Richtlinie für selbstzertifizierte Anzeigen-SDKs für familienfreundliche Inhalte

Google Play ist bestrebt, Kindern und Familien eine sichere Umgebung zur Verfügung zu stellen. Eine wesentliche Maßnahme in diesem Zusammenhang besteht darin, Kindern nur solche Werbeanzeigen zu präsentieren, die für ihr Alter geeignet sind, und dafür zu sorgen, dass ihre Daten ordnungsgemäß verarbeitet werden. Zu diesem Zweck verlangen wir von Anzeigen-SDKs und Vermittlungsplattformen eine Selbstzertifizierung, in der bestätigt wird, dass sie für Kinder geeignet sind und den Google Play-Programmrichtlinien für Entwickler und der Richtlinie für familienfreundliche Inhalte von Google Play entspricht, darunter auch den Anforderungen des Programms für selbstzertifizierte Anzeigen-SDKs für familienfreundliche Inhalte.

Das Programm für selbstzertifizierte Anzeigen-SDKs für familienfreundliche Inhalte von Google Play bietet Entwicklern eine wichtige Möglichkeit, festzustellen, welche Anzeigen-SDKs oder Vermittlungsplattformen selbst zertifiziert haben, dass sie für die Verwendung in speziell für Kinder entwickelten Apps geeignet sind. 

Die Falschdarstellung von Informationen zu Ihrem SDK, einschließlich der Angaben in Ihrem Antragsformular, kann zur Entfernung oder Sperrung Ihres SDK aus dem Programm für selbstzertifizierte Anzeigen-SDKs für familienfreundliche Inhalte führen. Deshalb ist es wichtig, korrekte Angaben zu machen.

Richtlinienanforderungen

Wenn Ihr SDK oder Ihre Vermittlungsplattform Apps bereitstellt, die Teil des Google Play-Programms für familienfreundliche Inhalte sind, müssen die Google Play-Richtlinien für Entwickler sowie die folgenden Anforderungen eingehalten werden. Falls Richtlinienanforderungen nicht befolgt werden, kann dies zur Sperrung oder Entfernung aus dem Programm für selbstzertifizierte Anzeigen-SDKs für familienfreundliche Inhalte führen.

Sie sind dafür verantwortlich, dass bei Ihrem SDK oder Ihrer Vermittlungsplattform die Richtlinien eingehalten werden. Bitte lesen Sie deshalb die Google Play-Programmrichtlinien für Entwickler, die Google Play-Richtlinien für familienfreundliche Inhalte sowie die Anforderungen des Programms für selbstzertifizierte Anzeigen-SDKs für familienfreundliche Inhalte.

  1. Anzeigeninhalte: Anzeigeninhalte, die für Kinder zugänglich sind, müssen für sie geeignet sein.
    • Um dieses Ziel zu erfüllen, müssen Sie (i) Definitionen für anstößige Anzeigeninhalte und unangemessenes Verhalten festlegen und (ii) beides in Ihren Nutzungsbedingungen oder Richtlinien verbieten. Bezüglich dieser Definitionen müssen die Google Play-Programmrichtlinien für Entwickler befolgt werden.
    • Sie müssen außerdem eine Methode entwickeln, mit der Sie Ihre Anzeigen danach einstufen können, ob sie sich für bestimmte Altersgruppen eignen. Dazu sollten in jedem Fall die Kategorien „Everyone“ (Jedes Alter) und „Mature“ (Nicht jugendfrei) gehören. Wenn das Antragsformular für ein Anzeigen-SDK ausgefüllt wurde, muss sich dessen Altersfreigabe-Methodik nach derjenigen richten, die Google für SDKs vorschreibt.
    • Wenn Sie Echtzeitgebote verwenden, um Anzeigen an Kinder auszuliefern, müssen die Creatives überprüft worden sein und den oben genannten Anforderungen entsprechen.
    • Darüber hinaus müssen Creatives visuell kenntlich gemacht werden, die aus Ihrem Inventar stammen (z. B. durch ein Wasserzeichen Ihres Firmenlogos).
  2. Anzeigenformat: Alle Anzeigen, die minderjährigen Nutzern präsentiert werden, müssen den Anforderungen an Anzeigenformate für Werbung in familienfreundlichen Apps entsprechen. Außerdem müssen Sie Entwicklern das Auswählen von Anzeigenformaten ermöglichen, bei denen die Google Play-Richtlinien für familienfreundliche Inhalte eingehalten werden.
    • Anzeigen dürfen keine irreführenden Inhalte enthalten. Außerdem dürfen sie nicht so gestaltet sein, dass Kinder zu unbeabsichtigten Klicks verleitet werden. Irreführende Werbung, die Nutzer zum Anklicken zwingt – entweder durch eine Schaltfläche zum Schließen, über die eine weitere Anzeige ausgelöst wird, oder dadurch, dass sie plötzlich in Bereichen der App erscheint, in denen Nutzer normalerweise auf andere Funktionen tippen – ist nicht zulässig.
    • Störende Werbung einschließlich solcher, die den gesamten Bildschirm einnimmt oder von einer normalen Nutzung abhält und keine klar ersichtliche Möglichkeit bietet, die Werbung auszublenden (z. B. blockierende Anzeigen), ist nicht erlaubt.
    • Anzeigen, die die normale Verwendung der App oder den Spielverlauf beeinträchtigen, müssen sich nach 5 Sekunden schließen lassen – dies gilt auch für Anzeigen mit Prämie und von Nutzern aktivierte Werbung.
    • Mehrere Anzeigen-Placements auf einer Seite sind nicht zulässig. Beispiel: Banneranzeigen, die mehrere Angebote in einem Placement enthalten, oder mehrere Banner- oder Videoanzeigen.
    • Werbung muss eindeutig von App-Inhalten unterscheidbar sein. Offerwalls und bildfüllende Anzeigen, die von minderjährigen Nutzern nicht eindeutig als Werbung erkannt werden können, sind nicht zulässig.
    • Werbung darf keine schockierenden Inhalte haben oder Nutzer emotional so manipulieren, dass sie dazu verleitet werden, Anzeigen aufzurufen.
  3. Interessenbezogene Werbung / Remarketing: Anzeigen, die minderjährigen Nutzern präsentiert werden, dürfen weder interessenbezogen sein (Werbung, die basierend auf ihrem Online-Browserverhalten auf einzelne Nutzer mit bestimmten Eigenschaften ausgerichtet ist) noch Remarketing (Werbung, die basierend auf vorherigen Interaktionen mit einer App oder Website auf einzelne Nutzer ausgerichtet ist) beinhalten.
  4. Datennutzung: Sie (der SDK-Anbieter) müssen transparent darlegen, wie Sie mit Nutzerdaten umgehen (z. B. mit von einem Nutzer oder über einen Nutzer erhobenen Informationen, einschließlich Geräteinformationen). Das bedeutet, den Zugriff auf die Daten sowie deren Erhebung, Verwendung und Weitergabe durch Ihr SDK offenzulegen und die Nutzung der Daten auf die angegebenen Zwecke zu beschränken. Die Google Play-Anforderungen gelten zusätzlich zu den Anforderungen der anwendbaren Datenschutzgesetze. Sie müssen die Erhebung jeglicher personenbezogener und vertraulicher Daten von Kindern durch Ihre App offenlegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Authentifizierungsinformationen, Daten von Mikrofon- und Kamerasensoren, Geräte- und Werbenutzungsdaten sowie die Android-ID.
    • Sie müssen Entwicklern ermöglichen, entweder bei jeder Anfrage oder für jede App, eine auf Kinder ausgerichtete Anzeigenbereitstellung zu beantragen. Dabei müssen anwendbare Gesetze und Bestimmungen, wie das US-Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet (Children's Online Privacy Protection Act, COPPA) und die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), eingehalten werden.
      • Für Google Play müssen Anbieter von Anzeigen-SDKs bei allen Inhalten für Kinder personalisierte Anzeigen, interessenbezogene Werbung und Remarketing deaktivieren.
    • Wenn Sie Echtzeitgebote zur Auslieferung von Anzeigen an Kinder verwenden, müssen die Datenschutzrichtlinien von den Bietern beachtet werden.
    • Sie dürfen keine AAID, SIM-Seriennummer, Build-Seriennummer, BSSID, MAC-Adresse, SSID, IMEI und/oder IMSI von Kindern oder Nutzern unbekannten Alters übertragen.
  5. Vermittlungsplattformen: Wenn Sie Kindern Anzeigen präsentieren, müssen Sie Folgendes beachten:
    • Nutzen Sie ausschließlich selbstzertifizierte Anzeigen-SDKs für familienfreundliche Inhalte oder implementieren Sie bestimmte Sicherheitsmaßnahmen, damit diese Anforderungen bei allen Anzeigen, die durch Vermittlung ausgeliefert werden, befolgt werden.
    • Leiten Sie die erforderlichen Informationen an die Vermittlungsplattformen weiter, um diese über die Altersfreigabe für Anzeigeninhalte und die Richtlinien für Anzeigen in Inhalten für Kinder in Kenntnis zu setzen.
  6. Selbstzertifizierung und Compliance: Sie müssen genügend Informationen zur Verfügung stellen, z. B. über das Antragsformular, damit Google die Einhaltung aller Anforderungen an die Selbstzertifizierung seitens des Anzeigen-SDK bestätigen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
    • Eine englischsprachige Version der Nutzungsbedingungen, der Datenschutzerklärung und des Integrationsleitfadens für Publisher für Ihr SDK oder Ihre Vermittlungsplattform.
    • Eine Test-App, die die aktuelle konforme Version des Anzeigen-SDK nutzt. Sie muss als vollständiges und ausführbares Android-APK eingereicht werden, das alle Funktionen des SDKs nutzt. Anforderungen an Test-Apps:
      • Sie müssen als vollständiges und ausführbares Android-APK eingereicht werden, das auf einem Smartphone ausgeführt werden soll.
      • Sie müssen die aktuelle oder anstehende Version des Anzeigen-SDKs verwenden, die den Google Play-Richtlinien entspricht.
      • Sie müssen alle Funktionen Ihres Anzeigen-SDKs nutzen, etwa Ihr SDK aufrufen, um Anzeigen abzurufen und anzuzeigen.
      • Sie müssen uneingeschränkten Zugriff auf alle aktiven/ausgelieferten Anzeigeninventare im Netzwerk haben. Dies geschieht über die Anforderung von Creatives durch die Test-App.
      • Sie dürfen nicht per Standortbestimmung eingeschränkt werden.
      • Wenn Ihr Inventar für eine gemischte Zielgruppe bestimmt ist, muss Ihre Test-App zwischen Anfragen für Anzeigen-Creatives aus dem gesamten Inventar und dem Inventar für Kinder oder alle Altersgruppen unterscheiden können.
      • Sie dürfen nicht auf bestimmte Anzeigen im Inventar beschränkt sein, außer dies wird durch eine neutrale Altersabfrage gesteuert.
  7. Sie müssen zeitnah auf mögliche Nachfragen reagieren und per Selbstzertifizierung bestätigen, dass bei allen neuen Versionen die aktuellen Google Play-Programmrichtlinien für Entwickler sowie die Anforderungen im Rahmen der Richtlinie für familienfreundliche Inhalte eingehalten werden.
  8. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen: Selbstzertifizierte Anzeigen-SDKs für familienfreundliche Inhalte müssen eine Anzeigenbereitstellung unterstützen, bei der alle relevanten Jugendschutzgesetze und ‑bestimmungen befolgt werden, die für die Publisher gelten.
    • Ihr SDK oder Ihre Vermittlungsplattform darf nicht gegen das US-Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet (Children's Online Privacy Protection Act, COPPA), die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder sonstige anwendbare Gesetze oder Bestimmungen verstoßen.

      Hinweis: Das Wort „Kinder“ kann in unterschiedlichen Sprachen und unterschiedlichen Zusammenhängen verschiedene Bedeutungen haben. Es ist wichtig, dass Sie sich von Ihrem Rechtsbeistand dahingehend beraten lassen, welche Verpflichtungen und/oder altersbedingten Einschränkungen für Ihre App gelten. Sie selbst wissen am besten, wie Ihre App funktioniert. Deshalb benötigen wir Ihre Unterstützung, um dafür sorgen zu können, dass Familien Apps bei Google Play mit ruhigem Gewissen verwenden können.

Weitere Informationen zu diesen Anforderungen erhalten Sie auf der Richtlinienseite zum Programm für selbstzertifizierte Anzeigen-SDKs für familienfreundliche Inhalte.

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