Sie müssen transparent machen, wie Sie mit Nutzerdaten umgehen (z. B. mit vom Nutzer bereitgestellten Informationen und Informationen, die über einen Nutzer erfasst werden, einschließlich Geräteinformationen). Das bedeutet: Sie müssen den Zugriff auf Nutzerdaten sowie deren Erhebung, Verwendung, Handhabung und Weitergabe durch Ihre App offenlegen und die Verwendung der Daten auf die offengelegten richtlinienkonformen Zwecke beschränken. Beachten Sie, dass die Handhabung personenbezogener und vertraulicher Nutzerdaten auch den zusätzlichen Anforderungen unten im Abschnitt „Personenbezogene und vertrauliche Nutzerdaten“ unterliegt. Die Google Play-Anforderungen gelten zusätzlich zu den Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze.
Wenn in Ihrer App Code von Drittanbietern enthalten ist, etwa ein SDK, müssen Sie sicherstellen, dass dieser in Ihrer App verwendete Code und die Praktiken des Drittanbieters im Hinblick auf Nutzerdaten aus Ihrer App den Google Play-Programmrichtlinien für Entwickler entsprechen, zu denen auch die Verwendungs- und Offenlegungspflichten gehören. So dürfen Ihre SDK-Anbieter beispielsweise keine personenbezogenen und vertraulichen Nutzerdaten aus Ihrer App verkaufen. Diese Anforderung gilt unabhängig davon, ob Nutzerdaten weitergegeben werden, nachdem sie an einen Server gesendet wurden oder indem Drittanbietercode in Ihre App eingebettet wurde.
ALLES MINIMIEREN ALLES MAXIMIEREN
Personenbezogene und vertrauliche NutzerdatenPersonenbezogene und vertrauliche Nutzerdaten umfassen unter anderem personenidentifizierbare Informationen, Finanz- und Zahlungsinformationen, Authentifizierungsinformationen, Telefonbuchdaten, Kontakte, den Gerätestandort, SMS- und anrufbezogene Daten, Gesundheitsdaten, Health Connect-Daten, Informationen darüber, welche anderen Apps auf dem Gerät installiert sind, Mikrofon- und Kameradaten sowie andere vertrauliche Geräte- oder Nutzungsdaten. Wenn Ihre App personenbezogene und vertrauliche Nutzerdaten verarbeitet, müssen Sie Folgendes tun:
Pflicht zur deutlichen Offenlegung und EinwilligungIn Fällen, in denen der appseitige Zugriff auf personenbezogene und vertrauliche Nutzerdaten sowie deren Erhebung, Verwendung oder Weitergabe nicht den angemessenen Erwartungen des Nutzers des betreffenden Produkts oder der betreffenden Funktion entsprechen, z. B. wenn die Datenerhebung im Hintergrund stattfindet, während der Nutzer nicht mit der App interagiert, müssen die folgenden Anforderungen erfüllt sein: Deutliche Offenlegung: In der App muss offengelegt werden, dass Sie auf Daten zugreifen und diese erheben, verwenden und weitergeben. Die Offenlegung innerhalb der App muss folgende Kriterien erfüllen:
Einwilligung und Laufzeitberechtigungen: Anfragen zur Nutzereinwilligung und Laufzeitberechtigungsanfragen in der App muss unmittelbar eine Offenlegung in der App vorangehen, die den Anforderungen dieser Richtlinie entspricht. Dabei sind folgende Kriterien zu erfüllen:
Apps, für deren Verarbeitung personenbezogener und vertraulicher Nutzerdaten ohne Einwilligung eine andere Rechtsgrundlage gilt, etwa berechtigtes Interesse gemäß der DSGVO der EU, müssen alle anwendbaren rechtlichen Anforderungen erfüllen und Nutzern entsprechende Offenlegungen zur Verfügung stellen, einschließlich In-App-Offenlegungen gemäß den Anforderungen dieser Richtlinie. Wir empfehlen, die folgenden Beispielformate für die deutliche Offenlegung zu verwenden, um die Richtlinienanforderungen zu erfüllen.
Wenn in Ihrer App Code von Drittanbietern enthalten ist, etwa ein SDK, der dazu dient, standardmäßig personenbezogene und vertrauliche Nutzerdaten zu erheben, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt einer Anfrage von Google Play (oder innerhalb des in der Google Play-Anfrage angegebenen Zeitraums, sofern dort ein anderer Zeitraum angegeben ist) ausreichend nachweisen, dass Ihre App die in dieser Richtlinie beschriebene Pflicht zur deutlichen Offenlegung und Einwilligung erfüllt, etwa im Hinblick auf Datenzugriff sowie Erhebung, Verwendung und Weitergabe von Daten durch Drittanbietercode.
In diesem Artikel finden Sie weitere Informationen über die Pflicht zur deutlichen Offenlegung und Einwilligung. Einschränkungen für den Zugriff auf personenbezogene und vertrauliche DatenZusätzlich zu den Anforderungen oben gelten für bestimmte Aktivitäten noch weitere Anforderungen, die in der untenstehenden Tabelle erläutert sind.
|
Abschnitt zur DatensicherheitAlle Entwickler müssen für jede App den Abschnitt zur Datensicherheit verständlich und wahrheitsgemäß ausfüllen. Dabei sind die Erhebung, Verwendung und Weitergabe von Nutzerdaten umfassend offenzulegen. Der Entwickler ist für die Richtigkeit der Angaben im Abschnitt zur Datensicherheit und die laufende Aktualisierung dieser Informationen verantwortlich. Sofern relevant muss der Abschnitt den Offenlegungen in der Datenschutzerklärung der App entsprechen. Hier finden Sie zusätzliche Informationen zum Ausfüllen des Abschnitts zur Datensicherheit. DatenschutzerklärungFür alle Apps muss im dafür vorgesehenen Feld in der Play Console ein Link zur Datenschutzerklärung sowie in der App selbst ein Link zur Datenschutzerklärung oder die Datenschutzerklärung in Textform veröffentlicht werden. In der Erklärung sowie in Offenlegungen in der App selbst muss umfassend offengelegt werden, wie durch die App auf Nutzerdaten zugegriffen wird und wie diese Daten erhoben, verwendet und weitergegeben werden. Dies beschränkt sich nicht auf die Daten, die im Abschnitt zur Datensicherheit beschrieben werden. Diese Offenlegung muss Folgendes beinhalten:
In der Datenschutzerklärung muss das Rechtssubjekt, das im Google Play Store-Eintrag genannt wird (z. B. Entwickler oder Unternehmen), oder der App-Titel aufgeführt werden. Auch für Apps, die nicht auf personenbezogene und vertrauliche Nutzerdaten zugreifen, muss eine Datenschutzerklärung vorhanden sein. Die Datenschutzerklärung muss über eine aktive, öffentlich zugängliche URL verfügbar sein, bei der kein Geofencing eingesetzt wird, die keine PDF ist und die nicht bearbeitet werden kann. Anforderung zum Löschen von KontenWenn Nutzer in Ihrer App ein Konto erstellen können, müssen sie auch in der Lage sein, die Löschung ihres Kontos anzufordern. Es muss eine gut sichtbare Option geben, über die Nutzer das Löschen ihres Kontos innerhalb Ihrer App veranlassen können. Außerdem muss es auch außerhalb der App eine solche Option geben, z. B. auf Ihrer Website. Sie müssen einen Link zu dieser Webressource in das dafür vorgesehene URL-Formularfeld in der Play Console eingeben. Wenn Sie ein App-Konto auf Wunsch eines Nutzers löschen, müssen Sie auch die mit dem App-Konto verbundenen Nutzerdaten löschen. Das vorübergehende Deaktivieren oder „Einfrieren“ des App-Kontos gilt nicht als Löschen des Kontos. Wenn Sie bestimmte Daten aus legitimen Gründen wie Sicherheit, Betrugsprävention oder Einhaltung gesetzlicher Vorgaben aufbewahren müssen, müssen Sie die Nutzer deutlich über Ihre Vorgehensweise bei der Datenaufbewahrung informieren, z. B. in Ihrer Datenschutzerklärung. Weitere Informationen zu den Richtlinienanforderungen zur Löschung von Konten finden Sie in diesem Hilfeartikel. Weitere Informationen zur Aktualisierung Ihres Formulars zur Datensicherheit finden Sie in diesem Artikel. |
Nutzung der Set-ID der AppIn Android wird eine neue ID eingeführt, um wichtige Anwendungsfälle wie Analysen und Betrugsprävention zu ermöglichen. Die Bedingungen für die Nutzung dieser ID finden Sie unten.
|
EU-U.S. Privacy Shield (EU-US-Datenschutzschild) und Swiss-U.S. Privacy Shield (CH-US-Datenschutzschild)Wenn Sie auf von Google zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten zugreifen, diese verwenden oder verarbeiten, durch diese Daten eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann und diese Daten aus der Europäischen Union oder der Schweiz stammen („personenbezogene Daten aus der EU“), gilt Folgendes:
Sie müssen die Einhaltung dieser Verpflichtungen regelmäßig prüfen. Sollten Sie diese Bedingungen nicht mehr erfüllen können oder sollte diesbezüglich ein erhebliches Risiko bestehen, müssen Sie uns sofort per E-Mail an data-protection-office@google.com darüber informieren und die Verarbeitung personenbezogener Daten aus der EU entweder mit sofortiger Wirkung einstellen oder umgehend andere angemessene und geeignete Maßnahmen ergreifen, um ein ausreichendes Datenschutzniveau zu gewährleisten. Seit dem 16. Juli 2020 greift Google bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder dem Vereinigten Königreich in die Vereinigten Staaten nicht mehr auf das EU-U.S. Privacy Shield (EU-US-Datenschutzschild) zurück. Weitere Informationen Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 9 der Vertriebsvereinbarung für Entwickler. |