Stalkerware – 1. Oktober 2020
Code, über den personenbezogene oder vertrauliche Nutzerdaten von einem Gerät erfasst bzw. versendet werden, ohne den Nutzer ausreichend darüber zu informieren oder seine Zustimmung einzuholen und ohne einen dauerhaft sichtbaren Hinweis zu diesem Vorgang anzuzeigen.
Stalkerware-Apps zielen auf Nutzer ab, indem sie personenbezogene oder vertrauliche Nutzerdaten beobachten und diese Daten an Dritte versenden oder Dritten zugänglich machen.
Nur Apps, die ausschließlich für die Überwachung durch Eltern oder Unternehmensführungen entworfen und vermarktet werden, sind als Überwachungs-Apps zulässig, sofern sie die unten beschriebenen Anforderungen vollständig erfüllen. Diese Apps dürfen jedoch nicht verwendet werden, um Personen (z. B. einen Partner) ohne ihr Wissen oder ihre Zustimmung zu überwachen, unabhängig davon, ob ein dauerhaft sichtbarer Hinweis angezeigt wird.
Im Play Store vertriebene Apps, die keine Stalkerware sind, aber das Verhalten eines Nutzers auf einem Gerät überwachen oder verfolgen, müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Sie dürfen nicht als Lösungen zur Spionage oder geheimen Überwachung angeboten werden.
- Die Apps dürfen eine solche Nachverfolgung nicht verheimlichen oder verschleiern oder Nutzer im Hinblick auf solche Funktionen täuschen.
- In den Apps muss dem Nutzer ein dauerhaft sichtbarer Hinweis sowie ein Symbol zur eindeutigen Identifikation der App eingeblendet werden, wenn sie ausgeführt wird.
- Apps und ihre Einträge bei Google Play dürfen es Nutzern nicht ermöglichen, Funktionen zu aktivieren, die gegen diese Richtlinien verstoßen, oder auf solche Funktionen zuzugreifen, etwa durch einen Link zu einem nicht konformen APK außerhalb von Google Play.
- Sie sind für die Rechtmäßigkeit Ihrer App im jeweiligen Zielland verantwortlich. Apps, die im Land der Veröffentlichung rechtswidrig sind, werden entfernt.
Falschdarstellung – 21. Oktober 2020
Nicht zulässig sind Apps oder Entwicklerkonten,
- mit denen sich jemand als eine andere Person oder Organisation ausgibt oder deren Inhaber bzw. Hauptzweck falsch dargestellt oder verschleiert wird.
- die Nutzer durch koordinierte Aktivitäten täuschen. Dies schließt u. a. Apps oder Entwicklerkonten ein, die ihr Ursprungsland falsch darstellen oder geheim halten und sich mit ihren Inhalten an Nutzer eines anderen Landes richten.
- die mit anderen Apps, Websites, Entwicklern oder anderen Konten koordiniert werden, um die Entwickler- oder App-Identität oder andere wesentliche Details zu verschleiern oder falsch darzustellen. Dies gilt für alle Fälle, in denen sich die Inhalte auf politische und gesellschaftliche Themen sowie Belange von öffentlichem Interesse beziehen.
Glücksspiel-Apps – 21. Oktober 2020
Inhalte und Dienste aus dem Bereich Glücksspiel sind nur in folgenden Ländern zulässig:
- Vereinigtes Königreich, Irland und Frankreich
- Brasilien (gilt nur für genehmigte Apps von Caixa Economica Federal)
Entsprechende Apps müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Der Entwickler muss das Antragsverfahren durchlaufen, um die App bei Google Play anbieten zu können.
- Die App muss alle geltenden Gesetze und Branchenstandards für jedes Land erfüllen, in dem sie angeboten wird.
- Der Entwickler muss eine gültige Glücksspiellizenz für jedes Land haben, in dem die App angeboten wird.
- Minderjährige Nutzer müssen durch die App daran gehindert werden, in ihr zu spielen.
- In Ländern, für die der Entwickler keine Glücksspiellizenz besitzt, muss die Nutzung der App verhindert werden.
- Die App darf NICHT als kostenpflichtige App bei Google Play angeboten werden und die Google Play In-App-Abrechnung nicht nutzen.
- Die App muss kostenlos aus dem Store herunterladbar und installierbar sein.
- Die App muss als nur für Erwachsene geeignet (AO, Adult Only) oder durch eine äquivalente Markierung nach dem IARC-System gekennzeichnet sein.
- Die App und der dazugehörige App-Eintrag müssen gut sichtbare Informationen zu verantwortungsbewusstem Glücksspiel enthalten.
In allen anderen Ländern sind Inhalte oder Dienste, die Onlineglücksspiele unterstützen, unzulässig. Hierzu gehören u. a. auch Onlinecasinos, Sportwetten und Lotterien sowie Geschicklichkeitsspiele, bei denen Geld- oder Sachpreise angeboten werden.