teilnahme am Programm einschließlich der Weiterleitung von Nutzern über die neuen APIs für externe Angebote erfüllen, bevor Sie Links zum Herunterladen in Ihrer App implementieren. Für diesen Anwendungsfall für externe Angebote ist kein Migrationszeitraum vorgesehen, da es sich um eine neue Funktion handelt, die ab dem 9. Dezember 2025 verfügbar ist.
Zum Beenden der Teilnahme: Sie können die Registrierung für das Programm für externe Angebote in der Play Console aufheben. Danach dürfen Sie Nutzer nicht mehr zu externen Angeboten weiterleiten. Dies schließt auch das Bewerben von Angebote für In-App-Funktionen und ‑Dienste sowie das Herunterladen von Apps ein, deren Installation und Updates nicht von Google Play verwaltet werden.
Sie können URLs für externe Angebote in der Play Console vorab deklarieren (Einstellungen > Mit externen Angeboten verknüpfen). Standardmäßig ist jede App so eingerichtet, dass Sie eine begrenzte Anzahl von URLs für externe Angebote deklarieren können. Wenn Sie mehr URLs deklarieren möchten, kontaktieren Sie uns.
Seit dem 9. Dezember 2025 können Sie Links zu externen Inhalten dynamisch mit den aktualisierten APIs für externe Angebote bereitstellen. Sobald Sie die aktualisierte API für Links zu externen Inhalten in Ihrer App implementiert haben, müssen Sie diese nicht mehr vorab deklarieren. Stattdessen können Sie sie dynamisch mit den aktualisierten APIs bereitstellen.
Gibt es eine Beschränkung der Anzahl von Links zu externen Inhalten, die ich in meiner App verwenden darf?
Warum kann ich die externe App nicht auswählen, wenn ich in der Play Console Links zu externen Inhalten deklariere?
Muss ich die externen Apps registrieren, auf die ich verlinke?
Nein. Dieses Programm ist auf Nutzer im EWR beschränkt. Entwickler aus anderen Regionen können sich beim Programm anmelden, um eine Ausrichtung auf Nutzer im EWR über Orte außerhalb der Play App vorzunehmen.
Zum EWR gehören derzeit folgende Länder: Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden.
Ja. Sowohl Spieleentwickler als auch App-Entwickler sind berechtigt, am Programm für externe Angebote teilzunehmen.
Das Programm ist für Apps und Spiele in allen Formfaktoren verfügbar, einschließlich Smartphones, Tablets, ChromeOS, Android TV und Wear OS.
Nein. Das Programm basiert auf Ihrer Zustimmung. Wenn Sie Nutzer nicht an Orte außerhalb der App weiterleiten möchten, müssen Sie nichts unternehmen.
Ja. Sobald Sie beim Programm für externe Angebote angemeldet sind, können Sie jederzeit über die Play Console angeben, für welche Apps Sie externe Angebote nutzen möchten.
Die Anmeldung beim Programm für externe Zahlungen in einem Markt kann für einzelne App-Pakete in den Einstellungen der Play Console geändert werden. Alle Änderungen, auch die an den jeweiligen Servicegebühren, treten sofort in Kraft.
Es ist ganz einfach, Ihre bestehende Integration im Abrechnungssystem von Google Play so zu erweitern, dass APIs für externe Angebote verwendet werden. Diese APIs basieren auf den gleichen Designmustern und ‑prinzipien wie unsere Play Billing Library und Play Developer APIs. Das bedeutet, dass sie mit Ihren bestehenden Designs kompatibel und Ihren Teams weitgehend vertraut sind. In unserem Integrationsleitfaden für Entwickler finden Sie detaillierte Richtlinien und Ressourcen für den Einstieg. Wir freuen uns über Feedback von Entwicklern zu diesen APIs und möchten auch gerne wissen, welche anderen Ressourcen hier noch hilfreich sein könnten.
Wenn Sie Fragen oder Feedback zu den APIs für externe Angebote haben, können Sie uns hier kontaktieren.
Apps im Programm für externe Angebote dürfen nur die alternative Abrechnung ohne Auswahlmöglichkeit für Nutzer verwenden. Die Verwendung der Abrechnung mit Auswahlmöglichkeit für Nutzer oder von Google Play Billing in Kombination mit den Links für externe Angebote wird nicht mehr unterstützt. Diese Änderung sorgt dafür, dass die Abrechnung mit der neuen Flexibilität bei der Weiterleitung von Nutzern zu externen Inhalten übereinstimmt.
Entwickler, die sich vor dem 19. August 2025 registriert haben, haben bis zum 30. November 2025 Zeit, diese Änderungen zu übernehmen. Diese Übergangszeit dauert also drei Monate.
Apps im Programm für externe Angebote können nur ihren eigenen Abrechnungsdienst verwenden, indem sie sich für die alternative Abrechnung ohne Auswahlmöglichkeit für Nutzer registrieren und die Programmrichtlinien einhalten. Die Verwendung von Google Play Billing oder der Abrechnung mit Auswahlmöglichkeit für Nutzer in Kombination mit Links zu externen Angeboten wird nicht mehr unterstützt. Diese Änderung sorgt dafür, dass die Abrechnung mit der neuen Flexibilität bei der Weiterleitung von Nutzern zu externen Inhalten übereinstimmt.
Entwickler, die sich vor dem 19. August 2025 registriert haben, haben bis zum 30. November 2025 Zeit, diese Änderungen zu übernehmen. Diese Übergangszeit dauert also drei Monate.
Die Gebühren von Google Play bilden eine Grundlage für unsere Investitionen in Android und Google Play und spiegeln die Vorteile von Android und Google Play wider. Auf diese Weise ist es uns beispielsweise möglich, Android kostenlos zur Verfügung zu stellen, eine ständig wachsende Auswahl an Tools und Diensten für den Aufbau erfolgreicher Unternehmen anzubieten und unsere Plattformen gleichzeitig für Milliarden von Nutzern weltweit sicher zu gestalten.
Zur Einhaltung des Gesetzes über digitale Märkte (GDM) können sich Entwickler beim Programm für externe Angebote anmelden. Damit wir weiterhin in die Plattform investieren können, gilt für Entwickler, die am Programm für externe Angebote teilnehmen, ein neues Servicegebührenmodell für Nutzerkäufe in Verbindung mit einer Play-App, die außerhalb der App erfolgen. Die Gebühren setzen sich aus einer Gebühr für die erstmalige Akquisition und einer Gebühr für laufende Dienste zusammen.