Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die Maßnahmen, die Entwickler ergreifen können, um die Richtlinienanforderungen für Nachrichten- und Zeitschriften-Apps einzuhalten.
Anforderungen
Alle Entwickler von Nachrichten- und Zeitschriften-Apps, für die die Richtlinie für Nachrichten- und Zeitschriften-Apps gilt, müssen eine Erklärung in der Play Console ausfüllen.
Wer muss eine Erklärung einreichen?
Eine Erklärung muss für alle Nachrichten- und Zeitschriften-Apps abgegeben werden, die:
- in der Play Console als Nachrichten- oder Zeitschriften-App deklariert wurden,
- derzeit in der Kategorie „Nachrichten und Zeitschriften“ bei Google Play aufgeführt sind und
- im App-Titel, im App‑Symbol, im Entwicklernamen oder in der Beschreibung den Begriff „Nachrichten“ oder „Zeitschrift“ enthalten.
Wenn Ihre App eines oder mehrere dieser Merkmale aufweist, werden Sie in der Console aufgefordert, eine Erklärung abzugeben. Alle anderen Apps sind hiervon ausgenommen.
Welche Apps sind hiervon betroffen und welche nicht?
Beispiele für Apps aus der Kategorie „Nachrichten & Zeitschriften“, für die diese Richtlinie gilt:
- Apps für aktuelle Nachrichten
- Zeitungs-Apps
- Zeitschriften-Apps
- Apps für Eilmeldungen
- Apps für lokale Nachrichten und Zeitschriften
- Apps für täglich und wöchentlich erscheinende Nachrichten und Zeitschriften
- Aggregator-Apps für Nachrichten und Zeitschriften (einschließlich solcher, für die KI verwendet wird)
- Apps mit dem Wort „Nachrichten“ im Titel, Symbol oder Entwicklernamen
- Apps mit dem Wort „Zeitschrift“ im Titel, Symbol oder Entwicklernamen
Für die folgenden Apps gilt diese Richtlinie nicht:
- Apps von Medien-Aggregatoren
- Apps für Medien-Streaming
- Apps, die hauptsächlich von Nutzern erstellte Inhalte enthalten (z. B. Apps für soziale Medien)
- Apps, deren Hauptzweck im Verkauf von Produkten und Dienstleistungen besteht
Hinweis: Medien-Apps, in denen eine Auswahl an Inhalten gestreamt oder angeboten wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf nachrichten- und zeitschriftenbezogene Programme, fallen nicht unter diese Richtlinie.
Was ist bei Apps zu beachten, für die die Richtlinie gilt?
Für jede Nachrichten- und Zeitschriften-App muss in der Play Console vollständig die entsprechende Erklärung ausgefüllt werden. Ihre Antworten sollten darauf beruhen, was für Ihre App relevant ist.
Wenn ein Entwickler mehrere Apps hat, für die die Richtlinie gilt, muss er für jede dieser Apps eine separate Erklärung abgeben.
Der Entwickler ist dafür verantwortlich, Informationen, die sich nach der Abgabe der Erklärung ändern, vollumfänglich zu aktualisieren.
Welche Fragen werden gestellt?
Die Fragen der Erklärung spiegeln aktuelle und weltweite Entwicklungen im Hinblick auf die Branche und entsprechende Regulierungen wider, einschließlich des ISO-Standards, der von Journalisten und Medienunternehmen entwickelt wurde.
Dementsprechend enthält die Erklärung eine überschaubare Anzahl wichtiger Fragen zur App und zum dahinterstehenden Rechtssubjekt für Nachrichten oder Zeitschriften. App-Entwickler müssen alle Fragen beantworten.
Alle in der Erklärung offengelegten Informationen können Sie auch als Metadaten für Ihren Store-Eintrag angeben.
Wie kann die Erklärung für eine App ausgefüllt und eingereicht werden?
Sie können Sie die Erklärung bereits jetzt in der Play Console ausfüllen und einreichen.
In der Play Console finden Sie auch weitere Informationen, die Ihnen beim Ausfüllen der Erklärung helfen.
Bis wann muss die Erklärung abgegeben werden?
Bestehen zusätzliche Richtlinienanforderungen?
Was muss ich tun, um diese Richtlinienanforderungen zu erfüllen?
Folgen Sie der Anleitung unten, um dafür zu sorgen, dass Ihre Nachrichten- und Zeitschriften-Apps den Richtlinien entsprechen.
- Geben Sie Kontaktdaten an:
- Ihre Kontaktdaten müssen, zusätzlich zu allen weiteren Kontaktdaten, die Sie Ihren Nutzern bereitstellen, unter einer URL verfügbar und in der App zu finden sein.
Hinweis: Verwenden Sie hier dieselbe URL, die Sie bereits in Ihrer Erklärung in der Console angegeben haben.
- Die Daten, z. B. eine E‑Mail-Adresse oder Telefonnummer, müssen leicht zu finden und aktuell sein.
Hinweis: Gemäß der Richtlinie ist es nicht zulässig, nur Links zu Konten für soziale Medien anzugeben.
- Aktuelle und relevante Inhalte:
- Sorgen Sie dafür, dass Ihre Inhalte dynamisch und aktuell sind.
- So vermeiden Sie statische Inhalte:
- Für alle Nachrichten- und Zeitschriften-Apps, in denen „aktuelles Zeitgeschehen“ und „aktuelle Berichterstattung“ angeboten werden, wird erwartet, dass ihre Inhalte regelmäßig aktualisiert werden und nicht älter als 30 Tage sind.
- Alle anderen Nachrichten- und Zeitschriften-Apps sollten ebenfalls regelmäßig aktualisierte Inhalte bieten, die nicht älter als drei Monate sind, damit sie in dieser App-Kategorie bleiben können.
- So sorgen Sie dafür, dass alle Inhalte auf dem neuesten Stand sind:
- Für alle Artikel in Nachrichten- und Zeitschriften-Apps muss das genaue Datum, an dem die Inhalte zuletzt veröffentlicht wurden, angegeben werden.
- Ihre App muss Inhalte enthalten, die gemeinhin mit Nachrichten- und Zeitschriften-Apps in Verbindung gebracht werden.
- Affiliate-Marketing oder Werbeeinnahmen dürfen nicht der Hauptzweck der App sein.
- Beachten Sie, dass Nachrichten- und Zeitschriften-Apps Werbung und andere Formen von Marketing zur Monetarisierung einsetzen dürfen. Dies ist zulässig, sofern der Hauptzweck der App nicht darin besteht, Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen oder Werbeeinnahmen zu generieren.
- Geben Sie Details zu den Quellen der Artikel an:
- Geben Sie die Quelle der einzelnen Nachrichtenartikel an, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den ursprünglichen Verlag, Webpublisher oder Autor.
Hinweis: In Fällen, in denen es nicht üblich ist, die Namen einzelner Autoren anzugeben, muss die Nachrichten- und Zeitschriften-App als ursprünglicher Verlag oder Webpublisher der Artikel angegeben sein.
Zusätzliche Anmerkungen
Gemäß den Anforderungen von Regel 5 der Indian Information Technology (Intermediary Guidelines and Digital Media Ethics Code) Rules, 2021 (Intermediary and Digital Media Rules, 2021) ist Google verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass zusätzlich zu den geltenden Nutzungsbedingungen Herausgeber von Nachrichteninhalten und Inhalten zu aktuellen Geschehnissen gemäß Regel 18 der Intermediary and Digital Media Rules verpflichtet sein können, die Details ihrer Konten auf Google Play an das Ministry of Information and Broadcasting, Government of India, zu senden.